Hallo,
habe jahrelang den KU aus dem Titel gezahlt. Seit einem Jahr lang verlangt die KM mehr Unterhalt für das gemeinsame Kind. Sie beruft sich darauf, das mein zweites Kind nicht von ihr,einen Satz mehr in der Düsseldorfer Tabelle bekommt. Dieses beruht darauf ,das die Mutter auf jeglichen Unterhalt vor Gericht verzichtet hat und der Richter ihr deshalb diesen Bonus gab.
Was erwartet mich bei einer Güteverhandlung ?
Ich habe das Gefühl meine EX will nur ihre Haut retten,da ein Prozess wohl keinen Sinn macht.
LG Concanus
Hi
Dieses beruht darauf ,das die Mutter auf jeglichen Unterhalt vor Gericht verzichtet hat und der Richter ihr deshalb diesen Bonus gab.
Na ja, solche Deals kenne ich nicht.
Was erwartet mich bei einer Güteverhandlung ?
Das alle deine Kinder denen du zu Unterhalt verpflichtet bist gleichgestellt werden.
Gruss Wedi
Nein.
Jedem Kind steht KU nach DT zu.
Wenn du jemand zusätzlich Geld schenkst ist das deine Sache.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das alle deine Kinder denen du zu Unterhalt verpflichtet bist nach der DDT gleichgestellt werden.
Hatte ich vergessen zu schreiben. :redhead:
Wieso kann dann der Richter so einen Schrott verzapfen und sagen das zweite Kind aus zweiter Ehe bekommt eine Gruppe mehr da die Mutter auf Unterhalt verzichtet.
Moin
Kannst Du mal konkret sagen, wer was nach welcher Stufe in der DT bekommt? Grundsätzlich müssten beide Kinder in der gleichen Einkommensgruppe bei Dir eingestuft worden sein. Ist dem nicht so, muss neu geprüft werden, welches denn nur die richtige Stufe ist. Und könntest Du bitte sagen, wnn die Titel jeweils erstellt wurden (Jahreszahl reicht) und ob jemals eine Neueingruppierung statt gefunden hat?
Ob der Richter hier Mist gebaut hat, denke ich eher nicht. Vermutlich liegt es daran, dass in den letzuten 3 Jahren sehr viele Änderungen im Unterhaltsrecht stattgefunden haben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
So lange Geschichte :
Scheidung die 1. war 2000. Das Kind wurde bei 115 % eingruppiert.
Scheidung die 2 . im Jahre 2011 . Das Kind aus der Ehe wurde auch bei 115% eingruppiert,aber da die Mutter auf jeglichen Unterhalt verzichtet,bekommt sie laut Verhandlung 120%.
So jetzt möchte die Ex aus erster Ehe auch gern 120% haben.
Hi
Falls Dein bereinigtes Einkommen zw. 2700-3100€ beträgt und Du nur 2 Bedüftigen zu UH verpflichtet bist, stimmen die 120%. Die wären dann auch für das erste Kind fällig. Soviel zur Einstimmung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nicht ganz zahle 36 Monate Trennungsunterhalt für die 2.EX
habe jahrelang den KU aus dem Titel gezahlt. Seit einem Jahr lang verlangt die KM mehr Unterhalt für das gemeinsame Kind. Sie beruft sich darauf, das mein zweites Kind nicht von ihr,einen Satz mehr in der Düsseldorfer Tabelle bekommt.
Hallo,
was genau steht denn in dem Titel sowie in der Klageschrift der ersten Ex? Und wie passt
Dieses beruht darauf ,das die Mutter auf jeglichen Unterhalt vor Gericht verzichtet hat und der Richter ihr deshalb diesen Bonus gab
zusammen mit
zahle 36 Monate Trennungsunterhalt für die 2.EX
/elwu,
nur so aus Neugier, woher weiß die erste Ex das überhaupt mit der höheren Stufe des anderen Kindes?
Sie hat auf nachehelichen Unterhalt verzichtet. Den Trennungsunterhalt muß ich nachträglich zahlen.
Die beiden Exen hängen zusammen ab,weil sie einen gemeinsamen " Freund" haben.
Mein Gehalt wurde eingruppiert bei 2301-2700 €