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Güteverhandlung wegen KU

 
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
habe jahrelang den KU aus dem Titel gezahlt. Seit einem Jahr lang verlangt die KM mehr Unterhalt für das gemeinsame Kind. Sie beruft sich darauf, das mein zweites Kind nicht von ihr,einen Satz mehr in der Düsseldorfer Tabelle bekommt. Dieses beruht darauf ,das die Mutter auf jeglichen Unterhalt vor Gericht verzichtet hat und der Richter ihr deshalb diesen Bonus gab.
Was erwartet mich bei einer Güteverhandlung ?
Ich habe das Gefühl meine EX will nur ihre Haut retten,da ein Prozess wohl keinen Sinn macht.

LG Concanus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2011 19:19
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Dieses beruht darauf ,das die Mutter auf jeglichen Unterhalt vor Gericht verzichtet hat und der Richter ihr deshalb diesen Bonus gab.

Na ja, solche Deals kenne ich nicht.

Was erwartet mich bei einer Güteverhandlung ?

Das alle deine Kinder denen du zu Unterhalt verpflichtet bist gleichgestellt werden.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 21:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.
Jedem Kind steht KU nach DT zu.
Wenn du jemand zusätzlich Geld schenkst ist das deine Sache.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 07:37
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das alle deine Kinder denen du zu Unterhalt verpflichtet bist nach der DDT gleichgestellt werden.

Hatte ich vergessen zu schreiben. :redhead:

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 11:09
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Wieso kann dann der Richter so einen Schrott verzapfen und sagen das zweite Kind aus zweiter Ehe bekommt eine Gruppe mehr da die Mutter auf Unterhalt verzichtet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2011 12:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Kannst Du mal konkret sagen, wer was nach welcher Stufe in der DT bekommt? Grundsätzlich müssten beide Kinder in der gleichen Einkommensgruppe bei Dir eingestuft worden sein. Ist dem nicht so, muss neu geprüft werden, welches denn nur die richtige Stufe ist. Und könntest Du bitte sagen, wnn die Titel jeweils erstellt wurden (Jahreszahl reicht) und ob jemals eine Neueingruppierung statt gefunden hat?

Ob der Richter hier Mist gebaut hat, denke ich eher nicht. Vermutlich liegt es daran, dass  in den letzuten 3 Jahren sehr viele Änderungen im Unterhaltsrecht stattgefunden haben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 15:19
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

So lange Geschichte :
Scheidung die 1. war 2000. Das Kind wurde bei 115 % eingruppiert.
Scheidung die 2 . im Jahre 2011 . Das Kind aus der Ehe wurde auch bei 115% eingruppiert,aber da die Mutter auf jeglichen Unterhalt verzichtet,bekommt sie laut Verhandlung 120%.
So jetzt möchte die Ex aus erster Ehe auch gern 120% haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2011 19:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Falls Dein bereinigtes Einkommen zw. 2700-3100€ beträgt und Du nur 2 Bedüftigen zu UH verpflichtet bist, stimmen die 120%. Die wären dann auch für das erste Kind fällig. Soviel zur Einstimmung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 19:47
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Nicht ganz zahle 36 Monate Trennungsunterhalt für die 2.EX

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2011 21:41
 elwu
(@elwu)

habe jahrelang den KU aus dem Titel gezahlt. Seit einem Jahr lang verlangt die KM mehr Unterhalt für das gemeinsame Kind. Sie beruft sich darauf, das mein zweites Kind nicht von ihr,einen Satz mehr in der Düsseldorfer Tabelle bekommt.

Hallo,

was genau steht denn in dem Titel sowie in der Klageschrift der ersten Ex? Und wie passt

Dieses beruht darauf ,das die Mutter auf jeglichen Unterhalt vor Gericht verzichtet hat und der Richter ihr deshalb diesen Bonus gab

zusammen mit

zahle 36 Monate Trennungsunterhalt für die 2.EX

/elwu,

nur so aus Neugier, woher weiß die erste Ex das überhaupt mit der höheren Stufe des anderen Kindes?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 22:00




(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Sie hat auf nachehelichen Unterhalt verzichtet. Den Trennungsunterhalt muß ich nachträglich zahlen.

Die beiden Exen hängen zusammen ab,weil sie einen gemeinsamen " Freund" haben.

Mein Gehalt wurde eingruppiert bei 2301-2700 €

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2011 11:06