Hallo,
da ich selbständig bin und die Gegenseite meine Einkommenssituation nicht versteht wurde ein Gutachter bestellt. In diesem Gutachten geht es um die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens und des Wohnvorteils.
Um diesen Wohnvorteil zu berechnen schlägt der Gutachter einen anderen Gutachter vor.
Hat jemand Erfahrung, was solche Gutachter denn in etwa kosten ?
Vielen Dank
Michael
auf jeden Fall ne Menge Geld, vor allem zwei Gutachter kosten gleich zwei mal viel Geld. Unterm Strich sind dafür ein paar Tausender einzuplanen
RTFM = Read the fucking manual
Moin,
die Frage ist angesichts der (nicht) benannten Rahmenbedingungen etwa so sinnvoll wie die Frage "was kostet ein Auto?"
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
verkommt das hier langsam zu einem Dummspruch-Forum? M.a.W., kann man eine Nachfrage nicht so formulieren, dass man eben diesen Eindruck nicht gewinnt :question:
😉
Krishna
Gruß
Krishna
Moin,
verkommt das hier langsam zu einem Dummspruch-Forum?
Diese Antwort war denke ich nicht ernst gemeint, oder?
Es ist brille007´s Beispiel, was nicht gleich bedeutet, dass eine Veranschaulichung zu
verallgemeinern wäre.
Es geht hier erst mal um Zahlen und dann darum, dies zu konkretisieren, damit man mal
eine Hausnummer hat.
Es hat hier niemand eine Glaskugel, die mit "No-Input" etwas ausspucken kann.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi,
Es geht hier erst mal um Zahlen und dann darum, dies zu konkretisieren, damit man mal
eine Hausnummer hat.
Richtig. Warum sagt man es dann nicht auch so?
😉
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo,
Wow, wusste nicht das man mit so einem Posting soviel Unruhe stiften kann. Sorry
_verdutzt guckend_
Michael
Moin,
es ging, so weit ich mich erinnere, um eine gutachterliche Stellungnahme zu deinen Jahresabschlüssen.- Das Gericht sah sich nicht in der Lage, dein Einkommen korrekt zu ermitteln bzw. die Ansichten deiner Ex liefen konträr zu deinen Jahresabschlüssen. Bin ich da richtig auf der Spur?
Dieser Gutachter, der sowohl steuerlich als auch betriebswirtschaftlich und buchhalterisch schon gut sein muss, bekommt jetzt keine Schätzung des Mietwertes hin und empfiehlt die Hinzuziehung eines Gutachters für das Immobilienwesen. Was ist denn an deinem Anwesen so kompliziert, dass es keine Vergleichsmieten gibt?
Die Frage nach den Kosten kann ich dir nicht beantworten. Ich würde diese Form der Beweiserhebung hingegen strikt ablehnen. Es kann nicht sein, dass diese Kosten von wem auch immer zu zahlen sind. Mir ist auch kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem der Mietvorteil durch ein Gutachten festgestellt wurde.
Bestell dir drei Makler ins Haus und lasse dir eine Mini-Expertise für den Fall der Vermietung anfertigen. Die Expertisen schickst du an das Gericht und gut ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ich weiß nur was die Ermittlung meines unterhaltsrelevanten Einkommens gekostet hat. Der Gutachter war einen
Tag mit mir beim Steuerberater und hat sich ein paar Bilanzzahlen und Kontennachweise angeschaut. Dann gabs
Monate später ein Gutachten (etliche Seiten), was auch noch relativ unvollständig war und im Prinzip nicht ein
Jota von meinen Angaben abwich, lediglich bei der Bewertung der Privatnutzung des Firmenwagens hats etwas
geknuspert.
Dafür wurden dann aber dennoch 6700,- Euro in Rechnung gestellt. Glücklicherweise habe ich mich mit der Ex verglichen
und sie durfte die Hälfte bezahlen. Leider war ihr Anwalt jemand, der bei Selbstständigen wohl verborgene Schätze
gewittert hat. Für das Geld hätte man ein paar heiße Fummel kaufen können 🙂
Rechne mal einfach damit, dass die Kosten des Gutachtens umgekehrt proportional zum tatsächlichen Nutzen ausfallen
und immer höher sind als man es sich auch nur entfernt vorstellen kann....
Jan
tja wie ich schon sagte, ein paar Tausender sind dafür fällig und das mit zweifelhaftem Nutzen.
RTFM = Read the fucking manual
Moin Moin,
@Deep, genauso ist es gewesen.
Bezüglich des Wohnvorteils ist es so, das der eine Gutachter nur anhand der vorhandenen Mieter im Haus eine Miete ansetzen kann. Er empfiehlt jedoch einen Gebäudesachverständigen damit zu beauftragen, den exakten Wohnvorteil zu berechnen. Der Gutachter selbst ist auch nicht vor Ort und kann daher keine Besichtigung machen.
Das mit den unterschiedlichen Maklern finde ich eine gute Idee.
Die Unterlagen des Steuerberaters soll ich ihm per Post zusenden.
Zumindest musste ich noch keinen Vorschuss bei Gericht leisten.
lg Michael
Morgen,
das ist wirklich ein sehr fragliches Vorgehen des Gerichts. Ein Richter muss das auch gar nicht auf den Cent genau wissen. Jedenfalls sollte er selbst in der Lage sein, eingereichte Zahlen (Mieteinnahmen, Instandhaltungskosten, etc.) zu werten. Ich würde auf jeden Fall dieser Art Beweiserhebung widersprechen.
Mach es so, wie DeepThought es gesagt hat. Und wenn das Gericht meint, das sei doch nötig, weil es selbst unfähig ist, dann soll es die Kosten eben selbst tragen.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Der Richter kann bei seinen "Ermittlungen" vorgehen, wie er es für richtig hält. Dafür gibt es ja extra die richterliche "Unabhängigkeit".
Ansonsten sind die OLG Richtlinien sehr gut geeignet, die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens in Frage zu stellen. Betriebswirtschaftliche Gutachten sind nur bei sehr komplizierten Firmenkonstrukten erforderlich. In meinem erstinstanzlichen Unterhaltsverfahren wollte der Richter auch ein betriebswirtschaftliches Gutachten einholen. Dummerweise ist er damit aber ins Leere gelaufen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das OLG in dem noch laufenden Berufungsverfahren eins einholen wird.
Hinsichtlich Wohnvorteil würde ich auch die Maklervariante ins Spiel bringen.
RTFM = Read the fucking manual
@ comet
Der Richter kann bei seinen "Ermittlungen" vorgehen, wie er es für richtig hält. Dafür gibt es ja extra die richterliche "Unabhängigkeit".
Ansonsten sind die OLG Richtlinien sehr gut geeignet, die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens in Frage zu stellen. Betriebswirtschaftliche Gutachten sind nur bei sehr komplizierten Firmenkonstrukten erforderlich.
Ja was denn nun? Du bemerkst schon den Widerspruch?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
das war Humor bzw. Sarkasmus. Ich "liebe" die richterliche Unabhängigkeit. Meistens endet sie nämlich in der nächsten Instanz.
RTFM = Read the fucking manual