Habe eine ganz GROß...
 
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Habe eine ganz GROßE frage und hoffe ihr könnt mir helfen

 
(@passarto1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,
ich bin ganz neu hier und möchte euch erstmal erklären um was es geht. (Sorry das es etwas länger wird) 🙂
Ich lebe seit Oktober 2010 mit meiner Frau in Scheidung.Wir haben eine ganz süße Tochter die 4Jahre alt ist.Für meine Maus,die sehr oft bei mir ist (jedes 2 wochende und alle 2Tage der woche),Zahle ich 341€ unterhalt.Davon sind 100€ Mehrbedarf wegen dem Kindergarten.Nun wollte ich meine Steuererklärung machen und brauchte vom KIGA eine Bestädigung,das diese 1200€ fürs Jahr bezahlt wurden.Nur habe ich eine Bestädigung vom KIGA bekommen wodrauf steht,das 598€ bezahlt wurden und die restlichen 600€ vom Jugendamt.Darauf hin habe ich beim Jugendamt Angerufen und nach gefragt,ob die auch Geld für die KIGA bezahlt haben.Sie sagten *ja* vom 1.1.2011 bis 30.6.2011.Ich habe aber auch in dieser Zeit jeden Monat 100€ Mehrbedarf bezahlt für den KIGA.Daraus habe ich gemerkt ,das meine Noch Frau 6Monate jeden Monat 2 mal Geld für den KIGA bekommen hat.Aber seltsammer weise war es dem Jugendamt egal und sagten nur zu mir,das ich mich darum Kümmern soll..Wie soll ich das verstehen?Ist der noch ex Mann der Deep, der das Kind Liebt und immer bei sich haben will oder ist meine Ex zu Schlau?
Was mache ich in so einer Situation?
Ich habe keine Ahnung.Ich zahle jeden monat 645€ Unterhalt.davon sind 341€ für meine kleine ,die ich eigentlich gerne zahle und 304€ für meine noch Frau..
Könnt Ihr mir Helfen?Ihr kennt sicherlich selber so eine ähnliche Situation..Danke im voraus.. gruss michael

hallo,könnt ihr mir helfen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2012 17:32
(@bagger1975)

Servus passarto1,

wie ist denn der Unterhalt, den Du an Ex und Kind zahlst, dem Grunde und der Höhe nach geregelt?

Besteht ein Titel i.F. einer Jugendamtsurkunde, o.ä. und wer hat das damals für Dich ausgerechnet?

Warum hat das JA nur vom 1.1. bis 1.6.2011 bezahlt?

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2012 18:01
(@passarto1)
Schon was gesagt Registriert

hi,
ne,es gibt kein titel.ich zahle immer regelmässig zum 31ten..
Den Unterhalt hat damals ihre anwältin gemacht.dauf hin bin ich auch zu einem anwalt,der mal schaut ob es ok wäre.dies wäre es auch sagte er.ich habe heute auch zufall das ganze mitbekommen.weil mich gestern das finanzamt angerufen hat,das sie noch eine bestädigung brauchen vom Kiga wegen dem Kiga absetzte von der steuererklärung.nur war diese anders als sie sein sollte..statt 1200€ die ich letzten jahres gezahlt habe war sie nur 598€ vermerkt.. 600€ hat das jugendamt für ein halbes jahr bezahlt,daber denen war es seltsammer weise am telefon egal und sagten,ich soll mich drum kümmern..

hallo,könnt ihr mir helfen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2012 18:11
(@passarto1)
Schon was gesagt Registriert

vergessen zum schreiben : 🙂

meine Frau ist azum 1.7.2012 in ein nachbar dorf gezogen zu ihrem neuen freund.warum sie nichts mehr vom jugendamt bekommt weis ich nicht..denke,sie hat es nicht beantragt.aber es geht ja um die 6 monate davor

hallo,könnt ihr mir helfen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2012 18:18
(@bagger1975)

Servus passarto1,

dann liegt m.E. eine unberechtigte Überzahlung vor, denn den angeblichen "Mehrbedarf" hatte die KM in dem Zeitraum tatsächlich nicht, denn es gab ja die Hilfszahlungen vom JA.

M.E. könntest Du die von der KM doppelt vereinnahmten 600 € mit ihrem laufenden Unterhaltsanspruch verrechnen oder sie zur Rückzahlung auffordern.

Ob so ein Ansinnen jedoch klug ist, musst allein Du wissen. Vermutlich gibt`s mit der KM dann nämlich Ärger und kann im Gegenzug die Titulierung des KU von Dir gefordert werden, regelmäßige Auskünfte, etc.

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2012 18:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Passarto,

die Chancen, das Geld von Ex zurückzubekommen sind bei ungefähr Null ...
... Verrechnung könnte funktionieren (muss aber nicht), alternativ:

Ich gehe davon aus, für 2011 hast Du eine getrennte Veranlagung gemacht (weil Trennungsjahr 2010).
Hast Du Unterhalt für Deine Ex dabei abgesetzt (wenn ja, wie) ?

Dann solltest Du Deine Trennungsunterhaltszahlungen entsprechend um die 600 EUR erhöhen
(ob und wenn ja wie das nachträglich geht, weiß ich nicht, aber hier gibt´s ganz viele schlaue Leute).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2012 18:30
(@passarto1)
Schon was gesagt Registriert

ja,ich lasse mich mal beraten von einem awalt..es geht ja um 600€

hallo,könnt ihr mir helfen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2012 18:37
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
du lebst seit 2010 in Scheidung bist aber noch nicht geschieden oder??
und du bezahlst KU /TU..... nach der Berechnung der Anwältin deiner Frau??
Deine Frau oder EXe hat  jeden Monat durch deine Zahlung eine höheres Einkommen  😡
Entweder wirst du verarscht oder das Amt....
Hier werden ja auch falsche Angaben gemacht für die Berechnung des TU ,alles was du bezahlst machst du  aufgrund der Berechnung deiner EX und ihrer Anwältin.
Kannst du sagen was deine EX für ein Einkommen hat und hier meine ich jede Form der von Einkommen.
Wenn deine Ex Clever ist setzt sie die Kitakosten noch von der Steuer ab und schon könnte der TU wieder falsch sein..also Vorsicht

Gruß Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2012 18:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nach Schilderung des TO sind weder der Unterhalt für die Mutter noch für's Kind tituliert. Madame hat sich aber bereichert, indem sie ein halbes Jahr lang doppelt kassiert hat. Ich würde ihr daher eine nette Mail schreiben, dass ich ihren Trennungsunterhalt (nicht den für's Kind) für die nächsten 3 Monate um jeweils 200 EUR kürze. Und ich bezweifle, dass sie Lust hat, ein Recht auf diese ungerechtfertigte Bereicherung einzuklagen.

Das ist in jedem Fall lukrativer als die ganze Kosmetik fürs Finanzamt. Und schneller geht es auch.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2012 18:46
(@bagger1975)

Kleine Korrektur zu Beitrag Nr. 4:

Es heisst nicht "verrechnen", sondern korrekterweise "aufrechnen"

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2012 18:47




(@passarto1)
Schon was gesagt Registriert

ok danke euch

hallo,könnt ihr mir helfen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2012 18:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das ist in jedem Fall lukrativer als die ganze Kosmetik fürs Finanzamt. Und schneller geht es auch.

Den Hinweis mit der Steuerkosmetik gab ich deshalb, weil eine Aufrechnung m.E. kein Selbstläufer ist ...

Und ich bezweifle, dass sie Lust hat, ein Recht auf diese ungerechtfertigte Bereicherung einzuklagen.

Im Zweifel verklagt Madame Passarto auf laufenden Unterhalt.
Die Rückforderung aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung wäre dann durch Passarto zu initiieren. Selbst wenn er Recht bekommt (weil die Zahlung auf dem Kontoauszug nachweislich als "KiTA"-Beitrag zu erkennen ist und keine Nebeneffekte aufgrund Wegfalls des Mehrbedarfs auf TU-Zahlungen für den gleichen Zeitraum entstehen) bleibt fraglich, ob Madame sich nicht erfolgreich einer Erstattung entzieht, weil das Geld verbraucht ist ...

Meine Meinung: Das kann schnell länger dauern und unlukrativer werden ...
... das soll nicht als "schwarz" sehen verstanden werden, sondern lediglich auf "Risiken und Nebenwirkungen" hinweisen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2012 11:28
(@Inselreif)

Hi,

aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung

bei blosser ungerechtfertigter Bereicherung wäre unabhängig davon, dass Madame mit Sicherheit eine Entreicherung einfällt, die Aufrechnung mit KU vorneweg unstatthaft.
Aus meiner Sicht wäre die einzige Chance um hier vielleicht noch an Geld zu kommen über einen nachgewiesenen Betrug und dann Anspruch aus § 823 BGB. Der wäre auch insolvenzfest.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2012 12:39
(@bagger1975)

@inselreif:

es soll nicht mit KU, sondern mit dem laufenden TU der KM aufgerechnet werden. Beides wurde bislang nicht tituliert u. insofern würde ich es wie von @brille empfohlen halten. 3 x 200 oder 2 x 300 kürzen, dann muss KM aktiv werden.

Ob sich das halt alles wegen 600,- lohnt oder sich der TO evtl. dadurch nur unnötigen Ärger einhandelt, das kann niemand abschätzen.

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2012 14:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ob sich das halt alles wegen 600,- lohnt oder sich der TO evtl. dadurch nur unnötigen Ärger einhandelt, das kann niemand abschätzen.

ich würde nicht das "Lohnen" in den Mittelpunkt meiner Überlegungen stellen, sondern die Frage, ob die Dame sich traut, die wissentliche Bereicherung durch doppeltes Kassieren einzuklagen. Immerhin gibt es den Begriff der nachehelichen Solidarität; dazu gehört aber auch ein Satz wie "Du brauchst die KiGa-Kosten erst mal nicht weiter zu tragen; die trägt derzeit das Jugendamt."

Man muss ja nicht alles nehmen, nur weil man es irgendwie kriegen kann (und das auch noch als "mein Recht" bezeichnen). Wie heute aktuell ja auch der Rücktritt des Bundes-Schnäppchenjägers gezeigt hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2012 15:11