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Habe ich den TU richtig berechnen lassen?

 
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

echt super Forum.

Hier nur ne gaaaanz kurze Frage:

Bin seit ca 5 Monaten in Trennung (nach 15 J Ehe) , 2 Kids 10+13 und bin derjenige der freiwillig aus unserem Haus raus ist (der Kinder wegen)
Ex hat nen Neuen (Gott sei Dank :wink:).
Wir haben bei der Berechnung des TU unsere beider Anwälte bemüht. Die beiden Zahlen die ermittelt wurden sind fast identisch,
haben uns dann in der Mitte getroffen ohne weitere Diskussionen/Anwäte/Richter und seitdem zahle ich brav KU+Unterhalt für die Ex +Kids. Jetzt habe ich einiges im Forum gelesen und bin mir nicht sicher. ob das so OK war.
Zahle ich eventuell zuviel? Sollte ich das nochmal prüfen lassen oder wie? Mein Anwalt sollte doch wissen was er tut ....

Da fällt mir noch was ein ... ab nächstem Jahr ändert sich meine Steuerklasse vom 3 auf 1, soll heißen es gibt weniger Netto zu verteilen.
Wird/ Muß dann der TU neu berechnet werden? Wie läuft sowas in der Regel ab, gehe davon aus, dass meine Ex solange wie möglich die Kohle haben will. Liege derzeit 50 € über dem Minimum was mir bleiben soll.

Danke für die Antworten und Gruß
RP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2011 14:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Also aufgrund deiner präzisen Angaben, kann ich dir klipp und klar sagen, dass du entweder zu viel oder zu wenig oder genau richtig TU bezahlst!
Eine dieser 3 Möglichkeiten trifft auf jeden Fall zu.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 14:42
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo rp,

Da fällt mir noch was ein ... ab nächstem Jahr ändert sich meine Steuerklasse vom 3 auf 1, soll heißen es gibt weniger Netto zu verteilen.

Wenn du seit fünf Monaten getrennt bist, dann war die Trennung bereits im vorigen Jahr, und somit müsste deine Steuerklasse bereits seit Januar die 1 sein und nicht mehr die 3. Du hast für das laufende Jahr mit einer fetten Steuernachzahlung zu rechnen, und glaube ja nicht, dass du die Ex in irgendeiner Form daran beteiligen kannst ... den bis jetzt bereits zu viel gezahlten Unterhalt siehst du jedenfalls nie und nimmer wieder.

Im Klartext: Ändere die Steuerklasse sofort, und dann sieh' zu, dass du den TU so schnell als möglich neu berechnest.

Und es ist mir ein Rätsel, warum dein Anwalt dich auf diese bekannte Falle nicht hingewiesen hat.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 14:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und falls Du mehr als den Mindest-KU für die beiden Kinder zahlst, kannst Du vermutlich die ganze Rechnung in die Tonne treten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 15:01
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hejhej....
vielleicht liegen ja zwischen dem Tag der "tatsächlichen" Trennung (vor 5 Monaten) und dem "amtlich" festgeschriebenen Trennungstermin (nach dem 01.01.) noch ein paar Wochen. Wenn offiziell wirklich schon im letzten Jahr getrennt - dann wohl am besten den Anwalt wechseln!  😉
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 15:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

vielleicht liegen ja zwischen dem Tag der "tatsächlichen" Trennung (vor 5 Monaten) und dem "amtlich" festgeschriebenen Trennungstermin (nach dem 01.01.) noch ein paar Wochen.

Selbst dann gilt der Rat uneingeschränkt.
Es ist dann vielleicht nicht zwingend, den RA raus zu werfen, aber ein Auge drauf haben sollte man auf jeden Fall.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 15:19
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Hi Forum,

Sorry für die schwammige Ausdrucksweise... wollte hier keine riesen Diskussion vom Zaun brechen.

Hejhej....
vielleicht liegen ja zwischen dem Tag der "tatsächlichen" Trennung (vor 5 Monaten) und dem "amtlich" festgeschriebenen Trennungstermin (nach dem 01.01.) noch ein paar Wochen. Wenn offiziell wirklich schon im letzten Jahr getrennt - dann wohl am besten den Anwalt wechseln!  😉

Wie Weserfrosch schon geschrieben hat, habe ich die Ummeldung erst Mitte Januar gemacht um die Klasse 3 noch komplett in 2011 zu haben. Bin erst seit 01.12. 2010 im meiner Wohnung. Meint ihr, dass das so ok ist? Jeder hat doch was davon, oder laufe ich Gefahr in irgendwas reinzuschlittern?

Welche Angaben muß ich denn machen, soll ich das reinstellen was der Anwalt ausgerechnet hat? Dachte bei meinem Anwalt wäre ich auf der sicheren Seite?!? :question:

Gruß RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2011 17:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

abgesehen davon, dass das mit der Steuerklasse Beschiss ist,

- zahlst Du keinen Euro weniger Steuern als mit 4/4
- hast Du eine fette Nachzahlung vor Dir, wenn Ex die gemeinsame Veranlagung verweigert
- hast Du eine fette Nachzahlung vor Dir, wenn Ex zwar die gemeinsame Veranlagung unterschreibt, aber dann (wenn sie Einkünfte erzielt) einen Aufteilungsbescheid beantragt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 17:14
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Tach

Moin,

abgesehen davon, dass das mit der Steuerklasse Beschiss ist,

- zahlst Du keinen Euro weniger Steuern als mit 4/4
Wieso 4/4 ? Meine Frau arbeitet nur geringfügig (sowohl in 2010, als auch gesamt 2011)
- hast Du eine fette Nachzahlung vor Dir, wenn Ex die gemeinsame Veranlagung verweigert
Wieso sollte Sie, kommt doch auch ihr finanziell zu Gute. Was soll ich deiner Meinung nach tun?
- hast Du eine fette Nachzahlung vor Dir, wenn Ex zwar die gemeinsame Veranlagung unterschreibt, aber dann (wenn sie Einkünfte erzielt) einen Aufteilungsbescheid beantragt.
Was bitte ist ein Aufteilungsbescheid ? Kann ich mich da irgendwie absichern?[/quote

Stellt sich in 2012 auch die o.g. Problematik für mich?

Grüße aus dem Tal der Ahnungslosen.

RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2011 13:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

- zahlst Du keinen Euro weniger Steuern als mit 4/4

Soll heissen, dass die Wahl der Steuerklasse für die am Ende des Tages fällige Steuer unerheblich ist (sprich: der Zeitpunkt der Steuerzahlung/-erstattung wird lediglich verschoben).

- hast Du eine fette Nachzahlung vor Dir, wenn Ex die gemeinsame Veranlagung verweigert

Wieso sollte Sie, kommt doch auch ihr finanziell zu Gute.
Die Vorteile der Steuerklasse 3 hat Ex dann bereits genossen (via TU-Berechnung auf falscher Grundlage).

Andersrum wird ein Schuh draus:
Sie hat keinen weiteren Vorteil, wieso sollte sie sich also an einer Steuerhinterziehung (wenn auch schwer nachweisbar -> nichts anderes ist das) beteiligen ?

- hast Du eine fette Nachzahlung vor Dir, wenn Ex zwar die gemeinsame Veranlagung unterschreibt, aber dann (wenn sie Einkünfte erzielt) einen Aufteilungsbescheid beantragt.

Sollte Ex im Laufe des Jahres anfangen, auf Steuerklasse 5 zu arbeiten, hat sie im Verhältnis zuviel Steuern vorausgezahlt, Du hingegen zu wenig - ein Aufteilungsbescheid vom FA wird diesen Missstand gerade rücken, indem Du nachzahlst und Exe profitiert.

Kann ich mich da irgendwie absichern?

Genau das hat man versucht, Dir hier zu erklären -> Wechsel die Steuerklasse und lass die TU-Berechnung anpassen.

Stellt sich in 2012 auch die o.g. Problematik für mich?

In 2012 hast Du in jedem Falle Steuerklasse 1.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 15:05




(@rp51730)
Rege dabei Registriert

@Alle

Danke!  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 08:46