Halbes Kindergeld a...
 
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Halbes Kindergeld abziehen obwohl kein Unterhalt geleistet wird?

 
(@psoidonuem)
Registriert

Hallo, meine DEF (ja wir sind immer noch nicht geschieden) fordert ,

- nachdem nun alle drei Kinder bei mir wohnen (strike) und
- sie jetzt ihren Job verloren hat, sie also auch 4 Jahre nach der Trennung noch immer nicht auf eigenen Füßen steht und
- nun nachehelichen Unterhalt beantragt hat und
- die Rechnung dann gleich noch mal für den Trennungsunterhalt aufmacht

dass ich ihr

- weil ich ja mehr dreimal oder fünfmal so viel verdiene wie sie
- und sie deshalb nicht kindesunterhaltspflichtig sei

dass ich ihr das halbe Kindergeld auszahle.

Kann das jemand logisch nachvollziehen? Das steht doch nur dem (als Abzugsbetrag) zu, der auch Unterhalt zahlt, nicht?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2016 17:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ,

pseudoneum Du hast völlig recht. Kindergeld ist Einkommen des Kindes (nach dem § 1612b des BGB soll das Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs verwendet werden) und wirkt sich deshalb unterhaltsmindernd aus.
Da es kein Einkommen der Eltern ist, hat Deine DEF auch keinen Anspruch auf die Hälft des KG.

Es gibt allersdings auch Ausnahmen:
    Prozesskostenhilfe
    Berechnung des Hartz IV-Einkommens

Um diese Fälle geht es aber bei Dir nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2016 18:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sag ihr doch einfach, sie darf es von dem Unterhalt abziehen, den sie nicht zahlt.  :phantom:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2016 19:23
(@psoidonuem)
Registriert

Ok danke 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2016 19:24
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Sag ihr doch einfach, sie darf es von dem Unterhalt abziehen, den sie nicht zahlt.  :phantom:

So war das bei uns auch 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2016 23:51