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Hartz4

 
 Sako
(@sako)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich mss ab morgen leider Hartz 4 beantragen...(Nicht Selbstverschuldet)
Nun sitzt mir die Arge meiner Exfrau auf dem Hals und setzt mich enorm unter Druck.
Als Hartz 4 Empfänger ann ich vorübergehend keinen KU zahlen, stimmt es das ich die ausfallenden Raten des KU (monatlich 234€) später zurückzahlen muss? Die letzten 4,5 Jahre habe ich Regelmässig und pünktlich gazahlt, muss allerdings monatlich noch 300 Euro Miete zahlen und 300 Euro für Kredite wegen Schulden aus der Ehe...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2011 23:49
(@jerushalaim)
Schon was gesagt Registriert

grundsätzlich steht dir auch als erwerbsloser mindestens € 770,00 Eigenbedarf /Selbstbehalt zu. Alles darüber kann dir genommen werden.
Solange deine Kinder unter 12 Jahre sind, hat deine ex die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss vom JA zu erhalten. Längstens aber für 72 Monate.

Sollte der Kredit aus der Ehe von beiden Partnern unterschrieben worden sein, so würde ich an deiner Stelle über einen Anwalt prüfen lassen, in wie weit  die Tilgung dafür berückstigung in der Berechnung für den KU findet.

Ich kenne deine finanzielle Situation nicht genau, aber als Harz4 und mit Unterhalstforderungen behaftet erscheint mir eine Tilgungsrate von € 300,00 eine sehr hohe Messlatte.
Die Frage die Du für dich klären solltes ist, ob Du nicht besser die private Insolvenz durchführst.
Beides kann ein Anwalt klären. Als Harz4 hast Du hundertprozentigen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das heist Du zahlst nichts dafür das ein Anwalt deine Dinge vor Gericht bringt und sie dort geklärt werden.
Du solltest nur bereits im Vorfeld den jeweiligen Anwalt bez. der Prozesskostenhilfe informieren. Sowas muss einige Zeit vor der Hauptverhandlung beantragt sein.

Solltest Du irgend wann wieder zu ordentlichen Einküften kommen, kann es natürlich passieren dass das JA den Vorschuss von dir wieder haben will.
Aber das sollten für dich im Augenblick noch ungelegte Eier sein die es noch nicht auszubrüten gilt.
Auch das JA muss und wird sich auf Ratenzahlungen einlassen. Wer bereit ist Ratenzahlungen zu leisten, gilt nicht als zahlungunwillig. 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 21:22
(@papi74)
Registriert

Hallo,

sofern ein Titel vorliegt muss dieser bedient werden. Wenn du das nicht kannst, so wird erstmal das JA einspringen und die monatlichen Beträge laufen als Schulden auf oder der GV steht vor der Tür.
Du musst Dich darum kümmern, dass der Titel abgeändert wird...Also ab zum Gericht Beratungsschein holen, dann zum RA und sofortige Abänderungsklage einreichen + Vollstreckungsschutz.

Dann mit dem Urteil zu JA und sagen...bin nicht leistungsfähig....dann läuft der Vorschuss des JA nicht als Schulden auf.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 20:22