Hallo Forengemeinde,
ich stehe wegen der "Abzugsposten" zur Berechnung des KU/EU grade etwas auf dem Schlauch:
Soweit ich verstanden habe, ist nach jüngerer Rechtsprechung bei eigengenutzter Immobilie vom Wohnwert der komplette Schuldendienst (Zinsen+Tilgung) abzugsfähig.
Früher konnte man die Tilgungsleistungen ja nur als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der geltenden Grenzen (4% vom Brutto bzw. 24% für das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigende Brutto ) angerechnet werden.
Kann man nun zusätzlich zum Schuldendienst den Betrag für Vorsorgeaufwendungen durch weitere Investitionen in Vorsorgeprodukte (Sparbuch, LV etc.) voll ausschöpfen?
Würde in diesem Zusammenhang auch eine Anlage z.B. in ETF's per Sparplan als Vorsorge anerkannt?