Bezug: http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6560
Hallo,
wie würde das den Aussehen, wenn man Verheiratet war.
Kann sich dann evtl. auch beim EU für die Ex etwas änden?
Grüße
Gamebit
Anm. Admin: Board-Regeln beachten (Nr.5)!
Also die Ex profitiert nicht vom Steuervorteil der neuen Ehe, das gilt nur für den KU.
Ansonsten würde es nur etwas ändern, wenn du neue Ehefrau bedürftig wäre, weil sie ein Kind aus der neuen Ehe betreut. Nur weil man heiratet bekommt die Ex nicht automatisch weniger EU.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Gambit, bitte achte auf die Board-Regeln. Das ist jetzt schon das zweite Mal. :puzz:
Die von dir gestellte Frage ist zig-fach im Forum erörtert worden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!