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Herausgelöster Beitrag von neugierige: TU und neue Lebensgemeinschaft

 
(@neugierige)
Schon was gesagt Registriert

Das passt ja exakt auf meine Fragestellung. Ich bin die neue Ehefrau eines Geschiedenen Vaters. Wir haben keine Kinder.

Die Exfrau hat seit mehreren Jahren eine neue Beziehung. Sie betreut das 8 jährige Kind aus der Ehe und geht halbtags arbeiten.
Wir haben alle ein recht gutes Verhältnis, also wir wollen aus Anlass des 8 Geburtstages des Kindes den Unterhalt mal neu und fair berechnen.

Sie lebt zum Zeitpunkt der Neuberechnung im neuen Haus, dass sie sich mit dem Neuen zusammen baute. Sie heiraten nicht.

Ich lese manchmal, nach 3 Jahren nachgewiesener Beziehung erlischt der Ehegattenunterhalt.

Nun ist es aber hier so, dass der Neue selbst bis zum Selbstbehalt Unterhalt zahlt, also wohl nicht leistungsfähig ist.

Fragen: So ganz wird der Ehegattenunterhalt wohl nicht erlöschen (wegen der Armut des Neuen), aber welche Minderungen kann man üblicherweise in dem Fall ansetzen?

Wenn die heiraten, erlischt dann auf alle Fälle der Unterhalt für die Exfrau, auch wenn sie das Kind betreut und der Neue nix beiträgt?

Wieviel in Prozent setzt man fair an, als Minderung für die Mietsparung und die neue Partnerschaft?

Danke.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2005 04:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beitrag herausgelöst - Boardregeln beachten (Punkt 5).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2005 04:36