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Herausgelöster Beitrag von Paulina: Hartz IV, Unterhalt, Wiederheirat

 
(@paulina)
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hallo,ich wollte kein neues topic eröffnen und nutze deshalb dieses, obwohl meine frage wohl eher zum unterhalt paßt.*manmögemirverzeihen*also, ein unterhaltstitel besteht bei meinem LG,diese sind aber schon drei jahre alt und gehen noch von der lohnsterklasse I aus.beim JA hat mein LG nur sein geringeren einkommensnachweis eingereicht und es wurde neu berechnet.da wir wegen hartz IV noch erheblichere geldschwierigkeiten bekommen werden, nu meine frage:ist es sinnvoll die bestehenden unterhaltstitel jetzt abzuändern oder erst bei einer neuheirat??? eine hochzeit wird bei uns eben wegen der krankenversicherung, die ich nächstes jahr selber zahlen müßte in frage kommen.- natürlich wären da auch andere gründe, also jetzt nicht falsch verstehen...-noch ne frage:am 12.08.2004 hatte mein LG den scheidungstermin, sie wurden geschieden, der rest wird aber in einem späteren verfahren geklärt. nun ist es so, das seine ex das haus behält und jetzt das neue problem: beim hartz IV sowie kindergeldzuschlag - antrag muß angegeben werden, ob man ein haus oder bausparvertrag besitzt. zählt dann ja als einkommen äh vermögen. mein LG besitzt einen bausparvertrag, alles daraus bekommt allerdings seine ex, leider läuft der vertrag aber unter seinem namen.kann man das kurzfristig ändern???die ex möchte das aber nicht, würde nämlich ihr vermögen erhöhen und etwaige ansprüchen senken.so ich hoffe mir kann einer ne schlaue antwort geben!!!!vielen dankgrußpaulina :crash:

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2004 19:04