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Heute Klageverhandlung - nachehelicher Unterhalt

 
(@max076)
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Hallo,

ich hatte heute nach monatelangem Tauziehen zwischen und über die Anwälte den Gerichtstermin.

Das es eine RichterIN sein würde, machte mir zunächst etwas Bauchschmerzen, was sich aber als Irrtum herausstellen sollte.

Kurz zu den Fakten: Ehezeit kurz, 2 Jahre, Scheidung Anfang 2008, Tochter 3 Jahre, zahle bisher privat vereinbarter Betrag, der der KM nicht mehr ausreichte, weil Ihr Hals noch weiter sich öffnen lässt und somit noch mehr Euros reingehen. Aber der Hals der Ex ist ja nebensächlich....

Mein Anwalt gab in den letzten Wochen alles, betonte aber, daß das neue U-Recht Spielraum auch für Auslegungen mancher Richter zulässt, die sich immer noch stark auf die Frauenseite schlagen und diese als arme alleinerziehende Opfer sehen.

Die Richterin war freundlich und nett, und dann ging es los.

Die Klägerin und ihr Anwalt wurden unmissverständlich gerügt, daß das bisher vorgetragene keine Basis sei um heute weiterzumachen (!).

Der Antrag auf PKH kann bei dem derzeitigen Sachstand nicht entsprochen werden.

Sie habe nichts gelesen, warum die Klägerin darlegt, nicht arbeiten gehen zu können (!). Es wird sogar eine Vollzeitstelle unterstellt, wenn die Kinderbetreuung ordnungsgemäß sichergestellt ist.

Wenn ich Luftschlangen dabei gehabt hätte, hätte ich welche in die Luft geworfen :-))

Ich dachte, ich höre nicht richtig. Klasse Frau, diese Frau Richterin 🙂

Leider vertritt sie die Auffassung, daß derzeit eine Befristung wohl noch nicht möglich ist, sie meint, dies wäre ab dem 2. Vorschuljahr möglich.

Ihr Vorschlag war ein Vergleich (Teilung der Differenz zwischen dem Angebot beider Seiten). Hätte mir zwar mehr im Detail gewünscht, daß man auf die veschiedenen Dinge eingeht, so war es wie auf dem Basar, aber na ja, ist wohl so. Gestört hat es mich schon etwas...

Ansonsten denke ich war es ein voller Erfolg in Richtung neue U-Recht. So klare Worte, so mein Anwalt, habe er noch nicht gehört.

Ein paar Fragen habe ich aber:

Wir haben im Verfahren den angesprochenen sofortigen Vergleich, den die andere Seite gewollte hätte, nicht zugestimmt. Lieber warten wir ab, was da noch vorgetragen wird. Soll ich bei diesem Grundsatz bleiben, d.h. also später eher ein Urteil abwarten, denn ich denke, mit einer unbefristeten lösung hatte ich gar nicht gerechnet ?

Da der jetzige Betrag schon an meine finanziellen Grenzen geht, wäre ich schon dafür, nicht wie auf dem Basar Halbe/Halbe zu machen sondern jede Position einzeln zu betrachten. Soll ich daher bei dem zweiten Termin darauf bestehen ? es geht mir wirklich um 10 Euro, die mit in meinem Geldbeutel was bedeuten.

Habe halt das Gefühl daß die Richterin immer gut aus ner Nummer rauskommen will und, da sie bereits der Gegenseite den deutlichen Dämpfer gegeben hat, daß die Ex mindestens halbtätig arbeiten gehen muss, daß sie jetzt auch zeigen will, daß ich noch eine Schippe drauf legen muss. Aber mir geht es da wie gesagt um Details. 50 Euro mehr oder weniger zahlen ist viel Geld pro Monat.

Danke für Eure Geduld beim lesen und die Antworten 🙂

Max

Wenn ich Vergleich ablehne, kann das Urteil dann (als "Strafe" der Richterin) doch für mich schlechter ausfallen ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 18:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Max,

stell doch bitte mal konkrete Zahlen ein: Dein und ihr (früheres) Einkommen, ihre Forderung, Dein Angebot, KU etc.. Ansonsten ist das alles Kaffeesatzleserei. Und ja: Feilschereien um 10 oder 20 EUR machen sich tatsächlich nicht gut, denn solche Beträge machen die Gegenseite nicht reich und Dich nicht arm.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2009 18:43