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Hilfe bei Berechnung

 
(@kopfleer)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,

meine Geschichte kennt ihr ja. Nun geht es bei uns ums Geld.

Meine Frage zum Unterhalt. Ich verdiene zZ 1600€/Monat. Hinzu kommen noch ca. 100-250/Monat an Zulagen hinzu.
So dass ich immer ca. 1700-1800/Monat Netto hab.

Ist das die monatliche Grundlage, worauf die Berechnung basiert oder darf ich hiervon was abziehen??
Wie sieht es aus mit Miete? Versicherungen? oder andere monatliche Kosten die so anfallen?

Meine DEF sagt das pro Kind 333 euro monatlich anfallen? lt. Düsseldorfer Tabelle.
Hieße ich muss ihr bald 666 Euro an Unterhalt bezahlen?? Sie bekommt dann noch Kindergeld  und geht selber noch voll arbeiten?

Meine Bilanz

                                        Ich                                                                                    DEF
Gehalt                              1800                                                                                  1700
KU                                  - 666                                                                                  666
Kindergeld                            0                                                                                    354
Miete                                - 500                                                                                - 900

Saldo                                  634                                                                                  1840 !!!!!!

ist das richtig??? Ich kotze grade!!  😡 😡 😡 😡
Davon muss noch essen auto und versicherung bezahlt werden! Ach ja und leben wollte ich auch noch

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2015 21:05
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

So dass ich immer ca. 1700-1800/Monat Netto hab.

Ist das die monatliche Grundlage, worauf die Berechnung basiert oder darf ich hiervon was abziehen??

Davon werden noch berufsbedingte Aufwendungen (je nach OLG meist 5%) und Altersvorsorgeaufwendungen abgezogen. Eventuell auch noch weitere Kosten wie ehebedingte Schulden. Genaueres erfährst du in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLGs.

Wie sieht es aus mit Miete? Versicherungen? oder andere monatliche Kosten die so anfallen?

Schlecht (falls vorhanden, eventuell eine Berufsunfähigkeitsversicherung).

Meine DEF sagt das pro Kind 333 euro monatlich anfallen? lt. Düsseldorfer Tabelle.

Davon ziehst du noch das halbe Kindergeld ab und landest dann entweder bei 225€ (Zeile 1 der DDT) pro Kind oder 241€ (Zeile 2).

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 21:28
(@Inselreif)

ist das richtig???

Nein, ist es nicht.
Lassen wir mal dahingestellt, ob der Unterhalt so korrekt berechnet ist. Deine Ex hat Dich offenbar eine Stufe zu hoch angesetzt und vergessen, das halbe Kindergeld abzuziehen, so dass dann (derzeit) 225,- pro Kind da stehen. Egal. Die Details können wir immer noch rechnen.

Aber löse Dich als erstes mal ganz schnell von dem Gedanken, dass Du Deiner Ex Unterhalt bezahlst. Das ist Unterhalt für Deine Kinder und ja, auch kleine Kinder kosten deutlich mehr Geld ale keine Kinder. Analog mit dem Kindergeld.

Überlegenswert wäre höchstens die Frage, ob Du versuchen solltest, ein paar Euro Trennungsunterhalt von Deiner Ex zu ergattern.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 21:30
(@kopfleer)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Davon werden noch berufsbedingte Aufwendungen (je nach OLG meist 5%) und Altersvorsorgeaufwendungen abgezogen. Eventuell auch noch weitere Kosten wie ehebedingte Schulden. Genaueres erfährst du in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLGs.

Was sind ehebedingte Schulden? Schulden die in der Ehe gemacht wurden, unabhängig auf wessen Name die Schulden laufen? Davon haben wir auch einige ... ca 12.000€. Noch sind wir auf dem Stand das wir die Schulden gemeinsam zahlen. Aber die macht schon anstalten, dass jeder seine eigenen Schulden bezahlen soll. Wie ihr euch denken könnt, laufen die meißten Schulden auf mich, da sie vorher arbeitslos war!! :exclam:
__________________________
Edit: Zitat lesbar gemacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2015 21:51
(@kopfleer)
Schon was gesagt Registriert

Aber löse Dich als erstes mal ganz schnell von dem Gedanken, dass Du Deiner Ex Unterhalt bezahlst. Das ist Unterhalt für Deine Kinder und ja, auch kleine Kinder kosten deutlich mehr Geld ale keine Kinder. Analog mit dem Kindergeld.

Dan kennst du meine DEF aber schlecht!! 🙂 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2015 22:03
(@kopfleer)
Schon was gesagt Registriert

Nein, ist es nicht.
Lassen wir mal dahingestellt, ob der Unterhalt so korrekt berechnet ist. Deine Ex hat Dich offenbar eine Stufe zu hoch angesetzt und vergessen, das halbe Kindergeld abzuziehen, so dass dann (derzeit) 225,- pro Kind da stehen. Egal. Die Details können wir immer noch rechnen.

Aber löse Dich als erstes mal ganz schnell von dem Gedanken, dass Du Deiner Ex Unterhalt bezahlst. Das ist Unterhalt für Deine Kinder und ja, auch kleine Kinder kosten deutlich mehr Geld ale keine Kinder. Analog mit dem Kindergeld.

Überlegenswert wäre höchstens die Frage, ob Du versuchen solltest, ein paar Euro Trennungsunterhalt von Deiner Ex zu ergattern.

Gruss von der Insel

Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?? Hätte ich darauf einen Anspruch? DEF erzählt mir, das sie so "gnädig" ist und von mir keinen Trennungsunterhalt haben will! Fand ich schon ganz merkwürdig und hab mich hier gemeldet bei euch 😉 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2015 22:06
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

Was sind ehebedingte Schulden?

Das sind Tilgungsraten auf Schulden, die auf das eheliche Zusammenleben zurückzuführen sind.

Ob diese allerdings tatsächlich abzugsfähig sind, entscheidet im Streitfall ein Richter.
Entscheidend ist dabei die Frage, ob die Schulden für gemeinsame Anschaffungen aufgenommen wurden.

Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet??

Ganz grob: Nach Abzug aller Bereinigungsposten und des KUs, wird die Differenz beider Einkommen berechnet.
Davon sind dann 3/7 an den Wenigerverdienenden auszugleichen.

Hätte ich darauf einen Anspruch?

Möglicherweise. Ich würde allerdings erst dann damit winken, wenn deine DEF mehr als den Mindestunterhalt für die Kids verlangt.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2015 13:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo kopfleer,

Ich würde allerdings erst dann damit winken, wenn deine DEF mehr als den Mindestunterhalt für die Kids verlangt.

Ich würde hier ggf. mit etwas ganz anderem winken. Wenn ich's richtig verstehe, ist die Sachlage bei euch doch die Folgende: Du arbeitest Vollzeit, sie arbeitet Vollzeit; und ihr habt dabei ein nahezu gleich hohes Einkommen.

Falls die Entfernung zwischen euren beiden Wohnorten es zulässt, seid ihr eigentlich die idealen Kandidaten für ein Wechselmodell ... d.h. Kinder sind ungefähr zu gleichen Zeitanteilen bei Papa bzw. bei Mama, zum Beispiel im wöchentlichen Wechsel; jeder ist während dieser Zeit für die anfallenden Kosten selbst zuständig, übergreifende Kosten wie z.B. Kindergartenkosten werden halbe-halbe geteilt, gegenseitige Unterhaltsansprüche gibt es nicht.

Einziges Problem: Erzwingen kannst du so etwas nicht; wenn du dir eine derartige Lösung vorstellen kannst, dann wirst du diese deiner Ex irgendwie schmackhaft machen müssen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2015 19:36