Hallo Leute,
angefangen hat alles in diesem Beitrag http://www.vatersein.de/Forum-topic-31481.html .
Ich habe jetzt einen neuen Beitrag aufgemacht wegen der Übersicht, hoffe das ist okay.
Es ging darum welches Einkommen für die Berechnung relevant ist.
Auf dieser Grundlage bin ich nun auf ein monatliches Einkommen von 1.629,27 € gekommen (Gehalt abzüglich privater Krankenversicherung).
Berufsbedingte Aufwendungen und Riester oder ähnliches nicht vorhanden. Lediglich für die kleine eine Unfallversicherung, ist die anzurechnen?
Zuständiges OLG ist Berlin.
Unterhalt wird berechnet für die Große ( 14 Jahre alt).
Weitere Unterhaltsberechtigte im eigenen Haushalt ist 7 Jahre alt.
Ich habe jetzt 246,97 € Unterhalt für die Große ausgerechnet. Ist das Korrekt?
Jugendamt will sicher wieder einen Titel, was ist zu beachten? Begrenzung auf 18, will ich dieses mal drauf achten (wusste ich vorher nicht)! Gibt es noch was?
Soll ich "meine" Berechnung gleich dem Schreiben bzgl Einkommen beifügen oder warten was die ausrechnen?
Ab wann muss der "neue" Betrag gezahlt werden? Bis jetzt gibt es einen Titel über 181€. Das Schreiben vom Jugendamt ist vom 06.07.2017.
Vielen Dank für eure Bemühungen.
MfG
Ethelidor
Hallo,
die DDT ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt. Mit Deinem bereinigten Netto kommst Du in Stufe 2 (1501 bis 1900 Euro) bei einem Kind in der 3. Alterstufe (12- 17) ergibt das einen Zahlbetrag von 387 Euro und für ein Kind in der 2. Alterstufe (6-11) von 317 Euro, in Summe 704 Euro, 1630 - 704 = 926 < 1080 Euro, deshalb eine Stufe herunter.
In Stufe 1 (Mindestunterhalt) Kind (12 -17) ergibt Zahlbetrag 364 Euro, Kind (6- 11) ergibt 297 Euro, in Summe 661 Euro, 1630 - 661 = 969 < 1080 ergibt Mangelfall.
Da es ein Mangelfall ist wird die Unfallversicherung garantiert nicht anerkannt.
Damit ergeben sich 1630 - 1080 = 550 Euro zu verteilendes Geld. Anteilig auf beide Kinder aufgeteilt:
364/(364+297)*550 = 303 Euro, 297/(364+297)*550 = 247 Euro.
D.h. für das 14-jährige Kind sind 303 Euro zu zahlen.
VG Susi
Hallo Susi64,
vielen Dank für deine Berechnung, habe den Fehler in meiner Rechnung gefunden. Ich habe den Bedarfskontrollbetrag als Eigenbedarf angesetzt.
Liebe Grüße
Ethelidor
Moin
Wieso glaubst Du, keine berufsbedingten Aufwendungen zu haben? Und irgend eine Form von Altersvorsorge hast Du auch nicht?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
ich wüsste jetzt nicht was ich da ansetzen könnte. Ich habe es 1,4 km bis auf Arbeit und das erledige ich zu Fuß. Habe somit keine Fahrkosten. Irgednwelche spezielle Berufskleidung habe ich auch nicht.
Was könnte denn noch angesetzt werden?
Nachtrag, Edit leider nicht mehr möglich!
Habe gerade in den Leitlinien Berlin für 2017 gesehen, das pauschal 5% als berufsbedingter Aufwand abgezogen werden kann.
Damit wäre das monatliche Einkommen auf 1548 € gesunken.
Dann würde die Berechnung doch so aussehen oder?
1548 - 1080 = 468 € verteilendes Geld.
Anteilig aufgeteilt:
364/(364+297)*468 = 257 Euro
297/(364+297)*468 = 210 Euro.
D.h. es wären für die große 257 Euro zu zahlen.
Würde das so durchgehen oder wäre das wegen Mangelfall problematisch mit den 5%?
Grüße Ethelidor
Moin
Im absoluten Mangelfall (der Mindest-KU ist nicht gewährleistet) stehen die berufsbedingten Ausgaben zur Disposition und es dürfte verlangt werden, diese nachzuweisen. Also so einfach verläuft es vermutlich nicht. Falls Du z.B. mit den öffentl. Verkehrsmitteln fahren solltest und deshalb eine Umweltkarte Dein eigen ist, würde die Quittung genügen. Aber bei 15min Fußweg ist da wohl wirklich nichts drin, nicht mal per Fahrrad. Versuchen kannst Du es aber.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
vielen Dank.
Monatskarte habe ich auch nicht. Aber irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass die Kinderbetreuungskosten mit rein fallen könnten, dir kleine geht ja in Schulhort.
Ist das korrekt?
LG Ethelidor
Hallo,
Hortkosten sind Mehrbedarf und gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen.
Hier würde es aber bedeuten, dass der KU des älteren Kindes zugunsten des Mehrbedarf des jüngeren Kindes gekürzt würde.
<a href="https://openjur.de/u/358135.html>OLG" Stuttgart</a>
"1. Im Mangelfall ist ein Mehrbedarf des Kindesunterhalts gegenüber dem Mindestbedarf subsidiär und findet daher zunächst keinen Eingang in eine Mangelfallberechnung."
(siehe auch " 31 Im Mangelfall bleibt der vom Antragsteller hinsichtlich der Kinder B. und M. geltend gemachte Mehrbedarf für die Kosten des Kindergartens unberücksichtigt, da dieser gegenüber dem Tabellenunterhalt subsidiär ist (Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Gerhardt, 8. Auflage, 2011, 6. Kapitel, Rn. 745; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Seiler, aaO, 6. Kapitel, Rn. 292)."
Da ein Mangelfall vorliegt werden die Hortkosten also nicht berücksichtigt. Da es vermutlich auch die KM nicht leistungsfähig für den Mehrbedarf ist, muss er aus dem Unterhalt bestritten werden.
VG Susi
Vielen Dank für die Antwort, ich warte jetzt erst einmal die Antwort vom Jugendamt ab.
Ich konnte nur leider wegen Urlaub nicht früher antworten.
Grüße Ethelidor
Hallo Leute,
die Antwort vom Jugendamt ist da und ich bin positiv überrascht.
Die haben die Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen akzeptiert und den Unterhalt auf 249 € festgesetzt.
Nun soll ich bis 31.08.2017 vorbei gehen und Titel machen lassen.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Gruß Ethelidor
Hallo @Ethelidor,
bei der Titulierung bitte unbedingt auf die Befristung bis zum 18. Lebensjahr (Geburtstag) achten!
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin
Die Empfehlung wäre, einen Titiel über diese Höhe bei einem Notar erstellen zu lassen. Kostet nur eine geringe Schreibgebühr. Der Vorteil: der Notar schreibt ohne wenn und aber inhaltlich das rein, was Du willst und berät hinsichtlich der rechtssicherheit Form und Formulierungen (zB dynamischer Titel).
Kostenlos gibt es diesen Titel beim JA. Da zeigt aber die Erfahrung, dass das JA (letztlich als Verteter des Kindes) parteiisch ist und die Formularvordrucke für Titel über das hinaus gehen, was nötig ist (mit der Begrenzung auf Volljährigkeit hast Du ja schon Erfahrung).
Letztlich muss auch das JA das titulieren, was Du willst. Auch wenn sie manchmal was anderes behaupten. Kein JA kann auf den unveränderten Formularvordruck bestehen. Aber Du musst in der Situation vor Ort auch wissen, was Du willst! Du kannst den Vordruck auch erstmal mit nach Hause nehmen und in Ruhe prüfen und Experten gegenlesen lassen (zB hier bei vs)
toto