Hallo,
da ich selber nicht wirklich sicher bin wie ich den Unterhalt zu berechnen habe, trotz viel lesens im Netz bitte ich um Mithilfe.
49.000 € Bruttojahresverdienst, darin enthalten sind Weihnachts-, Urlaubsgeld und eine variable Ergebnisbeteiligung
Ich bin verheiratet seit 2004. Getrennt seit 2009, allerdings nicht wirtschaftlich und räumlich. Ich habe eine neue Partnerin, mit der ich aber nicht zusammen ziehen werde.
Ich habe 3 unterhaltsberechtigte Kinder. 18 Jahre und derzeit in der Orientierungsphase sich einen Job auszusuchen, sofern er eine Lehrstelle bekommt. Ansonsten wurden ihm BBS oder Erwachsenenschule von seiten der Schule und dem Arbeitsamt vorgeschlagen.
15,5 Schüler und 6,5 ab Herbst Schüler.
Ich habe noch etwas von 4 % gehört die ich abziehen darf, hab nur absolut keinen Plan welche Voraussetzungen der Sparvertrag erfüllen muß und was da gut ist.
AUßerdem habe ich derzeit Fahrtkosten zur ARbeit in Höhe von ca. 180 €. NAch meinem Umzug in die Stadt werden diese sich verringern, ich schätze mal so auf 70-80 €.
Ich habe schon einmal versucht das zu errechnen, aber ich stolper imemr wieder über dei DDT und die Stufen und das herabstufen.
Dazu sind die gehaltsrechner im Netz für maximal 14 Gehälter ausgelegt, ich hab ja aber 15 mit den 3 Sonderzahlungen.
Und dann die 3/7 und 4/7 regelung an meine Frau. Kann das gelesene Wissen nich so ganz sicher einsetzen, hab immer ANgst es falsch zu machen.
Bin derzeit noch in Klasse 3 und werde nach Auszug in die 1 wechseln.
Muß ich nach der Trennung Unterhakt zahlen ? Meine Frau hat nie gearbeitet, keine Ausbildung. Wird jetzt ins Hartz IV abrutschen, da meine Zahlungen nicht ausreichen werden, so viel kann ich schon errechnen.
Fehlen für eine Hilfe noch relevante Daten ?
Hmm, ok keine Resonanz. Dann mal ein wenig Eigeninitiative als Hilfsvorlage:
Meine bisherige Berechnung war wie folgt:
Bereinigung des Einkommens n. mögl. mangels Wissen
- 4 % ABzug = Keine Ahnung, siehe oben
- Fahrtkostenabzug, derzeit noch über der 5 % Pauschale
- höhere UNterkunftskosten. Mir liegt ein Angebot von 498 zum 1.7. vor, in dem Selbstbehalt sind aber nur 450 € warm
( errechnet mittels Online-Rechner, welcher nur 14 Monatsgehälter max. annimmt. )
Steuerklasse 3 = monatl. Netto 2.779,43
Steuerklasse 1 = monatl. Netto 2.437,26
Da ich unfähig bin das Einkommen zu bereinigen muß ich jetzt erstmal mitd em unbereinigten weiter rechnen.
DDT sagt Stufe 4. Ich stufe jetzt 2x herab, da ich nicht nur 2, sondern 4 Unterhalstberechtigte habe.
Ergibt folgendes Ergebnis:
Kind 1 (18) 329 €
Kind 2 (15) 356 €
Kind 3 (06) 288 €
Kindesunterhalt beläuft sich also auf 973 €
2437 € - 973 € = 1464 € Restmasse
3/7 davon wären gerundet 627,50 € Trennungsunterhalt. Da verbleibt mir aber zu wenig.
Also wäre hier bei meiner Frau ein Mangelfall, und si eerhält den 1.100 € übersteigenden Betrag von 364 € als Trennungsunterhalt.
Ist das so richtig ?
Dann muß ich nur noch die Bereinigung einbauen und Wissen, ob der Online-Rechner korrekt gerechnet hat. Durch monatlich stark schwankende Auszahlungswerte. Kann ich aber nicht prüfen, da ich seit 2 Monaten AU bin und nur in der Firma an meine Gehaltsbelege ran komme.
Moin Laird,
da noch niemand geantwortet hat, versuche ich mich mal und bitte ggf. um Verbesserung:
Zuallererst solltest du in die Steuerklasse 4 wechseln und Anfang nächsten Jahres in LSK1.
Ein Gehaltsrechner wirft für 49.000 € Jahresbrutto ein monatliches Netto von 2.456,71 (3 Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer) aus. Abhängig von den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLGs (welches wär das bei dir?) sind 5 % berufsbedingte Aufwendungen abzugsfähig. Damir wären wir bei 2.333,87. Solltest du Beiträge zur Altervorsorge leisten, wären auch diese abzugsfähig bis zu 4 %. Gibt es bei dir da irgendetwas? Ansonsten liegst du ganz knapp noch in Stufe 4 der DDT.
Da 4 Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, geht's 2 Stufen runter, also Stufe 2 und da komme ich dann auf:
421 € Kind 1 (18) - wobei ich mir nicht sicher bin, wie das bei volljährigen gerechnet wird
356 € Kind 2 (15)
291 € Kind 3 (06)
--------------------
1.068 € KU
2.457 € - 1.068 € = 1389 €. Davon 3/7 wären 596 €.
DEF erhält den 1.100 € übersteigenden Betrag von 289 € als Trennungsunterhalt.
Gruß
Brainstormer
Ersteinmal danke ich dir für eine Antwort.
Also derzeit noch Niedersachen, nach Umzug Bremen.
Ich bin noch in der Kirche, evangelisch. Austritt nach Unterhaltsberechnung und Kl. 1. Erhoffe mir dadurch nen 20er im Monat zu retten um was zwischen die Zähne zu bekommen.
Ich habe einen Renten-Sparvertrag, indem der AG die 26 € VWL einzahlt. Bedingt durch meine InsO ist sonst nix geblieben.
Meine Frau arbeitet nicht, warum dann die 4 und nicht die 1 ? Ich dachte immer man kann nur 3/5 oder 4/4 machen, wenn beide arbeiten. Ansonsten halt 3/nix. Und wenn man allein ist dann 1 und mit Kindern die 2.
Und wie kommst du auf einen Zahlbetrag von 421 € bei Kind 1 ? Ab 18 wird das volle Kindergeld abgezogen, lt dem was ich gelesen habe.
Und den Zahlbetrag hab ich aus diesem link, Auf Seite 6/6: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20121205_pm_Ddorfer-Tabelle-2013/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf
Außerdem hab ich bei Kind 1 das Problem zu unterscheiden, welche weiterführende Schule privilegiert ist und welche nicht.
Bekommt er eine Ausbildung, was sehr schwer wird, fällt das Privileg weg.
Aber, was ist mit einer BBS, Erwachsenenschule, PRoduktionsklassen etc. Das sind ja eigentlich keine allgemeinen Schulen mehr, sondern schon berufsvorbereitende Schulen, wenn man keine bezahlte Ausbildung bekommen hat.
Gelten diese auch als privilegiert ?
Hi,
das Problem beim 1. Kind ist, dass
a) es nicht mehr privilegiert ist, weil die allgemeinbildende Schule beendet ist.
b) theoretisch auch die Mutter unterhaltsverpflichtet wäre, aber mangels Einkommen nicht leistungsfähig ist.
Es wäre Brainstormer bei den genannten Zahlen insoweit zu folgen, dass Kind 2 und 3 dann zusammen 647 Euro erhalten. Verbleiben 1687 Euro.
Da das Kind nicht privilegiert ist, würde dann in der Reihenfolge ERST die Ex kommen und DANN das nicht mehr privilegierte Kind.
Heißt unterm Strich, dass vorbehaltlich des Bedarfskontrollbetrages erst mal die Ex bis zum Selbstbehalt bedient wird und das älteste Kind seinerseits leer ausgeht. Das heißt, es muss dann Ausbildungsbeihilfe ggf. Bafög beantragen oder Wohngeld oder was auch immer ihm zusteht.
So einfach wird es also nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Laird,
nach den berechtigten Einwänden von dir und Lausebackesmama hätten wir mit LSK1 und Kirchensteuer ein Netto von 2.450 €. Laut den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle, vermindern Vermögenswirksame Leistungen das Einkommen nicht und können somit nicht abgezogen werden. Berufsbedingte Aufwendungen können pauschal mit 5 % angesetzt oder die berufsbedingte Nutzung eines Kraftfahrzeugs mit 0,30 € pro Km abgezogen werden. Hier solltest du genau nachrechnen, denn mit den 5 % Abzug liegst du bei 2327 € ganz knapp über der Stufe 3 der DDT.
Gruß
Brainstormer
@Lausebackesmama
Ach herrje, ich dachte auch das erwachsene Kind kommt noch vor den Frauen. ;(
@Brainstormer
Moin Moin,
Ich möchte gerne noch einen SParvertrag anlegen, wo ich dann exakt 4 % für aufwende, nur hab ich 0 Plan was ich da sinnvoll nehmen sollte.
Ich muß ja irgendwie die fehlenden Beiträge aus Rentenversicherung und Betriebsrente wieder ausgleichen.
Derzeitige Fahrtstrecke Haus - Arbeit sind 40 km, wird ab Juli wegen Firmenumzug mehr werden. Schätze so 50-55km. Eine Strecke.
Un ddanke euch beiden das ihr die Fehle rin meinem Kopf ausbügelt. Man da hab ich so elendig viel gelesen, und habs imme rnoch nich im Kopf. :puzz:
Ich möchte gerne noch einen SParvertrag anlegen, wo ich dann exakt 4 % für aufwende, nur hab ich 0 Plan was ich da sinnvoll nehmen sollte.
Da kommen z. B. Riesterrenten, Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen in Frage.
Derzeitige Fahrtstrecke Haus - Arbeit sind 40 km, wird ab Juli wegen Firmenumzug mehr werden. Schätze so 50-55km. Eine Strecke.
Damit würdest du auf einen Betrag oberhalb der 5 % Pauschale kommen, wenn dies anerkannt wird. Somit landest du in Stufe 3 der DDT.
Die 4 % Altersvorsorge bringen dich dann aber nicht noch eine Stufe weiter runter.
Gruß
Brainstormer
Danke Brainstormer,
weiter als bis Stufe 3 komm ich eh nicht runter. Allerdings ahbe ich nach dem Umzug nur noch die 5 % Pauschale, da ich dann von den fahrtkosten darunter liege. Somit benötige noch etwas zum bereinigen.
Danke für die Vorschläge ich werd emich nach den Versicherungen mal informieren, was da sinnvoll ist.
Wie wirkt sich das denn eigentlich in Bezug auf Hartz IV aus, wenn mein Sohn ja keinen Unterhalt mehr von mir bekäme, aber ja in BG mit seiner Mutter zusammen lebt ?
Wie wirkt sich das denn eigentlich in Bezug auf Hartz IV aus, wenn mein Sohn ja keinen Unterhalt mehr von mir bekäme, aber ja in BG mit seiner Mutter zusammen lebt ?
Da bin ich überfragt, aber das ist ab jetzt auch nicht mehr deine Baustelle.
So wie es aussieht wirst du sowieso alles bis zu deinem Selbstbehalt von 1100 € abgeben müssen, da kann dann auch das Jobcenter nichts mehr von dir fordern.
Dein Hauptproblem ist deine Mithaftung im Mietvertrag. Dafür solltest du jetzt nach einer Lösung suchen.
Gruß
Brainstormer
Ok, der Grund warum ich derzeit mit burn out zuhause sitze .... alles meine Baustelle. Muß ich noch lernen ;(
Mietvertrag hab ich ja kaum Optionen.
A) Vermieter indiskutabel
B) Freiwillig - das nur wenn ich es schaffe ihr ne Wohnung zu besorgen / sehr schwer
C) Klagen - Verhältnis danach auf unterirdisch und keine Möglichkeit mehr zur kostengünstigen und friedlichen Klärung aller anderen Punkte / möchte ich nur im Notfall riskieren
Beim Klagen, wie lange dauert das ? Ich mußte mal vor meiner InsO jemanden aus meinem Haus klagen, dauerte 2 Jahre. Wäre hier also wieder mein Tod, wie damals.
Wie ich drüben schon schrieb: mein ganzes "Verklagtwerden" hat knapp vier Jahre gedauert. :gunman:
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Gruß
J.D.
Moin Laird,
C) Klagen - Verhältnis danach auf unterirdisch und keine Möglichkeit mehr zur kostengünstigen und friedlichen Klärung aller anderen Punkte / möchte ich nur im Notfall riskieren
Da ihr im Innenverhältnis zu gleichen Teilen für die Miete haftet, kannst du dir aussuchen, ob du ihren Anteil von ihr direkt forderst oder diesen bei der Unterhaltsberechnung von deinem Einkommen abziehst.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, dass sie nach einem Wohnungszuweisungsverfahren das Mietverhältnis allein fortsetzt, wenn sie dazu finanziell in der Lage ist. Siehe §1568a BGB.
Gruß
Brainstormer
Moin ihr beiden,
das Haus kann sie nur kurzfristig halten, wenn das Amt für diese 6 Moanteregel alles übernimmt.
Alleine die Stromrechung kann sie monatlich nich mal stemmen, knapp 280 €. Da dort Warmwasser drin ist, zahlt das AMt nach meinem lesen 22 € hinzu. Den ganzen Rest muß sie aus ihrem Unterhalt stemmen.
Wäre es eine Option, wenn ich:
- Strom, Wasser, Müll etc. auf Sie alleine ummelde
- die Miete nach meinem Auszug voll bezahlen und dann von der Gesamtunterhaltszahlung abziehe ?
Auf die hast du mich gerade gebrahct Brainstormer, durch deinen Beitrag.
Allerdings bei Miete 750 € wäre nicht nur ihr Trennungsanteil dabei, sondern anteilig auch der KU.
Wenn das Amt das HAus für 6 Monate übernimmt, habe ich die Versorger ausgeschlossen, da würde sie dann alleine haften.
Und beim Haus eben nach Ablauf der 6 Moante wie oben erdacht, sofern sie nicht bis dahin doch ausgezogen wäre.
Wäre für mich ne gute Lösung, ich bin aus der Haftung, für die Miete verrechne ich einfach und ich hab keinen Stress provoziert.
@JD Mich intersssiert ja jetzt nur die Klage zum Unterschriftszwang für die Kündigung. Verklagen kann man sich sein ganzes Leben lang 😉
Moin Laird,
Und beim Haus eben nach Ablauf der 6 Moante wie oben erdacht, sofern sie nicht bis dahin doch ausgezogen wäre.
Wäre für mich ne gute Lösung, ich bin aus der Haftung, für die Miete verrechne ich einfach und ich hab keinen Stress provoziert.
Du machst dabei einen Denkfehler: Der Vermieter muss einer einseitigen Kündigung nicht zustimmen; der holt sich einfach weiter bei Dir die Miete und veranlasst nach der zweiten ausbleibenden Mietzahlung eine Räumungsklage, für die Du die Kosten ebenfalls übernehmen "darfst". Mit irgendwelchen Ämtern muss er sich auch nicht absabbeln; seine Vertragspartner seid Ihr; nicht das Sozialamt.
Eine per Gericht erzwungene Zustimmung zu einer Kündigung dauert Monate und verschafft Deiner DEF und Deinen Kindern auch keine Bleibe; insofern ist das nicht besonders zielführend. Mit Deiner Verrechnung "Mietzahlung statt Trennungsunterhalt" wird sich ein Gegenanwalt möglicherweise ebenfalls nicht abfinden; der berechnet den TU-Anspruch Deiner DEF und den KU Deiner Kinder einfach nach Deinem Einkommen und erklärt die Mietzahlungen zu Deinem Privatvergnügen; egal, ob Du in der Bude wohnst oder nicht.
Man kann Dir wirklich nicht raten, auszuziehen, bevor das alles wasserdicht geklärt ist. Denn auch die Miete für Deine danach zu findende Wohnung bezahlst Du ebenfalls und kannst die Kosten nirgendwo abziehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Laird: okay. Dann halte ich mich erstmal raus, denn hier wurden schon so fundierte Angaben gemacht, da schadet Dir mein Halbwissen mehr als dass es nützt.
"So" eine Klage hatte ich ja auch nicht, kann also deswegen sowieso nichts dazu sagen.
Aber wie auch brille007 schon schrieb: man kann Dir den Auszug wirklich nicht raten.
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Gruß
J.D.
Moin Brille,
Sch.... ade. Und ich dachte ich hätt ejetzt des Rtsels Lösung gefunden. Wäre ja auch zu einfahc gewesen.
@JD
Trotzdem danke für die Warnungen. 😉
Moin Laird,
Wäre es eine Option, wenn ich:
- Strom, Wasser, Müll etc. auf Sie alleine ummelde
- die Miete nach meinem Auszug voll bezahlen und dann von der Gesamtunterhaltszahlung abziehe ?
Wenn du weiterhin die volle Miete zahlst, dann ist diese bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens abzugsfähig.
Allerdings bei Miete 750 € wäre nicht nur ihr Trennungsanteil dabei, sondern anteilig auch der KU.
Da der KU vor dem TU abgezogen wird, sollte dieser keine Rolle spielen - den wirst du in jedem Fall zahlen müssen.
Trotz allem hat Martin natürlich recht, dass deine DEF bzw. ein Gegenanwalt das völlig anders sehen werden. Insofern wäre es anzuraten, vorab schon einen eigenen Anwalt zu konsultieren, denn den wirst du wohl in jedem Fall brauchen.
Gruß
Brainstormer
Ja, ich halte schon Ausschau nach einem geeigneten Anwalt, mit dem Gedanken habe ich mich abgefunden.
Nur erstmal einen finden. Ich höre mich grad eim Bekanntenkreis rum, hoffe da findet sich einer.