Moin,
Zusatzfrage:
Zu dem noch zu abschließenden Sparvertrag für die 4% Abzugsregelung, muß ich den sofort abschließen, oder reicht es bei Auszug ?
Moin,
Zu dem noch zu abschließenden Sparvertrag für die 4% Abzugsregelung, muß ich den sofort abschließen, oder reicht es bei Auszug ?
er muss unterschrieben sein und vorliegen, wenn der Unterhalt berechnet wird; Absichtserklärungen reichen nicht. Wenn der Anwalt Deiner DEF Deine Einkommensunterlagen haben will, sollte er also beiliegen.
In Deinem Fall könnte die Unterhaltsberechnung auf eine Mangelfallberechnung hinauslaufen (was man aufgrund fehlender belastbarer Zahlen im Moment nicht sagen kann). In diesem Fall ist die Anerkennung privater Altersvorsorge nicht zwingend - wenn Du Pech hast, hast Du dann diesen Vertrag am Bein, ohne ihn unterhaltsmindernd geltend machen zu können. Reich machen Dich diese 4% aber sowieso nicht, denn auch als private AV hast Du sie nicht bar in der Tasche.
Viel wichtiger wäre, dass Deine DEF möglichst bald eigene Erwerbsbemühungen entfaltet. Euer Familieneinkommen ist schon jetzt auf knappe Kante gestrickt; mit zwei Haushalten und Steuerklasse 1 wird das für alle Beteiligten mehr als eng. Über die Frage "wieviel kann ich rausholen" bzw. "wie wenig muss ich zahlen" kann man sich mit Hilfe von Anwälten endlos kloppen. Sinnvoller wäre es, mit einem Mediator gemeinsame Lösungen zu finden statt gegeneinander zu fighten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
allerdings sind die 4 % quasi nicht verloren. Ich habe sie nicht jetzt, bezahle sie nicht jetzt ( in weiteren Sinne, da sie mir ja vom Nettogehalt wieder abgezogen werden vor UH Zahlung ), aber kann damit die Verluste aus dem Versorgungsausgleich ein wenig mildern.
Wann muß ich mich auf die Anforderung durch ihren Anwalt einstellen ? Sie wird nächste Woche anfangen sich bzgl. Anwalt zu informieren.
Ich kann eine Direktversicherung über meinen AG abschließen, hab ich mich heute drüber informiert.
Ja, so sehe ich es auch. Ich will möglichst eine friedliche Kompromiss-Lösung. Bestenfalls wo alle Beteiligten ihr Gesicht wahren und von sich behaupten können "gewonnen" zu haben.
So kann jeder mit den Folgen leben und ein friedliches Miteinander für unsere Kinder ist aus meiner Sicht gewährleistet.
2 der von mir angefragten Anwälte im anderen Thread sind auch ausgebildete Mediatoren uns bewerben sich als Verfechter der friedlichen Lösung, anstelle der masslosen Prozessgeilheit.
Meine Frau udn arbeiten ist wie Tag und Nacht zur selben Zeit, das wird schwer werden. Und schon gar nicht freiwillig. Sie möchte die ersten 2 Jahre zusahue sein wenn die Lüdde jetzt eingeschult wird. Sagt denke ich schon alles, was das JC daraus macht, ist hoffe ich mal nicht meine Baustelle.
Was daraus meien Baustelle werden könnte ist, wenn ihr Anwalt ihr mitteilt, das eine Rückdatierung der Trennung ihr wohl das 1 Jahre Schonfrist beim JC kaputt machen wird. In dem Fall denke ich wird sie die Datierung so weit wie nur möglich von sich schieben wollen, um nicht arbeiten zu müssen. ;(
Lass es.
Es lohnt sich nicht, jetzt auf Krampf irgendetwas abzuschließen, was du doch wieder verlierst, wenn du das Geld brauchst oder ein Mangelfall wirst.
Es hat auch keinen Sinn jetzt das Lottospielen anzufangen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ok.
Lotto spiel ich eh nicht. Bauernfängerei 😉