Hallo,
will mich mal kurz vorstellen. Bin 46 Jahre, habe eine DEF und 2 Kinder, 13 und 16 Jahre alt.
Meine Ehe dauert nun 16 Jahre und seit Pfingsten diesen Jahres ist die Blase geplatzt. Seitdem habe ich dieses Forum aufmerksam durchgeackert und mir schon viele Tipps zu Herzen genommen. Auch die TrennungsFAQ Seite habe ich mal durchgelesen und hoffe nur, dass ich nicht all die Ratschläge brauche. Möchte auch gar nicht mit all dem Mist kommen, warum, wieso, weshalb….Fakt ist, ich konnte nicht mehr. Tot unglücklich. Somit bin ich auch schon beim leidigen Thema Unterhalt.
Die Situation ist folgende:
Heirat 1997
Kinder 13 und 16
Ich, Alleinverdiener, seit 1997, sie keinen Cent, keinen Nebenjob, nichts. Will ich nicht weiter diskutieren, hab‘s kapiert, bin selber Schuld, dass ich diese Rollenverteilung akzeptiert habe. Habe halt nebenbei quasi noch viele Jobs gemacht, um über die Runden zu kommen.
2005 Haus gekauft, in dem wir zur Miete gewohnt haben, mein Traum, naja, wird wohl schwer werden, das zu halten, ist aber noch primäres Ziel.
In den ersten Wochen nach dem grossen Knall habe ich mich hingesetzt und versucht eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu erstellen. Es gibt hier keinen NEXT noch sonst was, einfach auseinander gelebt, wir sprechen noch einigermaßen normal miteinander. Deswegen meine Intention, das Geldverbrennen im Rahmen zu halten.
Was mir jetzt helfen würde, wäre eine Berechnung des TU. Denn meine Berechnung weicht angeblich vom neu von ihr hinzugezogenem RA etwas ab.
Ich bin halt nach dem Moto „Leben und Leben lassen“ ausgegangen, hab fairerweise alles Vermögen halbiert (auch wenn das nicht so passt) und bei der TU Berechnung komme ich quasi auf eine 50/50 Lösung, d.h. jeder hat fast das gleiche zum Leben, ich zahle ihr die getilgten Schulden/Renovierungen/Investitionen ins Haus zur Hälfte aus, übernehme es und nehme dafür einen weiteren Kredit auf (ich weiß, wird hart).
So, nun die Zahlen:
- Haus hat bisher gekostet mit allem 207.000,- EUR
- Restschuld 107.000,- EUR, also 100.000,- EUR bezahlt, ich biete ihr 50.000,- EUR Auslöse
- Aktuell ist die monatl. Belastung (ohne ihre Auslöse) 260,- EUR Zinsen und 605,- EUR Tilgung
- Wohnwert habe ich auch noch nicht richtig verstanden, Mietpreis für dieses Haus (100qm) wären ca. 600 EUR.
- Nach Auslöse (Bank würde mitmachen) käme ich auf eine Belastung von 700,- EUR gesamt (Herunterfahren Tilgung und Neukredit)
- Sie würde ausziehen, nach dem ich nicht ausziehe und dann immer komme, um hier alles in Schuss zu halten (1000qm Grundstück), das hat sie kapiert.
- Einkommen der letzten 12 Monate im Schnitt 3647,- EUR netto (2x im Jahr variable Prämie, aber das interessiert ja niemanden, zählt nur der Schnitt der letzten 12 Monate)
- Tochter, 16 Jahre bleibt bei mir, Sohn 13 Jahre geht zu ihr, beide noch in der Schule
- Weg zur Arbeit einfach 11km
- Steuerklasse ist noch 3 und werde ich zum Jahreswechsel auf 2 ändern (ich weiß, 4/4 wäre besser zum „Angewöhnen“ des geringeren Nettos und der TU-Berechnung)
Wäre echt super, wenn sich da ein Spezialist mal ranmachen würde und reale Zahlen zum TU berechnen könnte. Vor allem ist mir noch unklar, wie sich der Unterhalt für meine Tochter verhält, da DEF ja kein Einkommen hat.
KU für Sohn natürlich nach DDT.
Vielen Dank schon mal im voraus und liebe Grüsse
Nobbi
Moin Nobbi,
unsere Unterhaltsexperten werden sicherlich gleich loslegen mit einer Berechnung.
Ich persönlich würde in Deinem Fall immer auf die Scheidungsfolgenvereinbarung setzen, gerade wenn er ihr Euch noch halbwegs versteht und reden könnt.
Den Unterhalt für die Kinder kannst Du ja relativ einfach aus der Düsseldorfer Tabelle ermitteln. Da die KM nicht leistungsfähig sein wird, bleibst Du wahrscheinlich eh auf den Kosten sitzen. Dazu halt der TU für Deine Exe. Wahrscheinlich wirst Du bei einem Gesamtzahlbetrag irgendwo bei 1000 - 1200 Euro rauskommen. Hier würde ich einfach selber mal meine Schmerzgrenze ausloten - wenn ihr Euch auf Augenhöhe darüber einigen könnt, umso besser. Das Ganze in einen notariellen Vertrag gießen und dann gibt es auch nicht mehr viel zum Streiten. Sinnvoll wäre ebenfalls eine zeitliche Begrenzung der Zahlungen, um der KM in angemessener Zeit wieder eine Selbständigkeit zu ermöglichen.
Das Thema Haus ist halt immer etwas strittig hier. Ein Großteill der KVs kann alleine kein Haus stemmen - hier raten wir meist zum einvernehmlichen Verkauf. Bei Deinem Einkommen sieht es sicherlich schon anders aus, aber auch Du wirst den Gürtel sicherlich etwas enger schnallen müssen. Denn bei einer nicht verdienenden Exe wirst Du zumindest den gemeinsamen Anwalts-, Gerichts- und Notarkosten allein tragen müssen. Auch hier kannst Du dich (auch im friedlichen Fall) auf mehrere tausend Euro Belastung einstellen. Dazu kommen leidige Fragen wie KFZ-Nutzung durch die Exe (von KFZ, die oft finanziert werden - auch das mit einberechnen).
Dazu solltest Du dir auch mal um den (oft vernachlässigten) Punkt Versorgungsausgleich Gedanken machen. Seit 2009 gibt es hier auch Möglichkeiten, diesen mit anderen Punkten zu verrechnen. Dies Bedarf aber guter anwaltlichter Beratung. Gruß Ingo
Hallo Nobbi,
dann sehen wir uns mal die KU- und TU-Geschichte an. Dem Wohnort in deinem Profil zufolge müsste das OLG Karlsruhe zuständig sein, und damit gelten die SüdL (d.i. Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte in Süddeutschland). Bei einem Netto von 3.647 Euro und Lohnsteuerklasse III gehe ich mal von einem zugehörigen Brutto von ca. 5.500 Euro aus. Bei den 700 Euro Belastung für die Wohnung nach Auszahlung der Ex schätze ich mal, dass es sich um ca. 450 Euro Zins und 250 Euro Tilgung handelt. Falls irgendeine dieser Annahmen gar zu sehr daneben liegt, bitte korrigieren.
Kommen wir zuallererst zu deinem bereinigten Einkommen. Arbeitseinkommen sind netto 3.647 Euro, davon ziehen wir gemäß SüdL die üblichen 5% für berufsbedingte Kosten ab, also 182 Euro (Kontrollrechnung: das sind mehr als die Fahrtkosten für 11 Kilometer); bleiben 3.465. Hinzu kommt der Wohlvorteil; der ersparten Miete von 600 Euro rechnen wir den Zinsanteil von 450 Euro gegen, bleibt ein Netto-Wohnvorteil von 150 Euro, somit erhöht sich dein unterhaltsrelevantes Einkommen auf 3.615 Euro. Die Tilgung können wir als zusätzliche Altersvorsorge berücksichtigen; du kannst zwar zunächst versuchen, die vollen 250 Euro in die Berechnung einfließen zu lassen (als auszubuddelnden Knochen für den gegnerischen Anwalt), aber da es hier eine Obergrenze von 4% des Brutto-Einkommens gibt, wird das mutmaßlich auf 220 Euro gekappt. Mit letzterer Zahl sinkt dein unterhaltsrelevantes Einkommen auf 3.395 Euro, und mit dieser Zahl rechnen wir jetzt mal weiter.
Zunächst, Unterhalt für den dreizehnjährigen Sohn, der bei deiner Ex bleibt. Dein bereinigtes Netto entspricht rechnerisch Zeile 6 der Düsseldorfer Tabelle, aber du hast drei Unterhaltspflichten (Unterhaltsleistung für den Sohn, Betreuungsleistung für die Tochter, Unterhalt für die Ex). Somit geht's laut Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle um eine Zeile runter, also Zeile 5, Unterhaltszahlbetrag somit 420 Euro.
Nach Abzug KU bleiben von deinen 3.395 Euro noch 2.975 Euro übrig. Da Ex nix verdient, lautet die Berechnung gemäß SüdL: Von den 2.975 Euro gehen noch 10% Erwerbsbonus runter, bleiben noch 2.678 Euro, und die Hälfte davon ist Unterhalt für die Ex. Der TU beträgt somit 1.339 Euro.
Kommen wir zum Unterhalt, den deine Ex der sechzehnjährigen Tochter schuldet, die bei dir lebt. Das Einkommen der Madame besteht aus den 1.339 Euro TU, die sie von dir erhält, das ist Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle, somit ist der sogenannte Mindestunterhalt i.H.v. 334 Euro fällig. Da sie nicht arbeitet hat sie auch keine berufsbedingten Kosten, da ist also nichts abzuziehen; außerdem liegt ihr der Selbstbehalt für den KU bei 800 Euro (nur für Erwerbstätige sind es 1.000 Euro), also ist sie durch deinen TU problemlos leistungsfähig für diese 334 Euro.
Endergebnis somit:
- Du an sie wg. Unterhalt für den Sohn: 420 Euro
- Du an sie wg. Unterhalt für sie selbst: 1.339 Euro
- Sie an dich wg. Unterhalt für die Tochter: 334 Euro
Unterm Strich also 1.425 Euro, die du an sie zu zahlen hast.
Und sieh bitte zu, dass du schleunigst die Lohnsteuerklasse III loswirst, dein derzeit optisch hohes Netto ist zum Jahreswechsel endgültig Vergangenheit, aber es schlägt sich halt derzeit in einem entsprechend hohen Unterhalt für Madame nieder. An so etwas gewöhnen sich Exen üblicherweise (und üblerweise) ziemlich schnell; entsprechend groß ist dann der Ärger, wenn es zum Jahreswechsel damit abwärts gehen soll.
Falls du den Steuerklassenwechsel partout noch nicht willst: dann mach' wenigstens parallel zu der "Unterhaltsberechnung bis Jahresende" eine weitere "Unterhaltsberechnung ab Januar 2014" auf, d.h. anhand deines voraussichtlichen Einkommens gemäß der schlechteren Steuerklasse - und reibe ihr das Ergebnis bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit unter die Nase! Dann haben diese deutlich niedrigeren Zahlen wenigstens eine Chance, sich bereits jetzt im Kopf deiner Ex festzufressen.
Merke: Je komfortabler sie ihre Unterhaltssituation einschätzt, desto geringer ihr Anreiz, sich die eigenen Finger an Arbeit schmutzig zu machen; und je mehr Anreiz sie hat, sich auf dem Status einer voll-alimentierten Ex-Göttergattin auszuruhen, desto ungemütlicher wird's für dich.
Denn meine Berechnung weicht angeblich vom neu von ihr hinzugezogenem RA etwas ab.
Ich geh' jetzt einfach mal davon aus: Meine Berechnung wird sowohl von deiner Berechnung als auch von der Berechnung ihres RA abweichen.
Sei du also mal bitte so freundlich und erzähle, auf welche Zahlen du mit welcher Begründung gekommen bist - und deiner Demnächst-Ex gibst du bitte die Ansage, dass die Berechnung ihres Anwaltes für dich erst dann verbindlich ist, wenn sie vom Richter per Beschluss abgesegnet ist. Und keine Sekunde vorher! denn bis dahin ist der errechnete und geforderte Unterhalt nur das feuchte Wunschdenken eines Anwältleins.
Den gleichen Sachverhalt etwas freundlicher ausgedrückt: Sie möge dir diese Berechnung offenlegen, damit du sie prüfen kannst. Auf der Basis der vorliegenden, unterschiedlichen Berechnungen könnt ihr euch dann an einen Tisch setzen und zu einer Lösung kommen, mit der ihr beide leben könnt; oder falls keine Einigung möglich ist, dann muss es halt doch vor Gericht gehen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Nobbi,
den Ausführungen von Malachit sei noch angemerkt, dass bis zum Scheidungsantrag durchaus der angemessene Wohnwert, anstelle des objektiven Mietwertes, zum Ansatz gebracht werden kann. Auch der volle Abzug der Tilgungszahlungen ist bis dahin möglich, da deine DEF weiterhin am Zugewinn partizipiert. Allerdings können diese dann nicht zusätzlich noch als Altersvorsorge geltend gemacht werden.
Gruß
Brainstormer
Hallo,
erst mal vielen Dank für eure Hilfe, ich hab die letzten Tage viel gerechnet. Naja, ich mache eigentlich schon seit Wochen nichts anderes. ;(
Hier mal ein paar Antworten/Fragen:
@Ingo:
Ja, der Kampf ums Haus wird hart, das weiß ich und den engen Gürtel bin ich gewöhnt, wenn man all die Jahre alles alleine gestemmt hat. Ich kann auch gut mit Geld umgehen, ist nur die Frage ob die Bank mitspielt, denn die legen halt immer Pauschalen fest, was einem im Monat zur Verfügung stehen muss, das erfülle ich natürlich nicht. Es gibt keine anderweitigen Kredite. KFZ reichen 20 Jahre alte Fahrzeuge, zudem repariere ich alles selber. Das habe ich schon im Griff. Versorgungsausgleich ist auch noch ein Thema, da konnte ich noch nicht herausfinden, was mich das in Rentenpunkten kostet und was das dann in Euro heisst.
@Malachit:
Ja, OLG Karlsruhe, also die 10% Klausel und Hälfte des bereinigten Einkommens.
Brutto 5360 EUR als Schnitt der letzten 12 Monate, da liegt auch der Hase begraben, warum ich in meiner Berechnung ursprünglich andere Werte bekommen habe. Das Problem ist, dass nur 80% des Gehaltes fest ist, 20% ist prämienabhängig, was aber wohl niemanden interessiert bei diesen Berechnungen. Bedeutet auch, dass ich eigentlich 10 Monate lang nur 4500 EUR brutto habe und dann auf 2 Monate verteilt die Prämie. Unterhaltszahlungen berechnen sich aber auf ein Durchschnittsbrutto, das macht es dann schon schwer für mich, d.h. in den mageren Monaten von den fetten leben. 🙁
Belastung bekomme ich nach Auslöse (falls Ex überhaupt einwilligt) auf ca. 690 Euro gesenkt, allerdings 310,- Zinsen und 380,- Tilgung. Da Zinsen nicht so hoch, erhöht sich mein Einkommen wieder. Dafür habe ich jetzt mal die "Miete" auf 500,- Euro gesenkt, Haus mit 100qm ohne Zentralheizung, das haben wir ursprünglich auch bezahlt, als wir noch Mieter waren. Ich kann ja versuchen an den 4% Altersvorsorge zu "schrauben", aber wird wohl auf 215,- Euro abziehbar rauslaufen.
So komme ich auf ein bereinigtes EK von 3440,- Euro, abzüglich KU 420,-, macht dann 1359,- Euro für Madame. 334,- Euro bekomme ich für Töchterchen, somit habe ich eine Belastung von 1445,- Euro, uff. :knockout:
Meine Fragen:
Steuerklassenwechsel - wann kann ich die Klasse wechseln auf 2? Kann man das für den 01.01.14 festlegen? 4/4 geht jetzt, das ist klar. Hab das mal mit Klasse 2 durchgerechnet, da habe ich dann eine Gesamtbelastung von 1210,- Euro.
Töchterchen macht eventuell ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr). Das "Taschengeld" (sagen wir mal 300 Euro), das sie dann bekommt, verringert ja dann wieder den KU, den ich für sie bekomme, oder?
@Brainstormer:
Die Wohnwert-/Mietwertgeschichte ist noch etwas verwirrend für mich. Aber schon klar, so lange das Haus nicht geklärt ist, kann ich keine Altersvorsorge geltend machen. So weit kommt es natürlich dann, wenn wir uns nicht einigen.
Frage: Die aktuelle Belastung (ohne dass ich Ex auslöse) liegt bei 870,- (605,- Tilgung) Euro. Muss ich diese Darlehen von der Tilgung runterfahren, um mein Einkommen zu erhöhen? Also der Fall, dass wir uns nicht einig sind und das Haus verkauft werden muss.
Ich versuche jetzt mal die Berechnung ihres RA herauszubekommen, dank euch verstehe ich nun schon mal die einzelnen Positionen und dank Excel lässt sich das schön zusammenstellen.
Ganz grosse Unbekannte wird wohl der nacheheliche Unterhalt, aus der Nummer komme ich wohl nicht raus, wenn man sich mal die ganzen Fälle in den Foren durchliest. Denn eines ist sicher, Madame wird nicht von heute auf Morgen hyperaktiv, was das Arbeiten betrifft.
Kirche werde ich auch austreten, das macht mit St.Kl.2 rund 600,- Euro im Jahr. Soviele Hostien kann ich gar nicht essen, um davon satt zu werden. Das wird mir der da oben aber verzeihen, dass ich jetzt andere Prios setzen muss. 😉
Viele liebe Grüsse an Euch,
Nobbi
Moin Rostsucher,
Die Wohnwert-/Mietwertgeschichte ist noch etwas verwirrend für mich. Aber schon klar, so lange das Haus nicht geklärt ist, kann ich keine Altersvorsorge geltend machen. So weit kommt es natürlich dann, wenn wir uns nicht einigen.
Frage: Die aktuelle Belastung (ohne dass ich Ex auslöse) liegt bei 870,- (605,- Tilgung) Euro. Muss ich diese Darlehen von der Tilgung runterfahren, um mein Einkommen zu erhöhen? Also der Fall, dass wir uns nicht einig sind und das Haus verkauft werden muss.
Wohnt ihr noch zusammen? Falls ja, sollte ein Mietvorteil noch keine Rolle spielen, denn den müsste man ihr ja auch unterstellen.
Ab dem Zeitpunkt, wo deine DEF auszieht bis zum Zeitpunkt, an dem der Scheidungsantrag eingereicht wird, kann unter Umständen der Wohnvorteil nach dem angemessenen Wohnwert (also entsprechend einer kleineren, für dich ausreichenden Wohnung) berechnet werden. Anschließend ist dann aber der objektive Mietwert (also die volle Größe) maßgebend.
Deine Frage verstehe ich nicht so ganz. Bis zum Scheidungsantrag kannst du sowohl den Zins- als auch den Tilgungsanteil von deinem, durch den Wohnvorteil erhöhten, Einkommen abziehen und anschließend dann nur noch den Zinsanteil. Der Tilgungsanteil kann dann aber als Altersvorsorge abgezogen werden, allerdings nur bis zu einer maximalen Höhe von 4% des Brutto-Einkommens.
Für den Fall, dass das Haus verkauft wird, entfällt der Wohnvorteil.
Gruß
Brainstormer
Hallo liebes Forum,
muss mich nach langer, harter Zeit wieder melden. 9 Monate haben wir jetzt noch tatsächlich unter einem Dach die Trennung vollzogen, boah, war das eine Zeit, Horror.
Aber seit Mitte Februar ist sie jetzt ausgezogen und prompt kommt ein neues Unterhaltschreiben von ihrem Anwalt.
Hier nochmal die Randbedingungen:
Ich, immer Alleinverdiener, seit 01.01. diesen Jahres StKl. 1, im gemeinsamen Haus geblieben.
DEF mit Sohn, 13, ausgezogen, noch keine Arbeit
Tochter, 16, macht gerade FSJ, bei mir geblieben
Trennungszeitpunkt: Mitte Mai 2013
Bis zum Auszug haben wir uns auf TU/KU geeinigt, was für beide Seiten erträglich war.
Nun liegt mir seit gestern die neue Berechnung vor und ich komme ganz schön ins Schwimmen, ob das alles so rechtens ist.
Ich lege mal los und stelle am Ende meine Fragen, wo ich Hilfe/Tips brauche:
Brutto: 62679,00
St.Kl. 1
Kinderfreibeträge: 1
Nettolohn errechnet: 35241,91 (passt soweit)
Netto/12: 2936,83
jährliches Realsplitting 13805,00
daraus Splittingvorteil 6125,62
6125,62/12= 510,47
abz. Nachteilsausgleich -70,83
bleibt 3376,47
abzgl. beruf. Aufw. -168,82
Naturaleinkommen (Wohnwert) 750,00
isngesamt: 3957,65
Belastungen:
Hausschulden, Versicherungen: -530,00
unterhaltsrechtliches Einkommen: 3428,00
Tochter (bei mir) im FSJ:
KG: 184,00
Einkommen: 350,00 - 90,00 ausb. Mehrbedarf
bleibt: 260,00
Sohn (bei ihr):
KG: 184,00
Berechnung KU:
DDT: von gruppe 6 nach 5 (2700-3100)
gegenüber Tochter:
512-130 (hälftiges Einkommen) - 92,00 KG macht 290,00
gegenüber Sohn:
512-92KG macht 420,00
Exe nicht leistungsfähig gegenüber Tochter (SB 800,00)
TU Berechnung:
3428,00 - KU 290+ 420 bleibt: 2718,00
abzgl. Erwerbsbonus von 10% (-272,00)
Gesamtbedarf: 2446,00
Einzelbedarf: 1223,00 (also Unterhalt Exe)!
So, nun meine Fragen:
1. Wohnwert von 750,00 ist übertrieben, da alte Hütte, 100qm und keine ZH, da würde ich 600,00 für realistisch eintragen. Kann ich das einfach so anbieten? Wir haben vor 9 Jahren 500,00 als Mieter bezahlt.
2. Realsplitting: Dadurch wird mein Einkommen "erhöht", schon klar, Absetzung des TU über Anlage U. Wie soll ich mich da verhalten? Eigentlich ist das ja so, dass ich den TU absetzen kann. Kann ich mir die Anlage U für 2014 jetzt schon von Exe
unterschreiben lassen? Macht das Sinn, mir einen Freibetrag eintragen zu lassen?
3. KU von Exe an Tochter: Sie bekommt doch 1223,00 von mir, warum führt RA dann den SB von 800,00 auf? Müsste Exe nicht auch einen Teil des KU übernehmen?
4. Ich soll KU und TU titulieren lassen innerhalb der nächsten 2 Wochen. KU ok, wie hoch? 120%? aber doch nicht TU, wo ungewiss ist, wie es ab Mitte Mai weitergeht...geschweige denn Hausverkauf noch unklar ist...
5. Trennungsjahr Ende ist Mitte Mai. Ab da besteht ja eigentlich Erwerbsobliegenheit für Exe. Wie verhalte ich mich? Soll ich jetzt schon höflich darauf hinweisen, dass der Tag für die meisten mit Arbeiten beginnt?
Uff, das wärs erstmal, achso, ich habs jetzt schon 9 Monate ohne eigenen RA geschafft. Am Anfang wollte Exe's RA sogar Töchterchens "Einkommen" als vollwertig annehmen, d.h. ich hätte keine Unterhaltspflicht an sie und sie muss mit ihrem Einkommen selber auskommen. Den Zahn konnte ich ihm schon ziehen.
Lieben Dank schon mal für eure Hilfe....
LG Nobbi
Hi Nobbi, der Schwarzkittel will dich über'n Tisch ziehn, soviel ist klar.
Diesen Punkt abzgl. beruf. Aufw. -168,82 musst du dir genau ansehen. Da geht bestimmt noch was.
Falls du der Hex 1223 Euro rüberschieben sollst ist sie damit auch für UH für die Tochter leistungsfähig.
Falls nicht kannst du den Barunterhalt für Töchterlein bei dir abziehn. Dann gibts weniger für Mrs "hat noch keine Arbeit"
Für drei UH-Berechtigte gehts in des Düsseldorfer tabelle eine Stufe runter.
Wenn die Hütte damals 500 kalt wert war und seitdem nicht energetisch saniert und sonstwie aufwändig renoviert wurde ist der Wohnvorteil immer noch 500.
Macht ein Minus von 30 als "Wohnvorteil".
Über die Brücke "Nachteilsausgleich" kannst du gehen wenn du an den Fluss "Steuerbescheid" kommst.
Falls Mrs "hat noch keine Arbeit" nen Job findet kann sich da ganz schnell ganz viel ändern.
Solange Mrs "hat noch keine Arbeit" sich zuhause den Popo breitsitzt wird der Unterhalt gequotelt. Nix da halbe-halbe.
Lass da mal die Cracks hier drübergucken die finden bestimmt noch mehr.
Gruss Horst
Hallo Horst,
die 290,00 Rest für Töchterchen werden schon von meinem Einkommen abgezogen.
Die beruflichen Aufwendungen (168,80) sind genau die 5%, ich habs auch nur 11km ins Geschäft, glaube da geht nicht viel mehr.
Naja, energetisch wurde nur das Dach von uns gedämmt und die Fassade gestrichen, innen alles nach wie vor, außer Bad saniert. Mittlerweile halt nach über 13 Jahren von uns "verwohnt", alte Böden, Tapeten, usw., gibt halt keine
Zentralheizung, Heißwasser über Boiler. Hat zwar schöne Lage, aber keinesfalls heutiger Standard. Von dem her denke ich nicht mehr wie 600 Miete, das wären dann schon mal 150 EUR weniger "Einkommen" als Wohnwert für mich.
Mich bringt halt dieses Realsplitting (Freibetrag) ins Schwimmen, denn real bekomme ich ja 14 Gehälter, d.h. 10 Monate muss ich dann mit 1000 netto Rest alles bestreiten für mich und Tochter. Ich weiß, es zählt ja das Jahreseinkommen/12.
Und Mitte Mai ist ja nicht mehr so weit entfernt, da werde ich bestimmt nicht den jetzigen TU auch noch titulieren, tz, tz,.....nur wie geht's dann weiter mit TU?
LG Nobbi
Hallo Nobbi,
ja, unser feines Familienrecht, demzufolge du ihr ihren Steuernachteil zu 100% ersetzen musst, sie aber knapp die Hälfte von deinem Steuervorteil abgreifen darf. Was man m.E. machen sollte mit der ganzen Mischpoke in Politik und Justiz, die für diesen Mist verantwortlich ist, das mag ich hier in der Öffentlichkeit gar nicht erst sagen.
Zur Berechnung. Nehmen wir dein Einkommen mal als gegeben, auch wenn ich verstanden habe, dass ein Teil davon variabel ist, und es demnach keineswegs sicher ist, ob du am Ende des Jahres 2014 tatsächlich dieses Brutto haben wirst. Wenn du die Gegenseite ärgern willst, dann rechne einen gewissen Sicherheitsabschlag ein und sichere Madame zu, dass sie nach Ablauf des Jahres einen Nachschlag bekommt, wenn dein tatsächliches Brutto es hergibt; wenn sie das nicht will, dann lass dir im Gegenzug zusichern, dass ein eventuell höherer variabler Anteil bei dir ebenfalls unerheblich ist.
Ich rechne jetzt aber mit dem Netto von 2.936 Euro weiter. Vorteil aus dem Realsplitting i.H.v. 510 Euro dürfte bei deiner Einkommenshöhe ungefähr hinkommen (du zahlst vermutlich Kirchensteuer, nicht wahr? denn sonst müsste der Vorteil etwas geringer sein) - aber was den Nachteilsausgleich betrifft: Du gehst selbstverständlich davon aus, dass das faule Stück spätestens ab Mai arbeiten geht, und damit erhöht sich der von dir auszugleichende Nachteil auch für den jetzt schon gezahlten Unterhalt (das Finanzamt rechnet nämlich auf Jahresbasis ab). Setzen wir deinem Vorteil von 510 Euro ruhig mal einen ausgleichspflichtigen Nachteil von 150 Euro entgegen (und das ist jetzt einfach nur eine Schätzung aus dem Bauch heraus - in Wirklichkeit kann's mehr sein oder auch weniger, das wird man aber erst nach dem Jahresende wissen). Somit hast du ein unterhaltsrechtliches Erwerbseinkommen von 2.936 plus 510 minus 150 gleich 3.296 Euro.
Zum Wohnvorteil: Du bist noch im Trennungsjahr, da gilt nicht der Marktwert der Immobilie, sondern der angemessene Wohnwert - also das, was du selber für dich brauchen würdest. Also die ortsübliche Miete für, sagen wir mal, eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit vergleichbarer Wohnqualität. Rechnen wir mal mit 300 Euro, dann bleibt nach Abzug der Zinsen und Versicherungen kein Wohnvorteil mehr übrig. Tilgung für die Hypothek deklarierst du als zusätzliche Altersvorsorge; ich weiß nicht, wie hoch dein Tilgungsanteil ist (deine Zahlen vom vorigen Juni sind offensichtlich inzwischen nicht mehr aktuell), aber ich nehme jetzt einfach mal an, von den 530 Euro sind 100 Euro für Tilgung. Wenn's mehr sein sollte - um so besser für dich. Und auch nach Ablauf des Trennungsjahres würde ich als rechnerische Miete zunächst einfach mal genau die 500 Euro ansetzen, die ihr vor wenigen Jahren tatsächlich als Miete gezahlt habt. Soll die Gegenseite erst mal beweisen, dass die Bude mehr wert ist.
Dann gehen also von deinem Erwerbseinkommen 5% (165 Euro) für berufsbedingte Kosten runter, sowie 100 Euro für zusätzliche Altersvorsorge, und es wird vorerst kein Wohnvorteil draufgeschlagen. Bereinigtes Netto somit 3.031 Euro. Das ist Zeile 5 der DT; bei drei Unterhaltspflichten somit runter nach Zeile 4. Unterhalt für den Sohn, zahlbar an die Ex, somit 398 Euro. Zur Tochter komme ich später.
Nach Abzug dieser 398 Euro bleiben dir noch 2.633 Euro. Mit der 10%-Regelung ist das ein Trennungsunterhalt in Höhe von 1.185 Euro für die Ex.
Die Tochter hat einen Anspruch gegen ihre Mutter, und die Mutter hat, wie soeben berechnet, ein leistungsloses Einkommen von 1.185 Euro. Damit ist deine Ex in Zeile 1 der DT, und da sie zwei Unterhaltspflichten hat, bleibt es auch dabei. Der Anspruch der Tochter gegen die Mutter ergibt sich somit aus den 488 Euro laut Zeile 1 der DT, abzüglich halbes Kindergeld (92,- Euro), abzüglich anrechenbare Ausbildungsvergütung (130,- Euro). Somit ergibt sich ein Anspruch von 266 Euro, und da ihr Selbstbehalt als Couch-Warmhalterin nur 800 Euro beträgt, kann sie diese 266 Euro locker leisten aus den 1.185 Euro, die sie als Unterhalt von dir erhält.
Insgesamt komme ich somit auf:
- Unterhalt für Sohn (du an die Ex): 398 Euro
- Unterhalt für die Ex selbst: 1.185 Euro
- Unterhalt für die Tochter (die Ex an dich): 266 Euro
In Summe fließen 1.317 Euro aus deinem Haushalt in den Haushalt der Dame ab.
Wirklich wichtig ist jetzt aber, dass das faule Stück den Hintern möglichst bald in eine eigene Erwerbstätigkeit bewegt. Was hat sie eigentlich in den vergangenen neun Monaten in dieser Hinsicht unternommen? Ein dreizehnjähriges Kind ist jedenfalls nicht arbeitsverhindernd ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Nobbi,
seit 01.01. diesen Jahres StKl. 1
...
Tochter, 16, macht gerade FSJ, bei mir geblieben
in der Steuererklärung machst du dann aber schon Steuerklasse II und den Entlastungsbetrag als AE geltend, oder? Auf der Gehaltsabrechnung macht die Klasse I ohne Freibetrag erstmal einen schlanken Fuß. Realsplitting (Anlage U usw.) gibt es für titulierten oder unstrittigen Unterhalt. Bei euch seh ich weder das eine noch das andere. Wenn du die Anlage U jetzt einreichst und den Freibetrag dazu bei dir einträgst hast du gleich mehr Netto zum verteilen. Den Ball würd ich erstmal flach halten bis Mrs "hat noch keine Arbeit" Malachits pädagogisch wertvoller Anregung nachgekommen ist.
Wirklich wichtig ist jetzt aber, dass das faule Stück den Hintern möglichst bald in eine eigene Erwerbstätigkeit bewegt. Was hat sie eigentlich in den vergangenen neun Monaten in dieser Hinsicht unternommen? Ein dreizehnjähriges Kind ist jedenfalls nicht arbeitsverhindernd ...
Solang sie selbst nix verdient bleibt ihr Nachteil nämlich sehr überschaubar. Wird der Nachteil größer weil deine DEF selbst Lohnsteuern zahlen muss ist es ganz gut wenn du vom Finanzamt schon dein kleines Guthaben wegen Steuerklasse Unterhalt usw. hast ohne das Sparschweinchen beim Fiskus vorher groß mit Freibeträgen zu schmälern.
Gruss Horst
Moin,
ich würde vorschlagen, dass wir uns mit vorschnellen Vorurteilen über uns nicht persönlich bekannte Personen à la
Wirklich wichtig ist jetzt aber, dass das faule Stück den Hintern möglichst bald in eine eigene Erwerbstätigkeit bewegt.
zurückhalten. Die vom TO beschriebenen Rahmenbedingungen lauteten:
Heirat 1997
Kinder 13 und 16
Ich, Alleinverdiener, seit 1997, sie keinen Cent, keinen Nebenjob, nichts. Will ich nicht weiter diskutieren, hab‘s kapiert, bin selber Schuld, dass ich diese Rollenverteilung akzeptiert habe. Habe halt nebenbei quasi noch viele Jobs gemacht, um über die Runden zu kommen.
Von "faul" lese ich hier nichts. Von "ich hatte sie schon vor vielen Jahren gebeten, sich an der Erwerbsarbeit zu beteiligen und hatte hierfür meine Unterstützung bei Haushalt und Kindern angeboten" auch nichts. Einen Zustand, den man 17 Jahre lang freiwillig mindestens hingenommen hat und vermutlich sogar so haben wollte (inklusive gewaschener Wäsche, gedeckter Tische und wenig Verpflichtungen bei Haushalt und Kinderbetreuung), sollte man nicht im 18. Jahr beklagen, nur weil die Ehe im Eimer ist. Einen Mann, der 17 Jahre lang gegen seine Überzeugungen gelebt und nichts dafür getan hat, dass in seiner Ehe auch sein eigenes Lebensmodell Berücksichtigung findet, möchte ich mir nicht vorstellen.
Nach 17 Jahren Abstand vom Erwerbsleben findet man jedenfalls nicht innerhalb kürzester Zeit einen Job. Oder wollen wir jetzt anfangen, aus Gründen der hier so gerne beschworenen "Fairness" und "Gerechtigkeit" auch jeden Vater, der ALG oder H4 bezieht oder von seiner besser verdienenden Ehefrau nach vielen Jahren Hausmannstätigkeit Unterhalt begehrt, hier im Forum gleich als "faules Stück" zu beschimpfen?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
diese Madame wollte ...
Exe nicht leistungsfähig gegenüber Tochter (SB 800,00)
(...)
Einzelbedarf: 1223,00 (also Unterhalt Exe)!
... mehr als eintausendzweihundert Euro Unterhalt fürs Nichtstun haben, und sich trotzdem um ihre eigene Unterhaltspflicht gegenüber der Tochter drücken! Für meine ganz persönliche Definition von "faules Miststück" reicht das locker aus - your mileage may vary.
Nach 17 Jahren Abstand vom Erwerbsleben findet man jedenfalls nicht innerhalb kürzester Zeit einen Job. (...)
Die "kürzeste Zeit" sind in diesem Fall bereits neun Monate.
Im übrigen: Bist du nicht sonst selbst derjenige, der in anderem Kontext gerne darauf hinweist, ein Mensch könne auch ohne jegliche Ausbildung mit "Fritten braten oder Böden putzen" seinen Lebensunterhalt bestreiten, oder zumindest ein nennenswertes Scherflein dazu beitragen, um den Unterhaltszahler insoweit zu entlasten?
Und ja, McDoof, WürgerKing sowie diverse Raumpflege-Firmen stellen m.W. durchaus auch ältere Semester ein ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Malachit,
diese Madame wollte ...
... mehr als eintausendzweihundert Euro Unterhalt fürs Nichtstun haben, und sich trotzdem um ihre eigene Unterhaltspflicht gegenüber der Tochter drücken! Für meine ganz persönliche Definition von "faules Miststück" reicht das locker aus - your mileage may vary.
wer von uns kennt sich zu Anfang einer Trennung mit Unterhaltspflichten und Selbstbehalten aus? Die Dame hat einen SB von 800 EUR und wird bei 1.200 € TU davon locker Unterhalt für die Tochter bezahlen können. Ob sie das schon so weiss? Keine Ahnung; der eigene Anwalt vermittelt unangenehme Wahrheiten gerne in homöopathischen Dosen. Das sollte der TO mit einer entsprechenden Gegenrechung korrigieren, den TU-Betrag entsprechend mindern und fertig. Im übrigen ist "möglichst viel Geld haben wollen" keineswegs gleichbedeutend mit "faul sein"(wie jeder geldgeile Workoholic gerne bestätigen wird). Aber das ist jetzt vermutlich Mengenlehre...
Die "kürzeste Zeit" sind in diesem Fall bereits neun Monate.
In keinem Fall ist das Trennungsjahr bereits vorbei. Ob es juristisch vor 9 Monaten bereits begonnen hat, weiss auch niemand; sicher ist höchstens, dass es vor drei Wochen begonnen hat:
Aber seit Mitte Februar ist sie jetzt ausgezogen
Alles andere ist eine Frage der Definition und insbesondere einer vorliegenden und gültigen Trennungsvereinbarung. Und selbst wenn das Trennungsjahr bereits 9 Monate läuft, besteht nach gängiger Rechtsprechung derzeit noch keine Erwerbspflicht:
Während des ersten Trennungsjahres muss ein Ehegatte, der zuvor nicht erwerbstätig war, i.d.R. keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Wird bereits eine Teilzeittätigkeit ausgeübt, so muss sie während des ersten Trennungsjahres nicht ausgeweitet werden.
Aber klar: Hier im Forum wimmelt es von Menschen, die ihre eigenen Rechte weder kennen noch wahrnehmen, eine solche Schonfrist im eigenen Fall komplett ignorieren würden und auf nichts geiler sind als für sich und den Unterhalt anderer möglichst schnell möglichst viel Geld zu verdienen.
Im übrigen: Bist du nicht sonst selbst derjenige, der in anderem Kontext gerne darauf hinweist, ein Mensch könne auch ohne jegliche Ausbildung mit "Fritten braten oder Böden putzen" seinen Lebensunterhalt bestreiten, oder zumindest ein nennenswertes Scherflein dazu beitragen, um den Unterhaltszahler insoweit zu entlasten?
ich könnte Dich jetzt fragen, ob Du absichtlich unterschlägst, dass dieses Zitat aus einem Thread über "sich gerade orientierende Teenies" stammt und nicht einmal ansatzweise die Rahmenbedingungen für Mittvierzigerinnen direkt nach dem Ende einer fast 20-jährigen Einverdiener-/Hausfrauen-Ehe abdeckt. Aber ich lasse das einfach; Du wirst Dir Deinen Teil dabei gedacht haben, als Du danach gesucht und es in diesem Kontext verwendet hast...
Und ja, McDoof, WürgerKing sowie diverse Raumpflege-Firmen stellen m.W. durchaus auch ältere Semester ein ...
darüber kann man sich nach Abschluss des Trennungsjahres sicher unterhalten. Angesichts eines ehebedingten Einkommensgefälles von über 3.600 € : 0 € wird aber auch am Tag nach Ablauf des Trennungsjahres kein Familiengericht urteilen "Ehefrau, geh' Pommes braten, zahl den KU für Deine Tochter und stelle keine weiteren Ansprüche an Deinen Ex". Unter den gegebenen Voraussetzungen könnten selbst im Scheidungsurteil 1.200 EUR (= ein Drittel des bisherigen Familieneinkommens) noch für eine ganze Weile als angemessen gelten; evtl. auch mehr.
Das Recht, eine mir gänzlich unbekannte Person deshalb öffentlich als "faules Stück" zu bezeichnen, würde ich daraus trotzdem niemals ableiten und finde solche Pauschal-Verunglimpfungen für dieses Forum weiterhin nicht angemessen. Würde jemand so über einen hier schreibenden Vater herziehen, der wegen ALG oder H4 derzeit nicht leistungsfähig für Unterhalt ist, wäre die Empörung gross.
Eheliche Rollenverteilungen passieren nicht fast zwei Jahrzehnte lang wegen der Faulheit des des einen und gegen den erklärten Willen des anderen Ehepartners. Oder gibt es tatsächlich Männer, die freiwillig 17 Jahre Rückgratlosigkeit und Weicheiertum durchhalten? Selbst wenn, wäre auch das einvernehmlich: Diese Rollenverteilungen werden zu Anfang einer Ehe festgelegt und nicht am Ende nach dem Motto "Mimimi, ich wollte das doch alles ganz anders haben und hab mich nur nie getraut, was zu sagen..."
Insofern wäre es sicher ein guter Rat an @Rostsucher, alle (!) anstehenden Fragen (inklusive Haus, Zugewinn, Unterhalt etc.) mit seiner Noch-Frau aussergerichtlich zu klären und in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten. Dafür ist es allerdings unvermeidbar, sich respektvoll und auf Augenhöhe zu begegnen. Mit einem/r Ex, der mir zur Verbesserung seiner eigenen Position ein Etikett wie "faul" oder "unfähig" aufzukleben versucht, würde ich auch nicht verhandeln, sondern einfach meinen Anwalt anweisen "Mach - und hol das Maximum für mich heraus!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
:thumbup:
Sonst fangen wir auch demnächst an von "faulen Pe.nnern" zu sprechen, statt von nicht zahlenden Vätern?
Bitte keinen Trennungsfuck-Stil hier.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ui, ganz ruhig liebe Kollegen.
Ich wollte hier keinen Streit über die Bezeichnungen meiner DEF herbeirufen.
Als Hintergrund mal zur Info, ja, das war die klassische Rollenverteilung, die beim Alter der Kinder von 3 Jahren aufgehört hat. Zumindest in meinem Kopf, was immer zu langwierigen Diskussionen geführt hat. Es gab immer Ausreden, warum sie nicht arbeiten konnte. Irgendwann resigniert man und lebt mit den Konflikten, man sucht sich Nebenjobs, flüchtet in Hobbies, usw. Dann gibt's die Sorte Mann, die so eine Frau frühzeitig rausschmeissen. Ist ein langes Kapitel, was ich hinter mir habe, keine Sorge, das war weder einfach all die Jahre noch gewollt, aber würde jetzt zu weit führen.
Um es hier mal zu verdeutlichen, ich suche hier nicht die Lösung, um keinen Unterhalt zu zahlen oder mich davor zu drücken, mein Wunsch ist es, mich nicht über den Tisch ziehen zu lassen und das bis jetzt noch immer ohne eigenen Anwalt.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung war mein Wunsch/Ziel zu Beginn der Trennung, läßt sich aber nicht realisieren, dafür sind die Fronten zu verhärtet.
Und nein, es gab ihrerseits noch keine Anstalten in den letzten 9 Monaten, sich mit dem Thema Arbeiten zu befassen, da sie das im Trennungsjahr auch nicht muss.
Ich jammere hier nicht rum, weil ich Unterhalt zahlen muss, sondern es geht in erster Linie darum, dass ich mit meiner Tochter ein halbwegs "normales" Leben führen kann, denn dafür stehe ich jeden Morgen um 6 auf und gehe Nachts um 1 ins Bett.
Wie der Tagesablauf auf der Gegenseite aussieht, will ich hier gar nicht beschreiben, sonst schwillt mir nur unnötig der Hals. Ist auch nicht das Thema hier.
Also nochmal, ich freue mich über jeden Tip, wie ich die ganze finanzielle Geschichte erträglich hinbekomme. Das Forum hat mir schon viel geholfen in all den Monaten. Ich habe sehr viel gelesen und gelernt.
Was ich jetzt schonmal mitnehme ist, dass ich erstmal nur den subjektiven Wohnwert rechne. Das würde bedeuten ich setze mal 400-450 EUR für eine 3-Zimmer-Whg (ist hier realistisch) an und rechne die aktuelle Tilgung (248,-) als Altersvorsorge an. Aber das ist doch auch nicht korrekt, denn das kommt ja dank Zugewinn auch ihr entgegen?! Ich hätte da noch eine Lebensversicherung in Höhe von 40,-/Monat, was ich glaube ich auch als Altersvorsorge laufen lassen kann.
Und das mit dem Realsplitting habe ich jetzt so verstanden, dass ich das so akzeptieren muss in der Berechnung und dass sich der Nachteilsausgleich erhöhen kann, wenn sie etwas verdienen würde und dass ich das dann komplett übernehmen muss. Macht das Sinn mich beim Finanzamt beraten zu lassen wegen Freibetrag eintragen? Ist halt ohne Freibetrag so, dass ich Geld jetzt verteile, das ich ja erst in einem Jahr bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann.
Achso, eines noch: Was mache ich mit dem Titel-Thema? Zumindest für den Sohn? Habe ja 2-Wochen-Frist bekommen vom Anwalt.
LG Nobbi
Moin Rostsucher,
ganz grundsätzlich: Alles, was Du Dir im Moment an Abzugs- und Zuschlagspositionen überlegst, ist Dein Privatvergnügen: Du kannst es dem Anwalt Deiner Ex vorlegen, der legt es ihr vor, sie sagt "Nö!" - und dann war es das. Niemand ist gezwungen, sich aussergerichtlich an irgendwelchen juristischen Regelungen in Sachen Wohnwert, Altersvorsorge, Realsplitting etc. zu orientieren: Ausserhalb des Gerichtssals ist der Himmel blau.
Falls Du keinen Trennungsunterhalt bezahlen würdest, würde sie eben eine Einstweilige Anordnung in Sachen TU beantragen (und auch bekommen); Du könntest dasselbe in Sachen KU für Eur Tochter tun (und kämst damit vermutlich auch durch) - und alles andere regelt Ihr dann eben bei der Scheidung: Nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat und vor allem gemeinsame Immobilie. Eure Anwälte werden sich die Hände reiben, denn angesichts solcher Streitwerte kann man jahrelang streiten und es gibt eine Menge zu verdienen. Deine DEF wird als mittelloses Hascherl vorhersehbar Verfahrenskostenhilfe bekommen (und daher wenig Anlass haben, über irgendetwas nicht zu streiten); Du wirst sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten dagegen selbst bezahlen müssen.
Befasse Dich nicht mit peanutswie der Anrechnung eines 40-EUR-Monatsbeitrages zu irgendeiner Lebensversicherung, sondern mit dem "grossen Ganzen": Einer "all inclusive"-Lösung, die Euch jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen über jeden Pups erspart. Und wie gesagt: Du musst nicht das Forum hier von der Angemessenheit irgendeines Wohnwerts überzeugen, sondern Deine Ex davon, dass sie mit einer von Dir vorgeschlagenen Lösung besser fährt als mit einer gerichtlichen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sorry Rostsucher, darf ich mich mal hier einklinken und fragen, was alles "Einkommen" bei der Ex ist? Bin gerade am Rätseln, ob ich Unterhalt fordere oder besser fahre, wenn ich den (theoretischen) Barunterhalt bei mir als Abzugsposition einbringe (konkret, ist hier ein Wohnvorteil bei ihr zu berücksichtigen?)?