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Hilfe bei Unterhaltsberechnung

 
(@buzzi07)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe beim berechnen des Unterhalts für meine Tochter.
Habe schon einige Beiträge hierzu gelesen, bin mir aber noch immer unsicher ob ich es richtig verstanden habe. Daher die Bitte an euch noch mal für mich zu rechnen.

Fakten:

- Tocher wird dieses Jahr 9 Jahre alt
- seit 2010 getrennt von Kindesmutter
- 2015 mit neuer Partnerin Haus gebaut (finanziert)
- Ende 2016 Geburt meines 2 Kindes mit neuer Partnerin

- Bruttogehalt 60.000€
- Nettogehlt 2703€
- Betriebsrente 150€/Monat
- einfache Fahrstrecke zur Arbeit 25km

Ach ja, OLG ist Braunschweig und zur Zeit zahle ich 366€ (haben wir damals mal ausgerechnet...fragt mich aber nicht mehr wie genau).
Wir haben keinen Titel oder ähnliches hierüber.

Habe ich noch etwas vergessen was aufgeführt werden kann?

Vielen Dank schon mal.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2016 16:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin
Herzlichen Willkommen

Deine 366€ scheinen ok zu sein. Wenn sich an Deiner Einkommenssituation nichts geändert hat, dürfte wegen der 2 weiteren UH-Berechtigten (Kind 2 und Deine neue Partnerin, da jetzt Mutter mit Kind unter 3 Jahre) lediglich eine Herabstufung um zwei Einkommensgruppen angebracht zu sein.

Beim Eigenheim müßte geschaut werden, ob die Zinszahlung in etwa der eingesparten Miete entspricht, die Abzahlung des Kredites an sich gilt als Altersvorsorge (max. 4% Deines Bruttos) und könnte bei der Bereinigung eingesetzt werden. Von daher könnte ich mir vorstellen, dass die Verrechnung bzgl. Wohneigentum ein Nullsummenspiel ist. Bleibt die Herabstufung wegen 3 UH-Berechtigter.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2016 16:56
(@Mrs_Mima)

hi,

was sollte sich denn ab wann ändern? Mit deinem Netto kannst du locker den bisherigen Betrag weiterhin leisten.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2016 16:56
(@buzzi07)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

vielen Dank für deine Antwort.

Damit ich es richtig verstehe. Durch die Geburt des 2 Kindes könnte ich in die Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle (347€) eingestuft werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2016 17:06
(@buzzi07)
Schon was gesagt Registriert

hi,

was sollte sich denn ab wann ändern? Mit deinem Netto kannst du locker den bisherigen Betrag weiterhin leisten.

Mima

Hallo und danke für deinen Beitrag.

Dieses Jahr wird mich die Mutter einladen zu einem Gespräch bezüglich des Unterhalts für die kleine. Da sich bei mir seit dem letzen Gespräch einiges getan hat, wollte ich Wissen ob aktuell die Unterhaltzahlung passt oder nicht.

Ich möchte mir von der Mutter nicht irgendwelche Märchen erzählen lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2016 17:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da die Betreibsrente und die Fahrkosten abgezogen werden können, landest Du unter 2700 Euro Einkommen und sicher über 2300, so dass es die 4. Stufe .
Bei einem UH-Berechtigem (1. Kinde, 6-11 Jahre) würde 1 Stufe höher gestuft = 366 Euro.

Bei einem weiteren Kind hast Du 2 Unterhaltsberechtigte und es wird nicht höher gestuft, also Stufe 4 mit 347 Euro.
Bis zum 3. Lebensjahr hat Deine Partnerin Anspruch auf Betreuungsunterhalt für Eurer Kind, sie wäre damit eine weitere Unterhaltsberechtigte und es könnte nochmals um eine Stufe heruntergestuft werden.

Gilt natürlich erst ab Geburt des Kindes. Sollte ein Titel bestehen, dann ist er nur mit gutem Willen der KM oder gerichtlich abänderbar und es kann nicht einfach gekürzt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2016 17:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bis zum 3. Lebensjahr hat Deine Partnerin Anspruch auf Betreuungsunterhalt für Eurer Kind, sie wäre damit eine weitere Unterhaltsberechtigte und es könnte nochmals um eine Stufe heruntergestuft werden.

In der Realität - bei umgekehrten Vorzeichen - wird generell herauf gestuft. Von daher sehe ich keinen Grund, bei der Herabstufung den Konjunktiv zu verwenden.  😉

@susi"s Ausführungen schließe ich mich an. Du landest nach den rechtlichen Vorgaben in der Einkommensgruppe 3 was bedeutet, für (D)ein 9-jähriges Kind sind 328€ Unterhalt zu zahlen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2016 17:19
(@buzzi07)
Schon was gesagt Registriert

Morgen zusammen,

vielen lieben Dank für eure Hilfe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2016 11:03