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Hilfe bei Unterhaltsberechnung/Kredit

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(@albatros76)
Schon was gesagt Registriert

Dank euch erstmal für die Hilfe. Seh schon etwas klarer, obwohl die Aussagen von brille mich nicht grad positiv stimmen. Da kann man nur hoffen, dass einem dies erspart bleibt.

@ oldie

Was heißt

"unter Beachtung der URL Deines OLG-Bezirks ist alles OK." Ich dachte es zählt nur die DT.

MfG

albatros76

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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2008 22:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi albatros,

na die UH- bzw Zahlbeträge sind schon gleich, da sie alle der DT entstammen. Zuvor muss aber das bereinigte Nettoeinkommen berechnet werden, wobei hier die einzelnen OLG-Bezirke recht unterschiedliche Auffassung haben was abzugsfähig ist und was nicht. Zur Not sag' doch mal welcher es ist bzw das Bundesland.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 24.04.2008 22:54
(@albatros76)
Schon was gesagt Registriert

Bundesland Sachsen. Und meines Wissens her das OLG Bautzen oder doch Dresden. Keine Ahnung

MfG albatros

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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2008 23:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lustig, OLG Bautzen ist gut. Es ist das OLG Dresden, die Leitlinien findest Du hier:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1452.html
Lies sie Dir mal in Ruhe durch und stelle dann die auftretenden Fragen. Ist eigentlich alles schön sortiert.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 24.04.2008 23:18
(@albatros76)
Schon was gesagt Registriert

Ja JA hatte nen Denkfehler.  :knockout: Bautzen war das OVG.

Die Leitlinien klingen ja nicht gut. Selbst bei einer reellen Fahrtstrecke zur Arbeit bleibt ja nach diesem Text nichts zum Gegensetzten. 18 ct. pro Kilometer und darin sind sämtl. Abnutzungen Kosten ... ect. enthalten. Was für eine Rechnung bei den Spritpreisen. U. dann werden die Steuererstattungen noch gegen gerechnet.Aber na ja, muss man mit Leben. Eine Frage habe ich noch.

Was bedeutet:

10.4. Zins- und Tilgungsraten für berücksichtigungsfähige Schulden können (ggf. unter Berücksichtigung einer möglichen Tilgungsstreckung) je nach den Umständen des Einzelfalles das anrechenbare Einkommen vermindern.

Also was sind berücksichtigngsfähige Schulden?

Nur mal so am Rande:  sollte es jemand ebenso gehen und er einen Baukredit aufnehmen muss, um seine Ex auszuzahlen, kann ich zur Zeit die DEBEKA empfehlen. Das ist keine Schleichwerbung o. ähnliches, aber zur Zeit mit Abstand das günstigste was ich bisher gefunden habe. Aber wie gesagt nur am Rande.

MfG

albatros, der nach der Nachtschicht nun ins Bett geht

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Themenstarter Geschrieben : 25.04.2008 08:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

'n Abend,

i.d.R. werden nur Schulden akzeptiert die ehebedingt entstanden sind, und selbst das wird eingehend geprüft (so wie sie selber sagen - Einzelfallentscheidung). Eine Kreditaufnahme (um den nachehelichen Ausgleich zu finanzieren) fällt nicht darunter.

Dann schlaf mal gut - Tschau oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 26.04.2008 00:27
(@albatros76)
Schon was gesagt Registriert

Tja, schlafen kann ich schon seit ca. 3 Monaten nicht mehr. Jeden Tag ca. 4-5 h. Das geht an die Substanz. Ich würde meinen Kleinen gerne mehr zahlen, wenn es NUR für ihn ist und ich es könnte. Hab mich heut mit nem Leidensgenossen unterhalten, bei dem die Situation so ähnlich war wie bei mir. Da ja der Auszug am 30.04.2008, also in 4 Tagen ist, meinte er, dass ich auf jeden Fall die erste Rate Unterhalt am 01.05. 08 überweisen solle. Da sei ich auf der sicheren Seite. Sonst könnte sie beim JA "Späne" machen.
Ich werde den Betrag nach düsseldorfer tabelle erstmal bezahlen.

Würd noch mehr schreiben, muss aber nun nach Überstunden in der Nachtschicht ins Bett.

MfG
albatros

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Themenstarter Geschrieben : 26.04.2008 10:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi albatros,

Die Leitlinien klingen ja nicht gut. Selbst bei einer reellen Fahrtstrecke zur Arbeit bleibt ja nach diesem Text nichts zum Gegensetzten. 18 ct. pro Kilometer und darin sind sämtl. Abnutzungen Kosten ... ect. enthalten

Das sehe ich etwas anders. Die ersten 30 km zur Arbeit 27 Cent, dann erst die 18 Cent. Es gilt aber jeder gefahrene km.
Beispiel bei 45 km zur Arbeit:
(30km x 2 x 0,27  +  15km x 2 x 0,18) x 220 / 12  =  396,- Euro monatl.

Wenn Du Dir nicht ganz sicher bist dtelle die relevanten daten ein, so eine grobe Rechnung ist schnell gemacht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 26.04.2008 12:58
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