Hallo alle miteinander!
ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!!
Ich habe ein uneheliches Kind ( mit einer anderen Frau, die ist alleinerziehend. Das Kind ebt bei ihr ) und nun ist der Bescheid vom Jugendamt gekommen.
Erläuterung: Ich und meine Ehefrau werden steuerlich gemeinsam veranlagt . Sie hat die Steuerklasse 5 und ich drei mit einem Kind. (Unser gemeinsamer Sohn, der bei uns lebt)
Das Jugendamt hat für das neue uneheliche Kind zusätzich die letzten drei Jahre Steuerrückerstattungen angefordert. Anscheinend haben sie eine Durchschnittsberechnung gemacht. Diese Summe haben sie durch zwei geteilt und die eine Hälfte dieser Summe auf mein Einkommen dazu gerechnet.
Frage: Ist das so richtig??? Meine Eherau hat wesendlich mehr Steuern bezahlt und die Steuerrückerstattungen sind dadurch natürlich auch höher ausgefallen. Hätte die Berechnung nicht anders sein müssen???
Nicht durch zwei? Sie hat zum Beispiel im Jahre 2005 6206€ Steuern gezahlt und ich nur 3539€. Anhand des Steuerbescheides wird es ja nach einer Splittungstabelle gemacht aber wie ist es beim Jugendamt.
Es könnte sein, dass ich dadurch eine Gruppe höher in der Düsseldorfer Tabelle rutscht. ( also weniger zahle)
Wer kann mir helfen????
Danke