Hallo zusammen,
Ich brauche dringend Hilfe.
Meine EX Freundin und ich haben einen gemeinsamen Sohn. Ich wollte Unterhalt bezahlen, nur im Streit ist sie dann zum Jugendamt und seitdem ist das Geschrei groß. Unterhalt zahle ich aber .
Wir waren bis vor zwei Wochen noch zusammen, nach dem sie wieder angefangen mich fertig zu machen und schlimme Dinge gesagt, habe ich Mich getrennt. Da ich das psychisch nicht mehr aushalten konnte . Die Beziehung geht seit fast drei Jahren und sie hat sich glaub ich davor bestimmt 200x getrennt und es lief immer gleich an. Mit ihrem Ex Mann war sie auch schon mehrmals vor Gericht.
Es liegt eine psychische Krankheit vor, auch ein Suizid vor zwei Jahren liegt hinter ihr.
jetzt als ich mich trennen wollte , ist sie aus Wut zum Jugendamt gegangen und möchte ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt geltend machen.
ihr soll es finanziell nicht gut gehen, aber kauft im Wert von über 1000€ regelmäßig Klamotten für sich.
Meine Frage ist ,kann mir jemand helfen , wie ich da rauskomme, da ich schon zwei große Kinder habe und Unterhalt bezahle.
Meine Kosten mit Unterhalt und der Miete liegen schon über 2000€, dann kommen noch Versicherung, zwei Kredite und eine Immobilie im Wert von zusammen 800€ dazu .
Ich verdiene etwas über 4000€.
Das Thema ist, laut ihrer Aussage möchte sie mich jetzt fertig machen.
ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr weiter.
Eins möchte ich noch erwähnen, in der Beziehung habe ich auch psychische und körperliche Gewalt in der Beziehung erfahren und dann später hat sie alles so hingedreht, das ich bei ihr das gemacht hat. Sie war beim Amtsgericht und hat gelogen . Hab dann ein annäherungsverbot auferlegt bekommen.
Ihre Instabilität wegen ihrer Krankheit, macht alles so unfassbar schwer.
Ich würde mich sehr über Unterstützung freuen.
Liebe Grüße
Moin und willkommen,
wenn sie kein Einkommen hat ist es völlig egal, wofür sie das Geld ausgibt.
Wer hat denn das Kind bisher betreut? Hast du Elternzeit genommen? Und wenn nicht, wieso hast du die alleinige Betreuung einer psychisch kranken und suizidalen Frau überlassen?
Warum hattest du da keine Angst? Warum hast du sie jetzt?
Ist die Erkrankung und ihre verbalen und körperlichen Entgleisungen dokumentiert? Eventuell auch die am Ex?
Und nein, du kommst da nicht raus. Die einzige Chance hätte ich gesehen, wenn du bisher umfangreich das Kind betreut hättest. Aber offenbar hast du gearbeitet, ordentlich verdient und die Ex machen lassen.
Da du bereits ein Annäherungsverbot kassiert hast sehe ich keine Chance, dass du das Kind zu dir nehmen kannst.
Deine Kredite sind bei der Unterhaltsberechnung völlig schnuppe. Dein Selbstbehalt beim Betreuungsunterhalt beträgt 1450 EURO. Stell dich mal darauf ein, dass es das wird. Und davon musst du Kredite, Immobilie, Essen, trinken etcpp. bezahlen. Also quasi so, als würdest du nur 1450€ verdienen.
Tut mir leid, ich bin nur der Bote
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
diese Frau, hat mich so unglaublich schwer traumatisiert und mich psychisch jetzt am Ende misshandelt, das ich nicht mehr in der Lage bin zu arbeiten oder irgendwie zu handeln.
Wieso ich jetzt Angst habe, ist eigentlich einfach, da ich sie nicht einschätzen kann, was sie mir noch antun könnte und diese Angst überwiegt momentan einfach .
Ich war eine zeitlang fest entschlossen für den kleinen zu kämpfen, das Sorgerecht zu bekommen, aber dann kam das von der Staatsanwaltschaft und auch andere Dinge , wie das sie über meine großen Kinder psychische Gewalt ausgeübt hat. Meine Kinder aufgesucht hat und vor allen Freunden bloß gestellt hat oder mein Vater angerufen hat und mich fertig zu machen.
mit ihrem Ex Mann , ist alles dokumentiert und auch in meinem Fall ist von der Polizei alles dokumentiert, da sie mich oft angegriffen hat und mir nichts anderes übrig blieb, als die Polizei zu rufen.
Ich hab das Thema, Sorgerecht,dann verworfen, weil ich Angst habe, das sie mich weiter psychisch über alle Wege misshandeln wird .
am liebsten wäre mir ein Wechselnmodell. Zudem kommt dazu das die Dame vom Beistand gegen mich arbeitet und begangen ist, da sie oft schon erwähnt hat, das sie mich vor Gericht zerren muss. Meine Ex Freundin ist in der Lage mit Mitleid und einer Maske die Menschen zu überzeugen.
zudem hat meine ex Freundin auch über die Dame erfahren, wo ich jetzt wohne. Das ist doch ein Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien.
1450€ Selbstbehalt , bedeutet dass, das das mir zum Leben übrig bleibt. Wenn ich all meine Kosten inklusive Unterhalt, Miete, Kredit für die Immobilie abziehe? Dann komme ich knapp über die 1450€.
ich zahle schon Unterhalt für meine großen über 1500€. Gibt es da keine anderen Möglichkeiten den Betrag zu reduzieren oder andere Wege
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Bearbeitung Mod: Realname durch "meine" ersetzt.
Willkommen im Forum @goetzejosua!
Wie alt ist denn Euer gemeinsamer Sohn, lässt sich hieraus überhaupt ein Anspruch ableiten?
Unterm Strich wird es so aussehen, dass erst mal KU vorrangig zu leisten ist (wie alt sind denn die Großen und wie wurde der KU für die beiden ermittelt?); ob danach noch Spielraum für BU ist, wird sich dann zeigen.
So oder so wirst Du den Gürtel enger schnallen müssen; Deine monatl. Fixkosten spielen bei der Ermittlung der unterhaltsrelevanten Kosten kaum eine Rolle (ebenso die Emotionen und damit verbundene Auswirkungen).
Gibt es da keine anderen Möglichkeiten den Betrag zu reduzieren oder andere Wege
Hier brauchen wir zur Beantwortung mehr Details (siehe oben) zum Zustandekommen der Summe und ganz wichtig, ist der KU tituliert?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke für euere Antworten. Er ist jetzt 11 Monate alt .
Meine großen sind 15 und 12.
Ja der KU ist tituliert.
Was meinst du mit weiteren Details?
Ich fühle mich wirklich sehr ausgenutzt und für Väter gibt es kaum eine richtige Beratungsstelle.
1450@ Selbstbehalt bedeutet, dass nach Zahlung von Kindesunterhalt noch bis zu diesem Betrag Betreuungsunterhalt geleiustet werden kann.
"1450€ Selbstbehalt , bedeutet dass, das das mir zum Leben übrig bleibt. Wenn ich all meine Kosten inklusive Unterhalt, Miete, Kredit für die Immobilie abziehe? Dann komme ich knapp über die 1450€."
nein, das bedeutet, dass du insgesamt nur noch 1450.- zur Verfügung hättest. Davon müsstest du dann auch deine Kredite, Immobilien und deinen Lebensunterhalt bestreiten.
Du kannst deine Kosten nicht abziehen. Du musst Unterhalt zahlen und hast den verbliebenen Rest (im schlimmsten Fall 1450€) zur Verfügung, um deine Leben zu finanzieren und deine Verbindlichketen zu bedienen,
Und ich meinte nicht, wieso du erst jetzt Angst um dich hast sondern warum du keine um das Kind hast. Oder vorher keine hattest.
Dass du meinst, nicht mehr arbeiten zu können ist für den Unterhalt leider unerheblich. Dann wird dir halt ein fiktives Einkommen in Höhe des letzten Einkommens unterstellt. Das hilft dir für die Unterhaltsreduzierung erstmal gar nichts.
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Was meinst du mit weiteren Details?
Ich fühle mich wirklich sehr ausgenutzt und für Väter gibt es kaum eine richtige Beratungsstelle.
Details haben sich mit der Titulierung des KU für die Großen erledigt; eine Reduzierung ist -wenn überhaupt- nur über eine Abänderung (einvernehmlich oder via Gericht) möglich. Ist der KU für den jüngsten auch tituliert?
Spätestens nach der ersten Trennung hast Du mitbekommen, wie teuer das Ganze werden kann; diese Erfahrung hätte Dich um- und vorsichtiger werden lassen sollen...
am liebsten wäre mir ein Wechselnmodell.
Hat zwar mit der Thematik KU nur am Rande zu tun: bei Eurer hochstrittigen und emotionsbelasteten Trennung sehe ich keine Chancen dazu.
Marco
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vielen Dank
klar habe ich Angst um den kleinen , aber ich wurde so manipuliert und bearbeitet vom Jugendamt und auch von meiner Ex Partnerin, das ich nicht anders handeln konnte
nur für das letzte Kind ist es tituliert.
das ist ja wahnsinnig, wenn ich 1450€ zu leben habe und Kredite, Immobilie nicht einberechnet wird, hab ich am Ende 300€ zum Leben
er schreibt, dass die Beziehung seit fast 3 Jahren geht also kann das Kind höchstens 2 sein
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er schreibt, dass die Beziehung seit fast 3 Jahren geht also kann das Kind höchstens 2 sein
Die Beziehungsdauer habe ich tatsächlich überlesen, das Kind ist 11 Monate alt!
Ich staune über den Werdegang der ganzen Geschichte...
Marco
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nur für das letzte Kind ist es tituliert.
Dann besteht immerhin die Chance, Dich evtl. mit KM1 zu einen niedrigeren KU-Betrag zu einigen.
Marco
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@wasserfee Das Kind ist 11 Monate alt.
@Goetzejosua Du schreibst von Mietkosten und von Immobilienkredit(en). Was ist mit der(n) nicht bewohnten Immobilie(n), generierst du daraus Mieteinnahmen? Die werden in dem Fall zu deinen Einnahmen addiert.
Was ist denn passiert, dass die Lage ausgerechnet jetzt eskaliert ist? Ich finde es sehr schwierig zu verstehen, dass du drei Jahre lang mit einer derart psychisch labilen Frau zusammenlebst, die Faktenlage dir durchaus bekannt war, auch durch den Umgang mit dem Ex und du ziemlich bald nach ihrem Suizidversuch vor zwei Jahren, ein gemeinsames Kind mit ihr auf den Weg bringst. Da hat wohl keiner von euch an den kleinen Jungen gedacht, der diese Konstellation auf seinem Weg ins Erwachsenenleben ausbaden muss.
Dein Ex muss Betreuungsunterhalt von dir fordern, bevor sie in irgendwelche öffentliche Töpfe greifen kann. Auch euer Zusammenleben hast du ja in irgendeiner Form finanziert, auch ihre Extravaganzen mit irgendwelchen Bekleidungseinkäufen über €1.000. Du kommst da auch für die nächsten zwei Jahre nicht raus. Aufhören zu arbeiten ist auch keine gute Idee, zur Berechnung wird dein Einkommen -Erwerbseinkommen, Miet-Nebeneinnahmen, Steuerrückzahlungen, Zinserträge, etc pp- der letzten 12 Monate herangezogen. Wechselmodell ist illusorisch, wenn du dich in den letzten 11 Monaten nicht um den Kleinen gekümmert hast und noch nicht einmal sorgenberechtigt bist. Das ist umso tragischer, als dass die Mutter nach deinen Aussagen wahnsinnig labil und psychisch angeschlagen ist und du als nicht sorgenberechtigter Vater keinerlei Handhabe hast, falls die Mama ausfällt. Da gilt es als erstes anzusetzen. Zum Wohl des Jungen. Falls du nicht gerade entschlossen selbst den Weg des psychisch labilen Menschen gehst, der nichts mehr auf die Kette bekommt. Dann kannst du überlegen, welches Beispiel du deinen Teenager-Kindern mitten in der Pubertät mit auf den Weg gibst.
Der Kredit ist höher als die Einnahmen und zwar definitiv viel höher .
ich hab gerade mit dem Jugendamt telefoniert, weil sie mich um ein Rückruf gebeten hat.
Für alle drei Kinder sind es ein Unterhalt von 1900€ dann werden weitere Kosten teilweise Schulden , Versicherungen usw angerechnet.
bei 4000€ werde ich knapp über die mindestgrenze sein, das bedeutet alles was über 1450 ist wird anteilig angerechnet.
wenn ich 1600€ zum leben hätte, sind das 150€ die dann aufgeteilt werden. Also es bleibt nicht viel übrig für den Betreuungsunterhalt.
das wirst du falsch verstanden haben. Die Scvhulden, Immobilien etcpp. musst du aus dem dir verbliebenen Selbstbehalt bestreiten.
Das müssen Menschen die zur Miete leben auch.
Wenn ich 1200.- Selbstbehalt habe muss ich davon Miete, Lebensmittel, Kleidung, Heizkosten und sogar Umgangskosten bezahlen.
Du stellst es so dar, als wenn deine 400.- erst um die Kredite/Schulden etcpp bereinigt werden uns dann erst das, was übrig bleibt (also 150.-) unter den 3 kindern als KU aufgeteilt wird. Das ist definitiv nicht so.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
@goetzejosua Wenn es um Betreuungsunterhalt geht, ist das Jugendamt nicht der Ansprechpartner. Weder für dich noch für die Ex. Sobald deine Ex staatliche Hilfen geltend machen will, werden sich diese Stellen vertrauensvoll an dich wenden und deine Einkünfte abfragen. Ob und in welcher Höhe dann deine Kredite und andere Kosten in Abzug gebracht werden können, wird man im Einzelnen schauen. Verlass dich hier nicht auf die vagen Aussagen der Jugendamts-MA, die haben keine Aktien in dem Thema. Bist du anwaltlich vertreten?
🙈🙈🙈
Ohne Worte.
Und das schlimmste ist, dass du jetzt allen anderen die Schuld gibst an deiner Situation.
mir ist schon klar das ich von den 1450€ auch meine Miete usw bezahlen muss
lch weiß es gar nicht wieso das Jugendamt das macht.
sowie ich es verstanden habe, wird das berechnet und dann entscheidet sich meine Partnerin ob sie es geltend machen will.