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Hilfe Betreuungsunterhalt

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(@goetzejosua)
Schon was gesagt Registriert

@nintendo 

Nein denke ich nicht, da ich schon nicht die volle Summe zahle und wenn es so ist, das es finanziell schwierig wird, muss ich halt mehr in meinem Nebenjob arbeiten oder überlege mir was anderes 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2024 09:27
(@nintendo)
Schon was gesagt Registriert

Ne, nicht mehr arbeiten. Alles was du mehr arbeitest erhöht nur deine Unterhaltpflichten und es bleibt dir zu wenig übrig. Schau eher zu, dass du weniger arbeitest. Hauptsache der Unterhalt für die Kinder ist gedeckt.
Wenn der Betreuungsunterhalt vom Tisch ist in ein paar Jahren lohnt sich ein Nebnjob vielleicht wieder.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2024 11:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@goetzejosua Hallo, Du musst unterscheiden zwischen Kindesunterhalt da gibt es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d.h. Du musst alles tun um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften. Wie Malachit aber schon geschrieben hat ist das bei Dir ja gegeben.

Beim Betreuungsunterhalt besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Wenn Dein Geld nicht reicht, dann ist das eben so. Dann passiert gar nichts. Deshalb ist die Bemerkung von Nintendo vollkommen richtig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2024 10:05
(@goetzejosua)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 

vielen Dank Susi für deine nützliche Antwort .

Ich war gestern bei einer Organisation wo Vätern hilft . Gestern war eine offene Runde wo jeder seine Probleme ansprechen kann und ich bin schockiert was es für extreme Fälle gibt und das gibt definitiv kein Mut, trotzdem bin ich dankbar.

Für mich wäre es interessant, was ich alles für den Betreuungsunterhalt geltend machen kann, denn ich hab auch wie kosten von 150€ für Strom, was ich für meine erste Frau bezahle, da wir uns so geeinigt haben um bei ihr kein Trennungsgeld ( keine Ahnung wie das wirklich heißt)zu bezahlen .

Oder ob ich die Fahrkarte der Kids mit ein berechnen kann?

Liebe Grüße und danke an alle 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2024 10:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @goetzejosua 

Ich würde hier erst mal eher mehr als weniger in Ansatz bringen; es zwingt Dich keiner, in vorauseilendem Gehorsam alles sofort richtig zu machen bzw. anzugeben. 😉
Mit dem gegnerischen RA wird erst mal der BU verhandelt wie auf´m türkischen Basar; daher ist es gut, wenn Du hierfür ein bissl Verhandlungsmasse in der Rückhand hast.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2024 10:39
(@tomatenfisch)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @82marco

... Mit dem gegnerischen RA wird erst mal der BU verhandelt wie auf´m türkischen Basar; ...

Das mit dem "türkischen Basar" kann ich nur unterstreichen.

Ich kann mich noch gut an meine Verhandlungen zum Unterhalt und Vermögensausgleich erinnern. Da war plötzlich die Rede von "die Gegenpartei beabsichtigt eine private Rentenversicherung über x-zig EUR abzuschließen, was das Einkommen mindert" ... "dein VL-Vertrag wird nicht einberechnet, wenn meiner auch nicht eingerechnet wird" ... etc.

Da kann man ne Menge weg- oder hinzuverhandeln.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2024 11:16
(@goetzejosua)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke euch, auf dem türkischen bazar😂

das wird noch was , das schlimme ist ja das war noch die letzten Woche zusammen waren und sie das im Hinterhalt eingefädelt hat, aber das ist auch ok.

gestern meinte die Leitung vom Vatertreff noch , das wenn sie soviel Geld ausgeben kann , wie eine Jacke im Wert von 450€, 3 Trainingsanzüge im Wert von 400€ , dann noch ein neues iPhone 15+ ihre supplements von über 200€ ob das Geld überhaupt beim Kind ankommt und ob sie ihre finanzielle Situation im Griff hat, denn das war schon immer ein Problem bei ihr. 
war schon oft bei der Schuldnerberatung usw, leiht sich regelmäßig Geld bei ihren Eltern und anderen usw.

aber trotzdem bin ich dankbar 

Ich werde dann nur das nötigste mal angeben und schauen was das Jugendamt für eine Berechnung macht .

gestern hat man mich mehrmals anonym versucht zu erreichen, das kommt dann immer von ihr . Aber auch egal . So ist es im Leben 

danke euch für eure Unterstützung, da fühlt man sich nicht mehr so alleine gelassen und hilflos.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende ☀️

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2024 11:43
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@goetzejosua 

Die finanzielle Situation deiner Ex sollte dein kleinstes Problem sein und ist absolut nicht relevant für dich. Viel wichtiger ist es, dass du ihr endlich klare Grenzen setzt um für dein Wohlbefinden zu sorgen. 

Und nein, es ist nicht egal, wie man mit solchen Situationen umgeht, denn es ist wichtig, sich selbst zu schützen und Unterstützung zu suchen, wenn nötig. So ist es im Leben, wenn man es zulässt. Lass dich nicht von Telefonterror oder anderen Belästigungen einschüchtern. Wenn Frauen ihren Vorsprung schwinden sehen, dann drehen manche richtig durch. Besorge dir eine Trillerpfeife falls noch ein Anruf kommt...

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2024 21:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @goetzejosua,

Geschrieben von: @goetzejosua

Ich werde dann nur das nötigste mal angeben und schauen was das Jugendamt für eine Berechnung macht

Zum Nötigsten gehört insbesondere alles, was du unterhaltsmindernd zur Bereinigung deines Netto-Einkommens geltend machen möchtest, d.h. berufsbedingte Kosten und zusätzliche Altersvorsorge.

Was das Jugendamt daraus für eine Berechnung macht, das interessiert mich dann auch, und sobald du das Ergebnis hast, solltest du es hier im Forum zur Diskussion stellen. Vor allem, wenn ich mich an das erinnere, was du vor einiger Zeit geschrieben hattest:

Geschrieben von: @goetzejosua

ich hab gerade mit dem Jugendamt telefoniert, weil sie mich um ein Rückruf gebeten hat.

Für alle drei Kinder sind es ein Unterhalt von 1900€ (...)

Hm, jetzt also mal wirklich ganz überschlägig. Es sind drei Kinder, eins in der Altersgruppe bis fünf Jahre, und zwei in der Altersgruppe von zwölf bis siebzehn Jahren, nicht wahr? Um in Summe auf ca. 1.900 Euro zu kommen, brauchen wir also schon Zeile 6 der Düsseldorfer Tabelle, nämlich 490 Euro plus zweimal 701 Euro gleich 1.892 Euro.

Andererseits reden wir bei dir über grob gepeilt viertausend Euro, und ohne jetzt eine detaillierte Berechnung zu machen: Zeile 6 der Düsseldorfer Tabelle ist zwar der Bereich 3.701 Euro bis 4.100 Euro, aber es gibt ja auch noch die Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle:

Die Tabelle (...) weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. (...) Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.

Du hast inzwischen vier Leute, die berechtigterweise Unterhalt von dir haben wollen, nämlich drei Kinder sowie die Mutter des jüngsten Kindes. Gegenüber der "Standardsituation" mit zwei Unterhaltsberechtigten hast du also zwei Mäuler zusätzlich zu stopfen, und obwohl es nicht ausdrücklich in der Tabelle geschrieben steht, ist es üblicherweise so, dass es für jeden zusätzlichen Berechtigten um eins runter geht. Wenn du also nach Bereinigung deines Einkommens rechnerisch in Zeile 6 landen solltest, dann müsste es nach der soeben genannten Regel um zwei Zeilen runter nach Zeile 4 gehen.

Und das wären dann eben "nur" noch 427 Euro plus zweimal 617 Euro gleich 1.661 Euro, also satte zweihundert Euro weniger beim Kindesunterhalt als das, was das Jugendamt dir bei der Erstauskunft genannt hatte. Kann aber Ärger geben mit der Mutter der beiden älteren Kinder, wenn es da aufgrund der neuen Situation zukünftig weniger Geld für diese beiden Kinder gibt.

Und nicht falsch verstehen: Wie in anderen Beiträgen schon erwähnt, nützt dir dies im Moment wenig, weil jede Ersparnis beim Kindesunterhalt in eine Erhöhung des Betreuungsunterhalts umgemünzt wird. Bedenke aber, dass dir der Kindesunterhalt zumindest für die beiden jüngeren Kinder voraussichtlich deutlich länger erhalten bleiben wird als der Betreuungsunterhalt - und wenn Kindesunterhalt erst mal höher angesetzt worden ist als nötig, dann wird es schwierig, dies wieder zurecht zu biegen. Daher ist es besser, wenn korrekt gerechnet wird, auch wenn es in Summe erst mal gleich teuer bleibt.

Viele liebe Grüße,

Malachit

P.S. übrigens von mir noch volle Zustimmung zu dem, was Mirko am Anfang des vorangehenden Beitrags geschrieben hat: Die Finanzprobleme deiner Ex-Freundin dürfen dir egal sein, denn von dir erhält sie Unterhalt laut gesetzlicher Regelung und damit hat sich's dann aber auch. Wenn ihre Eltern für die Eskapaden ihres Töchterchens in die Bresche springen wollen, bitteschön, aber für dich ist sie nun mal "nur" deine Verflossene, aber definitiv nicht deine Tochter. 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2024 23:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @goetzejosua,

und dann noch zu diesem hier:

Geschrieben von: @goetzejosua

Für mich wäre es interessant, was ich alles für den Betreuungsunterhalt geltend machen kann, denn ich hab auch wie kosten von 150€ für Strom, was ich für meine erste Frau bezahle, da wir uns so geeinigt haben um bei ihr kein Trennungsgeld ( keine Ahnung wie das wirklich heißt)zu bezahlen .

Mit der Mutter der beiden älteren Kinder warst du verheiratet, oder? Dann gilt:

Wenn diese 150 Euro im gerichtlichen Scheidungsverfahren festgesetzt wurden oder ihr beide das in einer notariellen Trennungs- und Scheidungsvereinbarung aufgenommen hattet, dann nennt sich das "nachehelicher Unterhalt", und dann wäre sie als deine Ex-Frau zusätzlich zu den bereits genannten vier Unterhaltsberechtigten noch ein weiterer Eintrag auf deiner Liste (es wären dann insgesamt fünf Unterhaltsberechtigte).

Wenn nicht, dann ist das sozusagen eine freiwillige Leistung deinerseits, die sich auf deine "richtigen" Unterhaltspflichten wohl nicht auswirken wird.

Geschrieben von: @goetzejosua

Oder ob ich die Fahrkarte der Kids mit ein berechnen kann?

Ich nehme an, hier geht es um die beiden älteren Kinder, oder? Was für Fahrkarten sind das - geht's um die Fahrerei der Kinder, wenn sie zu den Umgangszeiten zu dir kommen? Das wäre dann leider dein Problem, denn das Unterhaltsrecht geht idiotischerweise davon aus, dass du all dieses mit dem halben Kindergeld bezahlen kannst, das in die Zahlbeträge der Düssseldorfer Tabelle bereits eingearbeitet ist.

Und falls es um etwas anderes geht, warum zahlst du diese Fahrkarten dann zusätzlich zum Unterhalt, den die Mutter für diese Kinder erhält? Ist das anerkannter Mehrbedarf zum Kindesunterhalt, oder ist das wiederum eine freiwillige Leistung von dir, die du dir unter den geänderten Umständen womöglich nicht mehr leisten kannst?

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2024 23:47




(@goetzejosua)
Schon was gesagt Registriert

@malachit 

Danke auch dir vielmals.

mit der Mama der beiden großen bin ich immernoch verheiratet, fragt nicht wieso , aber es war halt ein Riesen durcheinander damals.

Die Fahrkarten bezahle ich einfach so, weil als wir uns getrennt haben, hat sie Existenzängste bekommen und nach 16 Jahre wollte ich sie nicht noch mehr belasten, aber sie arbeitet immerhin und wir haben ein echt gutes Verhältnis.

Hört sich vllt komisch an, aber wenn die Möglichkeit besteht, durch sie mehr kosten mit anrechnen zu können, würde ich mit ihr einig werden ,das man es anders handhabt mit ihr , wenn ihr wisst was ich meine ?

wenn da eine Möglichkeit besteht, wäre es mir lieber das über private Nachrichten zu klären . Vllt hat einer ne Idee ?

Sie ist mir als Mensch wichtig und sie hat mir nie das Leben schwierig gemacht und gibt mir auch trotzdem noch viel .

wir haben den Unterhalt untereinander geklärt und wenn die jetztige Ex Freundin wohlwollend mit entgegen kommen wäre, wäre es auch mit ihr so abgelaufen. 

gute Nacht 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr 2 mal von Goetzejosua
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2024 02:11
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @goetzejosua,

Geschrieben von: @goetzejosua

mit der Mama der beiden großen bin ich immernoch verheiratet, fragt nicht wieso , aber es war halt ein Riesen durcheinander damals.

Ich stelle keine Fragen nach dem "wieso?", aber dies ist ein Detail deiner Geschichte, das ich bislang so überhaupt nicht auf dem Zettel hatte und haben konnte. Lass mich also mal überlegen, was das nun wieder bedeutet ...

Geschrieben von: @goetzejosua

Die Fahrkarten bezahle ich einfach so, weil als wir uns getrennt haben, hat sie Existenzängste bekommen und nach 16 Jahre wollte ich sie nicht noch mehr belasten, aber sie arbeitet immerhin und wir haben ein echt gutes Verhältnis.

Okay, verstehe.

Unterhaltsrechtlich gesehen ist es allerdings so: Sie arbeitet und kann somit ihr eigenes Leben finanzieren - und eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass jemand überhaupt Unterhaltsforderungen geltend machen kann, ist nun mal, dass derjenige auch unterhaltsbedürftig ist.

Bei Kindern, die noch zur Schule gehen, ist diese Bedürftigkeit per Definition gegeben; ebenso bei deiner Ex-Freundin, weil sie euer gemeinsames Kind betreut und dieses noch jünger als drei Jahre ist; aber hinsichtlich deiner Noch-Frau sehe ich erst mal keine Möglichkeit, wie man  deine freiwilligen Zahlungen in unterhaltsrechtlich relevante Zahlungen ummünzen könnte.

Anders gesagt, im Prinzip bist du schon dazu verpflichtet, für deine Noch-Frau zu sorgen, und falls sie z.B. dauerhaft ihre Arbeit verlieren und Bürgergeld beantragen würde, dann würde das Amt deswegen auch mit ziemlicher Sicherheit an dich heran treten; aber wenn und solange sie ihr eigenes Geld verdient, gibt es keinen Grund für Unterhaltsleistungen.

Die Übernahme der Kosten für Strom und Fahrkarten ist also sozusagen Großzügigkeit deinerseits, und wenn dies dazu beigetragen hat, dass (a) ihr eine friedliche Trennung hinbekommen habt und (b) du nach der Trennung ein gutes Verhältnis zu deinen beiden ersten Kindern behalten konntest, dann war das m.E. auf alle Fälle sehr gut angelegtes Geld.

Die Frage ist halt, ob bzw. in welchem Umfang du dir diese Großzügigkeit unter den geänderten Randbedingungen noch leisten kannst.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2024 08:14
(@goetzejosua)
Schon was gesagt Registriert

@malachit 

Ja ich weiß was du meinst. 
Sie kam mir auch oft entgegen.

Bei einem harten Monat , hat sie mir zum Beispiel vorgeschlagen, das ich den Monat nicht bezahlen soll.

Wie gesagt, das Verhältnis ist wirklich gut und heutzutage nicht der Standard und ich hoffe das bleibt so 

Viele Grüße 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von Goetzejosua
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2024 08:26
(@nintendo)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @goetzejosua

mit der Mama der beiden großen bin ich immernoch verheiratet, fragt nicht wieso , aber es war halt ein Riesen durcheinander damals.

Warum auch immer...

Aber hast du damit nicht automatisch eine weitere unterhaltsberchtigte Person und der Unterhalt sinkt für alle Kinder um eine Stufe? Unterhaltsberechtigt sind somit fünf Personen: Drei Kinder, Frau und Mutter des neuesten Kindes. Damit geht es in der Düsseldorfer Tabelle für dein Einkommen drei Stufen nach unten. Es zählt auch nur wieviele Berechtigte es gibt, nicht an wieviele du auszahlst.

Bitte beachte: Wenn du einen Deal mit der Mutter älteren Kinder hast, bei dem du billig weg kommst, dann verschweige das für die Unterhaltsberechnung des neuen Kindes. Tu so, als würdest du den vollen Unterhalt zahlen.

Deine Frau arbeitet, du hast kein Geld nach vorrangigen Unterhaltsverpflichtugnen. Wird deine vielleicht sogar unterhaltspflichtig dir gegenüber?

Geschrieben von: @goetzejosua

und ich bin schockiert was es für extreme Fälle gibt und das gibt definitiv kein Mut, trotzdem bin ich dankbar.

Ich wage zu behaupten: Diese Extremfälle wurden lange fehlerhaft oder garnicht beraten wurden und wurden somit stark über den Tisch gezogen.
Ich verspreche dir: Du wirst zu ähnlichem Extremfall, wenn du Details verschweigst, wie die bestehende Ehe.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2024 02:03
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Übernimm Verantwortung für deine Handlungen  und treffe die richtigen Entscheidungen. Durch dein unüberlegtes Verhalten hast du nicht nur deine eigene Existenz zerstört, sondern auch das Leben deiner Ex-Frau und deiner Kinder sehr negativ beeinflusst. Du hast eine Familie zerbrochen und bist nun auch mit deiner neuen Freundin getrennt, was zeigt, dass du offensichtlich nicht in der Lage bist, stabile Beziehungen zu führen.

Überdenke deine Prioritäten und konzentriere dich auf das Wichtigste im Leben: deine Kinder. Sie brauchen einen Vater, der für sie da ist und sie unterstützt, nicht jemanden, der egoistische Entscheidungen trifft und sie im Stich lässt.

Fang endlich an Verantwortung zu übernehmen. Treffe die richtigen Entscheidungen für dich und deine Familie, bevor es endgültig zu spät ist. Sonst wirst du am Ende alleine dastehen und mit den Konsequenzen deiner falschen Entscheidungen leben müssen. Und schau nicht auf die anderen Extremfälle. Du bist auf dem besten Wege um neben denen Platz zu nehmen 

Gruß, 

Jemand, der sich um dein Wohl sorgt

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2024 07:23
(@nintendo)
Schon was gesagt Registriert

Nene, die Ex-Ehefrau und Ex-Freundin sind schon selbst für sich verantwortlich.
Mich würde trotzdem stark interessieren, warum ihr die Scheidung nicht eingericht und durchgezogen habt.

Aber wie gesagt, vielleicht ist es ja sogar auch positiv für dich, wenn du von deiner Ehefrau Ehegattenunterhalt für dich fordern kannst. Sie wird sich freuen, vorallem wird sie auch immernoch schön ihre Gehaltsunterlagen vorlegen müssen, wenn es um den Unterhalt für das neue Kind und die Ex-Freundin geht. Das wird ein Spass für alle Seiten...

 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2024 20:00
(@wasserfee)
Registriert

@Nintendo

er soll sein gutes Verhältnis zur noch-Ehefrau zunichte machen?

Die Frau, die ihm auch gerne mal den Unterhalt erlassen hat, wenn es mal enger wurde bei dem TO?

Gehst du so mit Menschen um, die Dir wohlgesonnen sind?

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2024 06:14
Malachit, Mirko999, Malachit and 3 people reacted
(@goetzejosua)
Schon was gesagt Registriert

@wasserfee 

Nein das sehe ich auch so und das kommt nicht in Frage.

die Tage bespreche ich das mit einem Anwalt und fülle das Schreiben vom JA aus.

Werde dann berichten.

Vielen Dank für eure Unterstützung .

 

Viele Grüße und einen guten Start in die Woche.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2024 07:08
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @goetzejosua

die Tage bespreche ich das mit einem Anwalt und fülle das Schreiben vom JA aus.

Du hast dir dafür doch sicherlich einen Fachanwalt für Familienrecht ausgesucht, einen der auch wirklich erfahren ist!?

Ich würde ihn gleich zu Anfang des Gespräches fragen, ob ein Jugendamt überhaupt befugt ist, einen Elternteil in Sachen Betreuungsunterhalt außergerichtlich rechtlich zu vertreten. Gemäß § 18 Abs. 1 SGB VIII ist nämlich lediglich eine Beratung und Unterstützung zulässig, aber keine Vertretung! Es wurde m.E. nie rechtssicher geklärt, ob Jugendämter zu solch einer außergerichtlichen Vertretung mit Vollmacht des Elternteils befugt sind. Erst kürzlich haben sich mehrere Anwälte darüber in einem Internetforum heftig gestritten.

Und ja, von einem Anschreiben des Jugendamtes an dich habe ich im gesamten Thread gar nichts weiter gelesen. Was steht da eigentlich drin? Vollmacht der Mutter ist beigefügt?

Und noch der Vollständigkeit halber: Für das kleinste Kind ist der Titel zustande gekommen, weil eine Beistandschaft beim Jugendamt besteht und den Titel verlangt hat? Oder handeln die da etwa auch nach § 18 Abs. 1 SGB VIII? All das müsste aus den dir vorliegenden Schreiben hervorgehen.

Geschrieben von: @goetzejosua

und fülle das Schreiben vom JA aus

Du musst übrigens nur darüber Auskunft erteilen, was unterhaltsrechtlich tatsächlich notwendig ist. Jugendämter fragen allerdings jeden möglichen Sch... ab und täuschen damit einen Anspruch darauf vor. Mehr dazu evtl. später.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2024 09:23
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @nintendo

Sie wird sich freuen, vorallem wird sie auch immernoch schön ihre Gehaltsunterlagen vorlegen müssen, wenn es um den Unterhalt für das neue Kind und die Ex-Freundin geht.

Nö, Belege von der Ehefrau wird die junge Mutter nicht erhalten.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2024 09:28




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