Hilfe Betreuungsunt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hilfe Betreuungsunterhalt

Seite 4 / 4
 
(@goetzejosua)
Schon was gesagt Registriert

@tacheles 

es ist ein Anwalt, der früher ein Richter war und zudem ein Freund von mir ist.

Zudem hab ich eine Rechtschutzversicherung.

In dem Schreiben vom JA steht, es muss neben dem Anspruch auf Unterhalt auch der Betreuungsunterhaltanspruch nach Paragraf 1615 BGB den die Mutter ihnen gegenüber geltend machen ,geklärt werden.

zudem steht wir sind berechtigt ihre Angaben an die x2 weiterzuleiten.

sie hat auch unterschrieben.

ja das Jugendamt,hat mich damals angeschrieben um die Vaterschaft zu klären, das lief über die Beistandschaft vom JA.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2024 09:40
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @goetzejosua

es ist ein Anwalt, der früher ein Richter war und zudem ein Freund von mir ist.

sehr gut

Geschrieben von: @goetzejosua

Zudem hab ich eine Rechtschutzversicherung.

Die zahlen fast alle nur eine Beratung. Oder bist du lange genug bei der mit den 4 großen Buchstaben?

Geschrieben von: @goetzejosua

sie hat auch unterschrieben.

Genau das sollte der ehemalige Richter wissen: sorgt diese Unterschrift für eine Rechtswirksamkeit des JA-Schreibens gegenüber dich? Und: Wo steht das? 😎 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2024 09:53
(@nintendo)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @tacheles

Nö, Belege von der Ehefrau wird die junge Mutter nicht erhalten.

Das sehe ich anders. Wenn die junge Mutter Betreuungsunterhalt fordert und das Einkommen reicht nicht, dann muss geprüft werden, in wie weit die Noch-Ehefrau für Ihren Mann aufkommen kann. Auf diese Art könnte der Selbstbehalt unterschritten werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2024 15:57
(@nintendo)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @wasserfee

Die Frau, die ihm auch gerne mal den Unterhalt erlassen hat, wenn es mal enger wurde bei dem TO?

Ich vermute, die Frau bekommt nicht nur Unterhalt, sondern auch noch entsprechend Vorsorgeausgleich (Rentenansprüche) und entsprechendes Vermögen beim Zugewinnausgleich. Die Ehe besteht noch. Jedes Geld was in die Tilgung eine Immobilie fließt geht somit zu 50% an sie. Er spart weiter für sie an. (Das jetzt unter der Annahme, dass es keinen Ehevertrag gibt.) So könntem na auch mal großzügig sein.

Gibt es einen Ehevertrag?

Ich sage ja nicht, dass man jetzt gegen die Ehefrau schießen muss um das gute Verhältnis zu zerstören. Aber drei Kinder und zwei Frauen muss man sich erstmal leisten können. Wenn das eine bewusste Entscheidung ist... warum nicht? Da urteile ich nicht. Finanzielle Sorgen sind jedoch der Auslöser dieses Threads.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2024 16:04
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @nintendo

Das sehe ich anders.

Kannst du das auch belegen? Ich bevorzuge BGH-Entscheidungen. Notfalls reichen auch OLG-Entscheidungen, 😎 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2024 18:26
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@nintendo

Betreuungsunterhalt wird in der Regel nur zwischen den Eltern der gemeinsamen Kinder geltend gemacht.

Eine sehr soziale Ex-Frau, die auf Unterhalt verzichtet, weil ihr Ex-Partner nichts auf die Reihe bekommt, verdient seine größte Wertschätzung und Schutz. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir alle eine solch soziale Ex-Partnerin in unserem Leben schätzen würden.

Er sollte unbedingt vermeiden, die Ex-Partnerin und die beiden Kinder in dieses Dilemma zu involvieren. Es war seine Entscheidung, eine neue Familie zu gründen.

Das deutsche Familienrecht ist sowieso eine wahre Comedy-Show und die Spielwiese für eine alleinerziehende Frau ist sehr groß. Wenn sie einen versierten Fachanwalt hat dann kann sie auch sehr lange ihren Rachefeldzug planen und auch umsetzen.

Wenn eine Frau es möchte, dann macht der Kerl für eine sehr lange Zeit gar nichts mehr. Deshalb würde ich die neue Ex ERSTMAL nicht zu sehr verärgern. 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2024 20:10
(@nintendo)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @mirko999

Eine sehr soziale Ex-Frau, die auf Unterhalt verzichtet, weil ihr Ex-Partner nichts auf die Reihe bekommt, verdient seine größte Wertschätzung und Schutz. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir alle eine solch soziale Ex-Partnerin in unserem Leben schätzen würden.

Da ist ja schön und gut. Dagegen sage ich nichts. Ich will doch garnicht dazu raten gegen die Ehefrau vorzugehen.

Aber mein Verständnis vom deutschen Recht ist so, dass man nicht auf Unterhalt verzichten kann, wenn andereseits der Sozialstaat einspringen muss. Das könnte aber in dieser Konstellation hier mit dem Betreuungsunterhalt passieren. Wenn der Mann auf seinen Trennungsunterhalt von der Ehefrau verzichtet, dann reicht vielleicht sein Einkommen nicht mehr den Betreuungsunterhalt der Freundin. Soll dann etwa der Staat einspringen und zahlen? Bei einer klassichen Trennung zu zweit wird auch die volle Leistungsfähigkeit geprüft, bevor der Staat zahlt.

Geschrieben von: @tacheles

Kannst du das auch belegen?

Ein Urteil habe ich nicht direkt, reicht auch ein einfacher Link?
https://www.iww.de/fk/unterhalt/leistungsfaehigkeit-zweifelsfrage-unterhalt-als-einkommen-f68009
Da geht es um die Frage, ob Unterhalt aus Unterhalt bezahlt werden muss. Ich picke mal einfach einen Satz raus:

Ob ein Unterhaltspflichtiger, der selbst Unterhalt bekommt, diesen zur Unterhaltszahlung einsetzen muss, ist umstritten. Das OLG München ist der Ansicht, dass Unterhalt auch aus Unterhalt gezahlt werden muss (FamRZ 80, 284).

 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2024 22:26
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
@Nintendo
 
Bitte nicht von "unserem" kleinen Thema ablenken. Zur Klarstellung wiederhole ich die wesentlichen Teile "unseres" kurzen Gesprächsverlaufes.
*Formatierungen nachträglich eingefügt.
Geschrieben von: @nintendo

Sie wird sich freuen, vorallem wird sie auch immernoch schön ihre Gehaltsunterlagen vorlegen müssen*, wenn es um den Unterhalt für das neue Kind und die Ex-Freundin geht.

Geschrieben von: @tacheles

Nö, Belege* von der Ehefrau wird die junge Mutter nicht erhalten.

Geschrieben von: @nintendo

Das sehe ich anders.

Wie du deutlich erkennen kannst, ging es mir ausschließlich darum, dass keine Belegpflicht besteht, also dass die junge Mutter keinen Anspruch hat auf die Vorlage von Verdienstbescheinigungen der Ehefrau.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2024 00:00
Seite 4 / 4