Hallo Forum 🙂
Meine Frau hat sich von mir getrennt, bin recht verzweifelt. Wir sind seit über einem Jahr verheiratet (mit Ehevertrag) und wohnen in einer gemeinsamen Wohnung mit unserer 2j. Tochter.
Meine Fragen hierzu wäre:
- Ab wann bin ich unterhaltspflichtig..sobald sie oder ich ausgezogen bin? Oder erst nach einer Scheidung? (laut Ehevertrag muss ich zahlen bis zum 5. Lebensjahr der Tochter)
- Wie wird (in etwa) mein Einkommen bemessen? Ich bekomme etwa 2000€ netto, aber 100% Weihnachtsgeld, und abhängig vom Unternehmensgewinn eine Zusatzzahlung (wird jährlich neu festgelegt). Fliesst sowas und der Lohnsteuerjahresausgleich hier auch mit rein? Wie lange kann man in der (für mich) besten Steuerklasse 3 bleiben nach Trennung/Scheidung?
ich bin für jede Hilfe dankbar!
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
- Ab wann bin ich unterhaltspflichtig..sobald sie oder ich ausgezogen bin? Oder erst nach einer Scheidung? (laut Ehevertrag muss ich zahlen bis zum 5. Lebensjahr der Tochter)
- Wie wird (in etwa) mein Einkommen bemessen? Ich bekomme etwa 2000€ netto, aber 100% Weihnachtsgeld, und abhängig vom Unternehmensgewinn eine Zusatzzahlung (wird jährlich neu festgelegt). Fliesst sowas und der Lohnsteuerjahresausgleich hier auch mit rein? Wie lange kann man in der (für mich) besten Steuerklasse 3 bleiben nach Trennung/Scheidung?
Hallo,
hat sie schon Unterhalt gefordert? Wohin ist sie denn gegangen, zu ihren Eltern? Gibt es gemeinsame Schulden? Immobilie? Arbeitet sie, stundenweise oder halbtags? Unterhaltspflichtig bist du ab morgen. Für dein Einkommen wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate herangezogen, also auch Sonderzahlungen. Davon werden dann diverse Dinge abgezogen, und aus dem Rest der Unterhalt für Kind und Frau ermittelt. Aber keinesfalls schnell sein diesbezüglich oder gar Titel errichten lassen, sondern alle Fristen ausnutzen! Denn die für dich relevante Steuerklasse ist ab 1. Januar gemäß Gesetz nicht mehr die 3 sondern die 1. Sofort beim Finanzamt/Einwohnermeldeamt/Arbeitgeber entsprechend abändern. Aus dem daraus resultierenden Einkommen wird dann auch der Unterhalt ab Januar ermittelt. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, und kein eigenes Einkommen deiner Frau, dürften dir nach Abzug des Unterhaltes 950€ Netto bleiben. Deine Frau wird dann ALG II zur Aufstockung beantragen müssen, dessen ist sie sich vermutlich nicht bewusst.
/elwu
Hallo,
in dem Moment wo die Trennung eingeleitet wird wirst du unterhaltspflichtig. Solange Ihr noch unter einem Dach wohnt und "gemeinsam" wirtschaftet ist die Trennung nicht offiziell. Dieses wird Sie erst, wenn Tisch und Bett (auch innerhalb einer Wohnung) vollzogen ist.
Ich empfehle Dir, dass du auf gar keinem Fall ausziehst (wer auszieht verliert u.U. alles und wird zum Bittsteller!!!) und sofort sämtliche wichtige Papiere bei Seite schaffst. Solltet Ihr ein gemeinsames Konto haben, den Dispo auf Null und dann lege Dir ein neues Konto an. Ab sofort geht dann Dein Einkommen auf dieses Konto. Sollte das gemeinsame Konto mit einem Disporahmen versehen sein, so musst du dafür Sorge tragen, dass der Rahmen nicht genutzt wird (bis hin zur Kündigung des Kontos).
Des Weiteren mache Dir klar, dass die Kindsmutter nichts mehr gemeinsam hat mit der Frau die du einst geheiratest hast. Jetzt geht es darum, dass jeder für sich das maximale herausholt.
Ist die Betreuung Eures Kindes eine Option (evtl. Wechselmodell)?
Nun zu Deinen Fragen:
Ab wann bin ich unterhaltspflichtig..sobald sie oder ich ausgezogen bin?
Ab den Moment wo jeder für sich wirtschaftet.
Wie wird (in etwa) mein Einkommen bemessen?
Dein Einkommen (letzten 12 Monate + Bonus + Weihnachtsgeld + ggf. Steuerrückzahlung)
- 4% altersbedingte Vorsorge (vom Brutto)
- 5% berufsbedingte Aufwendungen oder nachgewiesene Kosten
= Zwischensumme für Kindsunterhalt (KU) lt. DDT (Dein SB beträgt hier 900€)
Zwischensumme
- KU
- gemeinsame Schulden
= Zwischensumme2
Zwischensumme 2
-1/7 erwerbstätigen Bonus
=Zwischensumme3
-Ihr Einkommen
=Zwischensumme4
3/7 für Sie und 4/7 für Dich wobei Dein SB bei 1000€ liegt.
Wie lange kann man in der (für mich) besten Steuerklasse 3 bleiben nach Trennung/Scheidung
Bis das Kalenderjahr wechselt...evtl. ist ja die Trennung erst im Jahre 2011???
Aber auch hier sollte man vorsichtig sein und kein zu hohes Einkommen "generieren welches dann nach einem Jahr schrumpft...!!! Also vorsicht auch bei der Berechnung und Unterzeichnung von Titeln.
Kleiner Tipp noch... gehe zum JA wenn die Trennung vollzogen ist und lasse dort einen Titel nach Deinen Vorstellungen erstellen und befriste diesen (erstmal auf 1 Jahr... Lohnsteuerklassenwechsel) und dann den nächsten.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
hat sie schon Unterhalt gefordert? Wohin ist sie denn gegangen, zu ihren Eltern? Gibt es gemeinsame Schulden? Immobilie? Arbeitet sie, stundenweise oder halbtags? Unterhaltspflichtig bist du ab morgen. Für dein Einkommen wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate herangezogen, also auch Sonderzahlungen. Davon werden dann diverse Dinge abgezogen, und aus dem Rest der Unterhalt für Kind und Frau ermittelt. Aber keinesfalls schnell sein diesbezüglich oder gar Titel errichten lassen, sondern alle Fristen ausnutzen! Denn die für dich relevante Steuerklasse ist ab 1. Januar gemäß Gesetz nicht mehr die 3 sondern die 1. Sofort beim Finanzamt/Einwohnermeldeamt/Arbeitgeber entsprechend abändernAus dem daraus resultierenden Einkommen wird dann auch der Unterhalt ab Januar ermittelt.. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, und kein eigenes Einkommen deiner Frau, dürften dir nach Abzug des Unterhaltes 950€ Netto bleiben. Deine Frau wird dann ALG II zur Aufstockung beantragen müssen, dessen ist sie sich vermutlich nicht bewusst.
/elwu
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Sie hat noch keinen Unterhalt gefordert..ich könnte einen Auszug aus der gemeinsamen Mietwohnung evtl. noch bis Januar rauszögern ("gut Wetter machen bei ihr") wenn dies sinnvoll wäre?! Habe mal gelesen, dass der Stichtag immer der erste Januar eines Jahres ist. Macht das Sinn?Das "Ziel" ist logierscherweise möglichst wenig zahlen zu müssen. Für mein Kind zahle ich selbstverständlich gern, mir gehts primär nur um die Zahlungen an sie.
Wird mein gemitteltes Einkommen rückwirkend oder "aktuell" berechnet? Wird es (evtl. jährlich) neu berechnet/aktualisiert?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es für mich gut ist, möglichst lange in Steuerklasse 3 zu bleiben, weil ich dann ~500€ mehr bekomme Netto.
Nur mal theorethisch..ich könnte es "steuern" dass ich nur noch Teilzeit arbeite. Wäre das zielführend, oder könnte man mir daraus einen Strick drehen bzw Nachteile entstehen?
Schulden gibt es eigentlich nur den überzogenen Dispo von 800€. Allerdings ist noch ein neuer Mittelklasse-Kombi 2 Jahre abzuzahlen der wegen dem Kind angeschafft wurde. Wird sowas evtl. aus der Berechnung rausgenommen da es "gemeinsame Schulden" sind für die Familie und er ja immer noch dem Kind zugute kommt (zumindest zum Teil)?
LG
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Rabindranath Tagore
Kleiner Tipp noch... gehe zum JA wenn die Trennung vollzogen ist und lasse dort einen Titel nach Deinen Vorstellungen erstellen und befriste diesen (erstmal auf 1 Jahr... Lohnsteuerklassenwechsel) und dann den nächsten.
Danke für deine ausführliche Antwort, hilft mir sehr!
Was genau meinst du mit dem obigen? JA= Jurist/Anwalt?
Zählt zur Berechnung meines Einkommens ausschließlich der (überwiesene) Nettobetrag? Ich könnte zb einen Teil meines Bruttos in die betriebliche Altersvorsorge stecken oder in Aktienkauf des Unternehmens. Wäre dies zielführend für mich? dann hätte ich weniger Netto, aber eine "Leistung" in Form von Aktien bzw höhere Rentenzahlung in ferner Zukunft.
Ist es generell empfehlenswert einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen, wenn dieser anscheinend eh mein Einkommen erhöht, was dann ja auch ihr zugute kommt? Wie hat man(n) unterm Strich mehr zur Verfügung?
Wie macht man das am Besten mit dem Ausziehen aus der gemeinsam gemieteten Wohnung? Sollte sie zuerst ausziehen um Nachteile zu vermeiden?
PS: Sie ist bis Juni noch nicht berufstätig wegen dem Nachwuchs.
MfG
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Rabindranath Tagore
Nachtrag zu meiner Frage mit den gemeinsamen Schulden (Kombi)
Zitat, Quelle leider unbekannt:
Unterhalt und Verbindlichkeiten
Berücksichtigungswürdige Schulden sind vom Nettoeinkommen abzuziehen. Dadurch verringert sich der zu zahlende Unterhalt. Grundsätzlich sind Schulden berücksichtigungswürdig, wenn sie während oder vor des ehelichen Zusammenlebens von einem Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten gemeinsam aufgenommen wurden, solange die Abzahlung im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgt. Der Verwendungszweck des Kredites ist dabei grundsätzlich unbeachtlich.
Dieser Vorweg-Abzug gilt nicht nur bei dem Unterhalt des Ehegatten, sondern auch bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger oder diesen gleichgestellter Kinder, da die zum Schuldenabtrag verwendeten Kreditraten auch bei Fortbestehen der Familie für Unterhaltszwecke nicht zur Verfügung gestanden hätten
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Rabindranath Tagore
Hallo.
JA = Jugendamt (hier kostet die Erstellung des Titels nichts und lasse Dich nicht beirren...die haben zu schreiben was du willst und nicht was die wollen!!!)
Zählt zur Berechnung meines Einkommens ausschließlich der (überwiesene) Nettobetrag
Ja, aber: wenn du eine Bruttolohnwandlung tätigst oder sonstige Sachen, dann nur in Höhe von 4% und die sind dann Netto abzugsfähig.
Du kannst nicht beikommen und jeden Monat 50% Deines Gehaltes umwandeln...
Wie hat man(n) unterm Strich mehr zur Verfügung?
Du wirst mit dem AUszug der KM (Kindsmutter) sicherlich aufgefordert werden Deine letzten 12 Gehälter + Sonderzahlungen vorzulegen. Anhand dieser Vorlage werden dann die Unterhaltsgeschichten berechnet.
Achtung: Wenn du im nächsten Jahr weiterhin der der Lohnsteuerklasse 3/5 bleibst, generierst du auf Deiner Seite ein höheres Nettogehalt als was tatsächlich da ist und wenn dann der Lohnsteuerklassenwechsel erfolgt steht du dann da mit wirrem Haar. Dann ist es an DIr eine Abändergsklage etc. anzustreben ... und ob du das dann gewinnst...ist immer fraglich.
Von daher, zum Jahreswechsel gehst du entweder in die 4/4 oder in die Lohnsteuerklasse1 und dann läßt du alles erst berechnen.
Dann hat Deine holde Dame das Recht alle 2 Jahre von Dir Dein Einkommen offen zulegen lassen. Vielleicht sollte man dann in den 12 rückliegenden Monaten keine Lohnsteuererklärung tätigen... hat bei mir geklappt 🙂
Wie macht man das am Besten mit dem Ausziehen aus der gemeinsam gemieteten Wohnung? Sollte sie zuerst ausziehen um Nachteile zu vermeiden?
Du ziehst auf gar keinem Fall zu erst aus... sonst bist du nur noch Gast und je nachdem wie die Dame drauf ist, bestimmt Sie alles (Umgang, Hausratsverteilung etc.)
Jetzt kannst du noch agieren...wenn du raus bist nur noch reagieren...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo L3NNOX,
Von daher, zum Jahreswechsel gehst du entweder in die 4/4 oder in die Lohnsteuerklasse1 und dann läßt du alles erst berechnen.
Kleine Ergänzung, warum du ggf. IV/IV wählen solltest statt III/V: Wenn du es schaffst, den offiziellen Trennungstermin auf den 2. Januar oder danach zu legen, sichert euch das noch für das volle Jahr 2011 die Steuervorteile aus dem Ehegattensplitting, und das ist das, worauf es am Ende ankommt - nicht auf die Steuerklasse III. Mit Steuerklassen IV/IV zahlt ihr am Ende genau so viel oder wenig Steuern wie mit Steuerklassen III/V; die während des Jahres wegen IV/IV zuviel gezahlten Steuern gibt's mit dem Steuerbescheid für 2011 zurück. Und glaub' mir: Es ist allemal einfacher, diese Beute "irgendwie" mit der Ex zu teilen, als zu viel gezahlten Unterhalt (aufgrund des nur scheinbar hohen Nettos der Steuerklasse III) von der Dame zurückzubekommen ... letzteres ist nämlich in der Regel so gut wie unmöglich ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für eure Antworten! Hilft mir sehr.
Eine Frage habe ich noch: Wäre es sinnvoll, wenn ich mich mit der KM "arrangieren" kann und man quasi vereinbart, dass man weiterhin verheiratet bleibt (trotz Trennung), und den durch die vorteilhaftere Steuerklasse enstehende "Gewinn" unter sich aufteilt?
Oder macht das keinen Sinn, da sie dann kein H4 beantragen könnte und sie so unterm Strich weniger hätte?
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Rabindranath Tagore
Hallo,
in dem Moment wo Ihr nicht "getrennt" seid wird die KM keine staatlichen Leistungen (solange Ihr als Familie leistungsfähig seid) bekommen.
Des Weiteren laufen ja auch die Rentenansprüche weiter.
Ebenso steigt ja auch die Dauer der Ehezeit und unter Umständen somit die EU Zahlungen. Wenn Ihr Euch jetzt trennt läuft das Trennungsjahr (TU) und somit sparst du Dir unter Umständen 1 Jahr EU Geld.
Während des TU's braucht die KM nicht arbeiten zu gehen und TU ist auch in der Regel etwas höher als EU. Da du sowieso bis zum 3. Lebensjahres des Kindes zahlen müßtest wäre es sinnvoll für Dich den TU in diesem Zeitraum "abzuleisten". Ab dem 4. Lebensjahr kann der KM zumindest eine Teilzeitstelle zugemutet werden, womit sich dann Deine EU Zahlungen veringern würden.
Auch zu betrachten wäre der "Neuanfang"...wie lange willst du denn mit der alten Beziehung noch leben? Der Blick sollte nach vorne gerichtet sein, auch auf dem Hinblick zu einer erneuten Partnerschaft.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo L3NNOX,
Eine Frage habe ich noch: Wäre es sinnvoll, wenn ich mich mit der KM "arrangieren" kann und man quasi vereinbart, dass man weiterhin verheiratet bleibt (trotz Trennung), und den durch die vorteilhaftere Steuerklasse enstehende "Gewinn" unter sich aufteilt?
Oder macht das keinen Sinn, da sie dann kein H4 beantragen könnte und sie so unterm Strich weniger hätte?
So lange ihr euch einig seid, könnt ihr natürlich tun und lassen, was immer ihr wollt. Ob es wirklich sinnvoll ist, wegen der Steuer pro forma an einer Ehe festzuhalten, die in Wirklichkeit keine mehr ist? Ich hab' da so meine Bedenken ...
Etwas anderes ist natürlich die Frage nach dem taktisch günstigen Zeitpunkt für die Trennung. Es ist heute der 1. Dezember; die offizielle Trennung auf den 2. Januar zu verschieben, d.h. um einen Monat und einen Tag, macht für den weiteren Verlauf der Scheidung nicht den riesengroßen Unterschied, sichert aber das Ehegattensplitting für das ganze Jahr 2011.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Etwas anderes ist natürlich die Frage nach dem taktisch günstigen Zeitpunkt für die Trennung. Es ist heute der 1. Dezember; die offizielle Trennung auf den 2. Januar zu verschieben, d.h. um einen Monat und einen Tag, macht für den weiteren Verlauf der Scheidung nicht den riesengroßen Unterschied, sichert aber das Ehegattensplitting für das ganze Jahr 2011.
Hallo,
es ist nach aller Erfahrung extrem schwer bis unmöglich, von einmal aufgrund besserer Steuerklasse und dadurch höheren Einkommens ermittelten Unterhaltsbeträgen herunterzukommen. Dazu bedarf es mangels freiwilliger Kooperation der Unterhaltsgläubiger fast immer langwieriger, teurer Abänderungsklagen mit unsicheren Ausgangschancen. Ich rate (auch) daher nochmals dringend, die Steuerklasse zum 1. Januar auf I/0,5 abändern zu lassen.
/elwu