Hallo erstmal an alle, und schonmal vorab ein grosses danke für euere hilfe......
Vorab folgende Info... Kind wurde in Spanien geboren.
Mutter ist nach der trennung nach deutschland gezogen.
Ich lebte seit 2008 in Spanien, verdiente 1200 eruo netto, und habe in dieser zeit immer den Mindestungterhalt gezahlt!
Diesen konnte ich Hauptsaechlich durch mein erspartes finazieren.
Am.1.6 .2017 bin ich auch wieder nach Deutschland gezogen,da mir der umgang zu meinem Kind zu sporadisch war.
Meine Tochter ist 4 Jahre alt.
Seit dem 1.7 arbeite ich wieder in Deutschland (Koch) und verdiene 1700 Euro netto.
Das Jugendamt hat mir anfang September gesagt das sich der jetzige/neu berechnete unterhalt auf 281 Euro beläuft , und dieser rückwirkend zum 1.7 gezahlt werden muss!
Hier direkt zu ersten frage:
Ich hab doch den ersten Gehalt erst zum 1.August bekommen, warum muss ich dann schon am 1 Juli den erhöhten Unterhalt zahlen?
Nach meiner frage ob es nicht berufsbedingte abzüge gibt wie z.b Arbeitskleidung;Arbeitsmaterial/Messer, Fachlektüre,Fortbildung und natuerlich km pauschale (26km täglicher anfahrtsweg zur arbeit) wurde verneint.....dann revediert und mit folgenden text erläutert
Text vom JA.... "Der Abzug der Kilometerpauschale ändert Ihre Einstufung nicht. Zudem ist ihr jährliches Durchschnittsgehalt grundsätzlich sogar noch zu erhöhen, da Sie noch zusätzlich Einkommensteuererstattungen zu erwarten haben (es besteht die Pflicht eine Einkommenssteuererklärung zu machen), welche ebenfalls Einkommen sind und noch Nachtschicht- und Feiertagszuschläge sowie ggf. Weihnachtsgeld / Sonderzahlungen hinzu kommen. Sie bleiben deshalb in jedem Fall in Stufe 2, welche sodann auf Stufe 3 zu erhöhen ist, da Sie nur 1 Kind zum Unterhalt verpflichtet sind. Mit der Pauschale sind auch alle weiteren Kfz-Kosten abgegolten.
Ich meinte mit der den berufsbedingten Aufwendungen die anderen Aufwendungen die Sie genannt hatten, wie Messer etc.., diese sind nicht abziehbar."
Ich will ja nicht paranoid rüberkommen, aber das liest sich für mich in etwa so: Wen sie die KM pauschale abziehen, dann holen wir uns das geld wo anders!
Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Feiertagszuschläge etc erhalte ich keine.
Tatsaechlich glaub ich auch nicht das ich mit den Abzügen eine Unterhaltsstufe niedriger komme, allerdings will ich den spielraum die zu einer erhoehung nach oben führt, mit etwas mehr platz fühlen, für verdienst durch Nebentaetigkeiten wie z.b private Caterings etc.
oder seht ihr das anders?
Und wie sieht es aus mit erhoehten Umgangskosten?....um meine Tochter abzuholen fahr ich 180 km einfach! Also für ein Wochenende bei mir zuhause mit Kind fahr ich 720 km durch die Gegend!
Auch wurde ich aufgefordert bis ende September einen Unterhalstitel beim JA zu unterzeichnen.
Ich weiss das ich das muss, aber ich habe mir das recht rausgenommen, das ich mich erstmal anderweitig beraten und infomieren will, bevor ich mich zu eine Betitelung draengen lasse.
Dies hab ich den JA auch mitgeteilt.
Was und wo sollte ich betiteln? ....kann ich den titel auch zeitlich begrenzen ...also z.b auf 3 jahre , da ich nach deiner einschulung meiner tochter gerne wieder nach spanien ziehen würde?
Beim Notar , statische Berechnung, zeitliche Begrezung....und soll ich wirklich 10% des vom JA geforderten Unterhalts weniger zahlen, so wie ich es oft im Internet gelesen habe?
Hab ich dna einen Gerichtsprozess zu erwarten falls ich nicht den geforderten Unterhalt sondern z.b nur 260 Euro zahle?
Die Düsseldorfer tabelle hat ja keine Gesetzeskraft..oder?
Das war jetzt viel...puhhh....ich bedanke mich fürs lesen, und für die Hilfe eurer schlauen Köpfe , und das teilen euerer Erfahrungen...
High5 and love
Die lügen Dich natürlich von vorne bis hinten an. Lediglich die Hochstufung um eine Stufe stimmt.
Was hast Du denn konkret für berufsbedingte Ausgaben an Fahrtkosten und Altersvorsorge.
Wir rechnen das für Dich aus, dann gehst Du zum Notar und unterschreibst dort einen Titel. Entweder über 264€ oder 281€, je nachdem was rauskommt.
Ab wann kann ich Dir nicht sagen, aber gefühlsmäßig ab September, bzw ab wann sie dir zuerst geschrieben haben.
Danke für deine schnelle Antwort.....
Heisst das konkret das ich den Betrag nicht rückwirkend für Juli zahlen muss....oder ist das nur deine Meinung, und kann mir da sogar ein Gerichtsverfahren drohen?
zu deinen Fragen:
Altervorsorge hab ich keine, und will ich auch keine.....
Zu den Fahrkosten hab ich gelesen 26 cent pro gefahren km oder 5% pauschal abzug des unterhats! ....
Hats du auch Infos zu meine fragen zwecks des unterhaltstitels..?
Vielen dank
Moin,
Du kannst Deine Zahlen hier hereinstellen, da rechnen dann einige herum, was tatsächlich herauskommt.
Aber grundsätzlich bist Du zur Abgabe eine Unterhalts-Titels verpflichtet, nur die Höhe bestimmst Du selber. Sollte das JA nciht einverstanden sein, dann muss diese klagen. Denn nur ein Beschluß ist wirklich bindend.
Für die Berechnung ist wichtig, welches OLG am Wohnort des Kindes zuständig ist. Aus den Unterhaltsleitlinien geht hervor, was angerechnet und wie gerechnet wird.
Die Rückwirkende Zahlung ist korrekt, da der Unterhalt immer im Voraus zu zahlen ist. Hier würde ich wegen der besonderen Situation eine Ratenzahlung versuchen, da "eben noch keine Rücklagen gebildet werden konnten"!.
Solltest Du Dich selbständig machen wollen, auch nur Nebenbei, so zählen diese Einnahmen natürlich mit zum Unterhalt. Aber hier kannst Du dann natürlich die Aufwendungen gegensetzen. Zwar nicht unbeschränkt, aber zu einem wesentlich größeren Anteil. Schließlich erhöht dies den KU für das Kind.
Mein Rat ...
- stell Deine Zahlen hier herein, und einige "Wissende" werden Dir dies zusammen rechnen.
- benenne das OLG am Wohnort des Kindes.
- benenne Deine Aufwendungen für die Arbeit.
- Tituliere das, was hier herauskommt und zahle dies auch.
- Wenn Du im Juli aufgefordert wurdest ab Juli KU zu zahlen, dann wirst Du diesen auch ab Juli zahlen müssen.
Da Du erst seit Juni wieder in Deutschland bist, vorher ein wesentlich geringeres Einkommen hattest, kann man jetzt in zweierlei Richtungen vorgehen ...
Da es in der Unterhaltsberechnung heißt, dass das dass Einkommen der letzten 12 Monate zählt, könnte man die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vorlegen und sagen, dass dies Dein Einkommen ist. Hieraus ist der KU zu berechnen, was dann vermutlich auf einen Mangelfall hinausläuft.
Oder aber Du sagst dem JA, dass Du Dein jetziges Einkommen als Grundlage anbietest, und hieraus der KU zu berechnen ist ... ohne evtl. Einkommensaussichten ... das läuft vermutlich dann auf den Minestunterhalt hinaus, vielleicht eine Stufe höher.
Es ginge auch, dass Du sagst, dass Du die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage angibst, und sagt, dass Du den Mindestunterhalt zu zahlen bereit bist.
In zwei Jahren können die dann neu rechnen und aufgrund der dann vorliegenden 12 Monate den KU neu berechnen.
Das sind so meine Gedanken.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hola!
Hats du auch Infos zu meine fragen zwecks des unterhaltstitels..?
Das JA muss (theoretisch) das titulieren, was Du drin stehen haben möchtest, auch die Befristung (aber nicht bis zum7. Lebensjahr, sondern bis zum 18.).
Für Anpassungen gilt Deine zweijährige Auskunft bzw. der dynamische Titel (zu letzterem hat Euer Kind ein Recht).
Wenn das JA nicht in der Titulierung Deine (gerechtfertigten) Wünsche aufnehmen möchte, geht's zum Notar Deines VErtrauens und titulierst für ca. 20-3 EUR Kosten. Danach kann das JA gerne um die Differenz streiten, falls überhaupt!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
HI Kasper......
erstmal danke....ich muss nochmals klarstellen das ich den unterhalt zahlen will, und auch keinerlei krumme sachen hintenrum machen will!
Das der Unterhalt aus den letzten 12 Monaten erechnet wird ist ja schonmal ein guter hinweis!!...das werd ich mal das JA fragen :)...
also wie gesagt ich verdiene 1700 netto! das ist der durchschnitt den das JA mit 2 (in worten ZWEI) Gehaltsabrechnungen erechnet hat !! :knockout: :knockout:
Nebenverdienste hab ich sonst keine....
mehr aufwand für die arbeit ist der taegliche fahrtweg mit dem auto von 26 km....da gibt es doch einen pauschale oder nicht??
und was ist mit arbeitskleidung etc.??
ich bin bereit auch rückwirkend den mehrbetrag ab Juli zu zahlen,, allerdings will ich den richtigen betrag erechnen....
Wenn ich einfach stillschweigend den erechneten Betrag vom JA zahle, dann ist das ja sozusagen eine stumme zustimmung von meiner seite!
Weiss hier auch jemand wie sich es verhält wen ich in zukunft wieder ins ausland(spanien )ziehe?..
wird da der unterhalt bei weniger verdienst wieder runtergerechnet??
Danke an die community
Wie gesagt, was mit der Kilometerpauschale ist ergibt sich aus den Leitlinien des zuständigen OLG
Und nein, wenn Du ins Ausland ziehst und weniger verdienst musst Du dann erstmal diesen Titel loswerden den Du jetzt unterschreibst. Das wird nicht einfach.
Hallo Mister Wolf,
Zu den Fahrkosten hab ich gelesen 26 cent pro gefahren km oder 5% pauschal abzug des unterhats! ....
Bei den meisten Oberlandesgerichten gelten sogar 30 Cent pro gefahrenem Kilometer, solange die einfache Fahrtstrecke maximal 30 Kilometer beträgt, und das ist bei dir ja der Fall. Gib doch bitte mal unter http://gerichtssuche.org/ den Wohnort des Kindes ein, und sag' uns dann, welches Oberlandesgericht zuständig ist (du findest diese Angabe dort direkt im ersten Abschnitt "Ordentliche Gerichtsbarkeit"). Dann können wir das mit den Fahrtkosten nämlich mal ganz genau ausrechnen.
Für mein Verständnis: Die "26km täglicher anfahrtsweg zur arbeit", sind das insgesamt 26 Kilometer (also 13 Kilometer hin, 13 Kilometer zurück), oder sind das 26 Kilometer hin und 26 Kilometer wieder zurück? Wenn letzteres, dann bringen dich bei einem Einkommen von 1.700 Euro netto allein schon die pauschalen Fahrtkosten unter die magische Grenze von 1.500 Euro beim zu berücksichtigenden Einkommen, und dann wäre es nach Hochstufung definitiv "nur" die zweite Zeile der Düsseldorfer Tabelle anstelle der dritten Zeile.
Die 5%-Pauschale bezieht sich übrigens auf das Netto-Einkommen, bei dir also 5% von 1.700 Euro, gleich 85 Euro. Während die Pauschale nicht bei allen Oberlandesgerichten anerkannt wird, ist es bei jedem Oberlandesgericht möglich, anstelle der Pauschale die tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten geltend zu machen, und dazu gehören insbesondere auch die Fahrtkosten zur Arbeit. Der zuständige Sachbearbeiter beim Jugendamt hat dir also eine faustdicke, unverschämte Lüge aufgetischt, als er dir sagte, dies sei nicht möglich; wenn ich in diesem Lande das Sagen hätte, würde der mit sofortiger Wirkung zur Müllabfuhr versetzt werden.
Was das Gewäsch des Jugendamtes hinsichtlich der Steuererstattung betrifft: Da sollen diese Amtskarnickel doch bitte mal erzählen, wo bei einem Nettoeinkommen von gerade mal 1.700 Euro eine so fette Steuererstattung herkommen soll, dass es sich nennenswert auf die Unterhaltsberechnung auswirkt: Das wäre nämlich normalerweise nur dann möglich, wenn du beim Finanzamt einen Haufen berufsbedingter Kosten (!) anmelden könntest - aber genau diese will das Jugendamt für die Unterhaltsberechnung ja nicht anerkennen!
Wenn sie aber die berufsbedingten Kosten für die Unterhaltsberechnung nicht anerkennen, dann haben sie im Umkehrschluss auch die Finger zu lassen von jeglicher Steuererstattung, die sich daraus ergibt.
Um es zusammenzufassen: Du bist offenbar an eines jener Jugendämter geraten, bei denen Unterhaltszahler gewohnheitsgemäß über den Tisch gezogen werden sollen. Dieser Sorte darfst du nichts, aber auch rein gar nichts glauben. Sei also wachsam, und frag' auf alle Fälle hier im Forum nach, wenn dir irgendetwas unklar ist und/oder bevor du bei diesen Brüdern irgendetwas unterschreibst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.