Hallo!
Ich habe keine Lust mehr mein Problem mit dem Unterhalt in mich hinein zu fressen, daher wende ich mich an dieses Forum, um ein wenig Unterstützung zu bekommen.
Zu meiner Geschichte:
Ich lebe nun seit über einen Jahr von meiner Frau getrennt (waren fast 12 Jahre verheiratet bzw. sind es immer noch, aber ich zähle nicht mehr weiter).
Ich hatte im Jahr zwei Steuerklassen (Anfang bis Mitte Steuerklasse 3 und den Rest des Jahres hatte ich 4). Seit Anfang des Jahres habe ich nun Steuerklasse 1.
FRAGE 1:
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Das Jugendamt wollte die Abrechnungen der letzten 12 Monate haben. So weit so gut. Folgende ca. Beträge habe ich verdient:
März 2004 bis Juni 2004: 1.600 €
Juli 2004 bis Dezember 2004: 1.400 €
Ab Januar 2005: 1.200 €
Das Jugendamt hat damit berechnet, dass ich mehr verdiene als es in Wirklichkeit ist: 1.433 €. Davon gehen noch ca. 230 Euro an Fahrtkosten ab. Der Endbetrag ist: 1.202 €
Aber muss das JU nicht die Beträge von 2004 mit der Steuerklasse 1 berechnen?
FRAGE 2:
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Wir haben einen gemeinsamen Kredit im Jahr 2002 aufgenommen. Für eine neue Wohnung. Dieser Kredit wurde bei der CC Bank gemacht. Dieser Kredit ist so eine Art Verfügungskonto, d.h. wenn wir was gebraucht haben, haben wir was abgeholt, bis wir das Limit erreicht haben.
Diesen Kredit will das JU nicht anrechnen, da es sich hier um einen (aus deren Sicht) Dispo- Kredit handelt. Die Zinsen wollen die wohl anrechnen, aber den Rest müsste ich mir von meiner (Noch) Frau holen, aber wenn die auch kein Geld hat????
Ich habe mit der Bank gesprochen und die haben den Verfügungsrahmen entfernt, d.h. ich zahle jetzt nur noch den Kredit ab und kann nichts mehr abholen, aber nur ich zahle den Kredit.
Ist das richtig oder gibt es ein Gesetztes text, der was anderes aussagt.
FRAGE 3:
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Was mache ich, wenn ich nicht den Selbstbehalt von 890 € habe, sondern nur 700 €. Ich weiß nicht wie lange ich das noch durchhalte. Ich kann doch nicht alles zahlen????
Soll ich den „Finger heben“ oder welche Möglichkeiten bleiben mir noch????
Für Anregungen bin ich sehr dankbar.
Gruß,
Volker
Moin,
sorry für die späte Antwort. irgendwie ging dein Beitrag unter.
Aber muss das JU nicht die Beträge von 2004 mit der Steuerklasse 1 berechnen?
Ganz klar: Ja, das müssen sie. Machen sie es nicht, lass es auf eine Klage ankommen.
Ist das richtig oder gibt es ein Gesetztes text, der was anderes aussagt.
Auch das stimmt. Ihr seid Gesamtschuldner und du kannst auf Ausgleich im Innenverhältnis klagen.
Soll ich den „Finger heben“ oder welche Möglichkeiten bleiben mir noch????
Das befreit dich nicht wirklich. Du musst die Einkommens-, Unterhalts- und Schuldensituation klären. Nur damit kommst du weiter.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!