Hilfe ich werde von...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hilfe ich werde von einer Frau (Unterhaltszahlung) ausgenommen!!!

 
(@lemans)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

ich brauche dringend Hilfe. Aber zuerst erzähl ich euch ersteinmal meine Geschichte.

Ich hatte letztes Jahr für vier Monate eine "kleine" Bettgeschichte mit einer Frau. Ich wollte mich nur mit Ihr ablenken, da ich zu diesem Zeitpunkt mit meiner Freundin eine Beziehungspause hatte, an der ich selbst schuld war. Dies wusste Sie aber von Anfang an. Ich hatte ihr immer gesagt, dass ich keine Beziehung mit Ihr eingehen will. Sie versicherte mir auch, dass Sie die Pille nimmt. Als ich dann letztes Jahr erfahren hatte, dass ich aufgrund eines Unfalls eine ziemlich hohe Summe an Schmerzensgeld zu erwarten habe (und sie dass natürlich auch gleich mitbekommen hat) bemerkte ich, dass sie mich immer mehr in eine Beziehung drängen wollte. Zu diesem Zeitpunkt bin ich dann wieder mit meiner damaligen und jetzigen Freundin zusammen gekommen. Ein Monat später stand die "Bettgeschichte" dann vor meiner Tür und teilte mir mit, dass sie schwanger sei und ich mich doch von meiner Freundin trennen sollte. Als ich ihr dann mitteilte dass wir keine Zukunft miteinander haben und ich meine Freundin liebe, sagte Sie, dass sie an dass Geld vom Schmerzensgeld auch noch rankommen würde bzw. sie ja jetzt durch das Kind eh nie wieder arbeiten gehen müsste. Sie hat mich regelrecht damit erpresst bzw. hatte sie es damals drauf angelegt schwanger zu werden. So nun bekamm ich diese Woche das Ergebnis vom Vaterschaftstest (natürlich positiv) bzw. gleich die Unterlagen vom Jugendamt für eine Beistandschaft.
Um ehrlich zu sein, ich verabscheue diese Frau und für das Erpressungskind habe ich ehrlich gesagt auch keine Vatergefühle gegenüber. Diese Frau versucht mir nun das Geld aus der Tasche zu ziehen und meine Freundin dreht natürlich  :gunman: :gunman:voll am Rad.

Ich brauch dringend euere Hilfe. Könnt ihr mir sagen, wie ich die Unterhaltszahlungen so gering wie nur möglich halten kann?

Lemans

P.S.: Gibt´s nicht endlich mal ein Gesetz, dass auch Väter schützt die von so geldgeilen Weibern ausgenommen werden?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2007 17:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jo Lemans,

das Gesetz heißt: VERHÜTE SELBST, wenn Du Deinem kleinen Freund eine "Bettgeschichte" gönnst! Mann!!!!

Für das Kind wirst Du entsprechend der Düsseldorfer oder Berliner Tabelle zahlen müssen. Wieviel, kann man Dir sagen, wenn Du uns sagst, wieviel Du netto monatlich sowie an Urlaubs und Weihnachtsgeld verdienst.

Daran wird auch gemessen, ob du für die Mutter des Kindes zahlen mußt. Das max. bis das Kind drei ist.

Frage: Was kann das Kind dafür, dass seine Mutter ne geldgeile Kuh ist und der Vater zu blöd zum Verhüten, wenn er einfach nur Spaß will? Vielleicht überlegst Du Dir nochmal, ob das Kind nicht doch ein Recht auf einen Vater (DICH!!!) hat!

Das Schmerzensgeld fällt übrigens meines Wissens nach nicht in die Berechnungsgrundlage mit rein, weil es kein laufendes Einkommen darstellt!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2007 17:30
(@lemans)
Schon was gesagt Registriert

Ist mir schon klar, dass ich selbst verhüten hätte sollen. Dass hatte ich auch bis sie mir in den letzten zwei Wochen, als wir was miteinander hatten, die Tüte regelrecht runtergezogen hatte. Wie schon gesagt, sie hatte es darauf angelegt.

Was heißt dass ich soll auch für Sie zahlen? Das wär ja noch schöner. Ich hatte nicht mal eine Beziehung mit ihr.

Zur Berechnung muss ich noch sagen, dass ich zu 80 % Schwerbehindert bin und eine Rente bekomme. Mir wurde nämlich das rechte Bein amputiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2007 17:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wenn sie Dir das Gummi runterzieht machst Du weiter????? Oh Mann...

Ja, genau, Du wirst für SIE zahlen müssen, wenn Dein Geld reicht. Für sechs Wochen vor der Geburt bis zum vollendeten 3. LJ des Kindes. Es ist völlig wurscht, ob Du mit ihr eine Beziehung hattest oder 5 Minuten in der Besenkammer.

Sie betreut jetzt nämlich DEIN Kind und den Schaden in Form von Einkommensverlust hast DU ihr zu ersetzen, völlig unerheblich, ob sie Samenraub begangen hat oder Du das Kind wissentlich gezeugt hast.

Und dass Du Dich vor dem Unterhalt für Dein Kind nicht drückst, ist wohl selbstverständlich!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2007 17:43
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was heißt dass ich soll auch für Sie zahlen? Das wär ja noch schöner. Ich hatte nicht mal eine Beziehung mit ihr.

Das spielt aber keine Rolle.

O.K., am Kindsunterhalt kommst Du nicht vorbei, und das willst Du ja hoffentlich auch nicht. Der ist ja auch zur Zeit noch billig und wird erst später teuer.

Betreuungsunterhalt für die Mutter nach §1615I BGB wirst Du auch für mindestens 3 Jahre zahlen müssen, wenn Deine Rente und eventuelle Erträge aus Vermögen das hergeben.

Wegem dem Schmerzensgeld brauchst Du Dir keine so grossen Sorgen machen, das fliesst nur über die Erträge (also Zinsen oder ähnliches) in die Berechnung ein. Oder ist es kein Schmerzensgeld sondern Entschädigung für entgangenes Einkommen? Dann könnte man natürlich auf die Idee kommen, eine Entnahme in der Höhe als Einkommen zu werten, die das Vermögen bis zum Alter von 65 verbraucht. Aber viel mehr als die reinen Kapitalerträge wären das ja auch nicht und auf solche Ideen muss auch erstmal jemand kommen.

Also wie kannst Du Betreuungsunterhalt vermeiden? Eigentlich garnicht, jedenfalls nicht sinnvoll. Natürlich kannst Du Kapitalertäge vermeiden, indem Du das Geld einfach ausgiebst. Ein Porsche bringt keine Zinsen. Aber es wäre natürlich Quatsch, Deine Lebensgestaltung nach Dieser Frau zu richten.

Du kannst Dir einen guten Anwalt besorgen, der mit spitzer Feder rechnet. Als Rentner hast Du zwar keine Werbungskosten, aber wahrscheinlich Sonderausgaben durch die Behinderung, für solche Spezialfälle gibt's keine 0815-Antworten, da braucht Du einfach einen fähigen Anwalt.

Aber die effektivste BU-Bremse wäre natürlich eine schwangere Freundin...

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2007 18:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Anregungen für die Vergangenheit zu geben, ist wenig erquicklich.

Du bist dem Kind als auch der KM zu Unterhalt verpflichtet. Hierbei spielen nur Einnahmen eine Rolle. Vermögen bleibt außen vor. Allerdings die Einnahmen aus dem Vermögen (Zinsen z.B.) sind zu berücksichtigen.

Von deinen Einnahmen sind berufsbedingte Aufwendungen und ggf. in deinem Fall erhöhte Krankheitskosten abzuziehen. Der Grad der Behinderung spielt keine Rolle, wirkt sich sogar durch den ESt-Freibetrag einkommenserhöhend aus. Du solltest dich, um ein erstes Gefühl für die Folgen zu entwickeln, mit der Düsseldorfer Tabelle und der Alage A hierzu beschäftigen.

Auch wenn du keine Bindung zum Kind heute hast, weil du du die KM hineinprojezierst, solltest du dir klar machen, dass es zur Hälfte dein Kind ist und nix dafür kann. Jedes Kind sucht seine Wurzeln.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2007 18:10