Hallo liebe Gemeinde der Geschröpften...
Ich bin hier schon seit längerem dabei und benötige einmal wieder Eure Hilfe...
Meine demnächst Ex hat durch 2 einstweilige Anordnungsverfahren vergeblich vor Gericht versucht für sich Unterhalt einzutreiben (für meine Tochter zahle ich EUR 214,--). Das Gericht hat beide Verfahren abgebügelt und ihr beim 2. sogar PKH versagt.
Nun kommt der Landkreis, bei welchem sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt hat. Nach deren Meinung soll ich EUR 388,-- Unterhalt zahlen und diese auch rückwirkend ab August an den Landkreis erstatten.
Im Unterschied zum Gericht wurden bei meinen beruflichen Aufwendungen ab dem 30. km lediglich EUR 0,10 angerechnet (in den Leitlinien des OLG Hamm steht, dass das zu empfehlen ist, was heisst das? Sieht nicht nach Muß aus)... Ferner hat man mir einen Wohnvorteil auf volle Wohnungsgröße angerechnet (in der Trennung muss ja eigentlich von einer kleineren Wohnung ausgegangen werden). Auch hat man nachgewiesene Instandhaltungsaufwendungen, welche Mieteinnahmen gegenüber stehen anderst als das Gericht nicht anerkannt.
Ist das so in Ordnung? Kann der Landkreis anderst entscheiden als das Gericht? Was kann ich tun?
Ich danke Euch für eine Hilfe. Ohne kann ich mir ´nen Strick nehmen.
By the way: Ich habe meine Tochter an jedem WE von Freitagmorgen bis Sonntagabend hier. 4 * 89 km einfache Strecke. Kann ich das irgendwie anrechnen. Nach Umgangsurteil eigentlich nur jedes 2. WE und ich darf nach eigenem ermessen jeden 2. Mittwoch besuchen. Für Ex ist es so natürlich kostenschonender und einfacher...
Nun kommt der Landkreis, bei welchem sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt hat. Nach deren Meinung soll ich EUR 388,-- Unterhalt zahlen und diese auch rückwirkend ab August an den Landkreis erstatten.
Hallo,
Antwort:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ihr Angebot, ich solle 388€ Unterhalt für Name Exfrau zahlen, lehne ich dankend ab. Anbei Kopien der Beschlüsse des Amtsgerichts Sowieso in Sachen Unterhalt für Frau Name Exfrau. Es steht Frau Exfrau und/oder Ihnen natürlich frei, ein weiteres Verfahren anzustrengen.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
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/elwu
Meint ihr wirklich? Habe gehört, dass der Beschluss des Landkreises über dem eines Gerichtes leigt. Auch handelt es sich ja um einstweilige Anordnungsverfahren. Da gab es kein Urteil. Die wurden nur abgelehnt.
Meint ihr wirklich? Habe gehört, dass der Beschluss des Landkreises über dem eines Gerichtes leigt. Auch handelt es sich ja um einstweilige Anordnungsverfahren. Da gab es kein Urteil. Die wurden nur abgelehnt.
Hallo,
deshalb schrieb ich ja 'Beschlüsse' - was steht denn über den Schrieben des Gerichtes? Beschluss, Bescheid...? Das trägst du in meinen Antwortvorschlag ein. Und nein, ein Sachbearbeiter einer ARGE hat mitnichten mehr zu sagen als ein Gericht.
/elwu
beim 1. EA habe ich einen Beschluss des Amtsgerichtes. Allerdings noch unter Steuerklasse 3. Hier wurde festgelegt, dass der bis dahin gezahlte TU ausreichend ist. Seit 2009 habe ich Steuerklasse 1 und den Beschluss umgerechnet. Hiernach war dann kein TU mehr zu zahlen. Daraufhin kam dann das 2. EA-Verfahren meiner Ex. Hierzu gibt es aber keinen Beschluss, lediglich ein Schreiben des AG, dass eine Eilbedürftigkeit nicht zu sehen ist, dass EA auch zu berichtigen ist. Kurz darauf kam ein Beschluss des AG, dass meiner Ex für dieses EA keine PKH mehr gewährt wird. Das EA wurde nicht mehr verfolgt. Reicht mir der Beschluss des 1. EA-Verfahrens?
Moin,
solange es keinen Beschluss gibt, der den ersten aufhebt, ist dieser gültig und geeignet, die kruden Ideen der Arge abzubügeln.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Chris34!
Daraufhin kam dann das 2. EA-Verfahren meiner Ex. Hierzu gibt es aber keinen Beschluss, lediglich ein Schreiben des AG, dass eine Eilbedürftigkeit nicht zu sehen ist, dass EA auch zu berichtigen ist.
M.E. hast du nach der ersten EA die Zahlungen eingestellt, weil nach deiner Berechnung nach Steuerklasse 3 keine Leistungsfähigkeit deinerseits bestanden hat.
Die zweite EA sagt nur aus, das keine Eilbedürftigkeit besteht - somit hätte Ex auf normalen Wege Unterhalt einklagen müssen. Der Beschluss sagt nicht aus, das kein Anspruch mehr besteht.
Ferner hat man mir einen Wohnvorteil auf volle Wohnungsgröße angerechnet (in der Trennung muss ja eigentlich von einer kleineren Wohnung ausgegangen werden).
Wenn Trennung länger als ein Jahr, kann man natürlich einen höheren Wohnvorteil ansetzen.
Stell ab besten die Berechnung von der Arge ein.
Grüße,
kosmos
privatrechtliche Zahlungsaufforderung
1. Nettoverdienst
duchnschnittl. Nettoeinkommen 3.104,06
Zuschuss KV 268,28
Zuschuss PV 9,31
insgesamt 3.381,65
Steuererstattung 1/12 124,73
Wohnvrteil 95,89 qm * 3€ 287,67
Mieteinnahmen 220,00
durchschn. Monatseinkommen 4.014,05
2. Einkommensberechnung
duchschnittliches Einkommen 4.014,05
abzgl. Kindesunterhalt 214,00
abzgl. VL 40,00
abzgl. Fahrtk. Wohnung-Arbeit 421,67
Beitrag KV/PV 611,33
Altersvorsorge 4% Brutto 200,70
LV Tilgung Hausfinanzierung 177,94
Kredit Hausmodernisierung 281,90
Kredit Hausfinanzierung (nur Zins) 195,34
Kredit Hausfinanzierung (nur Zins) 277,23
Kredit Modernisierung 150,00
Grundsteuer 5,74
Gebäudeversicherung 28,59
Haftpflicht Haus&Grund 4,53
anrechenbare Einkommen 1.405,08
3. Unterhaltsberechnung
anrechenbares Einkommen 1.405,08
Unterhaltsanspruch X
(1.405,08€ ./. 500,00€) * 3/7 387,89
verbleiben 1.017,19
Meiner Meinung nach auch sauber berechnet. Die Schulden waren alle eheprägend, da sie schon vor der äußerst kurzen Ehe bestanden. Die Arge will Erhaltungsaufwendungen für die vermietete Einheit nicht gelten lassen. Ferner hält sie sich an die Leitlinien des OLG Hamm bzgl. der berufl. Fahrtkosten. Und da könnte ich zu viel bekommen, denn da heisst es:
"Für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz sind - jedenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen - in der Regel nur die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel absetzbar. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, sind die Kosten der PKW-Nutzung in der Regel mit 0,30 € je Kilometer (Formel: Entfernungskilometer x 2 x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate) abzugsfähig. Wenn die einfache Entfernung über 30 Kilometer hinausgeht, wird empfohlen, die weiteren Kilometer wegen der eintretenden Kostenersparnis nur mit den Betriebskosten von 0,10 €/km anzusetzen. Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig."
Das ist von OLG zu OLG anderst geregelt. Celle, sagt z.B. ab dem 30. km 0,20€... Ausserdem, wie kann man "empfohlen" schreiben . Entweder ist etwas so, oder aber nicht.... Und das von einem Gericht. Ausserdem die Frage, wird der Sprit nach 30 km billiger, nuzen sich Reifen und Bremsen weniger ab, bekommen ich wenn ich viel fahre Rabatt beim Neuwagen, vielleicht sogar einen geschenkt, wenn ich am Tag 2000 km fahre . Wie seht ihr das? Sollte man dagegen angehen? Hat das jemand von Euch vielleicht schon versucht? Macht bei mir immerhin EUR 191,-- an Unterhalt aus.
Ferner habe ich meine Tochter jedes!!! Wochenende von Freitagmorgen bis Sonntagabend. Einfache Strecke zu ihr 89 km. Das wurde gar nicht berücksichtigt. Lässt sich da was machen?
Moin,
ich verstehe die Langatmigkeit dieser Diskussion nicht. elwo hatte dir einen prima Schriftsatzenwurf geliefert. Warum schickst du den nicht ab?
Ferner kann dir die ESt-Erstattung nicht voll angerechnet werden und im Gegenzug nicht die volle Anrechnung der Kilometerpauschale gewährt werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thouht,
das Schreiben an die ARGE ist so auch schon raus. Leicht abgewandelt, bezüglich der Punkte Kilometerpauschale und überobligatorische Betreuung. Ging über meine Anwältin. Die eigentlich sehr gut ist. Mir geht es darum, was ihr zu den Punkten willkürliche Festlegung Kilometerpauschale (wg. "empfohlen" und "Kostenersparnis") und Kosten wegen überobligatorischer Betreuung meint. Der Ansatz von mtl. 1/12 Steuererstattung ist in Ordnung.
Vielleicht noch eine andere Sache. Ich werde mich wegen dieser Punkte auch weiter Stur stellen. Ich habe ja keinen Titel bekommen, sondern nur eine Aufforderung. Wird die ARGE wohl vor Gericht ziehen?
ich verstehe die Langatmigkeit dieser Diskussion nicht. elwo hatte dir einen prima Schriftsatzenwurf geliefert.
elwo? wtf is elwo?
/elwu
🙂
Ich denke, elwo ist immer noch besser als Depp, womit der Chef sonst gerne bedacht wird! 😉
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Wird die ARGE wohl vor Gericht ziehen?
Die ARGE hat kein Klagerecht. Sie wird max. deiner Ex einen wie auch immer gearteten Unterhaltsanspruch dir gegenüber fiktiv anrechnen und somit das ALG-2 verringern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo!
Die ARGE hat kein Klagerecht.
Die Arge kommt im Moment für den Unterhalt auf und kann ihn jederzeit gerichtlich einklagen.
Wird die ARGE wohl vor Gericht ziehen?
Kann man nicht beantworten, wäre aber möglich, da meiner Ansicht ein Jahr der Trennung vorbei ist und einige Punkte anders berechnet werden können.
abzgl. VL 40,00
abzgl. Fahrtk. Wohnung-Arbeit 421,67
Beitrag KV/PV 611,33
Altersvorsorge 4% Brutto 200,70
LV Tilgung Hausfinanzierung 177,94
Kredit Hausmodernisierung 281,90
Kredit Hausfinanzierung (nur Zins) 195,34
Kredit Hausfinanzierung (nur Zins) 277,23
Kredit Modernisierung 150,00
Vielleicht hat das Gericht nur im Trennungsjahr die Fahrtkosten höher berechnet, als mit dem angegebenen Betrag in den Leitlinien.
Ich denke auch, dass du mit den Abzugsposten Altersvorsorge, Haustilgung und Zins sehr gut berechnet wurdest.
Wie alt ist eigentlich das Kind? Deine Ex könnte ja auch eventuell ein fiktives Arbeitseinkommen angerechnet werden.
Grüße,
kosmos
Hallo Kosmos,
das ich mit den Posten gut bedient bin weiss ich... Aber würdest Du es nicht auch versuchen... Meiner Meinung nach sind die Leitlinien Willkür und Auslegungssache... Mein Auto wird jedenfalls nicht besser je mehr ich fahre. Meine Tochter ist 2,5 Jahre, meine demnächst-Ex arbeitet auch und verdient EUR 500,-- im Monat. Ich habe die kleine allerings jedes! Wochenende von Freitag bis Sonntag hier. Das ist der Regelfall. In den letzten 4 Wochen hatte ich sie sogar jede Woche 4 bis 5 Tage hier... Und dass das nicht berücksichtigt wird (Kosten Betreuung, einfache Fahrt 89 km) ist für mich auch nicht nachvollziehbar.