Hallo,
vorab meine Vorgeschichte als Kurzfassung. Die Kindesmutter hatte damals Stufenklage eingereicht. Im einstweiligen Anordnungsverfahren
haben wir uns auf 100% Kindesunterhalt verglichen. Leider verschlechterte sich danach mein Verdienst und ich versuchte vergeblich den Vergleich abzuändern.
Da die Stufenklage noch nicht abgeschlossen war, wurde in 2010 die Hauptverhandlung terminiert. Mein Anwalt und ich waren da, Kindesmutter nebst Anwalt nicht.
Es erging das 1. Versäumnisurteil. Nachdem der Anwalt meiner Exfrau Einspruch eingelgt hatte, wurde der 2. Termin angesetzt. Hier war nur mein Anwalt da, Kindesmutter und Anwalt ( Kläger ) wieder nicht.
Das 2. Veräumnisurteil nahm seinen Lauf. Berufung ist nicht eingelegt worden, somit ist die Rechtskraft hergestellt.
So, nun zum Kern meiner Frage.
Lt. Vergleich müsste ich eigentlich knapp 880 Eur mtl. Kindesunterhalt leisten. Beim Amtsgericht konnte ich, wg. hoher Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, eine Erhöhung meines SB erwirken. Somit zahle ich z.zT. nur 140 Eur mtl. Kindesunterhalt. Ist natürlich keine Dauerlösung, da sich der nicht gezahlte Unterhalt ansammelt. Mein Anwalt meinte, durch das 2. VU wäre der damals geschlossene Vergleich nichtig. Auf Antrag bei Gericht würde der Titel dann aufgehoben. Dies habe ich allerdings noch nicht gemacht und zahle weiterhin die 140 Eur.
Meine ExFrau hat nun eine Beistandschaft des Jugendamtes bzgl. Kindesunterhalt eingerichtet. Der zustände Sachbearbeiter signalisierte, das er mit der Abänderung des Titels auf eine realistische und von mir machbare Höhe einverstanden sei. Soweit so gut. Geht mir allerdings zu Glatt, wenn ich ehrlich bin. Möchte der SB durch die Jugendamtsurkunde die Folgen des Versäumnisurteils begrenzen ?
Soll ich den Jugendamtstitel unterschreiben oder lieber den alten Vergleich durch das VU aufheben lassen ?
Hoffe mir kann jmd. helfen....ist ja auch nicht alltäglich das eine Kindesmutter als Klägerin ein 2. VU kassiert
Vielen Dank !
Grüsse Sven
Moin goldeneresel
Du müsstest schon etwas mehr zum 2.VU sagen. Grundsätzlich würde ich behaupten wollen, dieses setzt den Vergleich ausser Kraft (wäre ansonsten ja auch witzlos) und eine neuerliche Einigung mit dem JA sehe ich im Moment als überflüssig an. Die wäre m.E. erst dann gegeben, wenn sich was an Deiner Einkommenssituation oder Deinen Unständen geändert hat. Kommt aber drauf an, was im 2.VU nunmal drinne steht.
Wenn das Gericht anerkennt, dass besagte 140€ Deine Leistungsfähigkeit darstellen, wieso sollen dann Schulden auflaufen? Dieses 2.VU stellt eine gerichtl. festgestellte Leistungsunfähigkeit über 140€ hinaus dar. Da kann selbst die UHV-Kasse nichts dagegen machen. Rück' einfach mal mehr Info's raus oder stelle dieses Urteil anonymisiert hier ein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.