Hallo liebes Forum,
ich hatte schon vor zwei Jahren um eure Hilfe und Rat gebeten, wobei mir dieses Forum damals sehr sehr geholfen hat die richtige Entscheidung zu treffen.
Ich bin spanischer Staatsangehoeriger und 2007 von Nuernberg nach Suedspanien ausgewandert. Meine Ex- lebt in Nuernberg und wir sind seit 12 Jahren geschieden. Wir haben zwei gemeinsame Toechter S 19 und C 15.
S*** ist 2008 ca. ein halbes Jahr spaeter zu mir nach Spanien ausgewandert, bzw. sie ist waehrend Ihrem Urlaubsaufenthalt bei mir Zuhause nicht mehr zurueckgeflogen, weil Sie sich nicht mit dem Freund der Mutter versteht.Sie wollte einfach nicht mehr zurueck, weil es fuer Sie sehr schlimm war die ganzen Streitigkeiten ( manchmal auch handgreiflich ) mit anzusehen.
Sie brach damals die neunte Klasse ab und ich stellte sie bei mir in der Firma als Lehrling ein. Mit gueltigen spanischen Lehrvertrag.
Im Dezember 2009, zwei Wochen vor Ihrem 18 Geburtstag wollte Sie wieder zurueck, worauf Sie den Lehrvertrag schriftlich kuendigte und zurueckflog.
Jetzt nach ca. einem Jahr will die Mutter den Unterhalt einklagen,weil die Arge nicht mehr zahlen will.Angeblich soll meine eigene volljaehrige Tochter den Unterhalt bei mir einklagen.
Ich natuerlich wehre mich dagegen weil Sie ja selbst gekuendigt hat und Sie auch volljahrig ist.
Sie geht derzeit in die Abendschule um den Quali nachzuholen und lebt bei der Mutter mit ihren zwei Geschwistern.
Sie kann ja z.B. tagsueber arbeiten !
Wenn ich Unterhalt zahle, dann will ich freiwillig zahlen indem ich Ihr Klamotten kaufe, Schulsachen,Fuhrerschein etc.
Die Mutter haette damals handeln muessen und veranlassen sollen dass der Freund aus der Wohnung auszieht und meine Tochter denken sollen !
Jetzt muss meine Tochter den Schulabschluss nachmachen, weil sie ja abgebrochen hat.Sie haette heute mit Sicherheit eine Lehrstelle und haette ihr eigenes Geld verdient.
Ich habe es satt immer fuer die Machenschaften meiner Ex geradezustehen.
Ich werde weiterhin nicht zahlen und wenn es sein muss gehe ich diesmal vor dem spanischen Gericht.
Ich hoffe das ich diesmal das richtige tue, ich werde weiterhin immer fuer meine Tochter da sein , auch finanziell, aber ich lasse mich nicht dazu zwingen !
Bin ich im Recht ? Kann mir jemand weiterhelfen mit einem Rat ?
Liebe Gruesse,
Antonio.
Anm.: Realnamen entfernt
Hola amigo,
Du bist nur deiner Tochter zur Auskunft verpflichtet betreffend Unterhalt und nicht deiner EX, außer deine Tochter hat deiner EX dies per Vollmacht übertragen : Deine Tochter muss dich auffordern Unterhalt zu leisten an Sie, aber in diesen Zug ist auch Deine EX verpflichtet anteilig Unterhalt für eure Tochter zu leisten da diese volljährig ist.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Das heisst deine Idee Sachleistungen geben ist nebensächlich und wenn dann ist es deine Sache dies zu tun.
Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes.
Der Volljährige hat gegen seine Eltern prinzipiell den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten (§ 1610 Abs. 2 BGB)
Existieren Titel, vertragliche Abmachungen oder ähnliches über den Unterhalt für deine Kinder?
Zahlst du regelmäßig Unterhalt an deine beiden Töchter? Hast du Unterhalt geleistet wo deine Tochter wieder nach Deutschland gezogen ist? Wenn ja in welcher höhe?
Wurdest du Inverzug gesetzt von deiner Tochter, oder ARGE, Rechtswahrungsanzeige?
Auch wenn du in Spanien lebst ist der gerichtliche Rechtsstand Deutschland da deine Tochter hier ihren Lebensmittelpunkt hat, dass heißt es greift die deutsche Rechtsprechung und Unterhaltsschulden können auch in Spanien vollstreckt werden.
Alternativvorschlag schreibe deiner Tochter einen Brief ( per Einschreiben ) und teile ihr mit das Du gerne bereit bist dies mit Ihr persönlich zu klären und weise sie auch darauf hin auch das ihre Mutter anteilig zum Unterhalt verpflichtet ist, biete ihr an den Unterhalt weiterzuzahlen und zwar auf ihr Konto wenn sie eines hat und es wünscht, ansonsten wie gehabt auf das Konto ihrer Mutter zahlen und in der Überweisung als Zweck „Unterhaltszahlung, Monat und Kindsmane“ angeben damit du eindeutige Nachweise hast
Wenn Du ein Schreiben der ARGE bekommen hast stelle doch bitte den Text hier rein auf welche Rechtsgrundlage sie sich berufen wegen der Auskunft oder der Geltendmachung der Anspruche.
Zu beachten sind deren Widerspruchsfristen bei ihren Schreiben, schau auch darauf wer aufgeführt ist in deren Schreiben, Bedarfsgemeinschaft oder ähnliches
Falls die Frist bald also in den nächsten Tagen abzulaufen droht, vorher ein Einschreiben schicken mit einen Widerspruch
Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom XX.XX.2010 Dieser Widerspruch dient zur Fristwahrung, die Begründung meines Widerspruch werde ich Ihnen zeitnah nachreichen.
Wenn wir mehr wissen dann können wir auch gezielter formulieren und es wasserdichter machen
Liebe Grüße
Schattendad
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Gracias Amigo !
Zu deinen Fragen:
1.Es existieren keine schriftlichen Abmachungen.
2.Nachdem Sie nach DE zurueckgekehrt ist habe ich Ihr 6 Monate lang 150 € ueberwiesen mit dem Verwendungszweck: "Zuwendung fuer S. " also nicht "Unterhalt" geschrieben.
3.Ich habe sonst immer regelmaessig gezahlt.Meine Tochter C. (15 Jahre) erhaelt derzeit weiterhin Unterhalt.
4.Ich bin noch nicht in Verzug gesetzt worden.Nicht von der Tochter und auch nicht von der Arge.
S. besucht derzeit die Abendschule,Sie koennte doch Tagsueber arbeiten ? Es wuerde Ihr doch guttun mal zu wissen wie das ist, wenn Papa irgendwann nicht mehr zahlt.
Sie hat daraufhin gesagt das Sie lieber nicht Arbeiten geht, sonst koennten irgendwelche Zuwendungen die Sie anscheinend erhaelt gestrichen werden.
Falls ich doch zahlen muss, gilt dann sie spanische Unterhaltstabelle ?
Soll ich warten bis meine Tochter mich anzeigt und die Arge mich in Verzug setzt ?
Meine Tochter und ich haben trotzdem ein gutes Verhaeltnis, ich hab gesagt das Gesetz soll entscheiden.
Was ich leider befuerchte ist, dass das Geld wieder mal bei der Mutter landet.
Bis dann Schattendad.
@Antonio: Und nochmal - bitte nenne hier keine echten Namen der Kinder. Lies dir bitte nochmal die Forenregeln durch, die du hier bei deiner Anmeldung akzeptiert hast. Grüße, Malachit.
Hi Antonio123
Für die Tochter gilt das UH-Recht, wo sie dauerhaft wohnen. Im Moment ist es also Deutschland. Solange die Grosse keiner Vollzeit-Schule oder Vollzeit-Ausbildung nachgeht, hat sie auch keinen UH-Anspruch an Dich oder die KM. Auch die Arge hat hier keine Möglichkeit, was von Dir einzuklagen.
Was ich leider befuerchte ist, dass das Geld wieder mal bei der Mutter landet.
Wenn Tochter so entscheidet und das Geld der Mutter gibt, dann ist das eben so. Finde Dich damit ab.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke fuer die Antwort ! 😉
Ok,dann werde ich vorerst nichts zahlen.Sie macht gerade die Abendschule und haette den ganzen Tag Zeit.
Ich denke das muesste fuer Sie ein guter Ansporn sein endlich mal die Schule zu Ende zu bringen und eine vernuenftige Vollzeitausbildung zu absolvieren, dann wuerde Sie ja wieder was kriegen von mir.
LG Antonio