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Hilfe Unterhaltberechnungen

 
(@bayerngirl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben,

ich benötige euer Wissen und eure Erfahrungen. Ich habe noch nie Unterhalt bekommen nur UVG. Jetzt haben sich aber die "Bedingungen" geändert. Könnt Ihr mir sagen wie viel ich den mal bekomme wenn alles eingereicht ist? Er hat nun seit einen halben Jahr wieder Arbeit und das ist nun rausgekommen....
Also Brutto 2100 STK 3
1 Kind  7 Jahre
2 Kind mit neuer Frau 1 Monat (Frau in Elternzeit)

Ich zahle noch Kita 250 Euro und ab August 90 Euro und geh ganztags arbeiten.

Ich danke euch für die erste Einschätzung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 17:34
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Könnt Ihr mir sagen wie viel ich den mal bekomme wenn alles eingereicht ist?

Nein, dann dazu müsste man ja wissen, was dem Gehalt für Kosten gegenüberstehen. Und das mit der Steuerklass 3 ist in so einer Konstellation auch zu schwammig (gerade bei Elterngeld).

Es wird also irgendwas zwischen 0€ und dem "Mindest"-Unterhalt (=272€)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 21:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
trotz der Richtigkeit der Worte von Pappasorglos, wage ich mal eine grobe Prognose:

Je nach Kosten dürfte er in der 2. oder 3. Zeile der DT landen.
Da er 3 Unterhaltsberechtigte hat, wird um eine Zeile abgestuft, also 1 oder 2.
Das wären bei einem 7 jährigen Kind entweder 272,- oder 291,-€

Wenn das Kind in die Schule geht, gibt es auch keinen Zuschuss zur Kita.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 22:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Das wären bei einem 7 jährigen Kind entweder 272,- oder 291,-€

Zeile 2 sehe ich hier allerdings nicht. Sogar wenn's rechnerisch Zeile 2 wäre: Er hat 2.100 Brutto, das sind in Steuerklasse III netto ca. 1.617 Euro, nach Bereinigung um z.B. berufsbedingte Kosten somit vielleicht noch 1.550 Euro. Unterhalt nach Zeile 2 wären 291 Euro fürs ältere und 242 Euro fürs jüngere Kind; somit würden ihm selbst 1.550 Euro minus 291 Euro minus 242 Euro bleiben, das wären 1.017 Euro - möööp, damit wäre der Bedarfskontrollbetrag von Zeile 2 i.H.v. 1050 Euro bereits unterschritten, daher zurück nach Zeile 1.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 22:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry, hatte "Brutto" übersehen.

Wir brauchen eben alle mehr Bretto für Nutto! (Volker Pispers)

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 13.02.2012 22:50
(@bayerngirl)
Schon was gesagt Registriert

Danke schonmal für die bisherigen Antworten.. aber wieso drei Unterhaltsbrechtigte? Kinder gehen doch vor der Frau oder??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 23:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, aber solange der Mindestunterhalt nicht unterschritten ist, spielt das keine Rolle.
Bevor die Kinder mehr kriegen als nötig, kommen erstmal die anderen an den Trog.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 23:05
(@bayerngirl)
Schon was gesagt Registriert

ich wäre auch mit stufe eins zufrieden besser als nix;) auf jeden fall mehr als vorher

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 23:08
(@bayerngirl)
Schon was gesagt Registriert

Nein, dann dazu müsste man ja wissen, was dem Gehalt für Kosten gegenüberstehen. Und das mit der Steuerklass 3 ist in so einer Konstellation auch zu schwammig (gerade bei Elterngeld).

Er hat soweit ich informiert bin 16 km einfache Fahrt arbeit und in den 2100 sind noch kein Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld, Jährliches 1/2 Gehaltn extra mit drin. Sollten im Jahr mind. noch zusätzlich 5000 Brutto sein. Ansonsten nichts weiter übliche Versicherungen etc

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 23:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das wird an der Zeile 1, angesichts obiger Berechnung nichts mehr ändern.
Vor Allem, wenn er merkt, dass in dieser Konstellation die Stkl.4 besser und seit 2008 auch zulässig ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 23:36