Hilfe wegen Volljäh...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hilfe wegen Volljährigenunterhalt dringend benötigt

Seite 1 / 2
 
(@norwegen6)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,
ich möchte kurz einige Rahmenangaben zu unserem "Fall" machen. Mein Mann hat eine 21jährige Tochter, die studiert und in einem eigenen Haushalt lebt. Sie bekam von uns bis dato 502 € Unterhalt. 640 + 46 Aufwandsentschädigung wurden berechnet minus 184 € Kindergeld. Die leibliche Mutter hat 3 weitere minderjährige Kinder von einem anderen Mann, von dem sie aber mittlerweile auch wieder geschieden ist und mit einem "Neuen" zusammenlebt.

So, nun hat die leibliche Mutter bis März selbst studiert und jetzt arbeitet sie.
Das hiess eigentlich für uns Teilung des Unterhaltes.
KV der Volljährigen (mein Mann) 3300 € - 630 KK.
KM: 2000 €
Aber sie beruft sich darauf, 900 € Unterhalt für diese 3 anderen Kinder zahlen zu müssen. Wir verstehen das leider nicht so ganz. Entweder leben diese Kinder beim Vater (wahrscheinlich erwerbslos) und sie muss praktisch Unterhalt zahlen, oder es wird auch Unterhalt angerechnet, wenn die Kinder im Haushalt der Mutter leben. Sie zahlt keine Miete, hat Wohneigentum.
Somit bleibt von ihrem Gehalt nur 1100 € übrig, da sie 2000 € verdient.

Nur, können wir nicht einen Unterhaltsnachweis verlangen?

Ist es rechtens, das wir trotzdem weiterhin allein zahlen müssen?

Mir kommt es komisch vor, das das JA sagt, minderjährigen Unterhalt geht vor. Ist ja korrekt, aber der springende Punkt ist doch, wo die Kinder leben, oder sehen wir das falsch?

Wir wollen eben nicht wahrhaben, das Unterhalt eingefordert oder berechnet werden kann, wenn die Kinder bei ihr leben!

Sollten sie beim Vater leben, wäre es doch ein leichtes für die Mutter, den Unterhaltstitel uns vorzulegen! Aber sie tut es nicht, droht uns nur an,  das die Tochter uns verklagt, wenn wir nicht weiterhin voll zahlen!

Es geht uns nicht gut, zumal wir immer korrekt gezahlt haben, es keinerlei Probleme gab. Es war unser, sagen wir mal erster Hoffnungschimmer, etwas entlastet zu werden.

Wer ist auch in so einer Situation und kann uns einen Rat geben ?
Hat die Mutter recht?

Vielen Dank im Voraus und ein schönes WE!

norwegen6

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2010 11:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo norwegen,

Aber sie tut es nicht, droht uns nur an,  das die Tochter uns verklagt, wenn wir nicht weiterhin voll zahlen!

Nun, es gibt da eine Kleinigkeit, die die KM anscheinend nicht erzählt hat. Die Tochter kann nicht gegen deinen Mann klagen, jedenfalls nicht nur gegen ihn - wenn sie klagen will, dann muss sie gegen beide Elternteile gleichzeitig klagen 😉

Daher, um das Ding wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen: Die Tochter will was von deinem Mann, daher ist es ihre Aufgabe zu begründen, ob und in welcher Höhe sie unterhaltsberechtigt ist. Das "ob" dürfte bei einem Studium klar sein (aber dein Mann sollte sich in regelmäßigen Abständen Nachweise über den Fortgang des Studiums geben lassen, z.B. Vorlage von Übungsscheinen, Zwischenprüfungsergebnissen o.ä.). Für die Höhe muss die Tochter aber insbesondere auch Nachweise über das Einkommen ihrer Mutter beibringen. Also schlage ich vor, dass dein Mann sich mal mit Töchterchen zusammensetzt um darüber zu reden, wie das hier weitergehen soll ...

Ist der Unterhalt tituliert? Wenn ja, dann lautet die schlechte Nachricht, dass der Titel weiter gilt, auch wenn sich die Einkommenssituation der KM inzwischen deutlich gebessert hat. Wenn der Titel nicht freiwillig herausgerückt wird, läuft's allerdings auf eine Klage hinaus ... nämlich 'ne Abänderungsklage, die dein Mann anleiern muss.

Sie bekam von uns bis dato 502 € Unterhalt. 640 + 46 Aufwandsentschädigung wurden berechnet minus 184 € Kindergeld.

Aufwandsentschädigung? Ägypten?!? Welcher Aufwand soll hier entschädigt werden, und gibt's dafür irgendeine Rechtsgrundlage; normalerweise sollte doch alles mit diesen 640 Euro Standard-Unterhalt abgegolten sein? Wenn das 'ne freiwillige Zusatzleistung deines Mannes ist, würde ich das unter den gegebenen Rahmenbedingungen umgehend beenden.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 12:08
(@herr-anonym)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Nur, können wir nicht einen Unterhaltsnachweis verlangen?

Ab zum Anwalt. Wenn um Unterhalt gestritten wird, seit ihr beim Anwalt richtig. Schaut vorher bei ProFamilia oder ähnlichen Verbänden vorbei. Dort gibt es Anwälte die zu niedrigerem Stundensatz beraten.

Ist es rechtens, das wir trotzdem weiterhin allein zahlen müssen?

Ja, habe ich auch durch.

Mir kommt es komisch vor, das das JA sagt, minderjährigen Unterhalt geht vor. Ist ja korrekt, aber der springende Punkt ist doch, wo die Kinder leben, oder sehen wir das falsch?

Stimmt soweit ich weiß. (siehe Anwalt)

Wir wollen eben nicht wahrhaben, das Unterhalt eingefordert oder berechnet werden kann, wenn die Kinder bei ihr leben!

Rechtlich bezahlt man im Haushalt lebenden Personen Unterhalt. Ist völlig korrekt. Aus diesem Grund gibt es Männer, welche mehr als 10 Kinder zusammenadoptiert haben. Für die leiblichen Zahlt man dann keinen Unterhalt, da die im Haushalt lebenden vorrang haben. Dann zieht man zwischenzeitlich zur nächsten Familie und so kommt dies manchmal. Sind wenige aber ich kenne einen persönlich.

Sollten sie beim Vater leben, wäre es doch ein leichtes für die Mutter, den Unterhaltstitel uns vorzulegen! Aber sie tut es nicht, droht uns nur an,  das die Tochter uns verklagt, wenn wir nicht weiterhin voll zahlen!

Wenn die Tochter im selben Boot wie die Mutter rudert, dann solltet Ihr die Samthandschuhe ausziehen. Daher ab zum Anwalt und nur das rechtlich notwendige zahlen. Es gibt Gründe auch vor dem 25ten Lebensjahr die Unterhaltspflicht zu verlieren. Aber solange wie unterhaltsrechtlich noch nichts geändert wurde, solltet ihr den Pflichtanteil entrichten. Schaut aber nochmal auf eure Gehaltssituation. Vielleicht ändert sich das für den Unterhalt zu Grunde gelegte Einkommen noch, da ihr bestimmte vermögenswirksame Leistungen leistet, bestimmte Belastungen habt oder gar verheiratet seid. Es gibt ja auch den Ehefrau unterhalt und da Personen im Haushalt unterhaltsrechtlich vorrang haben... . Hier wird euch der Anwalt (in) beraten.

Es geht uns nicht gut, zumal wir immer korrekt gezahlt haben, es keinerlei Probleme gab. Es war unser, sagen wir mal erster Hoffnungschimmer, etwas entlastet zu werden.

Last euch das nicht gut gehen mal beleuchten. Habt ihr einen Kredit? Sowas kann alles eine Rolle spielen. Bei Unterhaltsgeschichten immer zum Anwalt. Oftmals kann es sogar PKH (Prozesskostenhilfe) geben, da durch den vielen Unterhalt selbst ein Einkommen von 3000 Euro schnell in Luft auflöst. Wirkliche Entlastung habt ihr erst, wenn ihr die Tochter durch die Ausbildung gebracht habt. So ist es nun mal und so sollte es auch sein. Kinder verpflichten - mehr als alles andere in dieser Gesellschaft. Aber wenn sie schon studiert ist es doch absehbar.

Schaut euch euer tatsächliches Einkommen an, nach all den abzugsfähigen Kosten und dem ganzen Unterhalt. Es kann sein, dass die Tochter dadurch bedürftig gerechnet wird und dann selbst zum Barfög und zum Arbeitsamt muß. Geht zum Anwalt, der wird wissen, was aus der 'Uns geht es nicht gut' Situation herausgeholt werden kann.

Wer ist auch in so einer Situation und kann uns einen Rat geben ?
Hat die Mutter recht?

Die Mutter hat solange recht, bis das Gegenteil festgestellt wird. Falls sie wirklich unterhaltspflichtig ist, könntet ihr das Geld zurück bekommen. Solange habt ihr aber euren Unterhaltspflichten in der genannten Höhe nachzukommen. Also ab zum Anwalt. So teuer sind die nicht, besonders wenn ihr über einen Verein geht.

Ich hatte ähnliche Gespräche und mich haben sie im Jugendamt 'betrogen', weil mein damaliges Einkommen so hoch war, dass sie es erstmal ohne zutun der Mutter tituliert haben.

Vielen Dank im Voraus und ein schönes WE!

Kein Problem. Bei Unterhaltsrecht immer zum Anwalt. Niemals außergerichtlich oder auf eigene Faust. Sonst hört wieder jemand etwas von jemanden und dann gibt es Streit ums Geld und jeder fühlt sich hintergangen. Dann ist auch das Abenteuer Kinder schnell ein Alptraum.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 12:33
(@herr-anonym)
Schon was gesagt Registriert

Wegen dem 'betrogen' vom Jugendamt nur als Anmerkung. Durch die Titulierung hatte ich bei einem krankheitsbedingten unbezahlten Urlaub (hatte eine schwere Autoimmunerkrankung und habe sie ohne Mediziner wegbekommen (stichwort norman walker), da die Ärzte mir nicht helfen konnten) von zwei Monaten den Unterhalt zu tragen. da die Mutter selbst ALG II bekam, hatte sie keinen Vorteil davon und ich konnte nicht schnell genug reagieren, da krank. Somit hatte ich kein Einkommen + Unterhalt für Mutter + Kind. Ohne Titulierung hätte die ALG einspringen müssen, so habe ich dem Staat 2000 Euro zukommen lassen, ohne dass Kind oder Mutter vorteile hätten.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 12:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Herr Anonym,

es ist nicht besonders sinnvoll, frisch in ein Forum hereinzuschneien und zu einem fremden Fall ausschliesslich vor dem Hintergrund der eigenen schlechten Erfahrungen Stellung zu nehmen. Was Dir persönlich passiert sein mag, ist kaum symptomatisch für den Rest der Republik.

Bevor in einem Fall wie dem beschriebenen das Klima mit (bösen) Anwaltsbriefen vergiftet wird, macht es jedenfalls Sinn, das übliche Procedere zu starten. Und das fängt ganz sicher nicht mit einem Rechtsanwalt an, sondern mit einem Gespräch zwischen Vater und Tochter.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 12:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch als Ergänzung:

Bei Krankheit und Arbeitslosigkeit kann üblicherweise erst nach 6 Monaten eine Unterhaltsreduzierung erfolgen, da beide ereignisse erstmal als vorübergehend eingestuft werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 13:01
(@norwegen6)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
Tja, wie sieht ein Unterhaltstitel aus? Die 686€ hat das JA nach Beginn des Studiums berechnet. 640 + 46 Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten, Bücher. Wir haben das nie angezweifelt, obwohl das JA nicht mehr für Volljährige zuständig ist, aber die Tochter hat dort Hilfe gesucht und uns flatterte der Brief mit der Bedarfsermittlung als Hinweis dann ins Haus. Ist das mit einem offiziellen Titel vergleichbar?

Die Nachweise der Tochter, Studienbescheinigung, etc. liegen immer vor und wir wissen auch, das sie reell in die Uni geht. Von daher ist der Unterhalt berechtigt. Es geht nur darum, die Mutter mit in das Boot zu holen.

Auskünfte, wo ihre anderen Kinder leben, usw. erhalten wir weder von Tochter noch von KM.

Sicher können wir mit der Tochter nochmal reden, aber welche Nachweise muss sie denn erbringen, um uns glaubhaft zu versichern, das die KM nicht für sie zahlen kann? Gehaltsabrechnung der KM liegt uns vor, sonst allerdings nix.

Nun, es gibt da eine Kleinigkeit, die die KM anscheinend nicht erzählt hat. Die Tochter kann nicht gegen deinen Mann klagen, jedenfalls nicht nur gegen ihn - wenn sie klagen will, dann muss sie gegen beide Elternteile gleichzeitig klagen

Wieso kann die Tochter nicht nur uns verklagen? Wenn die denken, sie haben recht und das auch so ist, wir es aber ja nicht wissen können und dann den Unterhalt auf z.B. 350 € reduzieren, wird sie uns deswegen wohl verklagen. Reduzieren wir den Unterhalt nicht, haben wir gar keine Chance auf Reaktionen. ?????????

Was können wir tun?

norwegen6

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2010 16:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin norwegen,

stell doch einfach mal alle relevanten Zahlen hier ein; dann können die Cracks rechnen. Und ja: Natürlich besteht eine Unterhaltspflicht der Mutter auch für die volljährige Tochter, sofern die Mutter leistungsfähig ist. Hier sitzen Mutter und Tochter aber nicht (mehr) in einem Boot, sondern vielmehr die Mutter und Dein Mann. Die Tochter muss von beiden (!) Eltern die relevanten Einkommenszahlen anfordern und sie dem jeweils anderen Elternteil vorlegen, damit hier gerechnet bzw. der Unterhalt gequotelt werden kann. Hierbei wird auch eine Rolle spielen, wie alt die anderen Kinder sind, wo sie leben und welche tatsächlichen (!) Unterhaltsverpflichtungen der Mutter sonst noch bestehen. Auch diese müssen nicht nur behauptet, sondern belegt werden.

Die 640 EUR umfassen übrigens den gesamten monatlichen Bedarf eines Studenten inklusive Fahrtkosten etc. Das einzige, was noch on top kommen kann, sind Kosten für die studentische Krankenversicherung (sofern der Student nicht weiterhin familienversichert ist) sowie eventuelle Studiengebühren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 17:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

nochmal zum Titel:
Das JA hat berechnet. Ok, hast du daraufhin ein Schriftstück unterschrieben, das einen Betrag, Prozentsatz oder sonstiges enthält bzw. wo dann auch noch steht, das du dich bei Nichtzahlung der Vollstreckung unterwirfst?

Und noch eine Anmerkung:

Richtig ist das es eine sog. Rangfolge der Unterhaltsberechtigten. Da stehen minderjährige Kinder an erster Stelle. Danach kommen unterhaltsberechtigte Ehefrauen. Erst dann kommen Kinder, die volljährig sind und eine Berufsausbildung absolvieren.

Dann noch der Hinweis: Volljährige Kinder haben die Pflicht, den Unterhaltsschuldige möglichst zu entlasten. Von daher muß sie vorrangig Bafög bantragen. Hat sie das bereits getan? Wurd es abgelehnt oder was?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 18:02
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Norwegen,

Sicher können wir mit der Tochter nochmal reden, aber welche Nachweise muss sie denn erbringen, um uns glaubhaft zu versichern, das die KM nicht für sie zahlen kann?

In diesem Fall: Genau den Nachweis darüber, dass und in welcher Höhe sie für einen Haufen minderjähriger Kinder unterhaltspflichtig ist, und somit nichts mehr für das studierende Kind übrig ist. Übrigens:

Aber sie beruft sich darauf, 900 € Unterhalt für diese 3 anderen Kinder zahlen zu müssen. Wir verstehen das leider nicht so ganz. Entweder leben diese Kinder beim Vater (wahrscheinlich erwerbslos) und sie muss praktisch Unterhalt zahlen, oder es wird auch Unterhalt angerechnet, wenn die Kinder im Haushalt der Mutter leben. Sie zahlt keine Miete, hat Wohneigentum.
Somit bleibt von ihrem Gehalt nur 1100 € übrig, da sie 2000 € verdient.

Ich bin mir nicht 100% sicher, ob es bei Volljährigen auch so ist, aber beim Unterhalt für Minderjährige würde ihr für die Unterhaltsberechnung wegen der Mietersparnis definitiv ein fiktives Einkommen zugerechnet werden können ("Wohnvorteil"); und wenn das auch hier gilt, dann würde das mit den "nur 1100 Euro" so nicht mehr stimmen. Schau mal in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes; oder vielleicht meldet sich hier auch noch jemand zu Wort, der das schon mal selber durch hat (bei mir dauert's noch fünf, sechs Jahre, bis ich mich mit dem Thema auseinandersetzen muss).

Die 686€ hat das JA nach Beginn des Studiums berechnet. 640 + 46 Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten, Bücher.

So so, Fahrtkosten und Bücher - also das, was so ziemlich jeder Studierende braucht. Und in der Düsseldorfer Tabelle steht ausdrücklich drin: "Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden (...) beträgt in der Regel monatlich 640 EUR." Die einzigen Ausnahmen, die ausdrücklich erwähnt werden, sind Kranken-/Pflegeversicherung sowie Studiengebühren. Hat das liebe JA denn eine Rechtsgrundlage genannt, warum es hier Fahrtkosten und Bücher zusätzlich in Rechnung stellt? Und mit Rechtsgrundlage meine ich: Ein Gesetz, oder wenigstens ein OLG- oder BGH-Referenzurteil ...

Wir haben das nie angezweifelt,

Zum Mitmeißeln: Glaube NIEMALS unbesehen einem deutschen Jugendamt, wenn es dir deine Unterhaltsverpflichtungen vorrechnet.

und uns flatterte der Brief mit der Bedarfsermittlung als Hinweis dann ins Haus. Ist das mit einem offiziellen Titel vergleichbar?

Ein Titel ist entweder ein Gerichtsurteil, in dem der Unterhalt festgesetzt wurde, oder aber eine Urkunde vom Jugendamt oder vom Notar, die von deinem Mann unterschrieben wurde. Ein simpler Brief des Jugendamtes ist demzufolge kein Titel.

Sicherheitshalber nachgefragt: Ich hoffe, es existiert kein gültiger Titel mehr in den Händen der KM aus der Zeit, als die Tochter noch minderjährig war? Gerade die Jugendämter "vergessen" sehr gerne, die von ihnen ausgestellten Titel sauber auf den 18. Geburtstag des Kindes zu begrenzen ;-(

und welche tatsächlichen (!) Unterhaltsverpflichtungen der Mutter sonst noch bestehen. Auch diese müssen nicht nur behauptet, sondern belegt werden.

Genau so isses. Denn wenn man es nicht belegen müsste: Dann sollte dein Mann spaßeshalber gegenüber der KM behaupten, dass er selbst auch Unterhaltsverpflichtungen für ein halbes Dutzend Kinder hat, von denen sie bislang noch nichts wusste 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 18:22




(@herr-anonym)
Schon was gesagt Registriert

Ich sage es gerne nocheinmal. Bitte Unterhalt immer mit einem 'befreundeten' oder dir freundlichen Anwalt berechnen lassen. Da kann das Forum noch so hilfreich sein. Das JA kippt vor Gericht gerne um. Habe ich auch im Umfeld gesehen. Das JA ist sehr pauschal und je nach tagesform auch mehr oder weniger kompetent. Du kannst Glück haben oder auch nicht.

Lass dich von einem echten Anwalt beraten. Sonst gibt es nur noch mehr streit. Wer dann welchen Brief schreibt oder in welcher Sache ihr euch wo trefft wird euch der Anwalt schon erzählen. Oftmals ist es ein Zweistundengespräch, ihr habt Klarheit und seid gelassener.

PS: Ich mag zwar neu sein, aber meine Lektion gebe ich gerne weiter. Anwaltsberatungen besonders in ProFamilia und Co sind nicht sehr teuer im Vergleich zu dem Ärger den man sich erspart.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 18:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Das JA kippt vor Gericht gerne um.

Das interessiert mich. Inwiefern ist das JA bei Gerichtsverhandlungen zum Unterhalt involviert?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 18:36
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Anonym,

Ich sage es gerne nocheinmal. Bitte Unterhalt immer mit einem 'befreundeten' oder dir freundlichen Anwalt berechnen lassen.

Und dann setze ich dagegen: Anwälte sind kein Teil der Lösung, sondern ein Teil des Problems. Es gibt Situationen, in denen man einen braucht, aber dieser Fall gehört (noch) nicht dazu.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 18:37
(@norwegen6)
Schon was gesagt Registriert

Hi, ich bins wieder!
Ich habe mal in den Unterlagen nachgesehen und in einem der Briefe des JA (Landkreis Waren/Müritz) steht der Hinweis, das es eine Urkunde von 1999 gibt (Tochter da 10 Jahre) und ab 2001 3. Stufe gezahlt werden muss und nicht eingestellt werden kann."Sie müßten sich also mit der Tochter einigen, da sie berechtigt ist, über einen bestimmten Betrag aus dem gültigen Titel Vollstreckungsverzicht zu erklären. Andernfalls bleibt nur die gerichtliche Abänderung des gültigen Titels."
Auweia, was heißt das auf deutsch? Wir zahlen doch jetzt eh mehr als 3. Stufe (da Studentin). Was bedeutet es, wenn der Titel so noch besteht? Wir haben uns immer auf das JA verlassen, wollten nie Streit und haben an dieser Institution nie gezweifelt. Wie gesagt, es ist die Tochter, und mein Mann wollte sich eben niemals querstellen.

Zuständigkeiten?: KM + Tochter in Waren bzw. Rostock
                          wir: Darmstadt

Wie gesagt, den 1. Gehaltsschein der Mutter haben wir (2000€), sonst nix.
Alter der 3 minderjährigen Kinder: 15, 13, 8
wohnhaft:    ?????

Wie beweise ich, das sie Eigentum hat, wenn sie nix preisgibt? Wer soll das alles kontrollieren? Ein Anwaltsbrief kostet eine Menge, aber wie ich hier lerne, ist es wohl unvermeidlich. Dann hoffe ich mal, einen "richtigen" zu treffen!

Was das Verklagen angeht, sollte das wirklich so sein, das sie nur die 2 Elternteile zusammen verklagen kann, wird sie niemals ihre Mutter vor Gericht zerren! Mein Mann wird eh niemals bis zum Äußersten gehen, aber das wissen die ja nicht....

Das mit den 46 € ärgert uns ja auch irgendwie.... (keine Erwähnung von Gesetzen), nur noch: "ausbildungsbedingte Werbungskosten"

norwegen6

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2010 19:31
(@herr-anonym)
Schon was gesagt Registriert

Wie beweise ich, das sie Eigentum hat, wenn sie nix preisgibt? Wer soll das alles kontrollieren? Ein Anwaltsbrief kostet eine Menge, aber wie ich hier lerne, ist es wohl unvermeidlich. Dann hoffe ich mal, einen "richtigen" zu treffen!

Schau mal bei den verschiedenen Vereinigungen nach. Dort stehen Anwälte für die Beratung zur Verfügung bzw. die Vereine können euch weitervermitteln. Verklagen ist meist gar nicht nötig. Ihr müßt nur die Grenzlinie wissen auf der ihr euch sicher bewegen und wo ihr zur Not hingehen könnt.

Ein Anwalt ist auch nicht Teil des Problems sondern Mittel zum Zweck. Wie es aussieht ist bei euch das Tischtuch eh schon angerissen. Ein Anwalt sorgt nur für einen geraderen Schnitt und nicht für ein chaotisches Zerreißen. Also kühlen Kopf, Vereine fragen und dann entspannt zurücklehnen. An Rechtslagen kann man nichts ändern; aber man sollte schon seine Rechte und Pflichten genau kennen, um sie auch entspannt wahrnehmen zu können.

Und wenn die Tochter Unterhalt feststellen läßt, heißt das nicht unbedingt, dass da ein Richter sitzt mit Aussagen etc. Das ist entspannter und geht per Post. Anwalt fragen und fertig. Dein Seelenfrieden wird es dir danken. Oftmals ist es auch nicht der Umstand eine bestimmte Summe zahlen zu müssen, sondern eventuell zuviel bezahlen zu müssen, der an einem nagt.

PS: Der Anwalt soll beraten nicht handeln. Normalerweise läßt man sich auch erst beraten und wenn man Vertrauen geschöpft hat, dann beauftragt man den Anwalt. Ein Anwalt, der dich zu etwas drängt, ist nicht dein richtiger Anwalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 20:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Herr Anonym,

hast Du heute Langeweile und zufällig dieses Forum als Gegenmittel entdeckt? Oder hast Du Dir zur Aufgabe gemacht, Anwälten neue Mandanten in die Kanzleien zu spülen?

Wenn wir hier schreiben, dass Anwälte (zumal in diesem Stadium) oft keine Lösung sind, sondern ein Teil des Problems, hat das gute Gründe, die über Deine persönlichen Befindlichkeiten und Erfahrungen weit hinausgehen. Vielleicht liest Du erst einmal eine Weile hier mit, bevor Du User mit solchen (vermeintlichen) Patentlösungen "berätst".

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 20:43
(@herr-anonym)
Schon was gesagt Registriert

Ich rede hier von beraten lassen und nicht von verklagen oder gar Anwaltsbriefe. Das sind Aufwendungen von vielleicht 50 Euro und schon schlafen diese Beiden ruhiger. Und ja Patentlösungen sehen anders aus, aber eine Beratung ist nun mal fein. Zumal JAs auch mal Schall und Rauch produzieren und bei Unterhaltssachen sich irre zu machen oder gar irren zu lassen ist natürlich unangebracht. Unterhalt ist meines Erachtens genau das selbe Kaliber wie ein Schadensfall bei einer Versicherung. JA ist nunmal für den Unterhaltsempfänger und diese 'irren' sich lieber zu Gunsten des Empfängers als zu dessen Ungunsten. Also wegen 50Euro nicht so einen Wind machen. JA ist nicht für Unterhaltszahler nur für Empfänger. Dran halten und gut.

Ob die Tochter dann eine 'Unterhaltsfeststellungsklage' betreiben muss bleibt sowieso abzuwarten und der Anwalt wird sich schon dazu qualifiziert äußern. Kosten sind das keine gewaltigen und die Verdächtigungen hören dann auf. Auf jedenfall sollte mal geschaut werden, ob die Tochter ihre laufenden Ausgaben noch bestreiten kann (wenn ich es richtig gelesen habe, wird ja schon reduziert gezahlt und das eigenmächtig ist natürlich nicht gut).

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 21:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmm...auf meine Frage unter #11 bekomme ich keine Antwort?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 21:26
(@herr-anonym)
Schon was gesagt Registriert

Das JA kippt vor Gericht gerne um.

Das interessiert mich. Inwiefern ist das JA bei Gerichtsverhandlungen zum Unterhalt involviert?

Bei einer befreundeten Familie ist Sie in der Sorgerechtsverhandlung umgekippt. Bei mir persönlich waren blötzlich Absprachen nicht mehr wahr und bei einem anderen Fall wurde zu dingen gedrängt, die plötzlich völlig freiwillig waren, obwohl natürlich im Gespräch mit Anwalt gedroht wurde. Drei verschiedene JAs drei verschiedene Mitarbeiter. Also JAs niemals vertrauen, zur Kenntniss nehmen und damit zu einem wirklichen 'Freund' - dem eigenen Anwalt gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 21:35
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Also JAs niemals vertrauen, zur Kenntniss nehmen und damit zu einem wirklichen 'Freund' - dem eigenen Anwalt gehen.

Dem muss ich wiedersprechen, der Anwalt will auch blos sein Geld.

Erstmal hier nachfragen. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2010 21:49




Seite 1 / 2