höhe des selbstbeha...
 
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höhe des selbstbehaltes?

 
(@notruf)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

hätte eine frage zu meinem selbstbehalt:

meine noch-ehefrau lebt seit dem 05.12.06 mit ihrem neuen partner zusammen. also jetzt fast 1 1/2 jahre.

der selbstbehalt beträgt ja normal 890 euro.

aber der sb ist ja ermessnungssache des richters (900-1100 euro).

bei uns liegt ein mangelfall vor. jedoch da sie ja mit ihrem neuen partner zusammenwohnt müßte mein selbstbehalt doch auf 1000 euro angehoben werden, da sie ja von ihm versorgt werden muß.

sehe ich das richtig?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 01:00
(@notruf)
Schon was gesagt Registriert

sorry ich mein sie lebt seit dem jahr 05 mit ihrem neuen freund zusammen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 01:01
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Notruf!

Geht es um Kindesunterhalt oder U für deine Noch-Nicht-Ex?

Der Selbstbehalt richtet sich nach den Vorgaben der http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html&quot ;"><Leitlinien deines zuständigen OLG> Hier kannst du schon mal ganz gut ablesen, wieviel es sein müsste.

Wenn deine "Ex" als eheähnliche Gemeinschaft mit dem neuen lebt (seit 2005 kann man das schon fast unterstellen), wäre ihr Unterhaltsanspruch in Gefahr. Gilt aber nicht für den Kindesunterhalt!!!

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

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Geschrieben : 23.03.2007 01:09
(@notruf)
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die rechnung ist so: ich verdiene ca 1500 netto -

kindesunterhalt ist 187 euro ab april.

es geht um ihren unterhalt...

in erster instanz wurde ihr in allem recht gegeben, darf fast 500 euro zahlen (187 an mein kind und 300 an ihr)

jedoch wurde lt meinem anwalt der selbstbehalt zu niedrig angesetzt, sowie noch andere dinge. sb bei amtsgericht 890 euro. müssten aber doch 1000 sein oder????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 01:15
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Kommt auf das zuständige OLG an. Da gibts (noch) keine bundeseinheitlichen Angaben!

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

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Geschrieben : 23.03.2007 01:20
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der SB liegt gegenüber der Exfrau bei ca. 1000 Euro (kommt auf den OLG-Bereich an). Für das Kind liegt der SB bei 890 Euro.

Bei der Mangelfallberechnung wird erst bis 1000 Euro gerechnet und auf KM und Kind gequotet. Die Differenz bis 890 Euro wird dann noch dem Kind gutgeschrieben. Das ist eigentlich der rechnerische Weg. Wie die Ex damit auf 300 Euro kommt, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Wenn jedoch 1500 Euro schon bereinigt sind, dann könnte auch mehr KU errechnet werden...

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 01:31
(@notruf)
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die ganze rechnung:

netto 1550

-26 euro vwl (wurden anerkannt)
-80 euro berufsbedingte aufwendungen (auch anerkannt)
-60 euro riester rente (auch anerkannt)

=ca 1390

-187 euro kindesunterhalt

=ca 1200

-900 euro selbstbehalt

=ca 300 euro für meine ex

da sie mit einem neuen partner lebt und nicht arbeitet müsste mein sb aber 1000 betragen, deswegen und wegen gehaltsminderung und weil die fahrtkosten zu meiner arbeitsstelle nicht anerkannt wurden, gehts jetzt vors olg.

also müsste ich 1000 sb bekommen, wie ich das jetzt verstehe mit euren antworten oder?

danke euch allen für die antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 01:41
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo notruf,

wie alt ist das Kind? In welchem OLG-Bereich wohnst du?

Für mich war interessant, dass die RiesterRente anerkannt wurde. Das ist im Mangelfall nicht überall so.

also müsste ich 1000 sb bekommen, wie ich das jetzt verstehe mit euren antworten oder?

Nein, du hast gegenüber dem Kind einen SB von 890 Euro, deiner Ex gegenüber hast du einen SB von 1000 Euro, sofern sie ihren Unterhaltsanspruch nicht verwirkt hat.

edit: es wäre natürlich möglich, dass bei dir schon die neue Rechtssprechung angewendet wurde, weißt du was darüber? Das würde die 187 Euro KU erklären (eigentlich 199 Euro) und die absolute Vorrangigkeit des KUs. Und wenn du nach dem KU dann noch einen SB von 1000 Euro hast, dann ist das definitiv die neue Rechtsprechung, so wie ich sie gelesen und nicht ganz verstanden habe. Aber dann macht die Berechnung und die Erklärung deines RAs Sinn  :note:

LG

eskima

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Geschrieben : 23.03.2007 01:56
(@notruf)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

mein kind ist 3. und zuständig ist das olg bamberg.

so viel ich weiß müßte es noch nicht die neue rechtsprechung sein, da das urteil am ich glaub ca 20.12.06 gesprochen wurde. ich hab bis einschließlich märz 199 euro zahlen müssen und ab april jetzt 187,- euro. aber ich habe von meinem anwalt gehört, daß sich der olg richter schon aufgeregt hat, da der amtsgericht richter einen fehler machte damit.

auch nach dem alten unterhaltsrecht kann man eine riesterrente absetzen als sekundäre altersvorsorge, sowie vwl u berufsbedingte aufwendungen!

nach den abzügen von den 1550 euro des ku komm ich ja logisch nicht unter 890 euro. bin ja da erst bei 1363 euro.

und wenn dann der selbstbehalt für den ehegattenunterhalt auf 1000 festgesetzt wird, dann bleibt für sie ja im endeffekt

1363-vwl 26- berufsbedingte aufwendungen ca 80-riester 60-mein selbstbehalt 1000

=197 euro!!!!!!!!!

der mangelfall herrscht ja nur bei dem ehegattenunterhalt, nicht beim ku!

also müsste der sb bei 1000 liegen oder???

danke für eure antworten schon mal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 17:18
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo notruf,

unser Richter hier rechnet anders, deshalb muss ich bei deiner Frage passen.

Bei uns würde es so aussehen, dass die Differenz zwischen dem bereinigten Einkommen bis 1000 Euro auf Ex und Kind anteilsmäßig aufgeteilt werden, weil beide im ersten Rang sind. Danach würde das Kind noch aus der Differenz bis zum kleinen SB soviel Geld bekommen, bis der Unterhalt für das Kind gedeckt ist.

Hier wird nicht erst der KU fürs Kind gerechnet und dann der EU.

Und das mit der RiesterRente hat mein Mann noch nicht ausprobiert, weil alle Aussagen diesbezüglich in die Richtung gingen, dass er sich nicht bedürftig machen darf, KU hat Vorrang vor der eigenen Zusatzrente. Wenn er später mit seiner Rente nicht auskommen würde, dann würden seine Kinder eben für ihn zahlen müssen. Mit dieser Auskunft (JA und auch unser RA) hat mein Mann davon Abstand genommen, eine Zusatzrente abzuschließen, weil er sich nicht leisten kann, dies von seinem SB (890 Euro) zu bezahlen.

Gruß

eskima

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AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 17:47




(@notruf)
Schon was gesagt Registriert

hallo eskima,

dein mann oder freund sollte mal bei einem ra nachfragen, denn das ist die sekundäre altersvorsorge und die muss anerkannt werden.

solange er dem kindsunterhalt zahlen kann, was dem kind für sein alter zusteht.

beim ehegattenunterhalt muß die riester anerkannt werden, so war und ist es bei mir.

weiß vielleicht noch jemand etwas wegen meinem selbstbehalt? wäre dankbar für jede antwort

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2007 22:12