Hallo,
inweiweit kann man eigentlich die Kosten für ein Homeoffice als berufsbedingte Aufwendung bei der Bereinigung des Nettoeinkommens ansetzen?
Wenn man ein Zimmer nur dafür, also Homeoffice, verwendet, eine fiktive Miete dafür? Strom? Heizung ? Internet ? Gibts eine Pauschale dafür oder muss alles einzeln belegt werden?
Im Internet habe ich irgendwo gelesen, dass man auch das in Abzug bringen kann, was man bei der Steuererklärung ansetzen kann. Stimmt das? Wenn ja, was kann man denn absetzen?
Servus,
SL
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hast du noch einen anderen Arbeitsplatz als das Homeoffice?
Wenn ja: anteilige Kosten (Miete/Zinsen), Nebenkosten, usw gedeckelt auf 1250 Euro im Jahr.
Ist es der einzige Arbeitsplatz selbiges unbegrenzt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Selbstständig oder angestellt?
Hast du noch einen anderen Arbeitsplatz als das Homeoffice?
Zur Zeit nicht. Und das wird auch noch viele Monate so bleiben. Mein Chef hat schon angekündigt, dass aus Kostengründen Büroräume abgebaut werden sollen, und das 100% Homeoffice für die, die das wollen, auch nach Corona wahrscheinlich bleiben wird.
Ich bin weder selbstständig noch Angestellter. Ich bin Beamter und bearbeite als solcher Akten. Da die inzwischen komplett digital sind und auch sonst ein papierloser Arbeitsablauf installiert wurde, kann ich von überall aus arbeiten, weil ich auf alles Zugriff habe. Bei uns ist das sogenannte "paperless office" Realität.
Ok, ich kann allso das Homeoffice als berufsbedingte Aufwendung benutzen um das Nettoeinkommen zu bereinigen. Das Zimmer wird ausschließlich dafür verwendet. Die Einrichtung hat komplett der Arbeitgeber gestellt. Welche Kosten kann ich ansetzen? Oder sagt man einfach 5% ?
Google sagt, das Zimmer prozentual von der (fiktiven) Miete. Bei einer Miete von 1500 Euro und einer Wohnung mit 60qm, wobei ein 20qm Zimmer ausschließlich dafür benutz wird, wären das dann 500 Euro für das Zimmer sowie 1/3 von den Nebenkosten. Kann das jemand bestätigen? Wobei das natürlich nur dann interessant ist, wenn man mehr Kosten als die üblichen 5% hat.
https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
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Hallo,
was nennst ist die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers von der Steuer, das hat nichts mit der Berücksichtigung beim Unterhalt zu tun. Die Unterhaltsleitlinien besagen nur
"...10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen. ... "
Was das konkret besagt wird mittlerweile viele interessieren, ich kenne aber keine Entscheidungen dazu.
VG Susi
Hallo Susi64
Wenn gesagt wird berufsbedingte Aufwendungen würde ich sagen, das Home Office ist abzusetzen bei der Bereinigung des Nettolohn, da ja der Arbeitgeber sagt Büro wird abgebaut. Ich würde die Berechnung so auf machen zur Bereinigung: Miete 1500€ für 60 qm = 25 € / qm. Arbeitszimmer = 20 qm * 25 € = 500 € für Arbeitszimmer. Nebenkosten z.b. Stromabschlag = 150 € / 60 qm = 2,50 € qm * 20 = 50 €. Auf diese Art würde ich das bezüglich der Bereinigung aufdrömmeln( das ist dann für jeden klar ersichtlich und nachvollziehbar ) was das Arbeitszimmer anteilig kostet.
LG der Frosch
Moin,
das wäre jetzt ja mal eine Frage an unsere Fachfrau.
Coronabedingt gibt es ja nun viele Fälle, in denen Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber trotz eines vorhandenen Büros von zu Hause aus arbeiten mussten. Gibt es Ansätze dahingehend, dass man höhere Kosten geltend machen kann? Auch hat ja nicht jeder einen separaten Raum, aber einen großen Esszimmer Tisch, auf den man sich breit machen kann.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Aktuell: nein, bisher noch nicht. Dafür angeschaffte Arbeitsmittel sind absetzbar wie zuvor schon. Für das Arbeitszimmer gibt es bisher noch keine großzügigeren Auslegungen. Also eine Arbeitsecke wird nicht durch Corona zum Arbeitszimmer.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."