Hort - wer zahlt nu...
 
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Hort - wer zahlt nun?

 
(@robshome86)
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Hallo! Mein Sohn kommt dieses Jahr in die Schule. Nach der Schule soll er in den Hort damit die Mutter arbeiten kann. 
Wer zahlt die Kosten hierfür?

Leider steht im Internet alles möglich…

Morgen am 17.5. gehen wir zum Hort Vertrag unterschreiben hin, hätte gerne gewusst ob ich hier 50% anteilig bezahlen muss oder mehr ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2022 12:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Hortkosten stellen nur dann Mehrbedarf dar, wenn der Hort "pädagogisch sinnvoll" ist = wenn es ein pädagogisches Konzept gibt (hat jeder Hort!). Deshalb wird es schwer die Kosten einer Betreuung nach der Schule im Hort nicht als Mehrbedarf zu sehen. Etwas anderes wäre u.U. die Betreuung vor der Schule, da hier nur betreut wird. Außerdem ist das Essensgeld durch den allgemeinen Unterhalt abgedeckt, es geht also immer um die reinen Hortkosten.

Mehrbedarf ist immer gequotelt nach Einkommen der Eltern zu zahlen. Dazu sind die Einkommen beider Eltern wie üblich zu bereinigen und der angemessene Selbstbehalt von 1400 Euro abzuziehen und dann die Anteile zu bestimmen. Fällt ein Einkommen unter 1400 Euro, dann zahlt der andere alleine. Ist kein Elternteil beim angemessenen Selbstbehalt zahlungsfähig kann die Rechnung mit dem notwendigen Selbstbehalt von 1160 Euro wiederholt werden. Reicht das auch nicht, dann sind die Kosten aus dem Unterhalt zu bestreiten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2022 12:58
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Wenn es für dich sinn macht da die mutti den Hort will... evtl. Stellst du der KM eine Vollmacht aus das Sie allein den Vertrag unterschreiben darf. Ansonsten seit ihr gesammt schuldner und falls die Mutti nicht mehr zahlen kann/will, holen sie sich das Geld bei dir.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2022 15:53
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist die optimale Lösung für dich. 

Ich würde sogar nur ein Schreiben vorlegen, wo du der Betreuung eures Kindes im Rahmen der gemeinsamen Fürsorge zustimmst. 

Den Mehrbedarf muss die KM einfordern und dazu selbst ihre Einkommen offen legen. Manche wollen das nicht. 

Die KM von meinem Kind hat es mit der Gesamtschuldnerischen Haftung versucht.

Und zwar so, dass ich direkt 50% an sie zahlen soll, ohne das ein Haftungsanspruch des Hortbetreibers vorlag. 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2022 16:14
(@robshome86)
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Also der Plan der Mama ist folgender:

sie beantragt Zuschuss (Sozialamt oder so?) und soll dann so laufen:

Ihr „Anteil“ wird bezahlt und den Rest soll ich bezahlen monatlich an Sie. Somit hätte Sie gar keine monatlichen Kosten für den Hort. 
Bin hier etwas überfragt ob alles korrekt läuft? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2022 10:58
(@robshome86)
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  • @susi64 Hallo Susi!
  • Hier die Aufstellung der gesamten Kosten: 

Beitrag 116 Euro 

Ferienbetreuung 14 Euro 

Essen 75 Euro 

Trinken 2,60 Euro

Spielgeld 6 Euro

 

Bei welchen Beträgen muss ich mich beteiligen?? 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2022 11:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@robshome86 Beteiligen muss Du Dich am Beitrag (116 Euro). Bei der Ferienbetreuung (14 Euro) kann man sich sicher streiten, aber hier könnte es tatsächlich "pädagogisch sinnvoll" sein, weil die Ferienprogramme in der Regel gut sind.

Essen, Trinken (mit Sicherheit) und das Spielgeld (ich denken hier geht es einfach um Verbrauchsmaterialien) sind aus dem laufenden Unterhalt zu bestreiten.

Was ich nicht verstehe ist, was Ferienbetreuung an sich bedeutet, fallen dafür insgesamt nur 14 Euro an oder pro Tag??

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2022 11:27
(@robshome86)
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@susi64 Also: 14 Euro monatlich kommen dazu. Dafür sind Max 29 Tage jährlich extra abgesichert (nur Ferien). ZB Osterferien 2 Wochen das wären ca 10 Tage. Bleiben also von 29 Tagen noch 19 übrig die wir auch andere Ferien ausweiten können. 
Okay danke für deine Antwort schon mal!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2022 12:07
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo, 

 

wenn du die hälftigen Ferien abdeckst durch Umgang würde ich die 14€ monatlich nicht anteilig mit übernehmen. Einfach aus dem Grund, dass du dich kümmerst, also keine ferienbetreuung notwendig ist.

 

 

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2022 13:34