"Bei der Berechnung relevant ist, dass Du 3 Unterhaltsberechtigte hast (2 Kinder plus DEF), deshalb geht es in der DDT eine Stufe runter."
Kannst Du mir das bitte kurz erklären
Gemäß deinem Einkommen bist du in Stufe 3 (1901-2300€), da du drei UH-berechtigte hast gehst du in Stufe 2.
Dh eigentlich müsstest Du 582 KU zahlen. Den Hort musst Du an sich nicht zahlen. Und BU für eine nicht berufstätige Mutter mit Kindern der zweiten Altersstufe verstehe ich auch nicht. Ich würde entweder Hort oder BU zahlen. Wobei, wie lange seid ihr eigentlich getrennt und wie alt sind die Kinder genau?
Hallo,
ja, die Sache ist die, dass eigentlich der KU falsch berechnet werden ist. Bei Deinen Angaben wäre es mit 2 Unterhaltsberechtigten Stufe 3 der DDT, da die DDT von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht. Bei mehr Unterhaltsberechtigten, in Deinem Fall 3 ( 2 Kinder + DEF) kann eine Stufe herunter gegangen werden, also Stufe 2.
Dieser Unterhalt wären, wie poisdonuem ausgerechnet hat 582 Euro (2 Kinder in der 2. Altersstufe 6 - 11 Jahre, solange 1 Kind nach in der 1. Alterstufe war, etwas weniger).
Dieser Unterhalt wäre nun von Deinem bereinigtem Netto-Einkommen 2600 - 760 + 180 (Hort) = 2020 Euro abzuziehen, ergibt 1438 Euro, davon 3/7 sind rund 617 Euro. Das wäre die Summe für den TU. Du hattest aber 2013/14 einen Selbstbehalt beim getrenntlebenden Ehegatten von 1100 Euro, deshalb wären nur 338 Euro als Trennungsunterhalt pro Monat fällig.
Seit 2015 ist der Selbstbehalt sogar 1200 Euro, so dass nur 238 Euro als Trennungsunterhalt zu zahlen wären.
Dabei kommt also ohne Hortkosten bei korrekter Rechnung für Dich in etwa das gleiche raus. D.h. so falsch hat Dein Anwalt doch nicht gelegen, auch wenn ich es zunächst anders gesehen habe (mein Fehler).
Die Kigakosten wären als Mehrbedarf gequotelt nach Einkommen zu zahlen gewesen, wobei Dein Einkommen um KU und TU vermindert würde und der TU Deiner DEF angerechnet werden würde. Aus meiner Sicht würde es darauf hinauslaufen, dass Du auf gar keinen Fall die gesamten Kosten zu tragen hast. Beim Hort ist es so, dass er nur dann Mehrbedarf ist, wenn er pädagogisch wertvoll ist, aber nicht, wenn er nur dazu dient eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Aus meiner Sicht hilft Dir nur die Scheidung und ein darauf hinarbeiten, dass die Zahlen in Ordnung kommen. Also kein weiterer Ehegattenunterhalt nach der Scheidung und nur ggf. eine Beteiligung an den Hortkosten. Durch den Wegfall des Unterhalts für Deine Ex würdest Du aus meiner Sicht zwar beim KU wieder eine Stufe höher kommen (da nur noch 2 Unterhaltsberechtigte, der Unterschied ist aber pro Kind nur ca 20 Euro, insgesamt 40 Euro).
Was man daran auch sieht ist, dass Du auf absehbare Zeit mit wenig Geld auskommen musst.
VG Susi
Hallo Susi,
Zum einen habe 2014 nur 2400,- und zum anderen hat und hatte meine Ex ein bereinigtes Netto von 1000,- (ohne Hort) zu Verfügung. Abzüglich aller laufenden Kosten bleiben ihr somit 1350,- im Vergleich zu meinen 400,- übrig, da kann doch was nicht stimmen?!?!
Für meine Kinder habe ich einen dynamischen Titel vom JA begrenzt auf das 18. LB über 100%, sprich Gruppe 1 . zu der Zeit 497,-
Wenn ich es auf eine Neuberechnung drauf ankommen lasse ( die Gegenseite hat damit schon gedroht, wenn ich nicht die Hortkosten übernehme) wird dann auch der Titel geändert?
Während und durch die Trennung habe ich einen Herzinfarkt bekommen, so dass mein Arzt mir dringend rät im Job kürzer zu treten und die Stunden zu reduzieren, so dass ich dann auf ein Netto von 2400,- kommen würde.
Ich denke da würde ich mit einer kompletten Neuberechnung doch besser dastehen, oder.
Hallo Micha,
wieso muss Deine DEF keine Miete zahlen?
Wenn Deine Ex Einkommen hat, dann wäre auch der Trenungsunterhalt anders zu berechnen.
Für Dich wie oben 2020 Euro bereinigtes Einkommen, abzüglich KU ergibt 2020-544 = 1476 Euro. Das bereinigte Einkommen beim Netto von 1000 Euro rechne ich mal auf 900 Euro, die Differenz Eurer beider Einkommen wäre dann 1476 - 900 = 576 Euro, davon 3/7 sind 249 Euro.
1476 Euro - 249 Euro = 1227 Euro für Dich, für Deine Ex 900 + 249 Euro = 1149 Euro, also in etwa gleich viel Geld.
Für den Mehrbedarf, so man die Kosten des Horts als solche ansieht, liegt ihr beide unter dem Selbstbehalt von 1300 Euro, deshalb kann er auf 1080 Euro abgesenkt werden und es wäre für jeden ungefähr die Hälfte. Ob der Hort nun Mehrbedarf oder nicht ist, kann durchaus verhandelt werden.
Bei 582 Euro KU sieht es ähnlich aus.
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, dass der Titel den Unterhaltsanspruch sichert. Unterhalt ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu leisten und aus Deinen Angaben ergibt sich aus der DDT KU Stufe 3 (bei 3 Unterhaltsberechtigen Stufe 2). Zum einen ist die DDT kein Gesetz, aber Gerichte orientieren sich daran, zum anderen kannst Du Dich mit der KM auch auf weniger KU einigen.
Bei einer Neuberechnung hängt die Sache von den realen Zahlen ab, aber Du wirst immer zumindest den Mindestunterhalt zahlen müssen.
Dein Damoklesschwert ist
"Kein BarUnterhaltspflichtiger darf seine Leistungesfähigkeit schuldhaft verringern. Tut er es doch, muss der bisherige Unterhalt weiterhin geleistet werden."
Was das in Deinem Fall heisst, darüber kann man lange streiten. Da aber bisher nur Mindestunterhalt gefordert wurde und Du diesen auch weiter zahlen kannst, sollte es möglich sein.
Stufe 3 beginnt bei 1901 Euro und endet bei 2300 Euro, mit 2400 Euro solltest Du bereinigt unter 1900 Euro kommen, aber über 1500 Euro liegen, so dass bei 2 Unterhaltsberechtigten Stufe 2 fällig wäre. Der Unterschied ist aber wie gesagt nicht so groß.
Entfällt der TU, wäre das Einkommen und würde sich auf die Quote des Mehrbedarfs auswirken, dass wäre aus meiner Sicht aber zu verschmerzen.
Ich wäre für eine Neuberechnung und wenn Du schon den ärztlichen Rat hast, dann lass Dir das schriftlich geben und reduziere Deine Arbeitszeit.
Trotzdem wird Deine Ex um jeden Cent kämpfen weil sie auch nicht mehr Geld zur Verfügung hat und ohne TU noch weniger. 1000 Euro - 100 Euro (berufsbedingte Aufwendungen+ Altervorsorge) plus 544 Euro = 1444 Euro für Deine Ex und Kinder vs. 1276 Euro für Dich (bei 2400 Netto, 1. Stufe KU) sind nicht ungerecht, schliesslich wird die KM davon auch etwas mehr Wohnraum und laufende Kosten für die Kinder, wie Bekleidung, Schulmaterialien und dgl. bezahlen. Es geht ja nicht nur ums Essen.
Was ich meine ist, dass Du auf einer richtigen Rechnung bestehen solltest, dass Du Dir abschminken kannst, in nächster Zeit über viel mehr Geld zu verfügen.
VG Susi
Hi Susi,
Danke für Deine Anwort (en).
Wahrscheinlich hast du recht, allerdings komme ich auf folgendes Ergebnis für meine Ex.
900
+544 KU
+ 200 TU
+ 368 Kindergeld
=2012,-
-800 Miete
=1212,-
Für mich:
2020,-
-544,-
-200,-
-600 Miete
-179 Hort
= 497,-
Das würde bedeuten 715,- nur für die Kinder (1212-497=715), die an drei WE plus je einen Tag/ Nacht in der Woche bei mir sind.
Die Kinder sind bis 17h im Hort betreut.
Sie arbeitet 20h und ich 40h.
Das finde ich nicht gerecht. Ihr würde auch gerne nur einen halben Tag arbeiten, meine Kinder öfter sehen und mehr Geld haben.
Hallo,
ja, das KG kommt noch dazu. Mehr betreuen und weniger zahlen kann ein Angebot sein. In der Regel ist es aber so, dass Du um das der KM schmackhaft zu machen viel mehr betreuen musst und vielleicht etwas weniger zahlen. Ansonsten wirst Du Deine Kinder kaum sehen.
Aus meiner Sicht steht der TU sowieso zur Disposition nach der Scheidung, aus meiner Sicht gibt es keinen Grund für nachehelichen Unterhalt.
Die Hortkosten könnten als Angebot geteilt werden. Das gibt Dir schon 300 Euro mehr und würde die Rechnung auch im Wesentlichen ausgleichen.
Solche Rechnungen solltest Du mit Deinem Anwalt durchsprechen. Kennt er das Gericht? Wird eher BU ausgeurteilt oder nicht? Werden viele Vergleiche geschlossen? Was willst Du maximal zahlen, was wäre Deine Wunschvorstellung, was musst Du zahlen?
Müssen heißt KU, ich sehe aber keine Grund für nachehelichen Unterhalt und auch keine Hortkosten.
Wollen könnte heißen, wenn es sich abzeichnet, dass Betreuungsunterhalt ausgeurteilt wird, dann 1 Jahr 50 Euro und dann im 2. Jahr 20 Euro, 3. Jahr nichts mehr, Hortkosten halbe-halbe.
Maximal: minimaler BU plus Hortkosten.
VG Susi
Wie Du das einordnest musst Du Deinem Anwalt klar machen.
VG Susi