Hallo,
heute mal Thema Unterhalt.
Meine Ex hat mir letzte Woche erfolgreich in einer Räumungsklage 3000 € als Nutzungsentschädigung für Gewerbliche Räume nach Trennung über geholfen. Da nun endlich das Thema Festsetzungsklage Unterhalt ansteht ( muss so gemacht werden da es eine EWA gegen mich gib 100% DDT) und ich erkennbar jetzt schon ein Mangelfall bin die Frage: Die 3000 € sind ja nun neue Betriebskosten für 2012 - 2014. Das ist auch der Zeitraum in dem ich meine Einkünfte Nachweisen muss. Da ja der Vergleich erst 2015 geschlossen wurde muss ich nun Rückwirkend meine Einkünfte anpassen. Was meint Ihr muss die Summe berücksichtigt werden ????
Andreas
Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip, abgrenzen kannst Du vielleicht für die Handelsbilanz oder Steuer aber kaum im Unterhaltsrecht.
Gruss von der Insel
PS: bitte keine Phantasieabkürzungen verwenden. Danke sehr.
Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip, abgrenzen kannst Du vielleicht für die Handelsbilanz oder Steuer aber kaum im Unterhaltsrecht.
Gruss von der Insel
PS: bitte keine Phantasieabkürzungen verwenden. Danke sehr.
Also verstehe ich das richtig. Sie hat mir mein Einkommen verringert aber ich darf das geringere Einkommen nicht in der Unterhaltsberechnung anwenden!!!!!
Andreas
Doch, schon. Aber für das Einkommen im Jahr 2015, nicht 2012 bis 2014 🙂
Gruss von der Insel