Hallo zusammen,
ich habe eine volljährige Tochter die aus einem Urlaubsflirt entstanden ist. Zu der Tochter hatte ich nie echten Kontakt, ich habe sie bis zu ihrem 18. Geburtstag nur drei Mal gesehen. Ein Aufbau einer Beziehung nach ihrem 18 Geburtstag war von beiden Seiten gewünscht ist aber gescheitert.
Ich habe für die Tochter bis zu ihrer mittleren Reife 16,5 Jahre lang Unterhalt gezahlt. Danach hat sie eine Lehre als Chemielaborantin in einem Krankenhaus gemacht. Nach dieser Lehre hat sie eine Technische Oberschule besucht und ihr Abitur nachgeholt. Den Unterhalt während der TO hat sie durch Wochenend- und Ferienarbeit im Labor finanziert. Gewohnt hat sie in dieser Zeit bei ihrer Mutter.
Nun hat die Tochter ein Studium zum Chemieingenier aufgenommen. Dazu musste sie in eine andere Stadt ziehen. Eine Arbeit in einem Labor habe dort nicht gefunden nur eine 450 Euro Tätigkeit in einem Supermarkt. Das würde ihr zum Leben nicht reichen und ihre Mutter sein nicht in der Lage sie mit Barunterhalt zu versorgen. Das Bafögamt hätte sie nun an mich verwiesen.
Sie möchte nun 250 Euro monatlichen Unterhalt von mir und zusätzlich pro Semester 200 Euro für Bücher und Aufwendungen fürs Studium (Bücher, Labormaterialien).
Nun meine Frage. Bin ich überhaupt verplichtet ihr Unterhalt zu zahlen. Schließlich ist sie ja schon 22 Jahre alt und es ist ja nicht ihre Erstausbildung.
Liebe Grüße
Michi
moin,
wenn sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, bist Du , soweit ich das sehe aussen vor, denn Sie könnte ja in ihrem Beruf arbeiten.
Unterhalt bis zum Abschluss einer Ausbilgung.
Daher ist das jetzt geplante Studium "Privatvergnügen".
Wobei Dir natürlich frei steht, solange Du finanziell in der Lage bist, sie weiterhin finanziellzu unterstützen.
Gruß
jo
@papajo Das Problem ist, dass ich während ihrer Erstausbildung keinen Unterhalt bezahlt habe. Ich habe nach der mittleren Reife aufgehört Unterhalt zu zahlen. Das Studium wäre die erste Ausbildung für die ich aufkomme.
Hallo,
hat sie einen Bafög-Antrag gestellt? Dann müsstest du nach deinem Einkommen gefragt werden.
Das ist vorrangig zu beantragen.
Und du musst nicht mehr Unterhalt zahlen als du allein zahlen müsstest.
Und beide Eltern sind ab dem 18. Lebensjahr unterhaltspflichtig.
Arbeitet die Mutter?
Sophie
Bafög Antrag wurde gestellt, die haben meine Tochter ja an mich verwiesen.
Die Mutter ist allerdings nach einer Krebserkrankung nur noch in der Lage 4 Stunden tgl. arbeiten zu gehen und kann sich dadurch selbst versorgen aber nicht auch noch das Studium der Tochter.
Hallo,
ja hast du Auskunft über dein Einkommen beim Bafög-Antrag gegeben?
Hat sie nach ihrer Ausbildung gearbeitet oder gleich angefangen zu studieren?
Evtl. würde ein Gericht hier eine Unterhaltspflicht sehen, wenn das Bafög-Amt einen Anteil leistet.
Aber ihr Mini-Job könnte ihr angerechnet werden.
Und die Frage ist, ob du überhaupt in der Höhe leistungsfähig bist.
Du musst nicht mehr Unterhalt leisten als du allein leisten müsstest. Und mit dem Studium und der Volljährigkeit steht die Tochter im 4. Rang und du hast einen erhöhten Selbstbehalt (1300).
Sie hat Anspruch auf maximal 735 € - komplettes Kindergeld - Bafög.
Du solltest also den Bafög-Bescheid in Kopie haben. Damit du sehen kannst, was das Bafög-Amt zahlt.
Sophie
P.S. Du kannst deine Gehaltszahlen auch mal in einen Bafög-Rechner eingeben und nimmst bei der KM ein Einkommen von 1000 € an und berücksichtigst den Minijob der Tochter. So als ersten Anhaltspunkt
Es gibt noch keinen Bafög Bescheid.
Meine Tochter hat einen Bafög Antrag abgegeben allerdings ohne meine Daten. Das hat sie zu diesem Zeitpunkt noch "Pro-Forma" gemacht da sie damals im September noch dachte einen Teilzeit Job zu finden. Letzte Woche hatte meine Tochter einen Termin beim Bafög Berater der hat ihr gesagt, sie müsse die Ansprüche zunächst bei mir direkt geltend machen was sie mit ihrem Schreiben auch getan hat.
Sie hat nach ihrer Ausbildung zur finanzierung ihres Abiturs weiterhin als Laborantin gearbeitet. Damit hat sie einen Nettoverdienst von ca. 800 Euro pro Monat erwirtschaftet, in den Ferien deutlich mehr.
Moin
Deine Frage, ob Du überhaupt UH-pflichtig bist, möchte ich mit Ja antworten. Da Das Mädel eine klare Linie verfolgt, die zu einem jeweils höheren Abschluss führt (Schule, Ausbildung, Studium) und dennoch nichts doppelt, wird dies von der Rechtssprechung i.d.R. so gesehen.
Zum Bafög-Antrag möchte ich sagen, Deine Tochter wurde entweder falsch beraten oder hat etwas falsch verstanden. Eigentlich müsste sie jetzt eine Fragebogen für Dich in den Händen halten und Dir geben mit der Bitte, diesen vollständig ausgefüllt dem Bafög-Amt zukommen zu lassen. Ohne Deine Daten wird das Bafög-Amt nicht zahlen, oder diese Zahlungen Dir in Rechnung stellen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
in Deinem Fall ist die Sache sehr speziell, da Deine Tochter eine abgeschlossene erste Berufausbildung hat. in diesem Fall erlischt eigentich die Unterhaltspflicht.
Offensichtlich hat sie (so entnehme ich es Deiner Darstellung) aber kein Gymnasium besucht und auch keine Gesamtschule mit dem Ziel Abitur.
Deshalb habt ihr als Eltern die Begabung eures Kindes unterschätzt, da die Tochter nicht aufs Gymnasium geschickt wurde.
In diesen Fällen besteht auch für den Bildungweg Schule->Lehre->Fachabitur->Studium ein Unterhaltsanspruch.
Hat sie dagegen das Gymnasium besucht und ist mit einem Realschulabschluss abgegangen, dann besteht keine Unterhalspflicht mehr und sie hätte Anspruch auf elternunabhängiges Bafög. (<a href="http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/>Quelle</a>)."
VG Susi
Hi,
unabhängig von der rechtlichen Betrachtung (und da bin ich eher bei Oldie u. Susi, dass in diesem speziellen Fall durchaus ein Unterhaltsanspruch gesehen werden kann), würde ich mir überlegen, ob ich mir das leisten kann und das Mädel unterstützen. Du hast eine 22jährige Tochter mit abgeschlossener Ausbildung, die das Abi nachgeholt hat, sich teilweise selbst durch
Jobs finanziert hat und jetzt sehr zielgerichtet ihre Berufsqualifizierung durch ein Studium verbessert und nebenher arbeit, um das zu finanzieren. Allen Grund stolz zu sein u. ihre (wie ich finde) moderate Unterhaltsvorstellung zu unterstützen.
So, mal von aussen draufgeschaut. Schade, dass da kein Kontakt ist. Vielleicht wird das aber noch?
LG
Mux
Schade, dass da kein Kontakt ist. Vielleicht wird das aber noch?
Vielleicht ergibt sich aber hieraus genau diese Möglichkeit, anhaltenden Kontakt anzuleiern...ich schliesse mich jedenfalls den Vorschreibern an!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!