ich weiß gar nichts
 
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ich weiß gar nichts

 
(@rothexic1)
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Hallo,

ich bin Mutter von 3 Kindern die bei mir leben. Ich bin noch nicht geschieden, lebe seit dem 01.10.03 getrennt.
Der Vater meiner Kinder hat einen Unterhaltsklage gegen mich eingereicht. Der Stand der Dinge ist so, daß ich zahlen darf/muß!
Meine Kinder sind 5; 9 und 10 Jahre alt.
Der Richter sieht mich als leistungsfähig. (Ich sehe das anders)
Ich habe aber keine Ahnung, welche Ansprüche ich und meine Kinder haben. Wieviel ich behalten darf. Wieviel den Kids zusteht usw.
Ich wäre sehr dankbar für Informationen.

Ich hoffe auf Antwort
rothexic

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 16:31
(@papi74)
Registriert

Hallo rothexic1,

um hier was sagen zu können, mußt du mehr Informationen hinterlegen...
- dein Einkommen
- bekommst du KU

Mfg

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 16:48
(@rothexic1)
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Hallo,

ich beziehe Versorgungsbezüge, bin Beamtin im Ruhestand. (ca. 1600 Euro)
Hinzu kommt der Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt in Höhe von 463 Euro.
Mit den Bezügen erhalte ich das Kindergeld.

Als anrechnungsfähig wurde mir vom Richter der Beitrag für meine Private Krankenversicherung und Miete und Nebenkosten.

Alle Ausgaben die sich auf die Kinder beziehen wie Kindergartenbeitrag, Unfallversicherung, Rentenversicherung wurde als unnötig benannt.

Mein Noch-Mann ist laut Gutachten arbeits- und erwerbsunfähig. (zunächst für ein Jahr)

Mehr Infos?

rothexic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 17:01
(@Melly)

Hallo Rothexi,

erstmal herzlich Willkommen bei VS.

Normal ist es so, daß man einen Betreuungsbonuns gut geschrieben bekommt, wenn der andere Partner keinen KU leistet.
Dazu weiß aber Jörg hier mehr.
Den will der Richter wohl vergessen.
Wenn Du Beamtin bist, geh ich davon aus, daß alle drei Kinder auch in der Beihilfe sind und Du 30% pro Kind privat versichern mußt.
Diese Beträge kannst Du auch vom Netto abziehen, da ja die Krankenversicherung gewährleistet sein muß.
Es wundert mich schon sehr, daß ein Richter bei 1600 Euro noch Geld für den Ex will.
Alleine die private Krankenversicherung für Dich müßte ja schon gut 250 Euro ausmachen.

Wenn der Mann krank ist, soll er doch mal Erwerbsminderungsrente beantragen, dann hat er Geld zum Leben.

Ich frag mich langsam wirklich wo der Zug in Deutschland hinrollt, da wird dem/die Ex auch noch Unterhalt zugespochen, obwohl die andere Seite die Kinder erzieht.

Gruß
Melly

Ps: schreib doch mal was zur KV der Kids

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 18:04
(@rothexic1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Melly,

erstmal Danke für die Antwort. Ich weiß nicht genau welche Infos wichtig sind, bin wie im Traum.

Mein Kinder sind noch über den Vater versichert. Weil einfach günstiger, ich müßte sonst für die Kinder ca. 100 Euro im Monat als Beitrag zahlen.

Ich bin zu 70 % Beihilfeberechtigt und muß 30 % selber absichern. Dies sind ca. 160 Euro im Monat.

Mit dem KU ist es so, daß das Jugendamt an mich zahlt und noch bei ihm zurückholt. Das soll sich ab September ändern, weil er dann Arbeitslosengeld II bekommt. (Was auch immer das ist und da er krank ist verstehe ich nicht, das er Arbeitslosengeld bekommen soll) Bisher bekam er nach meiner Info Krankengeld.

Was ich auch nicht verstehe ist das ich ohne Probleme Prozeßkostenhilfe ohne Selbstbeteiligung gewährt bekam, er aber zahlen muß. Ebenso Beratungsscheine wurden sofort ausgestellt. Da verstehe ich nicht, wie ich auf der einen Seite als "Bedürftige" eingestuft werde und auf der anderen Seite als leistungsfähig für den Unterhalt.

Nach meinem Wissen ist er nicht krank sondern ein guter Schauspieler der es schafft zahlreiche Psychologen davon zu überzeugen das er unter Depressionen leidet. Ich kenne Ihn und ich kenne seine Krankengeschichte. Dem Gericht habe ich Zeugen benannt, die Gespräche mit ihm geführt haben, in denen er schon vor Jahren mitteilte er wolle nicht ewig arbeiten sondern werde eine Depression vortäuschen. Nachdem ein Gutachten erstellt wurde in welchem er als erwerbsunfähig eingestuft wurde folgte ein Zweites in dem er als erwerbs- und arbeitsunfähig eingestuft wurde.

Außerdem hat er eine Freundin die wohl einiges zu seinem Lebensunterhalt beiträgt, was ich natürlich nicht beweisen kann.

Unser Auto hat er an seinen Bruder verkauf oder verschenkt, fährt es aber selber. (Bruder wohnt nähe Stuttgart, Kennzeichen aus diesem Raum) Aber er darf ihm ja das Auto überlassen. Wobei ich nicht weiß, wer die Versicherung zahlt.

In der Klageschrift ging der Anwalt des Vaters meiner Kinder davon aus, daß ich einen monatlichen Überschuß von 600 Euro hätte und dieser solle zu gleichen Teile an ihn und mich gehen. Falls ich 300 Euro zahlen soll, weiß ich nicht wie. Vielleicht brauchen meine Kinder ja kein Essen und Trinken. Alles Andere wie Sportverein, Schokoticket, Rentenversicherung, Unfallversicherung, irgendwelche Extras werde ich ersatzlos streichen müssen. Aber dann fehlt mir immer noch was. Und leiden tue nicht ich sonder nur die Kids, denn bisher habe ich mein Geld immer nur für die verwendet.

Meine Oma würde jetzt sagen:

Laß den Kopf nicht hängen, der liebe Gott weiß schon was er tut!

Gruß
rothexic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 18:47
(@Melly)

Hmmm...

also wenn der gute Mann gearbeitet hat, die volle Zeit das Krankengeld ausgeschöpft hat, bekommt er vom Arbeitsamt erstmal Geld, bis eine Rente etc durch ist.
Das ist der normale Weg.

Der Anwalt des Mannes hat übrigens nicht Recht damit, daß er die Miete für Deine Wohnung von Deinem Netto abziehen darf. Die Berechnung ist eigenartig.

Du bist übrigens den Kindern genauso unterhaltsverpflichtet wie er, also müssen die auch erstmal berücksichtigt werden. Da spielt es keine Rolle, ob Du sie bei Dir hast.
Du leistest zwar Naturalunterhalt, aber die Kids müssen berücksichtigt werden, da führt kein Weg vorbei.
Kinder gehen immer vor den Ex-Partner.

Was sagt denn Dein Anwalt dazu?

diese Kleinigkeiten wie Auto etc. vergiß einfach, das sind Dinge die sollte man nicht wirklich mehr berücksichtigen. Sicherlich ärgert es aber konzentriere Dich in erster Linie auf Deine Kinder, daß diese die Trennung unbeschadet über die Bühne bekommen.
Stecke Deine Energie da rein, das ist besser als in der Vergangenheit rumzuwühlen oder sich Gedanken um ein Auto zu machen.

Ich weiß ja nicht was Dich heute so aufgewühlt hat, sollte es ein anwaltliches Schreiben von der Gegenseite sein, forget it.....
Öffne nie Post am Freitag wo keiner mehr erreichbar ist.
Denk auch dran, die gegnerische Seite wird immer versuchen alles rauszuholen, was möglich ist...belügt oft die Gegenseite und verunsichert sie.
Ein guter Anwalt kennt das schon und wird über diese Forderungen lächeln.
Also..genieße das Wochenende mit den Kindern, sie brauchen Dich jetzt mehr als Du Dir denken kannst.
LG
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 18:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Der Richter sieht mich als leistungsfähig.

Also gab es ein Verfahren? Was kam dabei raus?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 19:06
(@rothexic1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo noch mal!

Es gibt ein Verfahren, denn es ist noch nicht abgeschlossen.
Es gab bisher drei Verhandlungen, schon in der ersten Verhandlung sagte der Richter, daß ich aus seiner Sicht Unterhalt bezahlen kann.

In der zweiten ging es um die Bedürftigkeit, da ich die Arbeitsunfähigkeit anzweifel.

In der dritten sollte nun der "Satz" festgelegt werden. Mein Anwalt hat am Verhandlungstag berichtet, daß ich aus seiner Sicht nicht leistungsfähig bin und Kosten aufgegliedert.

Diese Kosten hat der Richter, außer die für Miete, Nebenkosten und private Krankenversicherung, als nicht abzugsfähig beurteilt.

Somit kommt er wieder zu dem Ergebnis das ich Unterhalt zahlen kann.

Im Moment versuche ich alle relevanten Ausgaben für den gesamten Trennungszeitraum zusammen zu tragen. Dies ist schwierig, weil ich unüberlegt einiges weggeschmießen habe.

Bei der nächsten Verhandlung soll das Verfahren zum Abschluß kommen.

Mein Anwalt beabsichtigt in Berufung zu gehen.

Das mein Ex Erwerbsminderungsrente beantragen kann wußte ich nicht.

Meine Bekannten raten mir alle den Anwalt zu wechseln. Ich weiß nicht ob ich das machen soll, weil ich nicht einschätzen kann, ob er gut ist oder nicht. Ich habe eben keine Ahnung.

rothexic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 21:16
(@Melly)

Also...Dir muß auch der Kindesunterhalt in Abzug gebracht werden. Ein Betreuungsbonus steht Dir normal auch zu.
Klar ist, daß Du schon mit den 3 Kids nicht zahlen müßtest....bist ja keine Großverdienerin.
Frag den anwalt was mit dem KU ist, warum der nicht berücksichtigt wird.
Wenn er auf den Zug nicht aufspringt, wechseln.
Bevor der Ex wegen Faulheit nen Cent von Dir bekommt weitermachen, bis zum OLG.

Ich versteh aber noch immer nicht wie der Richter Dir die Miete zusprechen kann.
Das ist völlig untypisch für eine Unterhaltsberechnung.
Will mir wirklich nicht in den Kopf gehen.
Warst Du bei den Verhandlungen dabeiß
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 21:21
(@rothexic1)
Schon was gesagt Registriert

Ja ich war bei der Verhandlung dabei. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Ich verstehe das Verfahren sowieso nicht, vielleicht weil ich dachte es geht ohne Streit, Krach usw....

Also werde ich bei meinem Anwalt nachfragen und ebenso auf die mögliche Rente ansprechen.

rothexic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 22:19




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es ist ungewöhnlich, dass drei Verhandlungstermine anberaunt werden...

Die von dir genannte Höhe des UHV von 463 €/mtl. basiert vermutlich auf den Zahlen bis zum 30.06.2005?! Ist auch egal, ist ebenso wie KG kein unterhaltsrelevantes Einkommen.

Rechnen wir doch einfach mal:

Netto: 1.600
abzgl. 231, da du für die drei Kinder nur das halbe KG bekommst durch den UHV
Rest 1.369
Dein SB beträgt 770 €, die Differenz von 1.369 € zu 770 € fließt in die Berechnung des nachehelichen Unterhaltes ein.

Das Einkommen deines Ex wir gleichlautend berechnet. In Unkenntnis seiner Einkünfte traue ich mich zu sagen, dass da nix bei rum kommt für ihn. Dies wird das Gericht aber nur feststellen, wenn seine Zahlen auf dem Tisch liegen und du bzgl. der Anrechnung des 3*halben KG Antrag stellst.

Den RA zu wechseln ist eine heikle Sache, da dur PKG bekommen hast. Der neue RA würde hierüber nur bedingt bezahlt werden und du hättest eine Prozessgebühr alleine zu zahlen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 22:37
(@Melly)

Zieht man dann die 130 Euro Krankenkasse ab, bleiben noch 439 Euro.

Dann kommt natürlich die Frage hinzu...warum wird im Trennungsunterhalt nicht die Unfallversicherung und Rentenversicherung berücksichtigt?
Die ist doch eheprägend!

Ohne diese Versicherungen wären das 219,50 Euro.

Wenn er so krank ist wie er behauptet, kann er einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen, da bekommt er ja auch genug Geld!

Frag mich ernsthaft warum das nicht mal erwähnt wird.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 22:51
(@rothexic1)
Schon was gesagt Registriert

Mensch ist das alles ein Kram!!!

Ihr habt mir schon sehr geholfen, ich weiß jetzt wenigstens, was ich mal anregen kann.

Wenn ich an die (wenn er durch kommt) Nachzahlung des Unterhaltes (Oktober 2003 bis heute) wird mir ganz anders.

Lieben Dank

Ich werde berichten was sich tut.

rothexic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 23:18
 mel
(@mel)

du kannst mich gerne anrufen, meine nummer steht in meinem profil

bedenke bitte das du erst handelst bevor du zum gericht musst

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2005 12:13
(@rothexic1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mel,

werde mich bei Dir melden - Danke für das Angebot!

Gruß
rothexic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2005 19:59
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

@Melly

Dann kommt natürlich die Frage hinzu...warum wird im Trennungsunterhalt nicht die Unfallversicherung und Rentenversicherung berücksichtigt?

Bei mir wurde die Rentenversicherung nicht anerkannt. Begründung: es handelt sich um Vermögensaufbau ( die Versicherung wurde ca. 2 Jahre vor dem Kennenlernen mit meiner Ex abgeschlossen).
Es kommt wohl auf den Richter an.
Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2005 10:03
(@rothexic1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

noch eine für mich wichtige Frage:

Der Betreuungsbonus wurde vom Richter schon in der ersten Verhandlung abgewiesen, weil ich pensoniert bin.

Wer hat Info´s wann und wem der Betreuungsbonus zusteht?

Liebe Grüße
rothexic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2005 15:01