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ich weiß nicht mehr weiter!!!

 
(@hitmen74)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
ich habe einen sohn(2004 geboren). mit der mutter war ich mehr oder weniger fast 6 jahre zusammen. ich konnte seit der geburt meines sohnes nur unregelmäßig den unterhalt bezahlen. erst war ich selbständig(ich AG) und jetzt bin ich hartz 4 empfänger. ich hatte mich anfang diesen jahres mit ihr darauf geeinigt das ich ihr 70 euro im monat gebe damit sie mit den 120 euro von der unterhaltsvorschußkasse wieder auf ihre 190 euro kommt. jetzt kann ich nicht mehr bezahlen. ich habe von ihr über die 70 euro monatlich keine quittung erhalten. gehe ich dann recht in der annahme das das geld futsch ist und ich keine möglichkeit habe es dem jugendamt mitzuteilen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2007 23:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

'n Abend Hitman und auch Du herzlich Willkommen

Ist wohl ein verzweifelter Anlass, aber was soll's.

gehe ich dann recht in der annahme das das geld futsch ist

Wenn die KM sagt, sie hat es nicht erhalten und Du keinerlei Quittung hast, ja,
Darum ein Hinweis. KU immer auf ihr Konto überweisen mit mindestens den Bemerkungen im Verwendungszweck: "Unterhalt für 'Name des Kindes' 'Monat' 'Jahr'".
Anschließend Quittung ausdrucken. Ob gütliche Einigung oder sonst was, Belege dienen immer der eigenen Sicherheit.

Tschau oldie
_________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 00:03
(@hitmen74)
Schon was gesagt Registriert

ich fange ab 20.08 einen neuen job an, dort verdiene ich netto ca. 960 euro. was muß ich davon noch ans jugendamt zahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2007 00:07
(@hamburger jung)

hitmen, es macht wenig sinn, 10 topics aufeinmal mit ähnlichen fragestellungen zu eröffnen, mach lieber eins, in dem du alles zum Thema Umgang und eins zum Thema Unterhalkt fragst.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 00:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hab die 2 Threads mal zusammengeführt, so wird eine Beantwortung leichter.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 09:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo,
ich habe von ihr über die 70 euro monatlich keine quittung erhalten. gehe ich dann recht in der annahme das das geld futsch ist und ich keine möglichkeit habe es dem jugendamt mitzuteilen

Völlig richtig, wenn sie es bestreitet wirst du keinen Cent davon angerechnet bekommen. Existiert denn ein Titel oder bekommt sie den Unterhaltsvorschuß vom JA wegen deiner Lesitungsunfähigkeit. Konkret: Laufen Schulden auf oder nicht?

ich fange ab 20.08 einen neuen job an, dort verdiene ich netto ca. 960 euro. was muß ich davon noch ans jugendamt zahlen

Dein Selsbtbehalt liegt bei 900 €, wobei du noch eingie Abzüge machen darfst. Ob und was du ans JA zahlen muß hängt von obiger Frage ab.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 09:36