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immer Ärger mit den Vätern meiner Kinder

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(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen an alle!

Habe mal wieder Ärger wegen Unterhalt für meine Kids.

Deshalb gleich mal 2 Fragen:

1. Vater meines Großen (17) zahlt seit Jahren keinen Unterhalt. Bei Pfändungsversuchen zieht er einfach um und kündigt seine Arbeit. Jetzt ist er mal wieder abgetaucht und keiner weiß wo er sich aufhält, nicht mal seine Familie. Einwohnermeldeamt kann keine Auskunft geben, da er an der letzten Adresse gar nicht gemeldet war, somit wissen die auch nicht wo er hin ist.
Gibt es irgendeine Möglichkeit zu erfahren, wo er sich verkrochen hat?

2. Vater meiner Tochter hat Änderungsklage eingereicht. Er ist neu verheiratet und hat seit 7 Monaten neue Tochter. Seine Frau hat vor dem Erziehungsurlaub gearbeitet und der Erziehungsurlaub endet im Dez. Da sie nur 1 Jahr nimmt, ist davon auszugehen dass sie dann auch wieder arbeitet. Tituliert war bisher nur der Mindestunterhalt (100 %). Er meint nun, er ist seinem 2.Kind und seiner 2.Frau auch unterhaltsverpflichtet und sein Einkommen würde nicht reichen. Deshalb zahlt er nun ab Klagezustellung nur noch 77,-€ statt bisher 269,-€. Er hat nur Lohnzettel eingereicht, keinerlei Bemühungen um besser bezahlte Arbeit oder Nebenjob nachgewiesen.
Darf er 1. einfach ohne Urteil oder neuen Titel bevor die Klage überhaupt verhandelt wird, von sich aus den KU kürzen?
Wie sieht es 2. mit seinen Erfolgsaussichten aus? Kommt er damit durch?

Mir fehlt das Geld hinten und vorne und die Herren Väter machen sich ein schönes Leben!
Ich weiß, dass die meisten hier im Forum nicht so gestrickt sind, also bitte nicht persönlich nehmen.

Liebe Grüße die am Hungertuch knabbernde Daisy  😉

***edit: Threadtitel auf Wunsch der Userin angepasst

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2007 21:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Daisy,

zu 1.)
Kaum, wenn er nirgendwo gemeldet ist gibts auch keine Möglichkeit in ausfindig zu amchen. Du kannst ihn höchstens als vermisst melden, was auch nichts bringt. Oder du kannst ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen, was aber im Endeffekt auch nichts bringt.

zu 2.)
Zumindest dem neuen Kind gegenüber ist er zu KU verpflichtet, da führt kein Weg dran vorbei und ist auch völlig o.k., für die KM sieht es wiederetwas anders aus. Da kann es jasein, das u.U kein Geld mehr für da ist, weil die Kinder vorgehen.

Sofern ein Titel besteht kann er natürlich nicht einfach so kürzen, du könntest pfänden lassen. Auf der anderen Seite könnte er unter Vorbehalt zahlen und dann müßtest du evtl. was zurückzahlen. Er muß natürlich seinen Verdienst für 12 Monate nachweisen. Wenn er Abänderungsklage einreicht kann esdurchaus sein d,as etwas weniger rauskommt, aber ich denke auf 77 Euro kommt er nicht runter. Und warum sollte er dir nachweisen das er sich einen besser bezahlten Job oder einen Nebenverdienst sucht?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2007 21:50
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Daisy,

zuerst einmal vermisse ich bei deinem Ex für Kind 2 den Bescheid über die Einkommensteuererklärung, die kannst du in jedem Fall auch verlangen.

Ansonsten schätze ich die Situation etwas anders ein als midnightwish. Falls es hier zum Mangelfall kommt, dann ist die neue Frau gleichberechtigt und das Geld wird nicht zuerst auf die Kinder aufgeteilt. Dies ist erst mit dem neuen Unterhaltsrecht geplant. So wird es zumindest bei uns im Bundesland gehandhabt, was sagen denn "eure" Leitlinien?

Bei einer Pfändung könnte dein Ex vermutlich sofort eine Pfändungsschutzklage einreichen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, hab ich zumindest hier so verstanden.

LG

eskima
PS: die Überschrift finde ich etwas unglücklich gewählt  😉

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2007 23:02
(@PhoeniX)

Moin

Mal zu KV 1 ne Frage: Hast du beim JA eine Beistandschaft für Kind KV1 eingerichtet?

Wie sieht es bei dir generell bei allen Kindern mit UVG-Zahlungen aus? Hast du da noch Ansprüche?

Wenn ja, handelt das JA sehr schnell, weil die ja sonst für den Unterhalt (wenigstens zum Teil) aufkommen müssen.

Bei 77€ stehen dir noch 50€ UVG zu.

Bekommst du Leistungen mach SGBII ?? Wenn ja zum SA und eine Leistungsneuberechnung machen lassen, weil sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben.

Gruß

Martin
(Der die Überschrift mal als Tastaturunfall verbucht, weil so was kommt mal dabei raus wenn man mot dem Kopf auf dei Tastatur haut.  😉 )

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2007 23:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*an kopf schlag*

Eskima hat natürlich Recht. Mensch diese dämliche Unterhaltsreform...

Lg Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 09:39
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke erstmal für die Antworten. Bin grad im Stress, melde mich morgen ausführlicher und antworte auf eure Fragen.

Liebe Grüße Daisy, die natürlich hätte "mit den Vätern meiner Kinder" schreiben müssen

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2007 22:59
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

1. Vater meines Großen (17) zahlt seit Jahren keinen Unterhalt. Bei Pfändungsversuchen zieht er einfach um und kündigt seine Arbeit. Jetzt ist er mal wieder abgetaucht und keiner weiß wo er sich aufhält, nicht mal seine Familie. Einwohnermeldeamt kann keine Auskunft geben, da er an der letzten Adresse gar nicht gemeldet war, somit wissen die auch nicht wo er hin ist.
Gibt es irgendeine Möglichkeit zu erfahren, wo er sich verkrochen hat?

na ja, bei der Sachverhaltsschilderung drängt sich schon der Verdacht auf, dass der Schuldner sich absichtlich seiner Unterhaltspflicht entzieht. Was sagt denn die Drittschuldnererklärung, und sind die letzten Lohn/Gehaltsabrechnungen (Nebenrecht der Pfändung) mitgepfändet worden? Daran lässt sich schon erkennen, ob der Schuldner leistungsfähig war. Zudem ist meist eine Kontoverbindung drauf, also weitere Zugriffsmöglichkeit?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2007 15:25
(@Aniram)

Hallo Daisy !

Ein Gedanke von mir wobei der natürlich nur durchführbar ist wenn der
Vater Deines Großen arbeitet.

Über die Krankenkases müßte er doch ausfindig gemacht werden können.

Zumindest ist das der österreichische Weg gegenüber Schuldnern wenn
diese U-Boot spielen und damit schwer bis gar nicht greifbar sind.

Er wird doch auf Dauer nicht immer seinen Job kündigen, so dumm kann
doch keiner sein. Selbst der Sorgloseste muss doch irgendwann dran
denken, daß die Zeit der Pension unaufhaltsam näher rückt und man von
irgendwas leben muss.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2007 16:29
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Daisy,

zu 1.)
kannst du nicht über die Eltern des KV Unterhalt verlangen.
Sofern die Eltern leistungsfähig sind. Ich glaube da liegt der SB bei
1250 Euronen.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2007 17:38
(@Aniram)

Hallo Babbedeckel !

kannst du nicht über die Eltern des KV Unterhalt verlangen. 

Ich hab zwar schon gelesen, daß das rechtlich möglich ist, richtig fände ich
es trotzdem nicht.

Was kann ich als Eltern dafür wenn mein missratener Sohn nicht weiss was
sich gehört und er seinen Pflichten nicht nachkommt ?

Nicht alles im Leben ist Erziehungs-, manches ist auch Charaktersache.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2007 17:52




(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen an alle,

so jetzt ist etwas mehr Zeit.

Also UVH kriege ich nicht mehr, da Sohn 17 und Tochter 13 Jahre ist. Über die Krankenkasse könnte man mal versuchen was rauszukriegen, werde ich meiner RAin mal ans Herz legen. Tja es ist tatsächlich so, dass er sofort kündigt, wenn er ne Lohnpfändung kriegt und dann unbekannt umzieht. Dauert ja immer ne Weile bis man ihn dann wieder ausfindig gemacht hat und dann wird eben wieder abgetaucht. Über die Eltern würde ich nichts kriegen, der Vater ist bereits Rentner, hat nicht so viel hier im Osten und ich möchte das recht gute Verhältnis nicht belasten. Er ist der einzige aus der Familie der sich um den Jungen kümmert und sich für ihn interessiert. Die Mutter ist zwar ne Hexe aber da wird auch nichts zu holen sein. Außerdem ist ja eigentlich der KV zuständig und nicht seine Eltern.

Zu meiner Tochter:  Nun ja, mir gegenüber ist der KV nicht verpflichtet, Bemühungen um besseren Job nachzuweisen, dem Gericht aber wohl schon. Da die Lütte ja noch minderjährig ist, ist er verschärft unterhaltspflichtig (Oder so ähnlich) und da wird schon verlangt, dass er sich um Nebenjob oder so bemüht um wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen. Da seine neue Frau ja wohl auch ab Dez. wieder arbeitet, glaube ich nicht, dass er für die paar Monate den Titel geändert kriegt. Die sind hier am AG ziemlich hart. Mein LG muss auch für 2 Kinder zahlen und unsere RAin sagte uns mal, von dem Titel, zumindest wenn nur der Mindest-KU (100%) tituliert ist, kommt man nicht runter.
Na mal sehen was rauskommt, werde mich dann melden. Hoffentlich dauert das nicht wieder so ewig bis zum Termin, mir fehlt das Geld.

Also dann schönen Abend noch an alle hier!

Liebe Grüße Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2007 21:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Daisy,

bei der 2. Frau von Tochters KV liegst Du möglicherweise falsch (man möge mich verbessern). Ihr Einkommen ist m.E. überobligatorisch. Wie das aber aussieht, wenn der Regelbetrag unterschritten wird, weiss ich nicht.

Tschau oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2007 22:13
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo oldie,

ja das mit dem überobligadingsda mag ja sein, aber wenn sie selbst Geld verdient, dann dürfte er ihr gegenüber doch nicht mehr Unterhaltsverpflichtet sein oder? Außerdem habe ich gehört, dass minderjährige Kinder immer Vorrang haben. Wäre ja zu schön, wenn man einfach noch ein paar Kinder in die Welt setzt und dann keinen Unterhalt mehr zahlen braucht.
Da stellt sich mir die Frage, warum hier so viele Väter und Zweitfrauen verzweifeln, weil kaum Geld in der Kasse ist. Dann hätte ich mir die Entscheidung für oder gegen unser Baby ja gar nicht so schwer machen müssen.

Dann bräuchte ja mein Schatz ab Januar auch nichts mehr zahlen, wenn unser Baby da ist? Na ich glaube so einfach geht das wohl nicht. Zumindest hier an unserem AG werden den Vätern da ganz schön die Daumenschrauben angelegt. Mein LG bekam trotz Arbeitslosigkeit damals den Titel aufgedrückt, woher er das Geld nehmen sollte, war denen da ziemlich wurscht.

Na ich werde ja sehen was bei der Klage raus kommt. Kann aber noch dauern, leider sind die hier bei uns nicht gerade die Schnellsten.

LG Daisy

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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2007 21:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

'n Abend

Nee, Ehefrau ist mind. und priv. Kindern gleichgestellt. Das soll sich erst mit der noch in Verhandlung befindlichen neuen UH-Regelung geändert werden. das heist bei Dir, er ist drei gleirangigen Empfängern UH schuldig. Er schuldet seiner Ehefrau m.E.noch mind. 7 Jahre Unterhalt bzw diese ab 12Jahre einen Halbtagsjob ab 17Jahre (?) einen Ganztagsjob zugemutet bekommt

Überobligatorisch sollte noch dadurch gestärkt werden da ja offensichlich eine Notlage besteht sprich wenig Geld in der Familienkasse.

Gruss oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2007 22:45
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen mal wieder,

nachdem ich nun endlich meinen PC wieder fit gekriegt habe und mich dann auch wieder hier einwählen konnte, heute mal einen kurzen Zwischenbericht.

Also, der KV meines Sohnes ist weiterhin unauffindbar. Sein KU-Rückstand beläuft sich nunmehr auf 11800€ . Mir wurde nahegelegt, nun doch endlich ne Strafanzeige zu stellen, da die Kripo wohl mehr Möglichkeiten hat, seinen derzeitigen Auffenthaltsort heraus zu finden.
Werde also wohl mal alles an Unterlagen heraus suchen und dann zur Tat schreiten.

In Bezug auf die Abänderungsklage des KV meiner Tochter hatten wir doch auch schon am 8.10. einen Termin, der allerdings nicht viel brachte.
Der KV gab an, dass seine Ehefrau nun im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt wurde, da Sie ihre Arbeitszeiten nicht verändern könne und so früh noch keine Kita auf hätte. Das AA wäre angeblich einverstanden. Nach einem Schreiben diesbezüglich vom AA gefragt, kam er dann erstmal ins Stottern! Sein RA verließ kurz den Saal um nochmal Rücksprache mit der Frau zu halten die mitsamt Baby auf dem Flur saß.
als er zurück kam, war dann doch alles anders. Nun war es plötzlich nur ein befristeter Arbeitsvertrag der nicht verlängert wurde. Auch diesen konnte der KV aber nicht vorlegen, ebenso wenig wie den Bescheid des AA über die Höhe der zustehenden Leistungen. Auch sein Einkommensteuerbescheid wurde nicht vorgelegt.  :gunman:

Er bekam also die Auflage, innerhalb 3 Wochen die genannten Unterlagen beizubringen und das wars dann erstmal. Toll!

Nicht nur, dass ich bei den ganzen dummen Ausreden nen Hals kriege, nein ich erfahre vor ein paar Tagen so ganz nebenbei, dass die liebe Ehefrau schon seit geraumer Zeit Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld bezieht. Dies wurde aber
gar nicht angegeben bzw. floss nicht bei der Berechnung seines RA in ihren Unterhaltsanspruch mit ein. Ist das nicht Betrug?  :knockout:
Die Ausrede mit der Kita zieht in meinen Augen auch nicht, da der KV nicht so früh arbeiten muss und seine Tochter wohl auch selbst in die Kita bringen kann. Sein RA ist auch der Ansicht, dass er sich nicht um eine besser bezahlte Arbeit bemühen muss, da er ja dann wieder eine Probezeit hätte und das Risiko ist nicht zumutbar.  :question:
Nun dazu hat sich die Richterin noch nicht weiter geäußert, meine RAin hat nur den Kopf geschüttelt.

Ich bekomme also weiterhin nur die beantragten 77,-€ und warte auf neuen Termin. Supi ! Mal sehen was dann schlussendlich dabei rauskommt. Werde dann weiter berichten.

Achja übrigens wird mir von der Arge weiterhin der volle KU angerechnet, obwohl ich sofort gemeldet habe, dass nur noch 77 € kommen. Es existiert ja schließlich noch ein Titel. Habe Widerspruch eingelegt aber dass kann noch dauern.  😡

Also dann bis demnächst
Daisy

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Themenstarter Geschrieben : 27.10.2007 19:02
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen mal wieder an alle hier,

möchte die Story gerne fortsetzen und bin mal gespannt was ihr dazu sagt.

Also zunächst einmal ist bis heute kein neuer Termin für die weitere Verhandlung vom Gericht gekommen, ich bekomme weiterhin nur die 77,-€ vom KV.
Die Arge hat nach über 6 Monaten und einem bösen Brief, in welchem ich mit Untätigkeitsklage und Beschwerde beim nächsten Vorgesetzten gedroht habe, endlich den Widerspruch bearbeitet (wenn man überhaupt von Bearbeitung reden kann)  😡
Es wurde also alles nochmal nachgerechnet und dabei festgestellt, dass ich beim Zuschlag nach ALG 1 zu wenig erhalten habe, die paar Euro bekam ich also nach.
Mein eigentlicher Grund für den Widerspruch wurde aber großzügig ignoriert und der Widerspruch als unbegründet abgewiesen. Es heißt wörtlich im Widerspruchsentscheid: Das Kind J.... erhält 154,-€ Kindergeld und 228,-€ Unterhalt, dies ist für den Lebensunterhalt zu verwenden.

Hallo...? Können die nicht lesen? Ich habe doch deutlich geschrieben, und auch nachgewiesen, dass ich eben nur noch 77,-€ erhalte !
Also ich hab das jetzt zum RA gegeben und werde Klage erheben. (wenn wir bis dahin nicht verhungert sind  😉 )

Bei meinem RA-Besuch habe ich dann auch erfahren, dass der KV die vom Gericht geforderten Unterlagen bis heute nicht beigebracht hat! Die Richterin meinte, im April ist ein halbes Jahr um und wir sollen dann neuen PKH-Antrag stellen und die Pfändung der aufgelaufenen Rückstände beantragen.
Verstehe ich aber auch nicht so ganz.
Wenn er die Unterlagen nicht bringt und das Verfahren nicht fortführt, warum wird dann vom Gericht nicht die Klage abgewiesen und fertig ist der Lack?

Was sagt ihr denn dazu?

liebe Grüße
Daisy

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Themenstarter Geschrieben : 08.03.2008 18:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn es einen Titel über den KU gibt, ist es der ARGE vollkommen egal, ob dieser Titelbedient wird oder nicht. Es ist ja nicht Aufgabe der ARGE, für Schuldner einzuspringen.

Bzgl. der Verfahrensdauer: Es liegt im Ermessen des Unrechtsprechers und ich würde darauf keinen Gedanken verwenden. Die Wege des Herrn sind schon unergründlich. Die der Unrechtsprecher toppen das noch.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2008 14:26
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep,

ja das mit den Gerichten ist so ein Fall für sich, das versteht unsereins eh nicht, dazu sind wir warscheinlich zu primitiv.

Das mit der Arge finde ich aber schon seltsam. Für meinen Großen habe ich auch nen Titel der garnicht bedient wird. Hier wird mir kein KU angerechnet. Und für den Großen von meinem LG haben wir damals 88,-€ erhalten, weil das mit dem KU für die Tochter verrechnet wurde. Da wurden auch nur die tatsächlich gezahlten 88,-€ angerechnet, obwohl es da auch einen Titel über 316,-€ gab.
Warum wird das bei meiner Tochter anders gemacht? Können die mir Einnahmen anrechnen die ich doch nachgewiesenermaßen gar nicht habe?
Schon komisch wie die sich das so nach gutdünken hinrechnen.

liebe Grüße
Daisy

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2008 14:49
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen,

da fällt mir doch gleich noch was ein.
Beim Hartz VI geht es doch um die Bedürftigkeit. Also meine Tochter hat einen Bedarf von 208,-€. Davon wird das Kindergeld abgezogen, bleibt noch ein Bedarf von 54,-€. Wenn nun KU noch abgezogen wird ist der Bedarf überschritten. Alles was drüber ist wird dann noch schön beim Bedarf der anderen Haushaltsmitglieder abgezogen.
Also die müssten selbst bei 77,-€ KU nichts für meine Tochter zahlen, nur könnten sie dann nicht mehr so viel bei uns anderen abziehen. Es geht doch nicht darum den KU für den Kindesvater zu übernehmen, aber es kann doch nicht sein, dass mir hier Gelder angerechnet werden die ich gar nicht habe !?  ;(

verwirrte Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2008 11:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus daisy!

Es geht doch nicht darum den KU für den Kindesvater zu übernehmen, aber es kann doch nicht sein, dass mir hier Gelder angerechnet werden die ich gar nicht habe !?

Offensichtlich doch, denn bei "meiner" Ex hamse genaus das gleich gemacht (damals hatten wir aus Unwissenheit kurz nach der Trennung zu wenig KU vereinbart).
Die ARGE hat den Regelsatz KU ermittelt, die Leistungen entsprechend gekürzt und EX mitgeteilt, dass es ihr Ding sei, wie sie zum ermittelten KU käme.
Im Nachhineien betrachtet war/ist die Einstellung der ARGE aus meiner Sicht auch richtig, nicht oder zu wenig bezahlter KU kann nicht Sache der Allgemeinheit/Steuerzahler sein, so leidvoll es auch für Dich sein mag...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2008 12:12




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