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immer Ärger mit den Vätern meiner Kinder

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(@daisy)
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Abgetrannt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-12458-start-new.html#new


Hallöchen,
das ist ja der Hammer! Weil du so gut verdienst braucht die Mutter keinen KU zu zahlen? Gilt das auch umgekehrt? Die KM meiner Stieftochter verdient mitleiweile gut 4x soviel wie mein LG, braucht der dann auch nichts mehr zahlen für seine Tochter? Das wäre ja zu schön. *träum*

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Themenstarter Geschrieben : 10.03.2008 12:13
(@PhoeniX)

Moin

Nöö Daisy. Das scheint ausschließlich ein Mütterbonus zu sein.

Bei mir: Kind lebt bei mir und ich arbeite 20h die Woche, aufgrund eines AG-Beschlusses welcher durch das OLG bestätigt wurde. Meine Ex arbeitet auf 800€ Basis als (haltet euch fest) stellvertretende Regalbefüllungsmanagerin, bzw befindet sich derzeit mal wieder im Mutterschutz, da sie irgendwie Kaninchen spielt.

Unterhaltsempfang....  :puzz: Was ist das?

Bis heute hat es die Beistandschafft nicht einmal für nötig gehalten einen Unterhaltsanspruch zu prüfen. Nur weil ich darauf bestanden habe, das mit ein Titel ausgehändigt wird ist dieser nach einem halben Jahr zustandegekommen.
Bei Prüfungen wird sich auf das Wort der KM verlassen und ich bekomme zu hören, das meine Ex nicht zahlen kann, da sie ja 5 andere Unterhaltsberechtigte hätte (ihr LG mit eingeschlossen). Für eine 6te Person (unsere Tochter) oder gar 7te Person (mich) wäre da kein Platz.

Nöö. Da werde ich angeschrieben, das ich meine Arbeitskraft weiter ausdehnen solle um meine bedürftige arme Ex-Frau zu unterstützen.  😡

Diese schriftliche Auskunftsaufforderung habe ich mit dem Satz zurückgeschickt: "Wer solche verbalen Frechheiten verschickt, möchte dieses bitte kostenpflichtig durch das AG prüfen lassen." Quer über den Fragebogen hab ich noch ein schönes "Auskunft verweigert" geschrieben. Seit dem habe ich nichts mehr von denen gehört.

Ich stimme elwu's Handlungsweise aus >diesem Topic< voll und ganz zu. Hätte ich die Beschlüsse inklusive Unterhaltsverwirkung und dem Hintergrund einer neuen gefestigten Beziehung nicht gehabt, wäre ich auch nicht so frech geworden, sondern hätte wie er gehandelt.

Gruß

Martin

**Edit** Aufgrund der Verschiebung habe ich den letzten Abschnitt geändert, damit der Sinn inhaltlich zu erkennen bleibt.

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Geschrieben : 10.03.2008 13:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich schieb das mal in dein Topic rüber. Passt da irgendwie besser.

In der Sache gibt es ein >Urteil<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 10.03.2008 13:56
(@daisy)
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Ich fass es ja nicht, und ich dachte schon das liegt bei uns am Namen dass mein LG immer so angeschmiert ist. Dieses Urteil könnte direkt gegen ihn sein, der hat auch immer son Pech.
Ich würde ja einiges wetten (wenn ich denn was zum wetten hätte) dass er als Vater das niemals so durchkriegen würde, obwohl die Zahlen in diesem Urteil fast identisch sind, nur eben ist bei uns die KM diejenige die so viel Kohle hat.

wenn ich fremdsprachentechnisch nicht so unbegabt wäre, könnte man ja glatt mal ernsthaft übers auswandern nachdenken. Schlimmer kanns doch wohl kaum noch werden.

Ich frag mich manchmal wirklich, was wir eigentlich verbrochen haben, dass wir so gestraft werden.
Die Väter meiner Kinder drücken sich erfolgreich um die Zahlung von Unterhalt und ich kann offensichtlich nichts dagegen tun, zusätzlich werden wir auch noch von der Ex meines LG ausgesaugt, obwohl die soviel Kohle verdient. Ich weiß manchmal echt nicht mehr wovon ich meine Rechnungen bezahlen soll. *heul, jaul*

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Themenstarter Geschrieben : 10.03.2008 19:23
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, kurzes Update:

KV meiner Tochter hat im Mai 08 dann auch schon mal seinen Steuerbescheid sowie das Kündigungsschreiben seiner Frau eingereicht. (sollte eigentlich bis Ende Okt. 07 beim Gericht vorliegen)
Aus dem Kündigungsschreiben geht hervor, dass die Dame zum 12.12.07 gekündigt ist. Es wurde also kräftig gelogen beim Termin im Oktober.
Bescheide vom AA waren nicht dabei und so tat das Gericht wieder einmal nichts weiter.

Seit Juni 08 arbeitet Madame auch wieder, der eigenmächtig gekürzte Unterhalt wurde aber selbstverständlich nicht erhöht.

Nun im Februar 09 reicht sein RA auch schon mal den Arbeitslosengeldbescheid der Dame ein (Datum 15.10.07) und bittet frech um Fortgang in dieser Angelegenheit. Natürlich kein Hinweis, dass Madame längst wieder in Arbeit ist.
Termin vom Gericht kam dann auch für den 30.03.09

Da wird dann wieder nichts bei rauskommen, da Richterin sicher den Einkommensnachweis seiner Frau haben will. Damit lassen sie sich dann wieder so mindestens 1 Jahr Zeit und es wird munter weiter nur der widerrechtlich gekürzte Unterhalt gezahlt.

Ich kann garnicht soviel essen wie ich ko..... möchte!

Wenigstens habe ich das bei der Arge (natürlich erst nach Klage) endlich durchgekriegt, dass nur der tatsächlich gezahlte UH berücksichtigt wird. Für die Tochter bekomme ich trotzdem kein Hartz IV, aber wenigstens rechnen die uns nicht mehr den Überschuss den wir garnicht haben an.

Werde also am 30.03. mal wieder umsonst zum Gericht traben, Gott gebe mir starke Nerven!

liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Themenstarter Geschrieben : 26.02.2009 22:32
(@daisy)
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Hallöchen,

wie erwartet war der Weg mal wieder völlig umsonst.
Die tolle RAin der Gegenseite hat doch wirklich ne neue Mangelfallberechnung für 2008 und 2009 mitgebracht.
Sein reines Netto (selbstverständlich wurde die Steuererstattung gaaaaaanz versehendlich vergessen zuzurechnen) abzüglich der Ratenzahlung aus Zugewinn von 50 Euro (sind 1. nun abgezahlt und 2. doch wohl nicht unterhaltsmindernd abzuziehen, oder?)

Raus kam, dass für Jan 08- März 09 noch 126 Euro nachzuzahlen sind und ab April dann großzügige 87 Euro.

Gericht hat mal wieder 14 Tage Frist gesetzt zur Einreichung fehlender Unterlagen.

Es muss ein Wohnvorteil errechnet werden (wegen Eigenheim)
Es kommt ne Haushaltsersparnis dazu (wegen berufstätigkeit der Next)
Es muss die Steuererstattung dazu gerechnet werden

Die RAin behauptet doch frech, sie hätte das Verfahren nicht in die Länge gezogen!
Also ich weiß nicht wie ich das sonst nennen soll, wenn Unterlagen vom Okt.07 erst im Febr.09 eingereicht werden.

So nun mal schauen wie lange die sich nun wieder Zeit lassen.

Achja, KU für April ging heute ein, wie gehabt 77,- € !!

Grüße Daisy (ziemlich wütend gerade)

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2009 17:52
(@daisy)
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Hallo,

was für ein Wunder! Habe doch tatsächlich schon einen neuen Gerichtstermin bekommen! Allerdings kam noch kein Schreiben von RAin des KV. Also wird die wohl ihr Antwortschreiben erst wieder beim Termin überreichen und dann kommt es noch immer nicht zum Abschluss der Sache.
Ich könnte heulen!

Das ganze geht nun bereits volle 2 Jahre! Nur nochmal nebenbei erwähnt: Abänderungsklage wurde vom KV eingereicht.

Ab Mai zahlt er nun 87,-€, allerdings denkt er nicht im Traum daran, die Rückstände, die seine RAin ja ausgerechnet hat, zu bezahlen.

Kann man denn nicht irgentwann auf einer Entscheidung bestehen? Von mir aus auch nur vorläufig, das würde aber mit Sicherheit seinen Hintern in Bewegung setzen um die fehlenden Nachweise zu bringen. Wie lange schaut sich wohl die Richterin dieses Spiel noch an?

Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit der ganzen Sache ein wenig mehr Geschwindigkeit zu verleien?

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Themenstarter Geschrieben : 30.05.2009 02:29
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

mir ist unklar, warum Du aus dem bestehenden Titel nicht vollstreckst. Auch wenn der Kindesvater den Titel angreift, kann bis zur Beseitigung der Vollstreckbarkeit aus diesem Titel vollstreckt werden.

Grüße
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2009 20:12
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sky,

das würde ich nur zu gerne tun, aber der Titel war verschwunden und ich musste erst eine neue vollstreckbare Ausfertigung beantragen, davon wurde auch der KV informiert und bei der letzten Verhandlung verlangte seine RAin dann auch promt, dass wir versichern sollen, keine Pfändung zu machen.
Wir haben natürlich garnichts versichert, aber die Richterin hat auch sehr deutlich gesagt, dass sie eine Pfändung sofort abschmettern würde. War mir eigentlich auch klar. Er braucht nur auf das Verfahren hinzuweisen und schon wars das mit Pfändung.

Habe nun auch wieder Schriebs von seiner RAin erhalten. Er hätte keine "unglaublichen" 100 € Haushaltsersparnis durch seine neue Ehefrau und auch keinen Wohnvorteil durch sein Eigenheim da die Wohnkosten höher wären als der Wohnwert. Seine Ehefrau ist vollzeit berufstätig, und braucht sich weder an den Wohnkosten noch an den Lebenshaltungskosten beteiligen???

Vielleicht hätte ich mich doch nicht scheiden lassen sollen damals? *sarkasmus off*

MfG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2009 01:44
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