Hallo,
ich bin Unterhaltspflichtig (KU) und ich habe mehrere Immobilienkredite zu bedienen. Einer dieser Kredite läuft jetzt aus und es steht eine Restsumme am Ende, die ich auf einmal bezahlen muss.
Kann diese Einmalsumme auf den Kindesunterhalt angerechnet werden? Die monatlichen Tilgungsleistungen sind in der Unterhaltsberechnung (per Gerichtsbeschluss) berücksichtigt.
Sondertilgungen auf die anderen Kredite hat das Gericht nicht berücksichtigt und abgelehnt - Ist das korrekt?
Konkret geht es mir darum, wenn die 2-Jahre um sind, die ich schon KU bezahle, und die KM wieder das Recht auf Auskunft hat, ob dann diese Einmalzahlung für die Kredit-Ablöse mit berücksichtigt wird (also das Einkommen auf das KU zu bezahlen ist, verringert).
VG,
78er