Hallo zusammen,
ich habe letztes und dieses Jahr jeweils 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie bekommen, musste allerdings jedes Mal ein Dokument unterschreiben, dass sich daraus kein Rechtsanspruch für die Zahlung im nächsten Jahr ableitet.
Jetzt soll ich Dokumente vorlegen zur Berechnung des Unterhaltes und da wären nach meinen Berechnungen 83,33 Euro monatlich (1.000 / 12) entscheidend um eine Stufe höher bzw. tiefer eingestuft zu werden.
Zählt die Inflationsausgleichsprämie nun als regelmäßiges Einkommen, was monatlich umgerechnet als Einkommen zu werten ist oder ist es eine Einmalzahlung die nicht regelmäßig anfällt. Ich habe ja ein Dokument unterschrieben, dass ich nächstes Jahr keinen Anspruch darauf habe.
Von meinem Nettoeinkommen wird mir eine betriebliche Altersvorsorge direkt vom AG abgezogen. Welches Nettoeinkommen gilt für den KU? Berechnetes Nettoeinkommen oder Auszahlungsbetrag (Nettoeinkommen minus Betrag für die betriebliche Altersvorsorge)? Hinweis: Das berechnete Nettoeinkommen ist nur theoretisch so hoch, weil der Betrag der Altersvorsorge steuer- und abgabenfrei ist, d.h. ohne betriebliche Altersvorsorge gäbe es dieses hohe Nettoeinkommen gar nicht.
Jetzt gibt es ja drei Varianten für ein zu berücksichtigendes Nettoeinkommen:
1. theoretisch errechneter Betrag
2. Auszahlungsbetrag
3. Nettoeinkommen was ohne Berücksichtigung der betrieblichen Altersvorsorge auszuzahlen wäre (Höhe dann irgendwas zwischen 1. und 2.)
Von 1. und 3. könnte ich dann ja in jeden Fall noch 4 % vom Bruttoeinkommen für die Altersvorsorge abziehen, bei 2. ist die Altersvorsorge ja schon abgezogen.
Danke und viele Grüße
Ich denke damit werden sich noch einige Gerichte beschäftigen müssen. In bawü und Bayern soll es wohl nicht zählen, woanders als Einzelfallentscheidung.
Das anzurechnen ist allerdings mies, denn es sind ja tatsächliche begrenzte Einnahmen die ja zweckgebunden durch die Regierung zugelassen werden.