Inwieweit beeinflus...
 
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Inwieweit beeinflusst ein Erbe den Kindesunterhalt?

 
(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!Brauche nur ein paar Fakten.Vielleicht kennt sich jem. aus?
Wenn man geerbt hat beeinflussen die Zinserträge den KU oder das Vermögen?
Also wollte nur mal wissen, ob man das Erbe gleich weiterüberweisen kann :).
Unterhalt ist nicht tituliert.Mündliche Absprache.

Danke schon im voraus!

Gruß Elchi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2010 15:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Zinsen gehören regelmäßig zum unterhaltsrelevanten Einkommen. Vermögen ist kein Einkommen und deswegen nicht relevant.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2010 15:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Elchi,

unterhaltsrelevant für den KU sind alle Einkünfte des Unterhaltspflichtigen, also auch Zinsen. Auch wenn Du ein Erbe unterm Kopfkissen lagerst, können trotzdem erzielbare Zinsen für eine konservative Geldanlage angenommen und fiktiv addiert werden. Das Erbe an sich zählt als Vermögen dagegen nicht zum UH-pflichtigen Einkommen; es sei denn, Du wärst ansonsten nicht leistungsfähig: Dann kann auch der "Vermögensstamm" angegriffen werden. Die Kiste "ich habe keine Arbeit, aber eine halbe Million geerbt" würde also nicht von Unterhaltszahlungen befreien.

Solange kein Titel existiert und Du auf der Basis einer mündlichen Absprache KU bezahlst, passiert sowieso nichts. Wenn Deine Ex Wind von diesem Erbe bekommt, kann sich das allerdings durchaus ändern. Wenn eine Einkommensauskunft verlangt wird, musst Du die Zinsen angeben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2010 15:33
(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure sehr schnellen Antworten!

Gruß Elchi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2010 15:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bitte deine E-Mail im Profil korrigieren. Ich bekomme die Benachrichtigungsmail wegen neuer Antworten zurück. Danke.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2010 22:14