Ist Brille Sonderbe...
 
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Ist Brille Sonderbedarf ??? -geht nur um die "Optik" nicht um die Notwendigkeit

 
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hiho, ich weiss das thema gab es hier schon oft, aber ich steig da nicht so hinter. unsere lütte soll ne neue brille. die farbe blättert wohl ab. die augen sind gleich geblieben. die mutter möchte nun gern ne neue brille kaufen .... und ich soll was drauf legen. Zahle nach DDT in Stufe 3. Ist ne brille sonderbedarf? eigentlich sehe ich es nicht ein, da es ja nur um die "optik" geht und nicht um die notwendigkeit ... vielen dank für euere antworten. LG papa1977

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 13:47
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es nur um die Optik geht, dann soll Mama doch zu Apollo gehen, die haben im Moment Brillen für 40 €. Das kann sie dann allein tragen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 13:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

"Sonderbedarf" ist dann gegeben, wenn es sich um einen unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarf handelt. Das ist bei einer Kinderbrille nicht der Fall; so wenig wie bei Kinderschuhen, deren turnusgemässe Anschaffung ebenfalls mit dem Kindesunterhalt abgegolten ist. Überdies werden bei Kindern die "medizinisch notwendigen" Kosten einer Brille von der GKV übernommen.

Die meisten >>>Gerichte<<< sehen das ebenso.

Das soll Dich natürlich nicht hindern, selbst mit Deiner Tochter zum "Brillenshopping" zu gehen und eventuelle Mehrkosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Aber dann eben mit dem Etikett "weil ich das will und nicht, weil ich muss". Damit kannst Du vergleichbaren Begehrlichkeiten Deiner Ex für die Zukunft vielleicht den Wind aus den Segeln nehmen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 14:04
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Servus Papa1977,

bisher war immer ein User, der sich Infos im Forum holt. Nun versuche ich mal, auch Infos zu geben:

Unter www.scheidung-online.de findet man unte der Kategorie "Unterhalt"/"Kindesunterhalt" eine Tabelle zum Thema Sonderbedarf.
Dort steht, dass eine Brille grundsätzlich kein Mehrbedarf darstellt.
Dies wird damit begründet, dass "vorhersehbare" Aufwendungen fürs Kind grundsätzlich abgegolten sind. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass die Gerichte das in Einzelfällen auch anders sehen können (besonders in unteren Stufen der DDT).

koala

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 14:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da das Kind bereits eine Brille hat ist es in meinen Augen kein Mehrbedarf, einfach weil klar sein muss, dass sich die Augen verändern und entsprechend eine neue Brille fällig werden kann.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 14:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AS,

da das Kind bereits eine Brille hat ist es in meinen Augen kein Mehrbedarf, einfach weil klar sein muss, dass sich die Augen verändern und entsprechend eine neue Brille fällig werden kann.

entscheidend ist nicht zuletzt, dass bei Kindern die Gesetzliche Krankenversicherung die Brille (noch) bezahlt, auch Ersatz bei Verlust oder Beschädigung. Insofern kann es sich beim geltend gemachten "Sonderbedarf" sowieso nur um irgendwelche zusätzlichen "Schleifchen" handeln - und für die ist weder die Allgemeinheit noch der Unterhaltszahler zuständig; so wenig wie für den Mehrpreis von Markenschuhen oder -klamotten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 06.03.2012 14:30
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

... so meine ex hat nun ne brille gekauft 55,- zusahlung und von mir will sie die häfte haben. habe geschrieben, das ich nichts zuzahlen werde, da es kein sonderbedarf ist bzw. keine notwendigkeit. mal sehen was passiert. gruss papa1977

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2012 18:15
(@Inselreif)

Hi Papa77,

da war Deine Ex noch sehr günstig. Wir waren gestern Brillen für die Kinder kaufen. Die GKV zahlt auch bei Kindern das Gestell gar nicht mehr und pro Glas sagenhafte 10,- bzw. 11,50 bei Hornhautverkrümmung. Beim normalen Optiker ist man da problemlos auch bei einem günstigen Gestell einen Hunderter zusätzlich los. Und zum Billigoptiker muss ich erst so weit anreisen, dass es sich nicht rentiert.
(was nicht heisst, dass ich Sonderbedarf sehe, aber umsonst ist es nicht)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2012 10:57