Hallo,
ich bin neu hier und möchte mich direkt mit einer Unterhaltsfrage an euch wenden,
da ich doch etwas allein vor der ganzen Sache stehe.
Ich habe versucht, nach Vollendung des 3. Lebensjahres unseres Kindes (jetzt 3,5 Jahre), den Unterhalt meiner EX zu kürzen.
(Der Kindesunterhalt ist aussen vor und für mich selbstverständlich.)
Grundlage dafür war, in meinen Augen, dass die KM ca. 15 Std./Woche Arbeitet und unser Kind,
seit August, einen 8 Std. Platz in der Kita hat.
Folgende Fakten zur Berechnung:
-Mein Nettogehalt 2400€ - Unterhalt Kind 257€
-Aufgrund der hohen Einkommensdifferenz soll ich den Kita-Platz zu 100% tragen ->200€
-Netto EX 650€
-Nach 3/7 Regelung (1943€ - 650€ x 3/7) ca. 550€ Unterhalt für die KM
Da sie Rechtsbeistand hat, kam diese Rechnung sehr schnell von ihrem AW.
Doch zur Zeit versuchen wir bei einer Familienberatung eine gemeinsamme Lösung zu finden.
Mir sind folgende Fragen wichtig:
-Muss die EX ggf. ihren Arbeitsplatz wechseln, um die Arbeitszeit zu erhöhen, da es angeblich bei ihrem jetzigen Arbeitgeber nicht möglich ist?
-Muss ich den Kita-Platz voll zahlen, obwohl er gar nicht voll in Anspruch genommen wird/genommen werden muss?
-Verändert sich was an ihrem Rechtsbeistand, wenn sie mehr Arbeitet und mehr verdient?
-Ist es sinvoll für mich eine Gegenrechnung vom AW aufstellen zu lassen (dessen Kosten ich selber zu tragen habe)?
Danke im vorraus für jegliche Hilfe!
Gruß
Moin.
Ich gehe mal davon aus, dass bisher kein Unterhalt tituliert wurde und dass ihr nicht verheiratet wart!?
-Muss die EX ggf. ihren Arbeitsplatz wechseln, um die Arbeitszeit zu erhöhen, da es angeblich bei ihrem jetzigen Arbeitgeber nicht möglich ist?
Jein.
Theoretisch hat sie bestehende Betreuungsmöglichkeiten anzunehmen und auch, ab dem 3. Geburtstag selbst für sich zu sorgen.
Praktisch kann ein Richter aber durchaus der Meinung sein, dass das in ihrem speziellen Fall nicht zumutbar ist.
Ob das so ist, kannst du aber nur vor Gericht feststellen.
-Muss ich den Kita-Platz voll zahlen, obwohl er gar nicht voll in Anspruch genommen wird/genommen werden muss?
Auch hier wirst du pokern müssen.
Mit ungewissem Ausgang.
Ich würde ihr ein fiktives Einkommen auf Basis der abgerechneten und offenbar vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten unterstellen.
-Verändert sich was an ihrem Rechtsbeistand, wenn sie mehr Arbeitet und mehr verdient?
Die Frage verstehe ich nicht.
Was soll sich an ihrem Anwalt ändern?
Oder was meinst du mit Rechtsbeistand?
-Ist es sinvoll für mich eine Gegenrechnung vom AW aufstellen zu lassen (dessen Kosten ich selber zu tragen habe)?
Nein.
Einen Anwalt brauchst du erst, wenn es tatsächlich vor Gericht geht.
Eine Gegenrechnung wird weder richtiger noch eindrucksvoller wenn sie von einem Anwalt kommt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die superschnelle Antwort!
Moin.
Ich gehe mal davon aus, dass bisher kein Unterhalt tituliert wurde und dass ihr nicht verheiratet wart!?
Tituliert ist bis jetzt nichts. Verheiratet wahren wir. Scheidung ist durch.
-Verändert sich was an ihrem Rechtsbeistand, wenn sie mehr Arbeitet und mehr verdient?
Die Frage verstehe ich nicht.
Was soll sich an ihrem Anwalt ändern?
Oder was meinst du mit Rechtsbeistand?
Aufgrund des geringen Einkommens zahlt sie den AW nicht und dementsprechend wird alles darüber geklärt.
Es wäre angenehmer, wenn ihr es auch lieber wäre eine gemeinsame Lösung zu finden.
Sie ist damals ausgezogen, aufgrund eines neuen Partners, mit dem sie immer noch zusammen ist.
Ich habe bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, Zähneknirschend, alles so gezahlt wie die EX es verlangt hat.
Jetzt war ich auch der Meinung, das sie ab dem 3. Geburtstag selbst für sich zu sorgen hat.
Damit lag ich aber wohl komplett daneben.
Da ich jetzt eine Androhung für ein Gerichtsverfahren habe und nach der AW Rechnung
finanziell noch schlechter dastehe.
Genug für Heute. GN8
/Danke
Moin
Ich hätte da einige Fragen:
1. Wie lange ward ihr verheiratet?
2. Seit wann ist die Scheidung durch?
3. Hast Du etwa ihren RA bezahlt? Warum? Steht es so im Kostenbeschluss des Scheidungsurteils?
4. Wie war der Trennungsunterhalt (TU) vereinbart? Wer hat dies festgelegt?
5. Wie ist der nacheheliche UH (EU) vereinbart? Wer hat ihn festgelegt?
6. Was sagt das Scheidgungsurteil zum nachehelichen UH? Stellt es frei, dies untereinander zu regeln oder sagt es, es wurde bereits vereinbart? Oder nichts von beidem, also keinerlei Bemerkung dazu?
In Deinem Fall könnte es sogar sein, das Ex ganz schön blöde aus der Wäsche gucken könnte. Die bisherigen Festlegungen zum UH für sie sind wichtig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Holsteiner,
kleine Ergänzungsfrage zu @Oldie´s Katalog:
Sie ist damals ausgezogen, aufgrund eines neuen Partners, mit dem sie immer noch zusammen ist.
7. Wann war das ?
Jetzt war ich auch der Meinung, das sie ab dem 3. Geburtstag selbst für sich zu sorgen hat.
Damit lag ich aber wohl komplett daneben.
Damit liegst Du nicht komplett daneben, sondern eher auf Gesetzeslinie.
Da die Gesetzeslinie im Familienrecht aber einigen Spielraum in Form von Billigkeitsabwägungen vorsieht, kann man eine Anspruchsgrundlage in puncto UH für Madame weder ausschliessen noch bejahen.
Hängt vom Einzelfall und dem, was die richterliche Laune draus macht.
Wichtig zu wissen ist, dass nicht Du beweisen musst, weshalb kein UH-Anspruch besteht, sondern sie begründen muss, weshalb Unterhalt zu zahlen sein soll.
Auf Basis der Schilderungen sind die vom RA geforderten 550 EUR das höchste der Gefühle (das weiß auch ihr Anwalt).
Ob eine außergerichtliche Einigung aber möglich ist, steht in den Sternen (RA verdient mehr, wenn er streitet; das Risiko für Deine Ex ist vermutlich überschaubar).
Zur weiteren Vorgehensweise:
1. Beantwortung der gestellten Fragen.
2. Ermittlung Deiner Schmerzgrenze (auf Basis der Antworten) hinsichtlich Höhe und Dauer (wobei ich eine Befristung durchaus wichtiger finde als 50 EUR mehr oder weniger).
3. Außergerichtliches Gegenangebot ("ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht").
4. Entweder wird Handlungsbereitschaft signalisiert oder man verklagt Dich (was im Grunde aber nichts ist, wovor man Angst haben muss).
Gruß
United
Moin Moin,
1. Wie lange ward ihr verheiratet?
Etwas über 7 Jahre.
2. Seit wann ist die Scheidung durch?
Die ist seit 02/13 Rechtskräftig.
3. Hast Du etwa ihren RA bezahlt? Warum? Steht es so im Kostenbeschluss des Scheidungsurteils?
Nein, ihre Anwaltskosten werden vom Amt übernommen soweit ich weiss.
4. Wie war der Trennungsunterhalt (TU) vereinbart? Wer hat dies festgelegt?
Releativ schnell nach dem Auszug kam post vom AW und ich habe sämtliche Gehaltsbescheinigungen abgeben müssen.
Und die Unterhaltsansprüche wurden vom Anwalt geltend gemacht.
Nach viel gutem zureden und versprechen haben wir uns auf 600€ mtl.,
was 200€ unter dem gefordertem TU lag, geeinigt.
Dies dann nach kurzer Zeit auf 500€ reduziert,
weil mir nicht mehr viel blieb und die EX ihre Arbeitszeit auf die jetzigen ca. 15 std/W erhöht hat.
Dies wurde bis jetzt durchgehend weitergezahlt.
5. Wie ist der nacheheliche UH (EU) vereinbart? Wer hat ihn festgelegt?
Wie gesagt er wurde bis jetzt so weitergezahlt, mit einem aussetzer zum 3. Geb.
Dieser wurde nachgezahlt, da ja direkt die Faust ins Gesicht kam.
In der Dortigen Rechnung wurden dann die 200€ Kita zusätlich verlangt
und ein Firmenwagen angesprochen der mir zur Privaten Nutzung zur Verfügung steht.
Dieser wurde noch nicht berechnet.
6. Was sagt das Scheidgungsurteil zum nachehelichen UH? Stellt es frei, dies untereinander zu regeln oder sagt es, es wurde bereits vereinbart? Oder nichts von beidem, also keinerlei Bemerkung dazu?
zum UH sind keinerlei Bemerkungen gemacht worden.
7. Wann war das ?
Dies war ende 2011.
Die beiden wohnen aber nicht zusammen.
Wichtig zu wissen ist, dass nicht Du beweisen musst, weshalb kein UH-Anspruch besteht, sondern sie begründen muss, weshalb Unterhalt zu zahlen sein soll.
Betreuungs- und Aufstockungsunterhalt wird verlangt.
Ob eine außergerichtliche Einigung aber möglich ist, steht in den Sternen (RA verdient mehr, wenn er streitet; das Risiko für Deine Ex ist vermutlich überschaubar).
Dem kann ich nur zustimmen!
Ein gutes gefüh habe ich nicht, wenn es zu einem gerichtlichen verfahren kommt.
Gruß
Dies war ende 2011.
Die beiden wohnen aber nicht zusammen.
Alleine schon deswegen würde ich die Forderung zurückweisen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Alleine schon deswegen würde ich die Forderung zurückweisen.
Wenn das so einfach wäre oder habe ich vor Gericht mit der Behauptung eine Chance?
Und in wie weit wirkt sich das auf die Forderungen aus?
Weil so angebracht hat das Argument 0 Auswirkung,
da es heißt wir haben Finanziell nichts miteinander zu tun.
Mich würde interessieren was oldie mit den Antworten anfangen kann.
Danke
Moin Holsteiner,
United hat's eigentlich auf den Punkt gebracht:
Auf Basis der Schilderungen sind die vom RA geforderten 550 EUR das höchste der Gefühle (das weiß auch ihr Anwalt).
Von daher hätte ich persönlich keine Schmerzen damit, hier zu pokern, denn schlechter kann's selbst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kaum kommen.
Der vorgeschlagenen Vorgehensweise, würde ich mich anschließen:
2. Ermittlung Deiner Schmerzgrenze (auf Basis der Antworten) hinsichtlich Höhe und Dauer (wobei ich eine Befristung durchaus wichtiger finde als 50 EUR mehr oder weniger).
3. Außergerichtliches Gegenangebot ("ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht").
4. Entweder wird Handlungsbereitschaft signalisiert oder man verklagt Dich (was im Grunde aber nichts ist, wovor man Angst haben muss).
Gruß
Brainstormer
Moin Holsteiner,
Ein gutes gefüh habe ich nicht, wenn es zu einem gerichtlichen verfahren kommt.
Dass ein Gang vor Gericht keinen Ausstoß von Glückshormonen verursacht, ist schon klar ...
... wenn das Abnicken jeglicher Forderung bei Dir ein besseres Gefühl auslöst, dann nur zu !
Erfahrungsgemäß führt das aber nicht zu einer ausgeprägteren Eigenverantwortung bei der Ex.
Insofern:
2. Ermittlung Deiner Schmerzgrenze (auf Basis der Antworten) hinsichtlich Höhe und Dauer (wobei ich eine Befristung durchaus wichtiger finde als 50 EUR mehr oder weniger).
Mal so als Idee:
Rechnet man fiktiv mit 30h-Arbeit bei Ex wäre Euer EK-Delta noch knapp 650 EUR.
Wenn Du davon die Hälfte ausgleichst, wären das 325 EUR.
Dieses befristet bis zum Schuleintritt klingt für mich nach nem Kompromiss.
... und so keine Verhandlungsbereitschaft signalisiert wird, lässt Du Dich halt verklagen:
Dann muss Ex Gründe anführen, weshalb sie trotz Vollzeitbetreuung nicht Vollzeit arbeiten kann.
Dann hälst Du dem entgegen, dass das Blödsinn ist und dass Du sie gerne mehr bei der Betreuung unterstützen würdest.
Außerdem behauptest Du, der Unterhalt sei aufgrund verfestigter Beziehung verwirkt.
Ein Richter wird erfahrungsgemäß versuchen, Euch in einen Vergleich zu drängen (und plötzlich kann die Kompromissbereitschaft bei Ex´ Anwalt deutlich angesteigen) ...
... das sind aber alles ungelegte Eier. Also eins nach dem anderen.
Gruß
United
Genau so!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin United,
zurzeit herscht folgende situation:
Ich Zahle UH 500€ + Kind 273€
Mit der situation Kind 8std Kita und EX 15 Std/Wo + Freund
Die forderung vom AW wenn es vor Gericht geht:
UH 550€ + Kind 257€ + Kita 200€ + Firmwagen als fiktives netto
Ich kann nicht einschätzen wie sich der Firmwage,
mit einem Wert von ca. (45000€), auf mein Netto auswirkt.
Ist mir Geholfen wenn es vor Gericht geht oder stehe ich dann ungefär gleich da wie jetzt + Gerichtskosten.
Der ausgang ist halt ungewiss. Wie hier zu vielen punkten gesagt wurde, müsste ich Pokern.
Mich hat es halt gewurm das Madame "auf der Faulen haut liegt"!
Wenn eine fiktive 30h-Arbeit angenommen wird,
die EX immer noch 150€ mehr als jetzt in der Tasche hat.
Viel Verhandlungsbereitschaft ist da nicht.
Was das AW-Schreiben zeigt und die Aussage das ich mich Warm Anziehn kann wenn ich nicht Zahle.
Das Abnicken jeglicher Forderung löst defenitiv kein gutes gefühl aus!
Es scheint aber auch nicht so, das ich dem Gericht trauen kann das die EX ab jetzt für sich selbst verantwortlich ist.
Von daher hätte ich persönlich keine Schmerzen damit, hier zu pokern, denn schlechter kann's selbst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kaum kommen.
Die aussage macht auf jeden fall mut es drauf ankommen zu lassen.
Danke und Gruß
Moin Holsteiner,
Ich kann nicht einschätzen wie sich der Firmwage,
mit einem Wert von ca. (45000), auf mein Netto auswirkt.
Beispiele, wie ein Firmenwagen zu berücksichtigen wäre, gibt es zu Genüge, vgl. z.B. <OLG Hamm, 2 UF 43/08>:
Der private Nutzungsvorteil eines Firmenfahrzeugs ist in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen. Er ist zu bereinigen um den steuerlichen Nachteil, der dem Nutzungsberechtigten dadurch entsteht, dass er das Firmenfahrzeug als Sachbezug zu versteuern hat.
Seit wann hast Du denn diesen ?
Wenn noch nicht so lange, könnte man dem entgegensetzen, dass er nicht-eheprägendes Einkommen darstellt.
Wenn schon ganz lange, dann könnte man zunächst mit Präklusion argumentieren (wurde nie berücksichtigt, wieso also jetzt).
Ob man mit solchen Argumenten vor Gericht durchkommt, ist zwar fraglich, soll aber zeigen, dass man nicht bei jedem "Säbelrasseln" in eine Angststarre verfallen muss.
Mich hat es halt gewurm das Madame "auf der Faulen haut liegt"!
Wenn eine fiktive 30h-Arbeit angenommen wird,
die EX immer noch 150 mehr als jetzt in der Tasche hat.
Genau das sollte nicht Dein Leitmotiv sein !
Meine Meinung:
Schau auf Deine Kohle und Deine Perspektive ... eine Befristung der (im Rahmen befindlichen) UH-Zahlungen sollte höchstes Ziel sein.
Gruß
United
Moin Holsteiner,
kleine Ergänzung:
Ich Zahle UH 500€ + Kind 273€ [...]
Die forderung vom AW wenn es vor Gericht geht:
UH 550€ + Kind 257€ + Kita 200€ + Firmwagen als fiktives netto
Ein Gegenvorschlag könnte sein:
Kind 257 EUR + KiTa 200 EUR + Ex 325 EUR (befristet bis Schuleintritt)
Das entspricht in Summe dem bis dato gezahlten.
Frist für Antwort: 14 Tage, ansonsten ab nächstem Monat "Kind 273 EUR + KiTa 200 EUR + Ex 0 EUR")
Um KiTa-Beteiligung wirst Du nicht umhin kommen (die Gebühren hast Du hoffentlich überprüft), ggf. solltest Du vor einem Gerichtsverfahren KiTa und KU titulieren (um dieses unstrittig zu stellen).
Wenn keine Verhandlungsbereitschaft vorhanden ist, dann brauchst Du einen Anwalt ...
... und nochmal: So nervig das alles ist, ein Gerichtsverfahren ist kein Weltuntergang.
Bevor Du eine Antwort an den Anwalt schreibst, kannst Du gerne einen Entwurf hier einstellen.
Gruß
United
Das gefällt mir noch besser! :thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.