Ist mein Titel dyna...
 
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Ist mein Titel dynamisch oder statisch? (Mangelfall)

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(@hasenfuss)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Forumsgemeinde,

das JA fordert mich zum 2. Mal auf, mehr KU zu leisten. Ich bin dem nicht nachgekommen und völlig anderer Ansicht, da der vor Gericht geschlossene Vergleich doch sehr schwammig formuliert ist. Ich bitte um Eure Einschätzung, um nicht gleich unnötiges Geld beim RA zu verbrennen.

Der Vergleich lautet wie folgt:

Vergleich:

1) Der Beklagte verpflichtet sich, der Tochter xxx, geboren am xxx, ab dem 01.07.2008 monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 85,7% des Mindestunterhaltes abzüglich des hälftigen Kindesunterhaltes (Anm:das ist kein Schreibfehler) zu zahlen.

2) 1) Der Beklagte verpflichtet sich, dem Sohn xxx, geboren am xxx, ab dem 01.07.2008 monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 84,8% des Mindestunterhaltes abzüglich des hälftigen indergeldes für ein zweites Kind zu zahlen.

3) Die Parteien gehen von folgenden Grundlagen aus:

Fiktives monatliches Bruttoeinkommen 1.900,- €
hieraus fiktives Nettoeinkommen rund  1.258,- €

Unter Berücksichtigung des notwendigen Selbstbehaltes verbleibt eine Leistungsfähigkeit von 358,-€. Nach der Düsseldorfer Tabelle ergeben sich die vergleichsweise erzielten Unterhaltsqouten.

Ich bin der Aufffassung dass in diesem Vergleich die genannte Leistungsfähigkeit von 358€ maßgeblich ist, da die Quoten als vergleichsweise benannt werden. Ist meine Auffassung vollkommen daneben, oder wie seht Ihr das?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2012 14:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hasenfuß,

das ist ein (teil)dynamischer Titel. Er beinhaltet die Prozentzahlen und den Hinweis auf den Mindestunterhalt. Dieser ist gesetzlich festglegt.

D.h. mit jeder Anhebung des Mindestunterhalts steigt auch der Betrag den du leisten mußt.

Die einzige Frage, denn darüber steht nichts drin, was passiert, wenn das Kind in die nächste Alterstufe kommt. Steigt da wirklich der gesetzliche Mindestunterhalt oder nur die Berechnung laut DDT. Da tendierte ich, und deshalb teildynamisch, dazu mich auf den Standpunkt zu stellen, das der Mindestunterhalt die Definition im Gesetzbuch ist und nicht das was in der DDT ausgeheckt würde.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 14:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich bin der Aufffassung dass in diesem Vergleich die genannte Leistungsfähigkeit von 358€ maßgeblich ist, da die Quoten als vergleichsweise benannt werden. Ist meine Auffassung vollkommen daneben, oder wie seht Ihr das?

Deine Auffassung ist zwar nicht vollkommen daneben aber dennoch falsch.
Es ist ein dynamischer Titel, erkennbar an den Prozentsätzen, die du zu bezahlen hast.
Ein statischer Titel enthält nur Beträge.

Die Angabe deines SB ist dabei zweitrangig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 14:58
(@hasenfuss)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Einschätzung. Eine Unklarheit verbleibt dennoch:

Im Vergleich wird meine fiktive Leistungsfähigkeit mit einem konkreten Betrag erwähnt, und geschildert dass sich hieraus "vergleichsweise Unterhaltsqouten" erzielen lassen. Wird hier nicht statisch mit dynamisch gemischt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2012 16:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die einzige Frage, denn darüber steht nichts drin, was passiert, wenn das Kind in die nächste Alterstufe kommt. Steigt da wirklich der gesetzliche Mindestunterhalt oder nur die Berechnung laut DDT. Da tendierte ich, und deshalb teildynamisch, dazu mich auf den Standpunkt zu stellen, das der Mindestunterhalt die Definition im Gesetzbuch ist und nicht das was in der DDT ausgeheckt würde.

Die Altersstufen sind Bestandteil des Gesetzestextes und nicht nur der DT.
Dabei wurde der aus dem steuerlichen Existenzminimum errechnete Satz zu 100% für die Alterstufe 6-11 herangezogen und die von 0-5 zu 87% und die von 12- 17 zu 117%.§1612a BGB
Daher sind auch mit diesem Titel die Altersstufen zu beachten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 16:32
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Es ist ein dynamischer Titel mit den Prozenzahlen, die sich auf den Mindestunterhalt der jeweilgen Alterstufe beziehen.

Alles was unter 3) steht kann als irrelevant betrachtet werden für die konkrete Zahlung. Das ist nur relvant für eine späteres Abänderungsverlangen deinerseits, weil darin die Einkommensfiktion bereits präkludiert ist. D.h. ungefähr praktisch wird man dich nicht mehr unter diese Beträge kommen lassen.

Allerdings ist ja höchst interessant, ob der Vergleich auch vollstreckbar ist??

Denn dann würde sich der Tippfehler (solange er nicht gerichtlich korrigiert wird) voll zu deinen Gunsten auswirken. Das bedeutet nämlich nichts anders als dass, der Gerichtsvolzieher den Prozentsatz ausrechnen und davon die hälfte des Mindesunterhalts abziehen müßte. Das kann zwar nicht so gemeint sein - aber ich würde es voll nutzen als Vollstreckungshindernis.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 19:14
(@hasenfuss)
Schon was gesagt Registriert

Das mit der mangelnden oder schwierigen Vollstreckbarkeit wurde mir damals auch schon vom RA angedeutet, allerdings nicht näher erklärt. -> Danke dafür!

Da ich seit bestehen des Titels unveränderte Zahlungen leiste, und die letzten zwei Forderungen ignoriert habe, muss ich wohl in den sauren Apfel beissen und höhere Zahlungen leisten. Es wurde bisher von Seiten des JA nur deswegen nicht weiter verfolgt, da ich noch einen Rückstand zusätzlich mit 85 Euro monatlich abtrage und dieses untereinander verrechnet wurde.

Wenn ich nun aber eine Abänderung des Vergleiches anstreben würde, um auch finanziell einigermassen zurecht zu kommen - wie würde sich dann die Tatsache auswirken dass ich mit meiner jetzigen Lebensgefährtin eine gemeinsame Tochter im Alter von zwei Jahren habe?

Ich hatte bisher keine Änderungen angestrebt, da ich mit den Zahlbeträgen so eben gerade zurecht kam, und meine Tochter aus neuer Partnerschaft nicht unbedingt zum Anlass nehmen wollte eine niedrigere Zahlung an meine ersten beiden Kindern zu erreichen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2012 19:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

abzüglich des hälftigen indergeldes für ein zweites Kind zu zahlen.

Wenn du jetzt noch ermittelst wie hoch denn im Allgemeinen das indergeld ist, kommst du vielleicht noch günstiger weg. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 21:18
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Es wurde bisher von Seiten des JA nur deswegen nicht weiter verfolgt, da ich noch einen Rückstand zusätzlich mit 85 Euro monatlich abtrage und dieses untereinander verrechnet wurde.

Dann hat dich das JA ganz schön verarscht - Wenn schon Mangelfall, dann ist kein Spielraum für Rückzahlung von Rückständen. Weil du gezeigt hast, dass zu den beschränkten Beträgen im laufenden Unterhalt, noch Rückstände tilgst (und bei der Bankenrettung hilfst) wollen sie dich jetzt gerne weiter für dumm verkaufen...

Wenn ich nun aber eine Abänderung des Vergleiches anstreben würde, um auch finanziell einigermassen zurecht zu kommen - wie würde sich dann die Tatsache auswirken dass ich mit meiner jetzigen Lebensgefährtin eine gemeinsame Tochter im Alter von zwei Jahren habe?

Ich hatte bisher keine Änderungen angestrebt, da ich mit den Zahlbeträgen so eben gerade zurecht kam, und meine Tochter aus neuer Partnerschaft nicht unbedingt zum Anlass nehmen wollte eine niedrigere Zahlung an meine ersten beiden Kindern zu erreichen.

Ohne Angaben zum Altern aller Kinder und dem Einkommen, kann man dazu nichts sagen. Alle Kinder sind bei einer Berechnung zu berücksichtigen.

Nach Klärung aller Umstände (wenn die Situation wirlich so eng ist, dann auch evtl. aufstockendem ALG II Antrag) ist vermutlich eine Abänderung per Verhandlung im Einvernehmen machbar. Allerdings mußt du dich erstmal selbst schlau genug machen um das anzustreben.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 22:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich muß nochmal nachfragen.

ab dem 01.07.2008 monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 85,7% des Mindestunterhaltes abzüglich des hälftigen...

Woraus lest ihr, das es eine automatische Anpassung an die Alterstufe gibt?

Normalerweise steht doch immer der Passus "% des mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe"

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 22:50




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hieraus:

Die Altersstufen sind Bestandteil des Gesetzestextes und nicht nur der DT.
Dabei wurde der aus dem steuerlichen Existenzminimum errechnete Satz zu 100% für die Alterstufe 6-11 herangezogen und die von 0-5 zu 87% und die von 12- 17 zu 117%.§1612a BGB
Daher sind auch mit diesem Titel die Altersstufen zu beachten.

(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes

1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und
3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent
eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags.

Somit hat jedes Kind, je nach Altersstufe einen eigenen Mindestunterhalt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 23:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also müßte man dann in diesem Fall z.B. für das erste Kind rechnen:

unter 6: 85,7% von 87% des doppelten EM
bis 12: 85,7% von 100% des doppelten EM
...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 23:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du schmeißt verscheidene Prozentsätze in einen Topf.
317,-€ der ersten Altersstufe sind 87% des EM aber 100% des Mindestunterhalts dieser Altersstufe.
364,-€ der zweiten Altersstufe sind 100% des EM und 100% des Mindestunterhalts dieser Altersstufe.
426,-€ der dritten Altersstufe sind 117% des EM aber 100% des Mindestunterhalts dieser Altersstufe.

Mindestunterhalt ist eben in jeder Stufe was anderes.
Darum steht da ja auch 85,7% des Mindestunterhalts und nicht des EM.
Sonst müsste da stehen: 85,7% von 87% des EM.

Jetzt klarer?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 23:35
(@hasenfuss)
Schon was gesagt Registriert

Zunächst einmal vielen Dank für Eure rege Teilnahme an diesem Thema!

@Beppo:

"abzüglich des hälftigen indergeldes" -> Hier hat mein K geklemmt, das war meine Schuld. Der Rest ist aber 1:1

@Maxo:

Hast Du eine Quelle für mich, aus der ersichtlich ist dass eine Rückzahlung gar nicht von Seiten des JA einzufordern ist?

@All

Ich tendiere aktuell dazu, den Vergleich wörtlich zu nehmen und dem JA vorzurechnen was ich streng nach Vergleich gezahlt habe und zukünftig muss. Auch meine Unterhaltsrückzahlen finden dann eine ganz andere Bedeutung.

Konsequenterweise sollte dann doch das JA eine Änderung des Vergleiches anstreben? Das käme mir in diesem Fall gerade richtig, denn von meinem dritten Kind wissen die ja noch gar nichts.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2012 16:28
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry wenn ich mal eben quer Frage, zu Beppos Ausfürungen mit den Alterstufen. Du schreibst Vollendung 6 bzw 12 Lebensjahres ist es aber nicht so mit beginn des 6 und 12 Lebensjahres?

LG Anfree

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 20:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Anfree,

ja, mit Vollendung des 6. LJ ist korrekt, das ist ja wenn das Kind 6 Jahre alt wird.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 20:43
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM und danke,
bei uns geht es um die nächste Alterstufe nähmlich 12 Jahre. Wenn ich Beppos Post lese, liest es sich für mich das wenn das Kind erst ab Ende 6/12 Jahre, das heist wenn es 7/13 wird erhöhen muß. LG's Tochter wird 3.Nov.2012, 12 Jahre alt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 20:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dann muss ab November der Betrag der 3. Altersstufe gezahlt werden. Ich weiß nicht, wo Beppo das missverständlich geschrieben hat?  :puzz:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 20:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dann muss ab November der Betrag der 3. Altersstufe gezahlt werden. Ich weiß nicht, wo Beppo das missverständlich geschrieben hat?  :puzz:

Und wenn, dann nicht ich sondern der Verfasser des §1612a BGB.  😉
Aber es ist so.
Ab dem 1. des Monat in dem das 6 bzw. 12 bzw. 18 wird gilt die neue Altersstufe.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 21:15
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM ich stand auf dem Schlauch....

anfree

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 21:34




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