Ist mein Titel dyna...
 
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Ist mein Titel dynamisch oder statisch? (Mangelfall)

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Immer wieder der gleiche Irrtum 😉
Im 6. Lebensjahr ist das Kind 5 Jahre alt, im siebenten dann folgerichtig 6 Jahre. Denn das 1. Lebensjahr beginnt mit der Geburt, wo das Kind 0. Jahre alt ist. Aber da wird ja auch nach Tagen, später dann nach Wochen bzw. Monaten gezählt. 🙂

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 21:38
(@hasenfuss)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal eine Zwischenfrage:

Hat irgendjemand eine begründende Quelle, dass eine Rückführung von Unterhaltsrückstand im widerspruch zum Mangelfall steht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2012 18:04
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Nochmal eine Zwischenfrage:

Hat irgendjemand eine begründende Quelle, dass eine Rückführung von Unterhaltsrückstand im widerspruch zum Mangelfall steht?

Der laufende Unterhalt hat vor einer Schuldenrückzahlung Vorrang.
Das ergibt sich z.B. aus dem Unterschied zwischen den §850c und §850d ZPO.
Hier kannste es direkt aus dem "Gespräch der Vollstrecker" erfahren: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=17737

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2012 20:19
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