Hi
Immer wieder der gleiche Irrtum 😉
Im 6. Lebensjahr ist das Kind 5 Jahre alt, im siebenten dann folgerichtig 6 Jahre. Denn das 1. Lebensjahr beginnt mit der Geburt, wo das Kind 0. Jahre alt ist. Aber da wird ja auch nach Tagen, später dann nach Wochen bzw. Monaten gezählt. 🙂
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nochmal eine Zwischenfrage:
Hat irgendjemand eine begründende Quelle, dass eine Rückführung von Unterhaltsrückstand im widerspruch zum Mangelfall steht?
Nochmal eine Zwischenfrage:
Hat irgendjemand eine begründende Quelle, dass eine Rückführung von Unterhaltsrückstand im widerspruch zum Mangelfall steht?
Der laufende Unterhalt hat vor einer Schuldenrückzahlung Vorrang.
Das ergibt sich z.B. aus dem Unterschied zwischen den §850c und §850d ZPO.
Hier kannste es direkt aus dem "Gespräch der Vollstrecker" erfahren: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=17737
gruss
maxo