Ist Schulhort Mehrb...
 
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Ist Schulhort Mehrbedarf?

 
(@mazeron)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
Mein Sohn besucht seit fast 2 Jahren den Schulhort am Nachmittag damit seine Mutter arbeiten gehen kann(KiGa-Erzieherin).
Seitdem zahle ich auch den Hort mit. Dies sind rund 125€ im Monat.
Vor kurzem bin ich darüber gestolpert das ich dies theoretisch ja gar nicht muss, da Schulhort im Gegensatz zu Kindergarten, Kinderhort usw. keine pädagogische Aufgabe hat sondern eher eine betreuende.

Hat da jemand Erfahrung gemacht mit dem Thema?
Damals hat meine nicht so tolle Anwältin einfach mit der Gegenpartei ausgemacht ja er unterstützt dabei ohne Rücksprache mit mir.

Liebe Grüsse

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2018 11:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nein, der Hort ist nicht phädagogisch wertvoll und muss daher auch nicht vom UET bezahlt werden.

Da bist Du ein wenig über den Tisch gezogen worden und Deine Ex hat sich gefreut ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2018 12:30
(@mazeron)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort. Zählt das auch für Baden Württenberg?
Die Kindesmutter droht mit Klage usw. aber ich denke ich bin im Recht.
Gibt da da Urteile dazu. Ich hatte mal was von Anfang diesen Jahres in der Hand aber habs nimmer gefunden .
Liebe Grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2018 10:10
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Mazeron,

schaust du hier.

.8

https://www.jurion.de/urteile/bgh/2017-10-04/xii-zb-55_17/

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 18.09.2018 10:19
(@wasserfee)
Registriert

hi,

ob Mehrbedarf oder nicht....ist es nicht sinnvoll, die KM zu unterstützen, dass sie arbeiten gehen kann?
Ich mein, klar kann man sagen, mir egal, lebste halt von H4. Aber dann muss man eben auch in Kauf nehmen, dass das JC unterhaltstechnisch drin hängt etcpp.
Sonst wird hier immer gemeckert, dass die faulen Mütter ihre Ärsche nicht hochbekommen und andersrum ist es auch nicht recht.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 18.09.2018 10:35
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Wasserfee,

hi,

ist es nicht sinnvoll, die KM zu unterstützen, dass sie arbeiten gehen kann?

Sonst wird hier immer gemeckert, dass die faulen Mütter ihre Ärsche nicht hochbekommen und andersrum ist es auch nicht recht.

genau, ich bin auch dafür dass das Wechselmodell Pflicht wird und nur Kindesgefährdung einen Ausschluss bewirkt. Das reicht als Unterstützung dafür das Mama auch arbeiten kann.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
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Sturkopp

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Geschrieben : 18.09.2018 11:16
(@wasserfee)
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@sturkopp: geht es auch kostruktiv und auf die jeweilige Situation bezogen?

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 18.09.2018 11:26
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wasserfee,

siehe weiter oben im Thread.

Erklär doch bitte warum sich immer die Väter das Wohlverhalten der Mütter erkaufen sollen? Papa zahlt Hort und Mama darf ihr Geld was sie verdient komplett behalten?

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 18.09.2018 11:39
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Wasserfee

Dein "Sonst wird hier immer gemeckert, dass die faulen Mütter ihre Ärsche nicht hochbekommen und andersrum ist es auch nicht recht." ist genauso wenig konstruktiv und überzogen.
Ich denke auch, das mehr geurteilte Wechselmodelle (nach Prüfung), einige Mütter mehr in Arbeit bringen würden.

Genauso könnte man argumentieren, dass einigen Müttern immer nur dann einfällt, dass sie Unterstützung brauchen, wenn es ausschließlich ums Geld geht, nicht aber dann, wenn ein Vater anbietet sich öfters in die Erziehung bzw. Betreuung des Kindes einzubringen.

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Geschrieben : 18.09.2018 11:50
(@samson1978)
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Genauso könnte man argumentieren, dass einigen Müttern immer nur dann einfällt, dass sie Unterstützung brauchen, wenn es ausschließlich ums Geld geht, nicht aber dann, wenn ein Vater anbietet sich öfters in die Erziehung bzw. Betreuung des Kindes einzubringen.

Und diese Doppelmoral der Unterstützung wird ja nicht wenig angewandt seitens der Mütter.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2018 16:09




(@wasserfee)
Registriert

klar, könnte man alles argumentieren.

Klar kann man sich auch stur stellen. Dann ist man eben keinen Deut besser als die KM.
Man könnte das aber auch als Teil der Erziehung des Kindes sehen.
Kinder erwerbstätiger Elternteile sind nunmal im Erwachsenenalter ebenfalls häufiger in Lohn und Brot als Kinder von Hartzern.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 19.09.2018 09:11
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Klar kann man sich auch stur stellen. Dann ist man eben keinen Deut besser als die KM.

Man könnte das aber auch als Teil der Erziehung des Kindes sehen.

warum sollte der Mann immer ein gutes Beispiel abgeben? Von seiten der Mütter hört man(n) immer " ich WILL doch nur was mir zusteht".

Als Teil der guten Erziehung wäre es besser wenn Mama zeigt das sie genauso für das Kind einsteht und somit auch dahingehend zeigt das beide ET für das Kind zu sorgen haben.

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Sturkopp

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Geschrieben : 19.09.2018 10:00
(@wasserfee)
Registriert

@sturkopp
aber das macht sie doch!
TO zahlt den Hort MIT!
Sie sorgt doch für das Kind, zahlt ihren Anteil am Hort und geht arbeiten!!!

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 19.09.2018 10:22
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Wasserfee,

Hort = kein Mehrbedarf.
Kein Mehrbedarf = keine Zahlungspflicht des Barunterhaltspflichtigen.

Ausweg: z.B. Ganztagsschule

Der Rest ist mit dem KU abgegolten und Mama muss für ihren eigenen Lebensunterhalt selber Lösungen finden.

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Sturkopp

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Geschrieben : 19.09.2018 10:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mal anders gefragt.
Wenn Du 125€ zahlst und ihr die Kosten teilt, müßte der Hort theoretisch monatl. 250€ kosten. Das erscheint mir arg hoch. Kannst Du das bestätigen? Liegen Dir Rechnungen (detailiert) vor?

@sturkopp
Ich kann @wasserfee's Agrumentation bis zu einem gewissen Punkt folgen und halte sie - ausgehend von einem wie auch immer gearteteten Familienmodell - für sinnig. Sich auf das Recht zu beziehen ist einfach und auch verständlich, nur ist es auch sinnvoll?

@wasserfee
Wenn bzgl. KU, BU oder auch nur Mehrbedarf was möglich ist, wird nur zu gerne das Recht als Agrument hervor geholt und bissig verteidigt. Nun ja, Deine Ansicht, angemessen die Situation einzuschätzen und sich zu verhalten, hat was für sich. Mehr allerdings auch nicht. Bedenke das. Der Rest muüsste dann aber (insgesamt) auch stimmen für eine allgemeine Betrachtung. Insoweit kann ich wiederum @sturkopp verstehen.

Ich halte das dt. Familienrecht bei weitem nicht für optimal und würde einvernehmliche Lösungen deutlich bevorzugen. Eben Kompromisse eingehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2018 00:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass das Wort "mit" falsch interpretiert wird. Der TO zahlt nicht nur den KU sondern auch den Hort als Mehrbedarf alleine. Mitbezahlen im Sinn von auch noch bezahlen.
Zumindest müssten die Hortkosten gequotelt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2018 02:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

ich denke, dass das Wort "mit" falsch interpretiert wird. Der TO zahlt nicht nur den KU sondern auch den Hort als Mehrbedarf alleine.

Hui. Ähm, das wäre frech. Ja sogar mehr.

Gruss oldie

PS: Dennoch. Liegt eine (detailierte) Rechnung Dir zum Hort vor? Wenn Du diesen alleine bezahlst, ist es Pflicht, diese Rechnung Dir selbstverständlich (und regelmäßig ?) zukommen zu lassen. Selbst 125€ halte ich für hoch. Mag daran liegen, dass Berlin lange Zeit ziemlich sozial war und entsprechend diese Gebühren gestaltet wurden/werden.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2018 02:20
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Oldie,

@sturkopp
Ich kann @wasserfee's Agrumentation bis zu einem gewissen Punkt folgen und halte sie - ausgehend von einem wie auch immer gearteteten Familienmodell - für sinnig. Sich auf das Recht zu beziehen ist einfach und auch verständlich, nur ist es auch sinnvoll?

Ich halte das dt. Familienrecht bei weitem nicht für optimal und würde einvernehmliche Lösungen deutlich bevorzugen. Eben Kompromisse eingehen.

ich pflichte dir da eigentlich bei. Ausgehend vom Ausgangsthread würde ich hier aber keine vernünftige Absprache sehen und würde mich wie empfohlen aufs Recht berufen.
Meine Vermutung geht in die Richtung das die Kosten für Verpflegung auch noch includiert sind und vom TO mitgetragen werden und somit doppelt entrichtet werden.

Weder unser Familienrecht noch unser Schulsystem (incl. Förderung) ist nur annähernd gerecht und müsste dringend nachgebessert werden.

P.S.  Wäre ich an der Stelle des TO, würde ich rechtliche Schritte gegen die Anwältin prüfen und evtl. Schadenersatz fordern.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2018 08:20