Hallo Zusammen,
Im März habe ich die Frage nach meinen wirtschaftlichen Verhältnissen beantwortet und als Antwort erhalten das ich aktuell ja nicht mehr Unterhalt Aufbringen kann.
Nun ist ein Brief eingetrudelt in dem, Aufgrund das die nächste Altersstufe eintritt, xx€ mehr gefordert werden.
Das widerspricht sich doch oder habe ich da was übersehen?
Danke in die runde und Viele Grüße
LHL
Das sind 2 verschiedene Dinge.
Das erste dürfte eine Überprüfung gewesen sein, ob du vom Gehalt her in eine höhere Unterhaltsstufe eingeordnet werden kannst. Das ist nicht der fall und du bleibst bei x %.
Das andere ist, dass dein Kind in eine neue Altersstufe rutscht, weil es 6 oder 12 Jahre alt wird. Du bleibst dabei in der bisherigen Stufe mit x %, musst trotzdem mehr zahlen, weil der Bedarf mit steigendem Alter steigt.
In welcher Stufe bist du denn und wäre dein SB bei neuer Altersklasse noch gewahrt?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
wie midnighwish schon erklärt hat. Der Unterhalt wird gemäß Deinem Einkommen berechnet und ergibt damit eine bestimmte Stufe in der Düsseldorfer Tabelle. Also z.B. Einkommensstufe 1 oder Einkommensstufe 2.
Der Zahlbetrag hängt jetzt aber nicht nur von der Einkommensstufe sondern auch vom Alter des Kindes ab. Es gibt 4 Altersstufen. Alterstufe 1 von 0 bis 5, 6 bis 11, 12 bis 17 und ab 18.
Wenn das Kind eine neue Altersstufe erreicht dann steigt der KU in der DDT obwohl es die gleiche Einkommensstufe ist.
Problematisch kann es werden, wenn durch die höhere Altersstufe der Selbstbehalt unterschritten wird oder wenn es sich schon bisher um einen Mangelfall gehandelt hat.
VG Susi
Hallo midnightwish und danke für die schnelle Antwort,
Das Kind wird 12 Jahre alt und der Unterhalt wird auf der 110% Basis berechnet.
Der SB wird noch nicht angekratzt also hier ist auch alles soweit im Lot. Mich wundert halt nur das Vorgehen.
Gibt es hier eine Tabelle welche kosten/Aufwendungen man auf das Gehalt anrechnen kann um dem JA mehr Kosten zu belegen?
Danke und Gruss
Moin
Eine "tabellarische Auflistung" gibt es freilich nicht. Das wäre ob der doch sehr vielschichtigen Gegebenheiten auch m.E. unmöglich. Die Vielschichtigkeit beruht m.E. vor allem auf den Sonder- bzw. Ausnahmeregelungen in den URL, und was so alles hier und heute (oder auch nicht) berücksichtigt werden kann. Und fast jeder OLG-Rechtsbezirk kocht hier sein eigenes Süppchen mit eigener Rechtssprechung/-auslegung. Förderaslismus wird hier hochgeschraubt, auf Kosten von bundeseinheitlicher Rechtssicherheit des gemeinen Bürgers.
Wenn Du - Dich betreffend - hier genaueres wissen möchtest, hilft nur eine Darlegung Deiner kompletten Einnahmen- und Ausgabenseiten. Leider genau das verlangt die URL letztendlich, um das tatsächliche unterhaltsrelevante Einkommen, nach dem in der UH-Tabelle der Zahlbetrag festgelegt wird, zu bestimmen. Du kannst gerne selber Dich dort durcharbeiten. Schaue Dir die URL des für das Kind zuständigen OLG an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
prinzipiell gelten die <a href="https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html>Unterhaltsleitlinien" des zuständigen OLG</a> (wo das Kind wohnt). Diese Richtlinien muss auch das JA berücksichtigen.
Standardmäßig kann man berufsbedingte Aufwendungen (insbesondere Fahrten zur und von der Arbeit) geltend machen und auch eine bestimmte Altersvorsorge, so man denn eine hat.
Zusätzlich ist aber auch zu sagen, dass Abzüge möglich sind, aber nur solange man zumindest den Mindestunterhalt bezahlen kann. Ist der Mindestunterhalt nicht gesichert, dann wird anders gerechnet und solche Dinge wie fiktives Einkommen, Haushaltsersparnis, ... können angerechnet werden.